Examensarbeit, 2020
28 Seiten, Note: 11,5 Punkte
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Die vorliegende Arbeit analysiert die Schutzmechanismen, die das EU-Primärrecht, einschließlich der Grundrechtecharta, zur Gewährleistung von „gender equality“ bereithält. Der Fokus liegt dabei auf der Analyse der einschlägigen Rechtsnormen und der Judikatur des EuGH.
Die Arbeit beginnt mit einer präzisen Definition der Begriffe "Gender Equality" und "Schutzmechanismen" im Kontext des EU-Rechts. Anschließend untersucht sie die relevanten Bestimmungen in den Gründungsverträgen, einschließlich der Ziele und grundlegenden Werte der Union, sowie der Querschnittsklauseln der Art. 8 und 10 AEUV. Der Fokus liegt dabei auf der Bedeutung von Gender Mainstreaming als Schutzmechanismus.
Das Kapitel über Art. 157 AEUV befasst sich mit der Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, die Ungleichbehandlung aufgrund des Geschlechts in Bezug auf Entgelt und Arbeit zu beseitigen. Die Arbeit analysiert den Anwendungsbereich dieser Norm, die Durchsetzungsmöglichkeiten und die Rechtsfolgen eines Verstoßes. Darüber hinaus wird das Lohngleichheitsgebot als ein wesentlicher Schutzmechanismus beleuchtet.
Die Arbeit geht im Folgenden auf die Grundrechtecharta ein und analysiert die Relevanz von Artikel 21 und 23 GRC für die Gleichstellung der Geschlechter. Sie beleuchtet den Anwendungsbereich, die Verpflichteten, die Durchsetzungsmöglichkeiten und die Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen. Die Arbeit schließt mit einer Bewertung der Grundrechte als Schutzmechanismus für "Gender Equality".
Die Arbeit konzentriert sich auf die zentralen Themen "Gender Equality" und "Schutzmechanismen" im Kontext des EU-Rechts. Dabei werden wichtige Konzepte wie Gender Mainstreaming, Art. 157 AEUV, die Grundrechtecharta, und die Rechtsprechung des EuGH im Fokus stehen. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Herausforderungen und die Möglichkeiten zur effektiven Durchsetzung von "Gender Equality" im EU-Recht.
Zu den Mechanismen gehören die Grundwerte der Union, Querschnittsklauseln (Art. 8 und 10 AEUV), das Lohngleichheitsgebot (Art. 157 AEUV) sowie die Artikel der EU-Grundrechtecharta.
Gender Mainstreaming ist ein Schutzmechanismus, der die EU verpflichtet, bei allen ihren Aktivitäten die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern (Art. 8 AEUV).
Art. 157 AEUV verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Durchsetzung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit.
Die Artikel 21 und 23 der GRC verbieten Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und fordern die Sicherstellung der Gleichstellung in allen Bereichen, einschließlich der Beschäftigung.
Der EuGH sorgt für die Rechtsdurchsetzung und Auslegung der Gleichstellungsziele, indem er in wegweisenden Urteilen die Rechte von Individuen gegen Diskriminierung stärkt.
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