Bachelorarbeit, 2021
43 Seiten, Note: 1,0
1 Einleitung
2 Was ist Gewalt?
3 Rechtliche Normen
3.1 Der Widerstand (§113 StGB)
3.2 Der tätliche Angriff (§114 StGB)
4 Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte
4.1 Aufgetretene Fälle
4.2 Tätertypologie
4.3 Ursachen der Gewalttaten
5 Schutzmaßnahme: Die Bodycam
5.1 Aktuelle Verbreitung der Bodycam
5.2 Rechtliche Grundlagen für den Einsatz der Bodycam
5.3 Wirkung der Bodycam
5.4 Problematik und Kritik der Bodycam
6 Schutzmaßnahme: Das Distanzelektroimpulsgerät
6.1 Aktuelle Verbreitung des DEIG
6.2 Rechtliche Grundlagen für den Einsatz des DEIG
6.3 Wirkung des DEIG
7 Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Arbeit untersucht das Phänomen der Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte und analysiert, wie moderne technische Einsatzmittel zum Schutz der Einsatzkräfte beitragen können. Im Fokus steht die Bewertung von Bodycams und Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG) hinsichtlich ihrer präventiven Wirkung, rechtlichen Einordnung und praktischen Anwendung.
3.1 Der Widerstand (§113 StGB)
Der Straftatbestand des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte existierte sinngemäß schon im Reichsstrafgesetzbuch (§113 Reichsstrafgesetzbuch Fassung vom 01. Januar 1872). Seitdem wurde der Paragraf zwar mehrfach im Wortlaut geändert, blieb aber in den nachfolgenden Gesetzestexten erhalten. Auch nach dem Wechsel des Reichsstrafgesetzbuches in das heutige Strafgesetzbuch, blieb der §113 StGB erhalten. Die aktuelle Fassung des §113 StGB besteht seit dem 23. Mai 2017 und ist mit dem „52. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches“ in Kraft getreten.
Der Straftatbestand des §113 StGB schützt insbesondere „die rechtmäßig betätigte Vollstreckungsgewalt des Staates“ (juracadamy.de, o. D.). Damit soll erreicht werden, dass die Vollstreckungsmaßnahmen des Staates durchgesetzt werden können und eine Störung dieser Maßnahmen verhindert wird. Wichtig ist, dass der Widerstand nur gegen einen Amtsträger oder Soldaten der Bundeswehr gerichtet sein kann, wenn dieser „zur Vollstreckung von Gesetzen, Rechtsverordnungen (…) oder Verfügungen berufen ist“ (§113 Abs. 1 Satz 1 StGB). Amtsträger sind in diesem Sinne insbesondere Polizeivollzugsbeamte, aber auch bei Gerichtsvollziehern, Staatsanwälten, Dienstkräften der Ordnungsbehörden, etc. handelt es sich um Amtsträger (Rodorf, 2017). Des Weiteren ist die Vornahme einer rechtmäßigen Vollstreckungshandlung erforderlich. Bei einer unrechtmäßigen Maßnahme kann ein Amtsträger folglich auf keinen Widerstand treffen. Als wichtigstes Merkmal des §113 StGB muss mit Gewalt oder mit der Drohung von Gewalt Widerstand geleistet werden. Vom Täter ist demnach ein Handeln erforderlich, welches „geeignet ist, die Durchführung der Vollstreckungshandlung zu erschweren“ (Stuckenberg, 2019, S. 1).
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik zunehmender Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte ein und skizziert das Ziel der Arbeit, technische Schutzmaßnahmen zu bewerten.
2 Was ist Gewalt?: Das Kapitel erörtert die Komplexität des Gewaltbegriffs und grenzt strafrechtliche von gesellschaftlichen Definitionen ab.
3 Rechtliche Normen: Hier werden die Straftatbestände Widerstand (§113 StGB) und tätlicher Angriff (§114 StGB) vorgestellt, um eine Grundlage für die statistische Erfassung von Übergriffen zu schaffen.
4 Gewalttaten gegen Polizeivollzugsbeamte: Dieser Abschnitt analysiert Fallzahlen, Täterprofile und Ursachen für die Entstehung von Gewaltsituationen gegen Polizeikräfte.
5 Schutzmaßnahme: Die Bodycam: Es wird die Nutzung der Bodycam als Präventions- und Beweismittel beleuchtet, einschließlich der Verbreitung, rechtlicher Aspekte und empirischer Wirksamkeitsanalysen.
6 Schutzmaßnahme: Das Distanzelektroimpulsgerät: Dieses Kapitel behandelt die technische Funktionsweise, die rechtliche Einordnung sowie die gesundheitlichen Aspekte und Risiken des Einsatzes von Distanzelektroimpulsgeräten (DEIG).
7 Zusammenfassung der Ergebnisse: Das abschließende Fazit resümiert die Eignung der untersuchten Einsatzmittel und betont die Notwendigkeit ergänzender Schulungen.
Polizeivollzugsbeamte, Gewalt gegen Polizisten, Bodycam, Distanzelektroimpulsgerät, DEIG, Straftatbestand, §113 StGB, §114 StGB, Eigensicherung, Deeskalation, Polizeiliches Gegenüber, Pilotprojekt, Polizeiliche Kriminalstatistik, Beweissicherung, Einsatzmittel.
Die Arbeit befasst sich mit der Thematik der Gewalt gegen Polizeivollzugsbeamte in Deutschland und prüft, inwiefern moderne technische Mittel wie Bodycams und Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG) den Schutz der Beamten erhöhen können.
Zentrale Themen sind die rechtliche Einordnung von Widerstandshandlungen, die Analyse von Tätertypologien und Motiven sowie die kritische Betrachtung technischer Führungs- und Einsatzmittel.
Das Ziel ist es, zu ermitteln, ob und wie Bodycams und DEIG als effektive Mittel zur Deeskalation und zum Schutz vor Angriffen im polizeilichen Alltagsdienst eingesetzt werden können.
Die Arbeit nutzt eine Auswertung aktueller Statistiken (z.B. polizeiliches Lagebild), rechtliche Analysen der Strafgesetzbuch-Paragraphen sowie eine qualitative und quantitative Bewertung existierender Pilotprojekte und Studien.
Der Hauptteil gliedert sich in die Erläuterung der rechtlichen Grundlagen von Gewaltdelikten, eine statistische Analyse des Gewaltvorkommens sowie eine detaillierte Auseinandersetzung mit Bodycams und DEIG hinsichtlich Funktion, Rechtmäßigkeit und Wirksamkeit.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Polizeivollzugsbeamte, §113 StGB, Eigensicherung, Deeskalation und Distanzelektroimpulsgerät charakterisiert.
Während die Bodycam in den USA vorrangig zur Verhaltenskontrolle der Polizei gegenüber Bürgern eingesetzt wird, dient sie in Deutschland primär der Eigensicherung der Beamten und der Deeskalation in aggressiven Situationen.
Kritisiert wird vor allem die Verhältnismäßigkeit des Einsatzes, da das DEIG als Waffe gilt und trotz seiner meist risikoarmen Einschätzung das Potenzial für Sekundärverletzungen oder Komplikationen bei Personen mit Vorerkrankungen besteht.
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