Bachelorarbeit, 2021
53 Seiten, Note: 2,0
A. Einleitung
B. Die allgemeinen Regeln des § 1922 BGB als Grundlage der Gesamtrechtsnachfolge
I. Der Erbfall
II. Der Nachlass
III. Die Erben
C. Die Universalsukzession und digitaler Nachlass
I. Der Begriff „digitaler Nachlass“
II. Die Vererblichkeit digitaler Rechtspositionen
1. Trennung vermögenswerter und höchstpersönlicher Inhalte
2. Vererblichkeit und postmortales Persönlichkeitsrecht
3. Vererblichkeit und Fernmeldegeheimnis nach § 88 Abs. 3 TKG
4. Vererblichkeit und Datenschutzrecht
a) Datenschutz-Grundverordnung
aa) Anwendungsbereich
bb) Anwendung auf noch lebende Kommunikationspartner des Erblassers
(1) Rechtmäßigkeit nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO
(2) Rechtmäßigkeit nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DS-GVO
b) Bundesdatenschutzgesetz
III. Rechtliche Einordnung digitaler Rechtspositionen
1. Speichermedien und ihre Inhalte
a) Der Datenbegriff
b) Die Zeichenebene
c) Die Bedeutungsebene
2. Cloudinhalte
3. Rechtsverhältnisse zwischen Erblasser und Internetanbietern
a) Kommunikationsdienste
b) Lizenzen, Software, Streamingdienste
c) Online-Zahlsysteme
d) Kryptowährungen
IV. Einschränkbarkeit der Gesamtrechtsnachfolge durch AGB
1. Anwendbarkeit der §§ 305 ff. BGB
2. Einbeziehung in den Vertrag
3. Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff. BGB
a) Vertragstyp bei gemischten Verträgen
b) Nutzungsvertrag
V. Prüfung einzelner Dienste auf Regelungen bei Tod des Nutzers
1. Apple iCloud
a) Rechtswahlklausel
aa) Zuständigkeit
bb) Anwendbares Recht
b) Kündigungsklausel „Erlöschen mit Tod des Nutzers“
aa) Kündigungsrecht bei Tod § 580 BGB
bb) Kündigung aus wichtigem Grund § 314 BGB
cc) Ausschluss der Übertragbarkeit des Accounts durch AGB
c) Abwicklungsklausel „Löschung des Accounts“
d) Legitimationsklausel „Sterbeurkunde“
2. Facebook
a) Rechtswahlklausel
aa) Rechtswahlklausel bei Verbrauchern
bb) Rechtswahlklausel bei Nutzung als „Nicht-Verbraucher“
b) „Gedenkzustand“
aa) Zugangsverschaffung zum Konto
bb) Versetzung des Kontos in den Gedenkzustand
c) Individualabrede zwischen Facebook und Erblasser
d) Löschung bei Tod des Nutzers
D. Fazit und Ausblick
Die Arbeit untersucht die erbrechtliche Problematik des digitalen Nachlasses unter besonderer Berücksichtigung der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB. Ziel ist es zu klären, ob digitale Inhalte vererblich sind, wie sie rechtlich einzuordnen sind und inwieweit Diensteanbieter die Nachfolge durch ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wirksam einschränken oder ausschließen können.
1. Trennung vermögenswerter und höchstpersönlicher Inhalte
Teilweise wird die Auffassung vertreten, nur vermögensrechtliche Teile des digitalen Nachlasses seien vererblich. Die höchstpersönlichen Positionen sollen danach nicht in Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben übergehen, sondern auf die nächsten Angehörigen. Damit soll den Angehörigen die Wahrnehmung des postmortalen Persönlichkeitsrechts des Erblassers ermöglicht werden.
Es wird teilweise sogar eine „Infektion“ vermögenswerter Daten durch höchstpersönliche Inhalte angenommen, nach der den Erben letztlich der Zugriff auf die Gesamtheit einer Datenmenge des Erblassers verwehrt werden kann, wenn diese zumindest auch private Inhalte haben könnte. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass durch Bündelung aller digitaler Daten einer Person ein umfassendes Persönlichkeitsprofil erstellt werden könnte. Dieser besonderen Gefährdungslage könne nur dadurch begegnet werden, dass diese Daten auch nach dem Tod geschützt werden. Denn sonst schränke das Wissen um diese Gefahr die Entfaltung der Persönlichkeit bereits zu Lebzeiten ein.
Nach mittlerweile überwiegender Auffassung findet eine Differenzierung nicht statt. Alle digitalen Inhalte, die vererblich sind, werden so vererbt, wie sie sind, unabhängig von ihrem Inhalt. Es wird eine Analogie zu physischen, persönlichen Dokumenten des Erblassers gezogen, etwa persönlichen Fotografien und Briefen, die selbstverständlich Teil der Erbmasse sind. Immaterialgüterrechte sind nach § 28 I UrhG, § 15 PatG, § 22 I GebrMG, § 29 GeschmMG und § 27 MarkenG trotz ihres Persönlichkeitsbezugs vererbbar. Das Eigentum oder sonstige Rechte an Sachen werden „wie sie sind“ vererbt. Ob der Verstorbene sie in einem höchstpersönlichen oder in einem vermögensrechtlichen Rahmen benutzt hat, ist unerheblich.
A. Einleitung: Beleuchtung der zunehmenden Bedeutung der Digitalisierung für das Erbrecht und die Notwendigkeit, aktuelle Probleme bei der Vererblichkeit digitaler Inhalte zu untersuchen.
B. Die allgemeinen Regeln des § 1922 BGB als Grundlage der Gesamtrechtsnachfolge: Definition der grundlegenden erbrechtlichen Begriffe (Erbfall, Nachlass, Erben) und Einordnung der Problematik unter den Vermögensbegriff.
C. Die Universalsukzession und digitaler Nachlass: Untersuchung des Begriffs „digitaler Nachlass“ und der Vererblichkeit verschiedener digitaler Rechtspositionen unter Einbeziehung von Datenschutz, Fernmeldegeheimnis und AGB-Recht sowie Prüfung spezifischer Dienste.
D. Fazit und Ausblick: Zusammenfassung der wesentlichen Erkenntnisse, insbesondere der Ablehnung einer Trennung zwischen vermögenswerten und höchstpersönlichen Inhalten, und Empfehlungen für Erblasser.
Digitaler Nachlass, Gesamtrechtsnachfolge, § 1922 BGB, Vererblichkeit, postmortales Persönlichkeitsrecht, Datenschutz-Grundverordnung, Fernmeldegeheimnis, AGB-Kontrolle, Apple iCloud, Facebook, Gedenkzustand, Cloudinhalte, Kryptowährungen, digitale Identität, Erbrecht.
Die Arbeit behandelt die juristische Einordnung und Vererbbarkeit des sogenannten „digitalen Nachlasses“ nach deutschem Erbrecht.
Zentrale Themen sind die erbrechtliche Gesamtrechtsnachfolge, die Anwendbarkeit von Persönlichkeitsrechten und Datenschutzvorschriften auf verstorbene Nutzer sowie die rechtliche Wirksamkeit von AGB von Internetanbietern bei Todesfällen.
Das Ziel ist die Klärung, ob und in welchem Umfang digitale Daten und Online-Accounts auf Erben übergehen und ob Diensteanbieter diesen Übergang wirksam durch AGB unterbinden dürfen.
Es erfolgt eine rechtswissenschaftliche Analyse unter Auswertung von Gesetzen (BGB, TKG, DS-GVO), aktueller Rechtsprechung (insb. BGH-Entscheidungen) und einschlägiger juristischer Fachliteratur.
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Grundlegung zum Erbrecht, eine Analyse der Vererblichkeit digitaler Rechtspositionen sowie eine praktische Prüfung der AGB prominenter Dienste wie Apple iCloud und Facebook.
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch Begriffe wie digitaler Nachlass, Universalsukzession, postmortales Persönlichkeitsrecht, Datenschutz und AGB-Recht charakterisieren.
Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass viele AGB-Klauseln, die den Zugriff der Erben auf den digitalen Nachlass ausschließen oder an untaugliche Nachweise (wie eine Sterbeurkunde statt Erbnachweis) binden, unwirksam sind.
Die Arbeit lehnt eine Trennung zwischen vermögenswerten und nicht-vermögenswerten (höchstpersönlichen) Daten ab und betont, dass das postmortale Persönlichkeitsrecht der Gesamtrechtsnachfolge nicht entgegensteht.
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