Bachelorarbeit, 2020
57 Seiten, Note: 1,7
Die vorliegende Bachelorarbeit befasst sich mit dem Verhältnis von § 6 Abs. 3 zu Abs. 5 EStG. Ziel ist es, die beiden Regelungen im Detail zu analysieren und ihre Anwendungsbereiche sowie deren Abgrenzung zueinander zu verdeutlichen.
Einleitung, Zielsetzung: Die Einleitung führt in das Thema ein und stellt die Zielsetzung der Arbeit dar.
Die unentgeltliche Übertragung i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG: Dieses Kapitel befasst sich mit der unentgeltlichen Übertragung von Sonderbetriebsvermögen im Sinne des § 6 Abs. 3 EStG. Es werden der persönliche und sachliche Anwendungsbereich der Vorschrift sowie die Rechtsfolgen für Übertragenden und Übernehmenden beleuchtet.
Unentgeltliche Übertragung einzelner WG gem. § 6 Abs. 5 EStG: In diesem Kapitel wird die unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter gemäß § 6 Abs. 5 EStG analysiert. Es werden die verschiedenen Überführungsmöglichkeiten sowie die Rechtsfolgen im Einzelnen dargestellt.
Das Zusammenspiel von § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG: Dieses Kapitel untersucht das Zusammenspiel der beiden Vorschriften im Hinblick auf gleichzeitige Anwendbarkeit, Betriebszerschlagung, Übertragung bei zeitgleicher Veräußerung oder Entnahme sowie Zurückbehaltung von funktional nicht wesentlichem Sonderbetriebsvermögen.
Das Spannungs- und Abgrenzungsverhältnis von § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG zu §§ 20, 24 UmwStG: Dieses Kapitel befasst sich mit der Abgrenzung der Regelungen in § 6 Abs. 3 und Abs. 5 EStG zu den §§ 20, 24 UmwStG.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den folgenden Schlüsselbegriffen und Themen: § 6 Abs. 3 EStG, § 6 Abs. 5 EStG, unentgeltliche Übertragung, Sonderbetriebsvermögen, Wirtschaftsgüter, Betriebsaufspaltung, Umwandlungssteuergesetz, Rechtsfolgen, Abgrenzung, Anwendungsbereiche, Praxisbeispiele.
Er regelt die unentgeltliche Übertragung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen unter Fortführung der Buchwerte.
Absatz 3 bezieht sich auf ganze Sachgesamtheiten (Betriebe), während Absatz 5 die Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter betrifft.
Durch die Buchwertfortführung werden keine stillen Reserven aufgedeckt, wodurch keine unmittelbare Steuerlast ohne Liquiditätszufluss entsteht.
SBV umfasst Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer gehören, aber dem Betrieb der Personengesellschaft dienen.
Es bietet eine grundlegend überarbeitete Stellungnahme der Finanzverwaltung zur Anwendung dieser Paragrafen und sorgt für mehr Rechtssicherheit.
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