Doktorarbeit / Dissertation, 2020
263 Seiten, Note: 2,0
Einleitung
I. Forschungsstand und theoretische Grundlagen
1.0 Schule und Gesellschaft
2.0 Schule in der Erziehungswissenschaft
2.1 Unterrichtsforschung
2.2 Migrationsforschung
2.3 Schulkonferenzforschung
3.0 Schule als Organisation
3.1 Systemtheorie nach Luhmann
3.2 Strukturfunktionalismus nach Parsons
3.3 Bürokratiemodell nach Max Weber
4.0 Schule zwischen Interaktion und Verwaltung
4.1 Zeugniskonferenz als Verwaltungsverfahren
4.2 Zeugniskonferenz als soziales System
4.3 Antinomie zwischen Profession und Organisation
5.0 Intensivklassen in der politischen Diskussion
II. Empirischer Teil
1.0 Eine qualitative Untersuchung in Intensivklassen
1.1 Forschungsdesign und methodisches Vorgehen
1.2 Forschungsfragen
1.3 Position des Forschers
1.4 Eindringen in das Forschungsfeld
2.0 Zwei Säulen der Datenerhebung
2.1 Leitfadengestützte Expertinnen-Interviews
2.2.1 Forschungsssample
2.2.2 Durchführung und Nachbereitung der Datenerhebungen
2.2 Zeugniskonferenz als natürliche Gruppendiskussion
2.2.1 Begründung der zwei Analysen und Auswertungsmethoden
3.0 Qualitative Inhaltsanalyse
3.1 Staatliches Schulamt
3.1.1 Zusammenfassung mit der qualitativen Inhaltsanalyse
3.1.2 Schulverwaltungsrechtliche Explikation
3.2 Heterogenität und Differenzierung
3.3 Dysfunktionaler Verwaltungsapparat
3.4 Faktoren für eine Schulzweigzuweisung nach der Intensivklasse
3.5 Intensivklasse / Regelklasse
3.6 Individuelle Faktoren
3.7 Labels für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger
3.8 Personal für die Intensivklassen
3.9 Spannungsfelder und Kompensationsverhalten
3.9.1 Widersprüche
4.0 Reflexive Betrachtung der bisherigen Ergebnisse
4.1 Gütekriterien
5.0 Die datenbasierende Beschreibung der Zeugniskonferenz
5.1 Datenbasierende Fallbeschreibung Ege und Ranja
6.0 Grounded Theory
6.1 Kodierzirkel
6.2 Datenbasierende Kategorien der Zeugniskonferenz
6.2.1 Anamnese
6.2.2 Pädagogisch Sinnvolles (Interaktion)
6.2.3 Verwaltungszwang (Konditionalität)
6.2.4 Aushandlungsprozess
6.2.5 Bildungsentscheidung
6.2.6 Verwalterinnen / Retterinnen / Vollstreckerinnen
6.2.7 Kodierparadigma zur Genese einer Konfliktmasse
7.0 Typen der Zeugniskonferenzkonferenz
7.1 Die „Verwalteten“
7.2 Die „Zeit läuft ab“
7.3 Der „fleißige Notfall“
7.4 Die „alten Analphabetinnen“
7.5 Die „Musterschüler und Schülerinnen“
7.6 Die „Sind-selbst-Schuld“
7.7 Die „Gehört nicht hierher“
7.8 Der „Geisterschüler“
8.0 Vorformulierte abstrakte Verbalbeurteilung
III. Erziehungswissenschaftliche Ergebnisse
1.0 Schlussfolgerungen im Spiegel der Forschungsfragen
2.0 Erziehungswissenschaftliche Desiderata
2.1 Ausblick
Die Arbeit untersucht das hessische Intensivklassenkonzept und dessen Auswirkungen auf die Bildungschancen von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern. Dabei steht im Zentrum, wie schulische Bildungsentscheidungen durch das Spannungsfeld zwischen pädagogischen Erfordernissen und verwaltungsrechtlichen Vorgaben innerhalb von Zeugniskonferenzen beeinflusst werden und inwiefern dies zu Selektionsprozessen führt.
3.0 Schule als Organisation
Das hessische Schulsystem wird allgemein im Hessischen Schulgesetz (HSchulG) geregelt, in welchem die demokratischen Prinzipien des Grundgesetzes gemäß Art. 1 Abs. 3 GG iVm. Art. 7 GG iVm. Art 20 Abs. 3 GG gelten. Es ist hierarchisch in mehrere Ebenen gegliedert. Aus dem § 95, HSchulG geht hervor, dass die Schulen als Mikro-Ebene unter der Dienst und Fachaufsicht der staatlichen Schulämter (Meso- Ebene) stehen, welchen sie originär zugeordnet werden. Die staatlichen Schulämter als unterste Schulaufsichtsbehörde selbst sind gemäß § 96 HSchulG der obersten Schulaufsichtsbehörde unterstellt, welche die Makro-Ebene darstellt.
Das Kultusministerium, als Teil der Exekutive, erlässt Grundsatzentscheidungen bei der Gesetzesauslegung durch allgemeine Verwaltungsvorschriften und Verfügungen. Es kann durch die mittels eines förmlichen Gesetzes ergehende Ermächtigung eigenständig Verordnungen erlassen, ohne dass dies gemäß Artikel 80 Abs. 1 Grundgesetz einer parlamentarischen Abstimmung bedarf. Änderungen von Gesetzen erfordern hingegen einen parlamentarischen Beschlussprozess, welcher sich aus den Artikeln 76-82 des Grundgesetzes ergibt. Somit werden sämtliche Normen unterhalb der Gesetze vom Kultusministerium zur Selbstverwaltung und Regulierung des Schulsystems unmittelbar erlassen. Dabei können alltägliche Schulrealitäten mehrere Rechtsbereiche mit eigenen Rechtsnormen betreffen, welche die Lehrkräfte und Schulleitungen alle kennen und beachten müssen.
I. Forschungsstand und theoretische Grundlagen: Dieses Kapitel verortet die Schule soziologisch und erziehungswissenschaftlich, diskutiert Theorien von Bourdieu, Dürkheim, Luhmann, Parsons und Weber und bildet damit den theoretischen Unterbau für die Analyse von Selektionsprozessen.
II. Empirischer Teil: Hier erfolgt die qualitative Untersuchung der Intensivklassen und Zeugniskonferenzen, inklusive der methodischen Vorgehensweise, Datenerhebung und der Analyse von Entscheidungsmustern mittels Grounded Theory.
III. Erziehungswissenschaftliche Ergebnisse: Das abschließende Kapitel fasst die Erkenntnisse im Hinblick auf die Forschungsfragen zusammen und diskutiert das Potenzial sowie die Desiderata für eine gerechtere Bildungspraxis im hessischen Schulsystem.
Intensivklassen, Seiteneinsteiger, Zeugniskonferenz, Bildungsentscheidung, Schulische Selektion, Verwaltungsrecht, Pädagogische Freiheit, Bildungsungleichheit, Soziale Herkunft, Institutionelle Diskriminierung, Schulorganisation, Grounded Theory, Schulsystem Hessen, Schulentwicklung, Integration.
Die Arbeit analysiert die Praxis der schulischen Bildungsentscheidungen für neu zugewanderte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger in hessischen Intensivklassen, wobei der Fokus auf dem Konflikt zwischen pädagogischen Zielen und verwaltungsrechtlichen Vorgaben liegt.
Zentral sind die Organisation des Schulsystems, der Selektionscharakter von Konferenzen, institutionelle Diskriminierung, die Macht von Verwaltungsrahmen sowie die Bedeutung von Lehrerhandeln und Habitus.
Das Ziel ist es, aufzuklären, wie die Entscheidungspraxis in Zeugniskonferenzen funktioniert und welche Rolle der institutionelle Verwaltungsrahmen bei der Bildungschancengenese von Seiteneinsteigern spielt.
Die Arbeit nutzt eine qualitative empirische Fallstudie, bestehend aus leitfadengestützten Expertinnen-Interviews und der Analyse natürlich vorkommender Gruppendiskussionen (Zeugniskonferenzen) mittels der Grounded Theory und qualitativer Inhaltsanalyse nach Mayring.
Der Hauptteil gliedert sich in einen theoretischen Grundlagenteil und einen empirischen Teil, in dem konkrete Konferenzabläufe analysiert, Schülertypen identifiziert und Entscheidungsmuster rekonstruiert werden.
Zu den prägenden Begriffen zählen Intensivklassen, Seiteneinsteiger, Zeugniskonferenz, institutionelle Diskriminierung, Verwaltungsrahmen und pädagogische Professionalität.
Sie wird als der soziale Ort identifiziert, an dem pädagogische Urteile in formale Verwaltungsakte überführt werden, wobei hier das Spannungsfeld zwischen organisatorischem Zwang und dem pädagogischen Auftrag sichtbar wird.
Dieser Begriff beschreibt einen Fall, in dem ein bereits abgewanderter Schüler weiterhin in der Lehrer- und Schülerdatei geführt wird, um administrative Vorgaben wie Mindestklassengrößen oder Lehrerzuweisungen manipulativ aufrechtzuerhalten.
Die Arbeit verwendet ihn als Ausdruck für eine Entindividualisierung und bürokratische Reduzierung der Schüler auf statistische Einheiten, was die systemische Tendenz des Verwaltungsapparates widerspiegelt.
Sie bezeichnet das Konfliktpotenzial, das aus der Diskrepanz zwischen den individuellen Voraussetzungen der Seiteneinsteiger und den starren Anforderungen des Schulsystems bei der Zuweisung in einen Schulzweig entsteht.
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