Bachelorarbeit, 2009
29 Seiten, Note: 1
Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...)
1 Einleitung
2 Die Grundlagen der Menschenrechte
2.1 Die teleologische Problematik des Naturrechts
2.2 Das Naturrecht als Legitimation für Macht und Gewalt?
2.3 Vom Naturrecht zum Menschenrecht
2.4 Eine kurze Chronologie der Menschenrechtsentwicklung
3 Der universelle Ansatz der Menschenrechte
3.1 Die religiöse und kulturelle Begründungsproblematik
3.2 Gibt es überhaupt eine Universalität der Menschenrechte
4 Die Position der Menschenrechte in einer möglichen neuen Weltordnung
5 Schlussbetrachtung
Die vorliegende Arbeit hinterfragt, ob Menschenrechte angesichts kultureller und historischer Diskrepanzen als universell gelten können und ob sie als tragfähiges Fundament für eine neu zu gestaltende Weltordnung dienen könnten, die ein friedliches Zusammenleben ermöglicht.
Die teleologische Problematik des Naturrechts
Das Naturrecht, welches in der Antike von den Stoikern begründet wurde, besagt, dass dem Menschen schon mit der Geburt gewisse Rechte mitgegeben sind, die somit das Wesen des Menschen ausmache und ihm diese daher zueigen seien. Diese Rechte stehen daher auch über den niedergeschriebenen (positiven) Rechten.
Die Scholastik und Spätscholastik in der Theologie hat die Naturrechtsidee, in der sich das göttliche Gesetz offenbart, erneut zum Thema gemacht. Aber nicht nur die Theologie, sondern auch Philosophen wie Hobbes, Locke, Rousseau und Kant, um nur ein paar zu nennen, hatten sich dem Naturrecht gewidmet, um so ein sittliches Handeln aus der menschlichen Vernunft heraus ableiten zu können.
Mit der Zeit wurden unterschiedlichste und oft sogar konträre Aussagen mit dem „Naturrecht“ in Verbindung gebracht. Es scheint fast so als wenn nur jedes erdenkliche Argument mit dem Naturrecht belegt werden könnte. So wurde z.B. schon die Sklavenhaltung mit naturrechtlichen Argumenten begründet. Ebenso können Vergeltungsmassnahmen bzw. Bestrafungen welche auf dem Recht „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ basieren naturrechtlich argumentiert werden.
1 Einleitung: Die Arbeit thematisiert die Herausforderung, Menschenrechte global zu etablieren, während sie gleichzeitig oft als westliches Konstrukt abgelehnt werden, und untersucht die Möglichkeit einer universellen Neuordnung.
2 Die Grundlagen der Menschenrechte: Dieses Kapitel analysiert die historischen und philosophischen Wurzeln des Naturrechts sowie dessen Missbrauch als Legitimationsgrundlage für Macht und Gewalt.
3 Der universelle Ansatz der Menschenrechte: Es wird kritisch hinterfragt, warum religiöse und kulturelle Begründungen für Menschenrechte unzureichend sind, und nach einem radikalen, auf dem "purem Leben" basierenden kleinsten gemeinsamen Nenner gesucht.
4 Die Position der Menschenrechte in einer möglichen neuen Weltordnung: Der Autor schlägt eine "Grundrechtsordnung" vor, die durch eine unabhängige Instanz wie die UNO weltweit durchgesetzt werden sollte, um politische und soziale Willkür zu minimieren.
5 Schlussbetrachtung: Zusammenfassend wird argumentiert, dass Menschenrechte losgelöst von partikularen religiösen oder kulturellen Dogmen als reine Rechte des Seins existieren müssen, um einen echten Weltfrieden zu ermöglichen.
Menschenrechte, Naturrecht, Universalität, Weltordnung, Menschenwürde, Philosophie, Religionskritik, Ethik, Vernunft, Grundrechte, Rechtsgeschichte, Macht, Gewalt, Globalisierung, UN-Menschenrechte.
Die Arbeit untersucht die Frage, ob Menschenrechte als universelle Normen international anerkannt werden können und ob sie das notwendige Fundament für eine friedlichere neue Weltordnung darstellen können.
Die Arbeit fokussiert sich auf die Geschichte des Naturrechts, die Problematik kultureller und religiöser Begründungsansätze sowie die ethische Einordnung von Grundrechten in staatlichen Strukturen.
Das Ziel ist es, ein universell gültiges Fundament für Menschenrechte zu identifizieren, das frei von historisch oder religiös motivierten Machtansprüchen ist und als Basis für eine gerechtere Weltordnung fungieren kann.
Es wird eine philosophisch-analytische Methode angewandt, die Begriffe wie Naturrecht, Vernunft und kulturelle Identität in den Kontext der Menschenrechtsgeschichte stellt und kritisch hinterfragt.
Der Hauptteil analysiert die Entstehung der Menschenrechte, die Kritik an traditionellen Naturrechtsbegriffen, die Unzulänglichkeit religiös-kultureller Universalitätsansprüche und den Entwurf einer zweistufigen Grundrechtsordnung.
Wichtige Begriffe sind unter anderem Universalität, Menschenrechte, Naturrecht, Grundrechtsordnung und der Schutz des "menschlichen Seins".
Der Autor argumentiert, dass Religionen oftmals Machtinstrumente sind, die Partikularinteressen verfolgen und deren ethische Prinzipien somit keinen universellen Geltungsanspruch gegenüber anderen Kulturen erheben können.
Grundrechte 1. Ordnung beziehen sich auf das absolute Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit als universelle Basis, während 2. Ordnung soziale oder spezifische Rechte umfasst, die kulturell variieren können, aber niemals die 1. Ordnung untergraben dürfen.
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