Examensarbeit, 2007
34 Seiten, Note: 1,4
1 AUSGANGSSITUATION
2 ABGELTUNGSSTEUER
2.1 ANWENDUNGSBEREICH
2.2 ERHEBUNGSVERFAHREN
3 AUSWIRKUNGEN DER ABGELTUNGSSTEUER
3.1 WERTZUWACHS ALS KAPITALEINNAHMEN
3.1.1 ANTEILE UND GENUSSRECHTEN § 20(2)1 NR. 1
3.1.2 DIVIDENDEN- UND ZINSSCHEINEN § 20(2)1 NR. 2
3.1.3 TERMINGESCHÄFTEN § 20(2)1NR. 3
3.1.4 PARTIARISCHES DARLEHEN UND STILLE BETEILIGUNGEN § 20(2)1NR.4
3.1.5 ÜBERTRAGUNG VON HYPOTHEKEN, GRUND- UND RENTENSCHULDEN § 20(2)1NR.5
3.1.6 SONSTIGEN KAPITALFORDERUNGEN § 20(2)1NR. 7
3.1.7 ÜBERTRAGUNG ODER AUFGABE EINER MITGLIEDSCHAFT § 20(2)1NR. 8
3.1.8 STILLHALTERPRÄMIEN AUS DER EINRÄUMUNG VON OPTIONEN § 20(2)1NR. 11
3.1.9 EINLÖSUNG, ABTRETUNG ODER VERDECKTE EINLAGE § 20(2)2 ESTG
3.1.10 BETEILIGUNGS- FIKTION § 20 (2)3 ESTG
3.2 NEUE BESTEUERUNGSTATBESTÄNDE
3.2.1 ERTRÄGE AUS VERSICHERUNGEN § 20(1)1NR.6
3.2.2 ERTRÄGE AUS INVESTMENTANTEILEN
3.2.3 ERTRÄGE AUS AKTIEN
3.3 NEUREGELUNG DER SPEKULATIONSBESTEUERUNG
3.3.1 VERLUSTVERRECHNUNGSBESCHRÄNKUNG
3.3.2 VERMEIDUNG VON STEUERSPARMODELLEN
3.4 NEUER KIRCHENSTEUERABZUG
4 STEUERLICHE OPTIMIERUNG
4.1 PRIVATE ANLEGER
4.1.1 GESTALTUNGSÜBERLEGUNGEN
4.1.2 VERLUSTVERRECHNUNGSTOPF
4.1.3 DEPOTÜBERTRAG
4.1.4 FRISTEN
4.2 MANDANTEN DER STEUERKANZLEI
4.2.1 CHECKLISTE BERATUNGSANLASS ABGELTUNGSSTEUER
4.2.2 VERANLAGUNGSOPTION
4.2.3 AUSNAHMETATBESTÄNDE DER AGST
5 KRITISCHE WÜRDIGUNG UND AUSBLICK
5.1 KRITISCHE WÜRDIGUNG
5.2 AUSBLICK
Die vorliegende Arbeit untersucht die steuerlichen Auswirkungen der Einführung der Abgeltungsteuer zum 01.01.2009 auf das Privatvermögen von Mandanten einer Steuerkanzlei und identifiziert Strategien zur steuerlichen Optimierung unter den geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen.
3.1.3 Termingeschäften § 20(2)1Nr. 3
Ab 01.01.2009 werden Gewinne aus Termingeschäften und aus der Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments nicht mehr als Spekulationsgeschäft, sondern als Einkünfte aus Kapitalvermögen besteuert werden. Der Begriff des Termingeschäfts umfasst sämtliche als Options- oder Festgeschäft ausgestaltete Finanzinstrumente sowie Kombinationen zwischen Options- und Festgeschäften, deren Preis unmittelbar oder mittelbar von einem Börsen- oder Marktpreis abhängt. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob das Termingeschäft in einem Wertpapier verbrieft ist und ob es an einer amtlichen Börse oder außerbörslich abgeschlossen wird. Zu den Termingeschäften gehören insbesondere Optionsgeschäfte, Swaps, Devisentermingeschäfte, Forwards und Futures.
Die Besteuerung des Wertzuwachses erfolgt unabhängig von dem Zeitpunkt der Beendigung des Rechts. Auch die Veräußerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments, z. B. einer Verkaufs- oder Kaufoption, ist im Privatvermögen außerhalb der bisher geltenden Haltensfrist von 1 Jahr ab 2009 steuerbar sein. Betroffen hiervon sind auch die Glattstellungsgeschäfte bei Optionsgeschäften.
• Der Verfall einer Option soll nach umstrittener Verwaltungsauffassung steuerlich unbeachtlich sein. Fraglich ist, ob aufgrund des Gesetzeszweck und des Leistungsfähigkeitsprinzips nicht negative Einnahmen aus Kapitalvermögen vorliegen.
• Erhält der Optionsinhaber einen Barausgleich, ist dieser steuerbar unter Abzug der Optionsprämien als Werbungskosten.
• Die gezahlte Optionsprämie im Fall einer Kaufoption sind Anschaffungsnebenkosten und im Fall einer Verkaufsoption Werbungskosten.
Für Floater, Reverse Floater, Step-up/-down-Anleihen, Gleitzins-und Kombizinsanleihen gilt nach neuer BFH-Rechtsprechung, dass es sich nicht um Finanzinnovationen handelt, wobei aus „verwaltungsökonomischen Gründen“ das Wahlrecht zwischen Emissions- und Marktrendite bis auf Widerruf „erlaubt“ ist.
1 AUSGANGSSITUATION: Die Einleitung erläutert den Systemwechsel durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008, das eine prinzipielle Aufhebung der Trennung von Ertrags- und Vermögenszuwachs mit sich bringt.
2 ABGELTUNGSSTEUER: Dieses Kapitel definiert den Anwendungsbereich der Abgeltungsteuer und beschreibt das zugrunde liegende Erhebungsverfahren durch den Steuerabzug an der Quelle.
3 AUSWIRKUNGEN DER ABGELTUNGSSTEUER: Hier werden detailliert die verschiedenen Einkunftsarten, neuen Besteuerungstatbestände wie Versicherungs- und Investmenterträge sowie die Neuregelungen der Spekulationsbesteuerung analysiert.
4 STEUERLICHE OPTIMIERUNG: Dieser Abschnitt gibt praktische Gestaltungsempfehlungen für private Anleger und Steuerkanzleien, inklusive Checklisten und Analysen zum Verlustverrechnungstopf.
5 KRITISCHE WÜRDIGUNG UND AUSBLICK: Das Fazit setzt sich kritisch mit den Auswirkungen auf das Leistungsfähigkeitsprinzip sowie die Finanzierungsneutralität auseinander und wagt einen Ausblick auf die Zukunft der Besteuerung.
Abgeltungsteuer, Unternehmenssteuerreform, Kapitaleinkünfte, Privatvermögen, Steueroptimierung, Verlustverrechnung, Steuerabzug, Kapitalertragsteuer, Wertzuwachs, Investmentfonds, Termingeschäfte, Lebensversicherung, Besteuerung, Steuerkanzlei, Finanzen.
Die Studienarbeit untersucht die steuerlichen Konsequenzen der Einführung der Abgeltungsteuer (AgSt) zum 1. Januar 2009 für Mandanten einer Steuerkanzlei.
Zentrale Themen sind der Systemwechsel von der synthetischen zur Schedulen-Steuer, die Erfassung von Kapitalerträgen, die Neuregelung der Verlustverrechnung sowie Strategien zur Optimierung von Privatvermögen.
Ziel ist es, die Auswirkungen der Neuregelungen darzustellen und daraus konkrete Ansatzpunkte für eine steuerliche Optimierung des Privatvermögens der Mandanten abzuleiten.
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Auswertung gesetzlicher Neuregelungen des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 sowie der Analyse relevanter Fachliteratur und aktueller Rechtsprechung bis Oktober 2007.
Der Hauptteil gliedert sich in die detaillierte Darstellung der Auswirkungen der AgSt auf verschiedene Anlageformen (z.B. Aktien, Fonds, Versicherungen), die neue Verlustverrechnungsbeschränkung und die praktischen Beratungshinweise für Steuerberater.
Wesentliche Begriffe sind Abgeltungsteuer, Steueroptimierung, Privatvermögen, Kapitaleinkünfte und Verlustverrechnung.
Die Kirchensteuer wird als Zuschlag zur KESt erhoben, wobei für Kirchenmitglieder ein Wahlrecht besteht, ob diese direkt beim Steuerabzug einbehalten oder im Veranlagungsverfahren berücksichtigt werden soll.
Diese Finanzierungen können als Missbrauchsregelung gewertet werden, die dazu führen, dass statt des pauschalen AgSt-Satzes der höhere individuelle progressive Steuersatz auf die Zinseinkünfte angewendet wird.
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