Bachelorarbeit, 2021
42 Seiten, Note: 12 Punkte
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
A. Einführung
B. Das Geschäft mit nahestehenden Personen, § 111a
I. Persönlicher Anwendungsbereich
1. Gesellschaft
2. Geschäftsgegner
a) Natürliche Personen
b) Unternehmen
c) Zwischenergebnis
3. Zuständigkeit
II. Sachlicher Anwendungsbereich
1. Geschäft
2. Übertragung/Überlassung
3. Unterlassen
4. Zwischenergebnis
5. Ausnahme
a) Ordentlicher Geschäftsgang
b) Marktübliche Konditionen
C. Pflichtenkanon
I. Zustimmungsvorbehalt, § 111b
II. Publizitätspflicht, § 111c
1. Materie
2. Ort
3. Zeitpunkt
III. Wesentlichkeitsgrenze
1. Wertbestimmung
2. Aggregation
3. Einzelfälle der Bewertung
a) Verdrängung des zeitlich gestreckten Nachteilsausgleichs?
b) Dauerschuldverhältnisse
D. Ergebnis und Ausblick
Die Arbeit untersucht und systematisiert die Regelungen zu Transaktionen mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions – RPTs) im deutschen Aktiengesetz nach Umsetzung der geänderten Aktionärsrechte-Richtlinie (ARUG II), mit einem speziellen Fokus auf die Bewertung dieser Geschäfte gemäß § 111b I AktG.
1. Geschäft
Der Begriff des Geschäfts wird in § 111a I 1 in Rechtsgeschäfte und Maßnahmen differenziert.
Rechtsgeschäft meint im allgemein-zivilrechtlichen Sinne sowohl Verträge als auch einseitige Rechtsgeschäfte (Anfechtung, Aufrechnung, Kündigung, Ausübung von Optionen sowie Beschlussfassungen).
Eine Maßnahme wiederum ist jedes willensgeleitete Verhalten, das sich auf Vermögens- oder Ertragslage unmittelbar oder mittelbar auswirken kann – mithin alle zweckgerichteten wirtschaftlichen Handlungen. Der Regierungsentwurf listet hierfür beispielhaft Produktionsverlagerungen/-änderungen; Investitionen; Stilllegungen von Betriebsteilen und Abstimmungen im Ein- oder Verkauf auf.
Ein ausuferndes, isoliertes Begriffsverständnis würde aber dazu führen, dass die konsekutiven Handlungen solvendi causa neben dem eigentlichen schuldrechtlichen Rechtsgeschäft alle einzelne Maßnahmen wären. Dies ist nicht nur artifiziell, sondern auch rechtstechnisch sinnlos: Sobald ein schuldrechtlicher Vertrag wirksam geschlossen wurde, besteht die Rechtspflicht der Gesellschaft, die versprochene Maßnahme zu vollziehen. Eine Anordnung der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats liefe so ins Leere. Ebengleiches wäre der Fall, würde man das Begriffsverständnis des Rechtsgeschäfts auf die dinglichen Rechtsgeschäfte erstrecken. Das Geschäft des § 111a ist mithin als Ganzes zu betrachten, sozusagen totum pro parte. Dies stellt der Regierungsentwurf in Bezug auf die dingliche Ebene und unwesentliche Änderungen des Geschäfts auch ausdrücklich fest.
A. Einführung: Die Einleitung führt in die Neuregelungen der §§ 111a–111c AktG zur Regulierung von Transaktionen mit nahestehenden Personen ein und legt das Ziel der Systematisierung fest.
B. Das Geschäft mit nahestehenden Personen, § 111a: Dieses Kapitel definiert den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich der Normen, inklusive der Ausnahmen für bestimmte Geschäftstypen.
C. Pflichtenkanon: Hier werden die prozeduralen Anforderungen analysiert, insbesondere der Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats, die Publizitätspflichten und die angewandten Wesentlichkeitsgrenzen.
D. Ergebnis und Ausblick: Das Fazit fasst die organisatorischen Herausforderungen für Unternehmen zusammen und bewertet die Kodifizierung als einen minimalinvasiven, aber effektiven Beitrag zur Reduzierung von Informationsasymmetrien.
Related Party Transactions, ARUG II, Aktiengesetz, Aufsichtsrat, Zustimmungsvorbehalt, Publizitätspflicht, Wesentlichkeitsgrenze, Tunneling, Konzernrecht, Nachteilsausgleich, Unternehmensbewertung, Kapitalmarktrecht, Transaktionsbewertung, Corporate Governance, Aktiengesellschaft.
Die Arbeit behandelt die neuen gesetzlichen Regelungen des deutschen Aktiengesetzes zu Transaktionen zwischen einer Gesellschaft und ihr nahestehenden Personen, die durch das ARUG II eingeführt wurden.
Die zentralen Themen umfassen den Anwendungsbereich der §§ 111a ff. AktG, die Zustimmungspflicht des Aufsichtsrats, die Veröffentlichungspflichten bei solchen Geschäften sowie die Methoden zur Bewertung der Wesentlichkeit.
Ziel ist es, die neuen Vorschriften zu erläutern, zu systematisieren und insbesondere die Bewertung von Geschäften unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben einer kritischen Analyse zu unterziehen.
Es wird eine rechtsdogmatische Analyse auf Basis des Gesetzeswortlauts, der Gesetzesbegründung, der einschlägigen Fachliteratur und der herrschenden Meinung im Gesellschaftsrecht angewandt.
Der Hauptteil gliedert sich in die Definition von nahestehenden Personen, die Bestimmung des sachlichen Anwendungsbereichs, die Analyse des Pflichtenkanons (Zustimmung und Publizität) sowie die spezifischen Bewertungsfragen bei Dauerschuldverhältnissen.
Die Arbeit ist insbesondere geprägt durch Begriffe wie Related Party Transactions, ARUG II, Zustimmungsvorbehalt, Publizitätspflicht und Wesentlichkeitsgrenze.
Die Arbeit erläutert, dass Einzelgeschäfte mit derselben nahestehenden Person innerhalb eines Geschäftsjahres aggregiert werden müssen, um eine Umgehung der Wertgrenzen durch Stückelung zu verhindern.
Es besteht ein Spannungsfeld, da die Ex-ante-Anforderungen der RPT-Normen schwer mit dem zeitlich gestreckten Nachteilsausgleich gem. § 311 AktG zu vereinbaren sind; die Arbeit diskutiert hierzu verschiedene Auffassungen zur Koexistenz der Regelungen.
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