Bachelorarbeit, 2015
40 Seiten, Note: 1,0
Abbildungsverzeichnis
1 Themenstellung, Relevanz des Themas und Aufbau der Arbeit
2 Risikomanagement
2.1 Risikobegriff
2.2 Begriff des Risikomanagement
2.3 Ursprung und Entwicklung von Risikomanagementsystemen
2.4 Ziele und Aufgaben eines Risikomanagementsystems
2.5 Risikofaktoren eines Unternehmens
2.5.1 Leistungswirtschaftliche Risiken
2.5.2 Finanzwirtschaftliche Risiken
2.6 Risikoberechnung
2.6.1 Value at Risk
2.6.2 Capital Asset Pricing Model
2.7 Zusammenfassung
3 Shareholder Value Management
3.1 Begriff des Shareholder Value
3.2 Idee und Grundlage des Shareholder Value Managements
3.3 Ziele und Aufgaben des Shareholder Value
3.4 Berechnung des Shareholder Values
3.4.1 Cash-Flow Prognose
3.4.2 Diskontierung der Cash-Flow Prognose
3.4.3 Residualwert
3.5 Kritik am Shareholder Value.
3.6 Zusammenfassung
4 Unternehmenswertsteigerung durch Risikomanagement
4.1 Situation auf vollkommenen Märkten
4.2 Beeinflussung der Steuerlast
4.3 Einflussnahme auf Transaktionskosten
4.4 Prinzipal-Agent-Problematik
4.5 Fremdkapitalbeschaffung
4.6 Verbesserung der Entscheidungsqualität
4.7 Wertbeitrag durch Risikotransfers
5 Kritische Würdigung und Ausblick
Literaturverzeichnis
Abbildung 2.1: Gründe für die Einführung eines Risikomanagementsystems
Abbildung 2.2: Risikofaktoren eines Unternehmens
Abbildung 2.3: Berechnung des Capital Asset Pricing Model
Abbildung 2.4: Effizienzkurve des CAPM
Abbildung 3.1: Drei Ebenen des wertorientierten Managements
Abbildung 3.2: Berechnung des Shareholder Value
Abbildung 4.1: Ansatzpunkte für Wertsteigerungspotenziale
Abbildung 4.2: Zeitpunkt der Steuerersparnis
Die Gestaltung von Risikomanagementsystemen hat in den letzten Jahren deutlich an Bedeutung zugenommen. Sowohl in kleinen und mittelständischen Unternehmen, als auch in großen internationalen Konzernen ändern sich die Bedingungen. Durch die zunehmende Globalisierung erhöht sich der Druck auf die Unternehmen. Die vernetzte Welt hat zur Folge, dass sich die Unternehmen einer höheren Dynamik und Komplexität der Märkte stellen müssen. Neue Informationstechnologien und Innovationen und niedrige Transportkosten vereinfachen den Eintritt in neue Märkte, jedoch verbergen sich auch hier neue Risiken, gegen die man im Schadensfall vorbereitet sein muss.1
Unternehmen müssen zudem einige direkte und indirekte rechtliche Auflagen erfüllen. Hier ist in Deutschland vor allem das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) zu nennen. Dieses Gesetz bildet hierbei aber nur das Mindestmaß an Risikomanagement.2
Unabhängig von den rechtlichen Vorgaben ist es auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht sinnvoll sich drohenden Risiken zu widmen. Vorausschauendes Risikomanagement erhöht die Chance auf den langfristigen Bestand eines Unternehmens und macht durch die Identifikation und Vorauskoordination von möglichen Risikofeldern eine kurzfristige Reaktion auf eintretende Krisen erst möglich. Ein gutes und individuelles Risikomanagement verursacht allerdings hohe Kosten, da für die Planung und Kontrolle des Risikomanagement Mitarbeiter abgestellt werden müssen. Dem entgegen steht die Ausrichtung auf das Shareholder Value Management. Dieses hat zum Ziel den Unternehmenswert zu steigern. Unternehmensbereiche, wie das Risikomanagement, unterliegen demnach auch der Wertprüfung. Die jeweiligen Bereiche unterliegen dadurch dem Druck der Unternehmensführung ihr Dasein zu rechtfertigen.
Hieraus ergibt sich die Fragestellung wie Risikomanagement zu einer Steigerung des Unternehmenswertes beitragen kann.
Um diese Frage zu beantworten wird im zweiten Kapitel zunächst auf das Risikomanagement eingegangen. Die Begriffe Risiko und Risikomanagement werden definiert und die Ziele des Risikomanagements werden aufgezeigt. Zudem werden der historische Ursprung und die Entwicklung des Risikomanagements beleuchtet. Des Weiteren werden die verschiedenen Risikoeinflüsse auf ein Unternehmen aufgezeigt, die jeweils für sich betrachtet den Unternehmenswert beeinflussen können. Abschließend werden zwei Modelle zur Berechnung von Risiken aufgezeigt.
Das dritte Kapitel behandelt das Konzept des Shareholder Value Management. Auch in diesem Kapitel wird zunächst der Begriff des Shareholder Value definiert. Weiterhin werden die Idee und die Ziele des Konzeptes und die damit verbundenen Aufgaben für das Management gezeigt. Anschließend wird auf die Berechnung des Shareholder Value eingegangen, bevor Kritikpunkte am Shareholder Value aufgezeigt werden.
Das vierte Kapitel verbindet Risikomanagement und Shareholder Value miteinander und beantwortet abschließend die Frage nach Möglichkeiten den Unternehmenswert durch Risikomanagement zu steigern. Zunächst wird in diesem Kapitel die Situation auf einem vollkommenen Markt erklärt. Im Anschluss wird aufgezeigt, wie durch Risikomanagement die Steuerlast und die Höhe der Transaktionskosten beeinflusst werden können. Eine wichtige Rolle spielt auch die Prinzipal-Agent-Problematik, sowie die Möglichkeiten zur Verbesserung der Entscheidungsqualität. Schließlich wird darauf eingegangen welchen Wertbeitrag Risikotransfer leisten kann.
Zum Begriff Risiko gibt es unzählige Definitionen. In dieser Arbeit wird jedoch nur auf drei, für diese Arbeit relevante, eingegangen: Die Definition durch das Institut der Wirtschaftsprüfer im Prüfungsstandard 340 (IDW PS 340), die Definition durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) und die durch die international gültige ISO Norm 31000 zum Thema Risiko Management.
Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) definiert Risiko als „die Möglichkeit ungünstiger zukünftiger Entwicklungen“3 Des Weiteren besagt das IDW, dass Risiken grundsätzlich in allen Bereichen eines Unternehmens auftreten können.4
Im Gegensatz zur Definition des IDW, schränkt das KonTraG den Risikobegriff auf bestandsgefährdende und wesentliche Risiken ein. Dieser Risikobegriff beinhaltet damit nicht die Gefahr von Verlusten durch die Geschäftstätigkeit.5
Die ISO-Norm 31000 beschreibt das Risiko als die Auswirkung von Unsicherheit auf Ziele. Risiko ist also eine Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkung. Die Auswirkungen können sowohl positiv als auch negativ sein und die Unsicherheit wird mit Wahrscheinlichkeiten geschätzt oder ermittelt. Risiko beinhaltet sowohl zeitpunktbezogene Ereignisse, wie auch zeitraumbezogene Entwicklungen.6
Wie in Abschnitt 2.1 wird auch diese Begriffsbestimmung anhand des IDW, des KonTraG und der ISO Norm durchgeführt.
Im Prüfungsstandard 340 der IDW wird Risikomanagement als „Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung“7 bezeichnet. Dazu gehört im ersten Schritt die Risikofelder festzulegen, welche den Bestand des Unternehmens gefährden können. Da nach der Risikodefinition des IDW in allen Bereichen Risiken auftreten können, ist es notwendig diese Maßnahme über alle Funktionsbereiche und Hierarchieebenen zu erstrecken. Damit wird erreicht, dass auch im Zusammenspiel bestandsgefährdende Risiken erkannt werden. Innerhalb der Bereiche werden anschließend die Risikoarten voneinander abgegrenzt.8 Der nächste Schritt beinhaltet die Erkennung und Analyse der Risiken. Dabei ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter darauf geschult werden vorab definierte Risiken und Risiken, die nicht vorab definiert wurden, zu erkennen. Die Analyse beurteilt die Tragweite der Risiken und ob Wechselwirkungen mit anderen Risiken bestehen.9 Einen hohen Stellenwert hat die Risikokommunikation. Sie berichtet über Risiken, die noch nicht bewältigt wurden oder erst aufgetreten sind. Auf jeder Hierarchieebene werden dazu Schwellenwerte definiert, die bei Überschreiten an die nächsthöhere Hierarchieebene zu melden sind. Wesentlich ist die Flexibilität der Kommunikation, sodass bei eilbedürftigen Informationen Formalitäten überwunden und Kommunikationswege verkürzt werden können.10 Um die Kommunikation zu gewährleisten müssen klare Verantwortlichkeiten und Aufgaben verteilt werden und ein Überwachungssystem implementiert werden, das alle Maßnahmen auf ihre Aufgabenerfüllung prüft. Schließlich müssen die getroffenen Maßnahmen dokumentiert werden, um die Funktionsfähigkeit zu gewährleisten und um die Erfüllung der gesetzlichen Regelungen nachzuweisen.11
Das KonTraG konzentriert sich vor allem auf die Risikovorsorge. Diese soll alle bestandsgefährdenden Risiken frühzeitig aufzeigen, die das Unternehmen treffen können. Ebenso sollen Risiken erkannt werden, die sich stark nachteilig auf die finanzielle Situation des Unternehmens auswirken können.12
Die ISO Norm 31000 basiert auf einem australisch/neuseeländischem Standard von 1995. Zielsetzung ist die Beschreibung der Anforderung an ein Risikomanagement für Organisationen. Risikomanagement wird in dem Standard als Führungsaufgabe dargestellt. Der Standard befasst sich zwar primär mit dem Management von Risiken, ist aber kein Managementsystem-Standard, sondern es steht der Prozess des Risikomanagements im Vordergrund.13 Die ISO-Norm soll ein effizientes Management und eine entscheidungsorientierte Unternehmenssteuerung erschaffen. Ziel der Norm ist es die Wertschöpfung zu erhöhen. Dazu wurden elf Grundsätze formuliert. Fünf davon beschreiben die Verpflichtung der obersten Leitung: Risikomanagement (RM) schafft Werte; RM ist ein integrierter Teil von Organisationsprozessen; RM ist Teil der Entscheidungsfindung; RM berücksichtigt Human- und Kulturfaktoren und RM erleichtert kontinuierliche Verbesserung. Vier Grundsätze beschreiben die Systematik: Risikomanagement ist systematisch, strukturiert und zeitgerecht; RM ist transparent und umfassend; RM ist dynamisch, iterativ und reagiert auf Veränderungen; RM ist maßgeschneidert. Die letzten zwei Grundsätze befassen sich mit dem Umgang mit Unsicherheit: Risikomanagement befasst sich ausdrücklich mit Unsicherheit und stützt sich auf die besten verfügbaren Informationen ab. Die ISO-Norm hat zwei große Eigenschaften: Sie ist ein weltweiter Konsens mit globalem Ansatz, an dem viele Nationen und Experten mitgewirkt haben und das Anliegen der Norm ist nicht die Erfüllung gesetzlicher Forderungen, sondern das Management der Unsicherheit und die Verbesserung der Planung und Steuerung von Unternehmen.14
Erstmals Beachtung fand die Berechnung von Risiken und deren Steuerung im 17. Jahrhundert. Ausgangspunkt war hier die Wahrscheinlichkeitstheorie, die sich zu dieser Zeit mit Glücksspielen beschäftigte. Mitte des 18. Jahrhunderts entstanden in Großbritannien erste Versicherungen und Mathematiker erstellten Tabellen zur menschlichen Lebenserwartung. In dieser Zeit entstand die Basis aller heute verfügbaren Hilfsmittel zur Risikosteuerung, von der Spieltheorie bis zur Chaostheorie.15
Der Ursprung des modernen Risikomanagements liegt in der Forderung nach geringeren Versicherungsprämien durch amerikanische Großunternehmen. Dieser Forderung kamen die Versicherungsunternehmen nach, allerdings unter der Bedingung, dass die Unternehmen interne Sicherheitsmaßnahmen einführen. Seit den 70er Jahren ist das Konzept des Risikomanagements auch in Europa ein Thema. Hier basieren die Überlegungen jedoch auf einem neuen Risikobewusstsein. Zentrale Bereiche waren hier die Produkthaftung und Umweltgefährdung, aber auch mögliche Naturkatastrophen.16
Ziele und Aufgaben eines Risikomanagementsystems basieren in Deutschland im Wesentlichen auf drei Gesetzen. Diese sind: §91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG), §317 Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) und das KonTraG. Aus diesen leitet sich der IDW PS 340 ab, der ebenfalls von Relevanz für unternehmerisches Risikomanagement ist. Internationale Gültigkeit hat zu dem noch die ISO Norm 31000.
Im AktG heißt es: „Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.“17 Hieraus ergibt sich für den Vorstand die Verpflichtung ein Risikofrüherkennungssystem zu implementieren. In der Begründung zum KonTraG verdeutlicht die Bundesregierung damit die Verpflichtung des Vorstandes für ein angemessenes Risikomanagement und eine angemessene interne Revision zu sorgen.18
Der Prüfungsstandard 340 des IDW nimmt eine Abgrenzung der Maßnahmen nach §91 ABs 2 AktG vor. Hier heißt es, dass im Zuge des Risikomanagement alle Regelungen und Maßnahmen entweder auf Risikobewältigung oder Risikoakzeptanz abzielen. Die Risikobewältigung kann sowohl durch die Verminderung oder Ausschaltung eines Risikos bewerkstelligt werden, wie auch durch Versicherungen, die das Risiko an das Versicherungsunternehmen übertragen. Regelungen und Maßnahmen, die auf eine Risikoakzeptanz zielen, nehmen das Risiko bewusst in Kauf. Des Weiteren beinhaltet das Risikomanagement die Erfassung, Analyse und Bewertung bestehender Risiken und die Weiterleitung risikobezogener Informationen an die Entscheidungsträger. Ein Überwachungssystem, das die Einhaltung der getroffen Maßnahmen sicherstellt gehört ebenso zum Risikomanagement, wie die Reaktionen des Vorstandes, auf die ihm zugetragenen Risiken.19
Das HGB verweist folgendermaßen auf das AktG: „Bei einer börsennotierten Aktiengesellschaft ist außerdem im Rahmen der Prüfung zu beurteilen, ob der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 des Aktiengesetzes obliegenden Maßnahmen in einer geeigneten Form getroffen hat und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben erfüllen kann.“20
Zusammenfassend können folgende Ziele des Risikomanagements festgehalten werden. In erster Linie soll die Überlebensfähigkeit der Organisation sichergestellt und eine Entfaltung der Organisation möglich gemacht werden. Dazu müssen Risikofaktoren erkannt und deren negativen Auswirkungen entgegengesteuert werden. Zusätzlich dient das Risikomanagement dazu die Strategien und Ziele der Organisation nach Ihrer Risikofähigkeit zu prüfen. Ein weiterer Faktor ist die Wirksamkeit und Effizienz der Führung zu verbessern. Durch Antizipation von Bedrohungen oder Senkung der Eintrittswahrscheinlichkeit erhöht sich die Effizienz der Führung, da diese sich auf Ihre originären Aufgaben konzentrieren kann. Risikomanagement erhöht auch die Planungssicherheit der Organisation. Durch die Frage welche Veränderungen intern und extern auftreten können, werden kostspielige Überraschungen ausgeschlossen beziehungsweise minimiert. Hinsichtlich der Planungssicherheit der Organisation können auch Qualität, Zuverlässigkeit und Kontinuität sichergestellt werden, was zu einer stärkeren Bedürfnisbefriedigung der Kunden und Partner führt. Des Weiteren sichert Risikomanagement sowohl die Mitarbeiter als auch das Umfeld. Durch vorbeugende Maßnahmen zur Arbeitssicherheit und Richtlinien zur Vermeidung von Immissionen und Verschmutzungen, kann diese Sicherheit gewährleistet werden. Auch im Falle eines aufgetretenen Schadens kann das Risikomanagement dazu beitragen, den Schaden möglichst gering zu halten und die nötigen Betriebsfunktionen wieder betriebsbereit zu machen.21
Untersucht man die Gründe mittelständischer Unternehmen für die Implementierung eines Risikomanagementsystems stellt sich heraus, dass 64% der Führungskräfte mittelständischer Unternehmen dies aufgrund externer Forderungen begründen. In Abbildung 2-1 zeigt sich, dass sich dieser Anteil überwiegend durch gesetzliche Anforderungen oder Anforderungen des Wirtschaftsprüfers zusammensetzt. Ein Fünftel der Mittelständler geben an, dass sie aufgrund eines wertorientierten Managements ein Risikomanagementsystem betreiben.22
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2.1: Gründe für die Einführung eines Risikomanagementsystems (risknet.de (2011))
In diesem Kapitel werden die Risikofaktoren, denen sich ein Unternehmen stellen muss, aufgezeigt. Abbildung 2-2 zeigt die verschiedenen Risiken, die im weiteren Verlauf des Abschnittes näher beschrieben werden.
[...]
1 Vgl. Strohmeier (2007: 1).
2 Vgl. Wolke (2008: 1).
3 IDW (2000: Tz. 3).
4 Vgl. IDW (2000: Tz. 7).
5 Vgl. Bitz (2000: 14).
6 Vgl. Brühwiler (2011: 29).
7 IDW (2000: Tz. 4).
8 Vgl. IDW (2000: Tz. 7f).
9 Vgl. IDW (2000: Tz. 9f)
10 Vgl. IDW (2000: Tz: 11f).
11 Vgl. IDW (2000: Tz. 13-18)
12 Vgl. Bitz (2000: V).
13 Vgl. Brühwiler (2011: 50f).
14 Vgl: Brühwiler (2011: 52-55).
15 Vgl. Bitz (2000: 16).
16 Vgl. Wolf/Runzheimer (2009: 30f).
17 AktG §91 Abs. 2.
18 Vgl. hierzu die Regierungsbegründung des KonTraG zum §91 Abs. 2 AktG.
19 Vgl. IDW (2000: Tz. 4).
20 HGB §317 Abs. 4.
21 Vgl. Brühwiler (2011: 37f).
22 Vgl. riskNET (05.04.2011).
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