Bachelorarbeit, 2021
53 Seiten, Note: 2,0
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit der Frage, wie der „digitale Nachlass“ eines Verstorbenen rechtlich zu behandeln ist. Die Arbeit untersucht, welche Rechtspositionen im digitalen Raum ererbt werden können und welche Herausforderungen sich aus der Anwendung des Erbrechts auf digitale Inhalte ergeben.
Das erste Kapitel befasst sich mit den allgemeinen Regeln des Erbrechts, insbesondere mit dem Begriff des „digitalen Nachlasses“. Im zweiten Kapitel wird die Vererblichkeit digitaler Rechtspositionen beleuchtet, wobei die Trennung von vermögenswerten und höchstpersönlichen Inhalten sowie die Regulierung durch das Datenschutzrecht im Vordergrund stehen. Das dritte Kapitel analysiert die rechtliche Einordnung digitaler Rechtspositionen und die Herausforderungen, die sich aus der Nutzung von Cloud-Diensten und Online-Plattformen ergeben. Im vierten Kapitel wird die Frage der Einschränkbarkeit der Gesamtrechtsnachfolge durch AGBs im Zusammenhang mit digitalen Diensten behandelt. Abschließend werden in einem fünften Kapitel die Regelungen von Apple iCloud und Facebook zum Umgang mit dem Tod eines Nutzers im Detail untersucht.
Die Arbeit beschäftigt sich mit zentralen Begriffen des digitalen Nachlasses wie Vererblichkeit, Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht, AGBs, Cloud-Dienste, Online-Plattformen und digitalen Rechtspositionen. Sie befasst sich mit der rechtlichen Einordnung dieser Themen im Kontext des Erbrechts.
Alle digitalen Rechtspositionen eines Verstorbenen, wie Benutzerkonten, Cloud-Inhalte, Kryptowährungen und E-Mail-Korrespondenz.
Nach dem Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge (§ 1922 BGB) gehen auch digitale Verträge auf die Erben über, sofern AGB dies nicht wirksam einschränken.
Es schützt die Ehre und Intimsphäre des Verstorbenen auch nach dem Tod und kann den Zugriff der Erben auf höchstpersönliche Inhalte einschränken.
Anbieter haben unterschiedliche Regelungen, wie den „Gedenkzustand“ bei Facebook oder spezielle Kündigungs- und Löschungsklauseln in ihren AGB.
Es besteht oft ein Konflikt zwischen dem Recht der Erben auf Zugang und dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses der Kommunikationspartner des Erblassers.
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