Diplomarbeit, 2008
86 Seiten, Note: 1,7
1 Einleitung
1.1 Problemstellung und Zielsetzung
1.2 Gang der Arbeit
2 Die Entwicklung der Rechnungslegungsgrundlagen bis zum BilMoG
2.1 Historische Grundlagen der deutschen Rechnungslegung
2.2 Grundlagen der internationalen Rechnungslegung
2.3 Der Einfluss europäischer und internationaler Entwicklungen auf die deutsche Rechnungslegung
3 Die Rechnungslegung ausgewählter Jahresabschlusspositionen
3.1 Immaterielle Vermögensgegenstände
3.1.1 Bilanzierung nach geltendem nationalem Recht
3.1.2 Bilanzierung nach IFRS
3.1.3 Bilanzierung nach dem Referentenentwurf eines BilMoG
3.2 Finanzinstrumente
3.2.1 Bilanzierung nach geltendem nationalem Recht
3.2.2 Bilanzierung nach IFRS
3.2.3 Bilanzierung nach dem Referentenentwurf eines BilMoG
3.3 Rückstellungen
3.3.1 Bilanzierung nach geltendem nationalem Recht
3.3.1.1 ....Pensionsrückstellungen
3.3.1.2 ....Versicherungstechnische Rückstellungen
3.3.2 Bilanzierung nach IFRS
3.3.2.1 ....Pensionsrückstellungen
3.3.2.2 ....Versicherungstechnische Rückstellungen
3.3.3 Bilanzierung nach dem Referentenentwurf eines BilMoG
3.3.3.1 ....Pensionsrückstellungen
3.3.3.2 ....Versicherungstechnische Rückstellungen
3.4 Sonderposten mit Rücklageanteil
3.4.1 Bilanzierung nach geltendem nationalem Recht
3.4.2 Bilanzierung nach IFRS
3.4.3 Bilanzierung nach dem Referentenentwurf eines BilMoG
4 Schlussbemerkung
Die vorliegende Arbeit untersucht die bilanziellen Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) auf Versicherungsunternehmen. Dabei ist das primäre Ziel, auf Grundlage des Referentenentwurfs vom 08.11.2007 aufzuzeigen, welche wesentlichen Veränderungen sich für den Einzelabschluss von Versicherungsunternehmen ergeben und wie diese die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung beeinflussen.
3.1.1 Bilanzierung nach geltendem nationalem Recht
Grundsätzlich werden in der Rechnungslegung materielle von immateriellen Vermögensgegenständen unterschieden. Eine Legaldefinition für einen Vermögensgegenstand ist im Gesetz nicht enthalten. Jedoch lässt sich aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ableiten, dass es sich um einen Vermögensgegenstand handelt, wenn dieser selbstständig bewertbar, selbstständig verwertbar und daraus ein zukünftiger Nutzenzufluss zu erwarten ist.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind nach dem Vollständigkeitsgebot gemäß § 246 Abs. 1 HGB zu aktivieren. Versicherungsunternehmen haben diese entsprechend den Vorschriften des Anlagevermögens zu bewerten. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände, welche dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen, sind dem Anlagevermögen zuzurechnen und dürfen nach § 248 Abs. 2 HGB nicht aktiviert werden. Sind diese jedoch zum Verkauf bestimmt sind, gelten sie als Umlaufvermögen und ein Ansatz darf erfolgen.
In Versicherungsunternehmen sind der Versicherungsbestand und eine eventuell vorhandene Außendienstorganisation den selbst erstellen immateriellen Vermögensgegenständen zuzurechnen. Da diese jedoch dauernd dem Geschäftsbetrieb dienen, dürfen sie zurzeit nicht aktiviert werden.
Paragraf 6 der RechVersV sieht für Versicherungsunternehmen einen speziellen Ausweis der immateriellen Vermögensgegenstände vor. Danach werden diese entsprechend dem Aktivposten B. „Immaterielle Vermögensgegenstände“ des Formblatt 1 der RechVersV in drei Gruppen eingeteilt, die gesondert auszuweisen sind. Hierzu gehören Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs, der entgeltlich erworbene (derivative) Geschäfts- und Firmenwert sowie sonstige immaterielle Vermögensgegenstände.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in das BilMoG ein und erläutert die Zielsetzung der Arbeit, das deutsche HGB-Bilanzrecht an die IFRS anzunähern, sowie den Aufbau der Untersuchung.
2 Die Entwicklung der Rechnungslegungsgrundlagen bis zum BilMoG: In diesem Kapitel werden die historischen Rechtsgrundlagen der deutschen und internationalen Rechnungslegung sowie deren gegenseitige Beeinflussung dargestellt.
3 Die Rechnungslegung ausgewählter Jahresabschlusspositionen: Dieses Hauptkapitel analysiert detailliert die Auswirkungen der Bilanzrechtsreform auf spezifische Bilanzposten wie immaterielle Vermögensgegenstände, Finanzinstrumente, Rückstellungen und Sonderposten.
4 Schlussbemerkung: Das letzte Kapitel würdigt die Ergebnisse kritisch und fasst die wesentlichen Auswirkungen der BilMoG-Neuerungen für Versicherungsunternehmen zusammen.
BilMoG, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Versicherungsunternehmen, HGB, IFRS, Rechnungslegung, Jahresabschluss, Rückstellungen, Finanzinstrumente, Solvabilität, Fair Value, Bilanzierung, Handelsbilanz, Steuerbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung.
Die Arbeit befasst sich mit der Modernisierung des deutschen Bilanzrechts durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) und dessen Auswirkungen auf die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen.
Die Arbeit thematisiert schwerpunktmäßig den Ansatz und die Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen, Finanzinstrumenten sowie verschiedenen Arten von Rückstellungen im Vergleich zwischen HGB und IFRS.
Ziel ist es, die Auswirkungen des BilMoG auf Bilanz und GuV von Versicherungsunternehmen aufzuzeigen und zu prüfen, ob die angestrebte Annäherung an internationale Standards in der Praxis erreicht wird.
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und bilanzanalytische Methode, um die Anforderungen des geltenden HGB, des Referentenentwurfs des BilMoG und der IFRS gegenüberzustellen.
Der Hauptteil analysiert in Kapitel 3 spezifische Jahresabschlusspositionen von Versicherungsunternehmen, bewertet deren Bilanzierung nach nationalem Recht sowie IFRS und diskutiert die Änderungen durch den BilMoG-Entwurf.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie BilMoG, Versicherungsunternehmen, IFRS, Rückstellungen, Fair-Value-Bewertung und Solvabilität geprägt.
Durch die Aktivierungspflichten und die geänderte Bewertung von Rückstellungen kann es zu einer Reduktion der Eigenmittel kommen, wobei jedoch durch Auflösungseffekte bei Rückstellungen auch eine Verbesserung der Ist-Solvabilität eintreten kann.
Das BilMoG führt für Finanzinstrumente, die zu Handelszwecken gehalten werden, eine verpflichtende Zeitwertbewertung (Fair Value) ein, was einen Paradigmenwechsel gegenüber dem bisherigen HGB-Prinzip der vorsichtigen Bewertung darstellt.
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