Bachelorarbeit, 2021
57 Seiten, Note: 1,0
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die Bachelorarbeit befasst sich mit den arbeitsrechtlichen Herausforderungen, die sich aus betrieblichen Anordnungen gegenüber Arbeitnehmern in Pandemiezeiten ergeben. Die Arbeit analysiert die rechtliche Grundlage für solche Anordnungen, insbesondere im Kontext von Homeoffice, Arbeitszeitänderungen, Zuweisung anderer Tätigkeiten sowie betrieblicher Testung und Impfung.
Die Einleitung führt in die Thematik ein und erläutert die Relevanz der Arbeit sowie deren Aufbau. Das Kapitel "Homeoffice" untersucht die rechtlichen Grundlagen für die Anordnung von Homeoffice durch den Arbeitgeber. Dabei werden sowohl das Direktionsrecht als auch die Möglichkeiten der kollektiven Vereinbarung beleuchtet. Das Kapitel "Arbeitszeitänderungen" befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit von Mehr- und Minderarbeit in Pandemiezeiten. Dabei werden insbesondere die Möglichkeiten der Überstundenanordnung sowie die rechtlichen Aspekte von Kurzarbeit analysiert. Das Kapitel "Zuweisung anderer Tätigkeiten" untersucht die rechtlichen Grenzen des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts bei der Zuweisung anderer Tätigkeiten, insbesondere im Kontext von Notfallsituationen. Schließlich befasst sich das Kapitel "Betriebliche Testung und Impfung" mit den rechtlichen Grundlagen für die Anordnung von Corona-Tests und Impfungen durch den Arbeitgeber.
Arbeitsrecht, Pandemie, Homeoffice, Direktionsrecht, Arbeitszeitänderungen, Mehrarbeit, Minderarbeit, Kurzarbeit, Zuweisung anderer Tätigkeiten, Betriebliche Testung, Corona-Impfung, Betriebsrat, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung.
Dies hängt vom Direktionsrecht ab. Ohne vertragliche Grundlage ist eine einseitige Anordnung schwierig, es sei denn, es liegen gesetzliche Sonderregelungen (wie während der Pandemie) vor.
Ja, in außergewöhnlichen Fällen kann die Anordnung von Mehrarbeit auf Basis des Arbeitszeitgesetzes (§ 14 ArbZG) oder vertraglicher Nebenpflichten zulässig sein.
Es gibt eine Unterscheidung zwischen gesetzlichen Angebotspflichten des Arbeitgebers und einer tatsächlichen Testpflicht für Arbeitnehmer, die oft an das Weisungsrecht oder Branchenvorgaben geknüpft ist.
Kurzarbeit kann nicht einseitig vom Arbeitgeber angeordnet werden; sie bedarf einer Grundlage im Arbeitsvertrag, einer Zusatzvereinbarung, eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung.
Der Betriebsrat hat weitreichende Mitbestimmungsrechte, insbesondere bei Fragen der Arbeitszeit, des Gesundheitsschutzes und der Einführung von Homeoffice-Regelungen.
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