Examensarbeit, 2007
105 Seiten, Note: 1,0
1. Einführung
1.1 Fragestellung und theoretischer Rahmen
1.2 Aufbau der Arbeit und Argumentation
1.3 Zum Begriff der humanitären Intervention
2. Grundlagen und Eckpunkte der Debatte
2.1 Die Debatte um humanitäre Interventionen
2.2 Die (traditionelle) Lehre vom gerechten Krieg
2.2.1 Historischer Abriss: Kein homogenes Gebilde
2.2.2 Struktureller Kern: Kriterien des gerechten Krieges
2.2.3 Anwendbarkeit auf humanitäre Interventionen
2.3 Menschenrechte als gerechter Grund
2.3.1 Die universale Gültigkeit der Menschenrechte
2.3.2 Was ein Menschenrecht grundlegend macht
2.4 Staatssouveränität als gewichtiger Gegengrund
2.4.1 Souveränität durch innere Legitimität
2.4.2 Souveränität als Bedingung internationaler Stabilität
3. Moralphilosophische Analyse
3.1 Methode: Abstrakte Moralphilosophie
3.2 Interventionen nach dem Konzept der Nothilfe
3.2.1 Das Recht zur Hilfe (Ius ad bellum)
3.2.2 Restriktionen der legitimen Hilfe (Ius in bello)
3.3 Das Dilemma der Tötung Unschuldiger
3.3.1 Erste These: Die Abwägungsbedingung genügt schon
3.3.2 Zweite These: Die Morallehre vom Doppeleffekt
3.3.3 Dritte These: (Rechtsethische) Umkehr der Beweislast
3.4 Das anti-interventionistische Argument vom Staat als Person
3.4.1 Die (falsche) Analogie von Person und Staat
3.4.2 Moralphilosophische Kritik: Menschenrecht vor Staatsrecht
3.4.3 Moralphilosophische Begründung staatlicher Souveränität
3.5 Zwischenresumee
4. Walzer: Der pragmatische Neuansatz
4.1 Methode: Analyse der Alltagsmoral
4.1.1 Angewandte Ethik und die Struktur der moralischen Welt
4.1.2 Quelle und Universalität moralischer Urteile
4.2 Ius ad bellum: Schutz der Gemeinschaft
4.2.1 Menschenrechte, Gemeinschaft und Souveränität
4.2.2 Gerechter Grund und Recht zur Intervention
4.3 Ein neues Dilemma: Siegen und gut kämpfen
4.3.1 Die Grenze der Lehre des Doppeleffektes
4.3.2 Das Recht nicht beugen, sondern übergehen
4.4 Kritik des ’Utilitarismus der extremen Situation‘
4.4.1 Tertium Non Datur? – Kritik der Prämissen
4.4.2 Schuld und Sühne: Das Konzept der ’Dirty Hands‘
4.4.3 Utilitarismus: Vorwurf der doppelten Inkonsistenz
4.4.4 Anmerkung: Grenzen der Kritik
4.5 Zwischenresumee
5. Moral und die Zwischenebene politischer Institutionen
5.1 Recht und Moral
5.1.1 Recht braucht eine moralische Grundlage
5.1.2 Recht verbietet nicht das moralisch Gute
5.1.3 Die Moral löst den Widerspruch im Völkerrecht
5.2 Legitime Autorität und Interventionssubjekt
5.2.1 Sicherheitsrat: Hochwürdige, unzulängliche Autorität
5.2.2 Staaten(koalitionen): Genuin moralische Autorität
5.3 Der Vorwurf des moralischen Exzeptionalismus
5.3.1 Intervention ja, positiv-rechtliche Kodifizierung nein
5.3.2 Kritik des moralischen Exzeptionalismus
5.3.3 Ausweg ’gewohnheitsrechtliche Legalisierung‘?
5.4 Zwischenresumee
6. Testfall Kosovointervention (1999)
6.1 Vorbemerkungen zum methodischen Vorgehen
6.2 Ius ad bellum: Intervention gerechtfertigt
6.2.1 Kriterium gerechter Grund: Erfüllt (Konsens)
6.2.2 Kriterium Notwendigkeit (I): Plausibel erfüllt
6.2.3 Kriterium legitime Autorität: Klar erfüllt
6.2.4 Kriterium rechte Absicht: Ja, soweit erkennbar
6.3 Ius in bello: Zweifelhafte Durchführung
6.3.1 Kriterium Notwendigkeit (II): Nicht erfüllt
6.3.2 Kriterium Proportionalität: Fraglich
6.3.3 Kriterium Non-Kombattanten-Schutz: Ungenügend erfüllt
6.4 Zusammenfassende Bewertung
7. Ergebnisse und Resumee
7.1 Inhaltliche Ergebnisse und Argumentation
7.2 Lösungsvorschlag: Ein globaler Ethik- und Interventionsrat?
Die Arbeit untersucht die moralische Legitimität humanitärer Interventionen, wobei sie der Frage nachgeht, ob Eingriffe in die Souveränität von Staaten zur Durchsetzung fundamentaler Menschenrechte grundsätzlich rechtfertigbar sind. Dabei wird eine klare Trennung zwischen völkerrechtlicher Legalität und ethischer Legitimität vollzogen, wobei ein Vorrang der moralischen Forderungen im Krisenfall postuliert wird.
Die (traditionelle) Lehre vom gerechten Krieg
Die traditionelle Lehre vom gerechten Krieg ist ein Dauerbrenner abendländischer Kriegsrechtfertigung. Es handelt sich dabei allerdings um kein einheitliches Theoriegebilde, eher um eine Denkrichtung, die Raum gelassen hat für unterschiedliche und sich teils sogar widersprechende Argumentationslinien. Diese verdanken sich den über die Jahrhunderte oft gewandelten Zeitkontexten, divergierender Weltanschauungen und das heißt vor allem der unterschiedlichen Gewichtung von naturrechtlichen, juristischen und theologischen Argumentationen. Im Folgenden sollen – es kann sich dabei nur um einen eiligen Durchlauf handeln – die wichtigsten Stationen bzw. Vertreter der Lehre vom gerechten Krieg angerissen werden. Wir werden darauf noch in der einen oder anderen Weise zurückgreifen.
Erste Formen der Rechtfertigung von Krieg bestanden darin, die Zustimmung der Götter zu erfragen, in der griechischen Antike etwa durch das Orakel zu Delphi (vlg. Janssen 2004: 180). Platon (428-347 v.Chr.) und andere griechische Philosophen haben ”Ansätze einer ethischen Theorie der Gerechtigkeit von Kriegen“ (ebd.) entworfen. Im Anschluss daran und auf der Grundlage römischen Rechtsdenkens formulierte Cicero (106-43 v.Chr.) die erste zusammenhängende Theorie des gerechten Krieges – Iustum Bellum – und gilt damit als deren eigentlicher Urheber (vgl. Hinsch & Janssen 2006: 52)2. Die von ihm begründeten Prinzipien der Notwendigkeit eines gerechten Grundes (justa causa), der legitimen Autorität (auctoritas principas) und die Auffassung, dass Krieg das letzte Mittel (ultima ratio) sein müsse, sind bis heute grundlegend.
1. Einführung: Die Einleitung umreißt die Problematik humanitärer Interventionen am Beispiel der Kosovo-Krise und legt den theoretischen Rahmen sowie die Zielsetzung der Arbeit dar.
2. Grundlagen und Eckpunkte der Debatte: Dieses Kapitel erläutert die historische Entwicklung der Lehre vom gerechten Krieg und die Konfliktlinien zwischen Menschenrechtsschutz und staatlicher Souveränität.
3. Moralphilosophische Analyse: Hier wird das Dilemma der Tötung Unschuldiger (Non-Kombattanten-Schutz) mittels naturrechtlicher Prinzipien und der Debatte über den Staat als Person moralphilosophisch untersucht.
4. Walzer: Der pragmatische Neuansatz: Die Arbeit widmet sich Michael Walzers Theorie und analysiert seine pragmatische Wende durch die Einbeziehung von Alltagsmoral und dem Utilitarismus der extremen Situation.
5. Moral und die Zwischenebene politischer Institutionen: Das Kapitel verknüpft die ethischen Prinzipien mit der Realität des Völkerrechts und der Frage nach legitimen Autoritäten wie dem UN-Sicherheitsrat.
6. Testfall Kosovointervention (1999): Hier erfolgt eine exemplarische, kriterienbasierte Bewertung der NATO-Operation auf Basis der zuvor erarbeiteten ethischen Vorgaben.
7. Ergebnisse und Resumee: Die Arbeit schließt mit einer Zusammenfassung der Argumentation und einem Vorschlag für einen globalen Ethik- und Interventionsrat ab.
Humanitäre Intervention, Gerechter Krieg, Menschenrechte, Staatssouveränität, Michael Walzer, Moralphilosophie, Kosovointervention, Völkerrecht, Ius ad bellum, Ius in bello, Nothilfe, Interventionsverbot, Moral, Ethik, Politische Gemeinschaft
Die Arbeit beschäftigt sich mit der moralischen Legitimität von humanitären militärischen Interventionen, insbesondere in Fällen schwerer Menschenrechtsverletzungen, bei denen das staatliche Interventionsverbot auf die Probe gestellt wird.
Die zentralen Felder sind die ethische Theorie des gerechten Krieges, die Bedeutung der Menschenrechte gegenüber staatlicher Souveränität, die Rolle politischer Institutionen sowie die praktische Anwendung dieser Konzepte auf den konkreten Testfall der Kosovointervention.
Das Ziel ist es, Kriterien für eine moralische Rechtfertigung humanitärer Interventionen zu entwickeln, die über das formale Völkerrecht hinausgehen, ohne dabei die notwendigen moralischen Beschränkungen der Kriegführung zu vernachlässigen.
Die Arbeit nutzt primär die moralphilosophische Analyse, um Prinzipien zu diskutieren, und kontrastiert diese mit dem pragmatischen Ansatz von Michael Walzer sowie mit politisch-institutionellen Rahmenbedingungen.
Der Hauptteil analysiert die moralphilosophischen Grundlagen (Nothilfe, Doppeleffekt, Staat als Person), diskutiert Michael Walzers Theorie, beleuchtet die Rolle des Völkerrechts und prüft die Kosovointervention (1999) anhand der Kriterien des gerechten Krieges.
Die wichtigsten Begriffe sind Humanitäre Intervention, Gerechter Krieg, Menschenrechte, Souveränität, Moral, Völkerrecht und die Unterscheidung von Ius ad bellum und Ius in bello.
Die Arbeit argumentiert, dass der Verzicht auf Bodentruppen die militärische Effektivität untergrub und das Risiko für Zivilisten durch indirekte Angriffe auf Infrastruktur erhöhte, was den Kriterien des Non-Kombattanten-Schutzes und der Proportionalität widersprach.
Der Autor sieht den Sicherheitsrat zwar als erste legitime Instanz, bewertet ihn jedoch als ineffizient und in Krisenzeiten oft gelähmt, weshalb unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Akteure eine moralische Autorität zur Intervention beanspruchen können.
Die "package-These" postuliert, dass, wenn eine humanitäre Nothilfe bei Berücksichtigung aller moralischen Kriterien legitim ist, auch die unvermeidliche Tötung Unschuldiger als Kollateralschaden in diesem Rahmen gerechtfertigt sein muss.
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