Doktorarbeit / Dissertation, 2003
279 Seiten, Note: cum laude
Diese Dissertation befasst sich mit dem US-amerikanischen Trust als Testamentsersatzgeschäft und Instrument der Nachlassplanung. Der Fokus liegt dabei auf dem Recht des Bundesstaates Florida. Die Arbeit analysiert die historischen Wurzeln und die rechtlichen Grundlagen des Trusts im amerikanischen Rechtssystem, insbesondere im Vergleich zum deutschen Recht.
Das erste Kapitel der Dissertation beleuchtet den Trust als Rechtsinstitut im Privatrecht der USA und Floridas. Es werden die Grundlagen des amerikanischen Rechtssystems, insbesondere die Besonderheiten des Common Law und der Equity, erläutert. Zudem wird die historische Entwicklung des Trusts und seine Bedeutung im amerikanischen Rechtssystem dargestellt.
Das zweite Kapitel befasst sich mit den Entstehungs- und Wirksamkeitsvoraussetzungen des rechtsgeschäftlich begründeten inter vivos Trust. Es werden die verschiedenen Errichtungsformen, die notwendigen Willenserklärungen und die Anforderungen an die beteiligten Personen (Settlor, Trustee und Beneficiary) analysiert. Zudem werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Bestimmung des Trustvermögens und die Übertragung der Trust res erläutert.
Trust, Nachlassplanung, Testamentsersatzgeschäft, Erbrecht, USA, Florida, Common Law, Equity, Vermögensverwaltung, Vermögensbindung, Nachlassgestaltung, internationale Nachlassplanung.
Ein Trust ist ein Rechtsinstitut des Common Law, bei dem ein Settlor Vermögen auf einen Trustee überträgt, der dieses zugunsten eines Begünstigten (Beneficiary) verwaltet.
Ein "Inter Vivos Trust" ermöglicht es, Vermögen bereits zu Lebzeiten zu binden und nach dem Tod ohne ein langwieriges gerichtliches Nachlassverfahren (Probate) direkt an die Begünstigten zu übertragen.
Die Arbeit analysiert spezifische Gesetze wie den Florida Probate Code und wichtige Gerichtsurteile, die die Wirksamkeit und Formvorschriften von Trusts im Bundesstaat Florida regeln.
Dies ist eine Regelung im anglo-amerikanischen Recht, die verhindert, dass Vermögen über einen unbegrenzten Zeitraum (ewig) in einem Trust gebunden bleibt, ohne dass es endgültig an Begünstigte fällt.
Der Trust ist dem deutschen Recht fremd, da er Eigentumsrechte zwischen dem Trustee (rechtliches Eigentum) und dem Begünstigten (wirtschaftliches Eigentum) aufteilt, was im deutschen Zivilrecht so nicht existiert.
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