Bachelorarbeit, 2021
96 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik
2.1 Begriffliche Abgrenzungen
2.2 Arbeitsmarktpolitik
2.3 Beschäftigungspolitik
2.4 Gesetzliche Grundlagen
3. Arbeitsmarkttheorien
3.1 Das neoklassische Modell
3.2 Das keynesianische Modell
3.3 Die Humankapitaltheorie
3.4 Die Suchtheorie
3.5 Segmentationstheorien
4. Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit in Deutschland
4.1 Statistische Werte des Arbeitsmarktes, Entwicklung der Langzeitarbeitslosigkeit
4.2 Langzeitarbeitslosigkeit
5. Soziale Ausgrenzung Langzeitarbeitsloser und der Einfluss von Erwerbstätigkeit
6. Soziale Teilhabe durch Teilhabe am Arbeitsmarkt
6.1 Das Teilhabechancengesetz
6.2 Das neue Förderinstrument nach § 16i SGB II
7. Wissenschaftliche Untersuchung im Landkreis Meißen
7.1 Aktueller Forschungsstand, bestehende Studien
7.2 Hypothesenbildung und -aufstellung
7.3 Empirisches Vorgehen, Datenauswahl und Methodik
7.3.1 Eckwerte des Landkreis Meißen, (Zielgruppen-) Datenauswahl
7.3.2 Methodenauswahl, Beschreibung des Samples
7.4 Datenauswertung der wissenschaftlichen Untersuchung
7.4.1 Quantitative Datenauswertung
7.4.2 Interpretation der Interviewergebnisse
8. Kritische Betrachtung des Untersuchungsverfahrens
9. Zusammenfassung und Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob die öffentliche geförderte Beschäftigung im Sinne des § 16i SGB II dazu beiträgt, Langzeitarbeitslosen eine nachhaltige soziale Teilhabe zu ermöglichen und ihre Lebenssituation positiv zu verändern.
Die Humankapitaltheorie
Die Humankapitaltheorie stellt eine Weiterentwicklung des neoklassischen Modells dar. Sie geht von der Heterogenität der Arbeitskräfte statt von ihrer Austauschbarkeit aus und betrachtet damit bei der Analyse des Produktionsfaktors Arbeit die Angebotsseite. Das Arbeitskräfteangebot der Arbeitnehmer wird häufig als „Humankapital“ angesehen und steht in engem Zusammenhang mit der Ausbildung bzw. Qualifikation der Arbeitskraft. Die Arbeitnehmer verfügen über unterschiedliche Fähigkeiten und Fertigkeiten, einschließlich ihrer gesundheitlichen Ausstattung. Jedes Individuum investiert unterschiedlich in das Arbeitsvermögen – dem sogenannten Humankapital. Diese Bildungsinvestitionen lassen eine Vielfalt an Arbeitsproduktivität zu, die sich auch in den erzielten Einkommen und der Karriere widerspiegeln (Hradil, 2001, S.205).
Nach Sesselmeier et al. (2010, S.145f.) wird der Bestand an Humankapital wie folgt definiert: „Der Bestand an Humankapital stellt damit einen Bestand produktiver Fähigkeiten und Können dar, der einen Einkommensstrom zur Folge bzw. haben. Indem man die Qualifikation als Grundeigenschaft des Menschen in der Produktion begreift, wird die Arbeitskraft zum Investitionsgut, in das zur Verbesserung des Arbeitsvermögens und der Produktivität investiert werden kann.“
Bildungsinvestitionen können über verschiedene Wege verfolgt werden, so zum Beispiel bereits vor Eintritt in den Arbeitsmarkt durch allgemein schulische bzw. berufliche Ausbildung, berufsbegleitende Qualifikationen, Weiterbildungen, Umschulungen etc. Alle haben in der Regel zum Ziel, in der Zukunft ein höheres Einkommen zu erwarten als mit keinem oder einem minderen Bildungsabschluss. Das Ziel der Maximierung der Lebenseinkommensströme soll dabei nicht nur kurzfristig sein, sondern für ein Leben lang beibehalten werden. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das Einkommen zu Beginn des Erwerbslebens mit steigendem Lebensalter und Berufserfahrung zunimmt und in der Regel zu einem bestimmten Zeitpunkt sein Maximum erreicht. Humankapitalinvestitionen sind zusammengefasst auf das Individuum bezogen, grundsätzlich irreversibel und häufig bindungsspezifisch (berufsbegezogen). Der Humankapitaltheorie folgend, können ungleiche Entlohnung ungleich viel investieren, besser ausgebildete Arbeitskräfte produktiver arbeiten, Arbeitgeber es vorziehen, produktivere Arbeitskräfte einzustellen und somit höher qualifizierte Arbeitnehmer bessere Beschäftigungschancen haben“ (Hradil, 2001, S. 205f.). Das Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage am Arbeitsmarkt kann humankapitaltheoretischer Sicht demnach nur beseitigt werden, wenn sich alle Arbeitskräfte durch eine entsprechende Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig machen.
1. Einleitung: Diese Arbeit stellt die Forschungsfrage, ob durch öffentlich geförderte Beschäftigung gemäß § 16i SGB II eine gelingende soziale Teilhabe für Langzeitarbeitslose möglich ist.
2. Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik: Hier werden grundlegende Begrifflichkeiten, die Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sowie deren rechtliche Rahmenbedingungen erläutert.
3. Arbeitsmarkttheorien: Das Kapitel bietet einen theoretischen Überblick über Modelle wie das neoklassische und keynesianische Modell, Humankapitaltheorie, Suchtheorie und Segmentationstheorien.
4. Arbeitsmarkt und Arbeitslosigkeit in Deutschland: Es werden die statistische Arbeitsmarktlage und die spezifischen Merkmale der Langzeitarbeitslosigkeit sowie deren Einfluss auf Einkommen und Lebenslage betrachtet.
5. Soziale Ausgrenzung Langzeitarbeitsloser und der Einfluss von Erwerbstätigkeit: Dieses Kapitel thematisiert die soziale Exklusion und wie Erwerbstätigkeit als Inklusionsmechanismus fungiert.
6. Soziale Teilhabe durch Teilhabe am Arbeitsmarkt: Der Fokus liegt auf dem Teilhabechancengesetz und dem Förderinstrument nach § 16i SGB II als Strategien zur Überwindung von Ausgrenzung.
7. Wissenschaftliche Untersuchung im Landkreis Meißen: Die empirische Durchführung, Hypothesenbildung und die Ergebnisse der quantitativen sowie qualitativen Befragung im Landkreis Meißen werden detailliert dargelegt.
8. Kritische Betrachtung des Untersuchungsverfahrens: Dieses Kapitel reflektiert die methodische Vorgehensweise, die Validität der Datenerhebung und erkennt Schwachstellen in der Untersuchung.
9. Zusammenfassung und Fazit: Die Arbeit schließt mit den Ergebnissen der Untersuchung und einer Einschätzung zur Wirksamkeit der untersuchten Fördermaßnahmen.
Langzeitarbeitslosigkeit, Soziale Teilhabe, § 16i SGB II, Teilhabechancengesetz, Erwerbstätigkeit, Arbeitsmarktpolitik, Beschäftigungsförderung, Soziale Ausgrenzung, Coaching, Landkreis Meißen, Integration, Arbeitsmarkt, Humankapital, Lebenszufriedenheit, Existenzminimum.
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob eine öffentlich geförderte Beschäftigung gemäß § 16i SGB II Langzeitarbeitslosen eine soziale Teilhabe ermöglicht und ihre persönliche Lebenssituation nachhaltig verbessert.
Die Schwerpunkte liegen auf Arbeitsmarkttheorien, der Problematik der Langzeitarbeitslosigkeit, Mechanismen sozialer Ausgrenzung sowie der Evaluation des gesetzlichen Förderinstruments zur Eingliederung am Arbeitsmarkt.
Das primäre Ziel ist es zu untersuchen, ob die durch das Teilhabechancengesetz geförderte Beschäftigung im Landkreis Meißen tatsächlich zu einer verbesserten sozialen Integration führt.
Es wird ein Methodenmix verwendet: Eine quantitative Befragung der geförderten Beschäftigten mittels Fragebögen sowie eine qualitative Methode durch Experteninterviews mit den betreuenden Coaches.
Der Hauptteil umfasst die theoretische Fundierung, die statistische Einordnung der Arbeitslosigkeit in Deutschland, die Analyse der sozialen Ausgrenzung sowie die Darstellung und Interpretation der empirischen Ergebnisse aus dem Landkreis Meißen.
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Langzeitarbeitslosigkeit, Soziale Teilhabe, § 16i SGB II, Arbeitsmarktintegration und Beschäftigungsförderung definiert.
Die Mehrheit empfindet das begleitende Coaching als hilfreich, wobei 51 Personen angeben, es sei zwar hilfreich, aber nicht zwingend notwendig für ihren Beschäftigungserfolg.
Die Untersuchung zeigt, dass die geförderte Beschäftigung bei der Mehrheit der Befragten zu einer verbesserten sozialen Teilhabe, einem höheren Selbstbewusstsein und einer positiveren Lebenszufriedenheit beiträgt.
Die Arbeit stellt fest, dass Langzeitarbeitslosigkeit gerade bei Frauen verfestigt ist und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine zentrale Herausforderung bei der Arbeitsplatzsuche darstellt.
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