Bachelorarbeit, 2021
57 Seiten, Note: 1,0
Organisation und Verwaltung - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
1 Einleitung
2 Die alltägliche Gefahr im Wach- und Wechseldienst
2.1 Der Fall „Neptunbrunnen“
3 Definition und Funktionsweise eines DEIG
3.1 Aufbau und Funktion „Taser 7“
3.2 Distanz- und Kontaktmodus
4 Waffenrechtliche Einordnung des Taser 7
4.1 Gutachterliche Prüfung des Zwangsmittels DEIG
4.1.1 Rechtmäßigkeit der Grundmaßnahme
4.1.2 Ermächtigungsgrundlage
4.1.3 Förmliche Rechtmäßigkeit
4.1.4 Materielle Rechtmäßigkeit
4.1.5 Zwangsmittel
4.1.6 Besondere Form- und Verfahrensvorschriften
4.1.7 Verhältnismäßigkeit
4.1.8 Ergebnis der Prüfung
5 Der Praxiseinsatz
6 Erfahrungsberichte
6.1 Die USA
6.2 Das Beispiel Rheinland-Pfalz
6.3 Das Pilotprojekt NRW
7 Die „Alternativen“ im Vergleich
7.1 Körperliche Gewalt
7.2 Reizstoffsprühgerät (RSG)
7.3 Einsatzmehrzweckstock (EMS-A)
7.4 Schusswaffe (P99)
8 Argumente der Kritiker
8.1 Missbrauch durch Polizeibeamte
8.2 Das Gesundheitsrisiko
8.3 Das „Fallen“
9 Argumente der Befürworter
9.1 Gefährdung der Polizeibeamten im Einsatz wird vermindert
9.2 Erweiterung des Auswahlspektrums
9.3 Positive Erfahrungen des Nachbarlandes und des SEK
10 Fazit
11 Literaturverzeichnis
Die vorliegende Arbeit untersucht, ob das Distanzelektroimpulsgerät (DEIG), bekannt als „Taser“, eine sinnvolle Ergänzung für den Wach- und Wechseldienst der Polizei NRW darstellt. Ziel ist es zu prüfen, inwieweit das DEIG das Potenzial bietet, Einsatzabläufe sicherer und qualitativ hochwertiger zu gestalten und eine Lücke zwischen körperlicher Gewalt und dem Einsatz der Schusswaffe zu schließen.
2.1 Der Fall „Neptunbrunnen“
Ein Beispiel, in dem es zu einem solchen Schusswaffengebrauch gekommen war, ist der Fall „Neptunbrunnen“. Am 28. Juni 2013, gegen 09:35 Uhr, wurde die Berliner Polizei zum Neptunbrunnen in Berlin gerufen. Der Neptunbrunnen ist direkt an dem Fernsehturm, am Alexanderplatz angesiedelt und war zu diesem Zeitpunkt gut besucht. Augenzeugen zufolge, die auch den Notruf der Polizei gewählt hatten, war ein nackter Mann mit einem Messer in dem Brunnen. Der Mann verletzte sich mit dem Messer selbst und sprach davon der Messias zu sein. Gegen 09:44 Uhr waren bereits neun Polizisten und ein Rettungswagen an der Einsatzörtlichkeit.
Die Polizeikräfte versammelten sich um den Brunnen herum, bevor ein Beamter in den Brunnen stieg, um den Mann mit dem Messer direkt anzusprechen. Da dies erfolglos schien, stiegt der Beamte wieder aus dem ca. 40 cm hohen Brunnen heraus. Ein anderer Beamter folgte dem Versuch in den Brunnen zu steigen und mit dem Mann zu reden. Als dieser Beamte auf den Mann zuging, stand dieser auf. Der Mann mit dem Messer ging auf den Beamten zu, währenddessen lief der Beamte rückwärts in Richtung Brunnenrand. Mit gezogener Waffe rief der Beamte noch „Messer weg!“, unmittelbar darauf folgte ein Schuss aus der Dienstwaffe. Das Geschoss traf den Mann in den Brustkorb, direkt in die Lunge. Wenige Minuten später verstarb er im Rettungswagen.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema Distanzelektroimpulsgeräte (DEIG) im Polizeidienst in NRW ein und umreißt die Hypothese, dass das DEIG eine Lücke zwischen körperlicher Gewalt und dem Einsatz der Schusswaffe schließen könnte.
2 Die alltägliche Gefahr im Wach- und Wechseldienst: Das Kapitel erläutert die ständige Ungewissheit und die steigende Gefahr bei Polizeieinsätzen, illustriert durch das Beispiel des „Neptunbrunnens“.
3 Definition und Funktionsweise eines DEIG: Es werden die technische Funktionsweise, insbesondere des Taser 7, sowie die verschiedenen Anwendungsmodi (Distanz- und Kontaktmodus) erläutert.
4 Waffenrechtliche Einordnung des Taser 7: Dieses Kapitel liefert eine detaillierte gutachterliche Prüfung zur Rechtmäßigkeit des Einsatzes des DEIG als Zwangsmittel im Kontext des Polizeigesetzes NRW.
5 Der Praxiseinsatz: Der Abschnitt fokussiert auf ein neuartiges Deeskalationsmodell, bei dem Taser und Bodycam in kritischen Situationen kooperieren sollen.
6 Erfahrungsberichte: Es wird die historische Anwendung von Tasern in den USA, in Rheinland-Pfalz und im laufenden Pilotprojekt in NRW analysiert.
7 Die „Alternativen“ im Vergleich: Ein detaillierter Vergleich des DEIG mit anderen Einsatzmitteln wie körperlicher Gewalt, Reizstoffsprühgeräten, Einsatzmehrzweckstöcken und der Schusswaffe findet hier statt.
8 Argumente der Kritiker: Das Kapitel thematisiert Bedenken hinsichtlich potenzieller Missbräuche, Gesundheitsrisiken und Gefahren durch „unbeabsichtigtes Fallen“.
9 Argumente der Befürworter: Hier werden die Vorteile des Taser 7 hervorgehoben, insbesondere die Erhöhung der Sicherheit für Beamte und die Erweiterung des Auswahlspektrums bei der Einsatzmittelwahl.
10 Fazit: Das Fazit bestätigt die Hypothese, dass der Taser 7 eine sinnvolle und bereichernde Erweiterung für den Dienst in NRW darstellt, wobei die Vorteile die Risiken überwiegen.
11 Literaturverzeichnis: Dies ist das abschließende Verzeichnis aller verwendeten Quellen.
Polizei NRW, Wach- und Wechseldienst, Taser 7, Distanzelektroimpulsgerät, DEIG, Zwangsmittel, Schusswaffengebrauch, Verhältnismäßigkeit, Einsatzmehrzweckstock, Reizstoffsprühgerät, Deeskalation, Polizeirecht, Waffengesetz, Gefahrenabwehr.
Die Arbeit analysiert, ob das Distanzelektroimpulsgerät (DEIG), bekannt als „Taser“, eine sinnvolle und rechtmäßige Erweiterung der Einsatzmittel für Polizeibeamte im Wach- und Wechseldienst in Nordrhein-Westfalen darstellt.
Die Arbeit deckt die technische Funktionsweise, die waffen- und polizeirechtliche Einordnung, den Vergleich mit anderen Einsatzmitteln sowie eine kritische Abwägung der Vor- und Nachteile ab.
Das Ziel ist zu klären, ob der Einsatz des DEIG die Sicherheit und Qualität von Einsatzabläufen steigern kann, indem es eine weniger tödliche Alternative zur Schusswaffe bietet.
Die Arbeit basiert auf einer sekundär empirischen Datenanalyse, einer rechtlichen Prüfung der Zulässigkeit von Zwangsmaßnahmen sowie dem Vergleich und der Auswertung von Erfahrungsberichten und Argumentationen.
Der Hauptteil umfasst eine umfassende Bedarfsanalyse, die rechtliche Einordnung, einen Vergleich mit bestehenden Einsatzmitteln wie RSG und Schusswaffe sowie eine Pro- und Contra-Debatte über den Einsatz von Tasern.
Zentrale Begriffe sind Distanzelektroimpulsgerät, Taser 7, Polizei NRW, Verhältnismäßigkeit, Zwangsmittel, Deeskalation und Gefahrenabwehr.
Das DEIG ist als Waffe eingestuft und unterliegt dem Waffengesetz. Der Einsatz durch Polizeibeamte als Zwangsmittel im Rahmen der Gefahrenabwehr muss jedoch den strengen Vorgaben des Polizeigesetzes NRW entsprechen.
Er gilt als Lückenschluss, weil er als Distanzwaffe agiert, die im Vergleich zur Schusswaffe eine deutlich geringere Letalität aufweist und somit eine differenziertere Eskalationsstufe zwischen Reizgas/Schlagstock und Schusswaffe ermöglicht.
Die Pilotprojekte zeigten eine hohe Akzeptanz bei den Beamten, eine deeskalierende Wirkung durch bloße Androhung sowie eine erfolgreiche Anwendung in kritischen Lagen, etwa zur Suizidprävention.
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