Bachelorarbeit, 2020
57 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung, Zielsetzung
2 Die unentgeltliche Übertragung i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG
2.1 Persönlicher und Sachlicher Anwendungsbereich
2.2 Durch § 6 Abs. 3 S. 1 1. Halbs. EStG begünstigte WG
2.2.1 Betriebsübertragung
2.2.2 Übertragung eines Teilbetriebs
2.2.3 Übertragung des MUanteils
2.3 Übertragung
2.4 Unentgeltlichkeit der Übertragung
2.5 Rechtsfolgen
2.5.1 Rechtsfolgen beim Übertragenden
2.5.2 Rechtsfolgen beim Übernehmenden
2.6 Unentgeltliche Aufnahme in ein Einzelunternehmen, Übertragung des Teil-MUanteils (§ 6 Abs. 3 S. 1 2. Halbs. EStG)
2.7 Erweiterung des Anwendungsbereichs des § 6 Abs. 3 S. 1 2. Halbs. EStG
2.7.1 Quotale Übertragung von SBV
2.7.2 Unterquotale Übertragung von SBV
2.7.3 Überquotale Übertragung von SBV
2.7.4 Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
3 Unentgeltliche Übertragung einzelner WG gem. § 6 Abs. 5 EStG
3.1 Allgemeiner Regelungsinhalt
3.2 Überführungen nach den S. 1 und 2 der Vorschrift
3.2.1 Überführung einzelner WG
3.2.2 Derselbe Steuerpflichtige
3.2.3 Rechtsfolge
3.2.4 Besteuerung nicht sichergestellter stiller Reserven
3.3 Übertragung nach dem S. 3 der Vorschrift
3.3.1 Sinn und Zweck
3.3.2 Unentgeltlichkeit
3.3.3 Gewährung/Minderung von Gesellschaftsrechten
3.3.4 Sperrfrist
3.3.5 Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen
4 Das Zusammenspiel von § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG
4.1 Gleichzeitige Anwendbarkeit des § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG
4.2 Betriebszerschlagung als Folge der Auslagerung
4.3 Übertragung bei zeitgleicher bzw. taggleicher Veräußerung oder Entnahme
4.4 Zurückbehaltung von funktional nicht wesentlichem SBV
5 Das Spannungs- und Abgrenzungsverhältnis von § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG zu §§ 20, 24 UmwStG
5.1 § 6 Abs. 3 EStG
5.1.1 Im Verhältnis zum § 20 UmwStG
5.1.2 Im Verhältnis zum § 24 UmwStG
5.2 § 6 Abs. 5 EStG
5.2.1 Das Verhältnis zu § 20 UmwStG
5.2.2 Das Verhältnis zu § 24 UmwStG
6 Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht das steuerliche Verhältnis zwischen den unentgeltlichen Übertragungstatbeständen des § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 5 EStG. Ziel ist es, dem Leser die Problematiken bei der Unternehmensnachfolge und Umstrukturierung aufzuzeigen und die Anwendungsbereiche sowie Abgrenzungen der Vorschriften, insbesondere unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und BMF-Schreiben, zu erläutern.
2.1 Persönlicher und Sachlicher Anwendungsbereich
Als Übertragender und Übernehmender für die Überführung einer der zulässigen Sachgesamtheiten kommen grundsätzlich natürliche Personen, MUschaften und KapGes in Frage. Gemäß dem Wortlaut im Gesetz wird bei der Übertragung eines Teils eines MUanteils sowie der unentgeltlichen Aufnahme in ein Einzelunternehmen als Aufnehmender ausdrücklich eine natürliche Person gefordert (§ 6 Abs. 3 S. 1 HS. 2 EStG). Im Falle der unentgeltlichen Übertragung von Sachgesamtheiten auf eine KapGes, an der der Steuerpflichtige oder eine ihm nahestehende Person beteiligt ist, gelten Vorrangig die Grundsätze der verdeckten Einlage. Das hat jedoch nicht zur Folge, dass die Aufdeckung von stillen Reserven nicht möglich ist. Dies ist beispielsweise durch die Gewährung neuer Gesellschaftsanteile möglich, wobei es nicht auf die Höhe ankommt. Im Anwendungsbereich des § 6 Abs. 3 EStG liegen neben KapGes auch andere Körperschaften, insbesondere auch privatnützige oder gemeinnützige Stiftungen. Im Falle der Übertragung bei der eine Stiftung die Aufnahme vornimmt, können keine Gesellschaftsrechte vermittelt werden, wodurch die Grundsätze der verdeckten Einlage keine Anwendung finden.
1 Einleitung, Zielsetzung: Einführung in die Problematik der Unternehmensnachfolge und die Notwendigkeit der steuerneutralen Umstrukturierung durch Buchwertfortführung.
2 Die unentgeltliche Übertragung i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG: Analyse der Tatbestandsvoraussetzungen für die Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen unter besonderer Berücksichtigung der Buchwertfortführung.
3 Unentgeltliche Übertragung einzelner WG gem. § 6 Abs. 5 EStG: Erläuterung der Überführungs- und Übertragungsmöglichkeiten einzelner Wirtschaftsgüter zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen oder einer Mitunternehmerschaft.
4 Das Zusammenspiel von § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG: Untersuchung der gleichzeitigen Anwendbarkeit beider Vorschriften und der Folgen von Betriebszerschlagungen oder zeitgleichen Entnahmen.
5 Das Spannungs- und Abgrenzungsverhältnis von § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG zu §§ 20, 24 UmwStG: Abgrenzung der einkommensteuerlichen Übertragungsvorschriften zu den einbringungsbezogenen Regelungen des Umwandlungssteuergesetzes.
6 Schlussbetrachtung: Zusammenfassende Einschätzung zur Wichtigkeit der korrekten normativen Subsumtion für eine rechtssichere steuerliche Gestaltung bei Unternehmensumstrukturierungen.
Unternehmensnachfolge, § 6 Abs. 3 EStG, § 6 Abs. 5 EStG, Buchwertfortführung, Mitunternehmeranteil, Betriebsvermögen, Sonderbetriebsvermögen, Umstrukturierung, Stille Reserven, Personengesellschaft, Kapitalgesellschaft, Umwandlungssteuergesetz, Betriebszerschlagung, Sperrfrist, Ertragsteuer.
Die Arbeit behandelt die steuerliche Behandlung von unentgeltlichen Übertragungen und Überführungen von Betriebsvermögen im Rahmen von Unternehmensnachfolgen und Umstrukturierungen nach den §§ 6 Abs. 3 und 6 Abs. 5 EStG.
Zentral sind die Voraussetzungen für die Buchwertfortführung bei der Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen sowie die Abgrenzung von Überführungen einzelner Wirtschaftsgüter, insbesondere im Kontext von Sonderbetriebsvermögen.
Ziel ist es, einen tiefen Einblick in die Thematik der Unternehmensnachfolge zu geben und Beratern sowie Übertragenden die Problemfelder und Möglichkeiten zur steuerneutralen Umstrukturierung aufzuzeigen.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Auswertung steuerrechtlicher Gesetze, BMF-Schreiben sowie der aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH).
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Analyse der Übertragung von Sachgesamtheiten (§ 6 Abs. 3 EStG), die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter (§ 6 Abs. 5 EStG) sowie das Zusammenspiel dieser beiden Normen und deren Abgrenzung zu den §§ 20, 24 UmwStG.
Unternehmensnachfolge, Buchwertfortführung, Sonderbetriebsvermögen, Mitunternehmeranteil und Umwandlungssteuergesetz sind die prägenden Begriffe.
Eine Überführung liegt vor, wenn kein Rechtsträgerwechsel stattfindet (z. B. zwischen verschiedenen Betriebsvermögen desselben Steuerpflichtigen), während bei einer Übertragung ein Rechtsträgerwechsel stattfindet.
Die Sperrfrist dient der Missbrauchsvermeidung und verhindert, dass begünstigte Übertragungen kurzfristig zu steuerfreien Veräußerungen oder Entnahmen führen, da ansonsten der Teilwert rückwirkend angesetzt werden muss.
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