Examensarbeit, 2006
70 Seiten, Note: 14
Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht
Die Arbeit befasst sich mit den haftungsrechtlichen Konsequenzen, die sich aus der wirtschaftlichen Betätigung eines Idealvereins ergeben, und analysiert das Urteil des OLG Dresden vom 09.08.2005, welches sich mit der Haftung von Vereinsmitgliedern auseinandersetzt.
Idealverein, Wirtschaftsverein, Nebentätigkeitsprivileg, Zurechnung, Durchgriffshaftung, Rechtsformmissbrauch, existenzvernichtender Eingriff, Vereinsrecht, Reformbedarf.
Ja, im Rahmen des Nebentätigkeitsprivilegs ist eine wirtschaftliche Betätigung erlaubt, solange sie dem ideellen Hauptzweck untergeordnet bleibt.
Das Gericht entschied, dass Mitglieder eines Idealvereins persönlich haften können, wenn der Verein massiv wirtschaftlich tätig ist und somit die Rechtsform missbraucht.
Es bedeutet, dass die Haftungsbeschränkung des Vereins aufgehoben wird und Gläubiger direkt auf das Privatvermögen der Mitglieder zugreifen können.
Wenn die wirtschaftlichen Aktivitäten (z.B. Leasinggeschäfte) den ideellen Zweck überwiegen und der Verein wie ein gewerbliches Unternehmen am Markt agiert.
Es beschreibt den Fall, dass dem Verein durch seine Mitglieder oder Muttergesellschaften gezielt Vermögen entzogen wird, was zur Zahlungsunfähigkeit führt.
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