Bachelorarbeit, 2020
48 Seiten, Note: 1,7
1. Definition von Beratung
1.1. Psychosoziale Beratung
1.2. Der Unterschied zwischen Beratung und Therapie
1.3. Beratung und Therapie bei Carl Rogers
2. Die personenzentrierte Beratung
2.1. Werdegang des Begründers Carl Rogers
2.2. Wertevorstellungen und Grundannahmen Carl Rogers
2.3. Entstehung des personenzentrierten Beratungsansatzes
2.4. Das Menschenbild und die Persönlichkeitstheorie von Carl Rogers
2.4.1. Spezielle Bestandteile der Persönlichkeitstheorie nach Carl Rogers
2.4.2. Organismisches Wertungssystem, Selbstbild und Inkongruenz
2.4.3. Symbolisierung, Aktualisierungstendenz und Selbstaktualisierungstendenz
3. Das personenzentrierte Beziehungskonzept
3.1. Absolute Wertschätzung
3.2. Echtheit/ Kongruenz
3.3. Empathie
3.4. Das Zusammenwirken der Beziehungsvariablen
4. Gesprächstechniken
5. Stellenwert des personenzentrierten Ansatzes von Carl Rogers
6. Die Schwangerschaftskonfliktberatung
6.1. Der Schwangerschaftskonflikt
6.2. Das Strafrecht als Grundlage der Schwangerschaftskonfliktberatung in Deutschland
6.3. Zugrundeliegendes Beratungsverständnis und Ziele der Schwangerschaftskonfliktberatung
6.4. Inhalt und Ablauf der Beratungsgespräche
6.5. Die Ausbildung, Qualifikation und Handlungskompetenz des/der Berater*in
7. Möglichkeiten und Herausforderungen der personenzentrierten Beratung in der Schwangerschaftskonfliktberatung
7.1. Herausforderungen
7.2. Möglichkeiten
Die vorliegende Arbeit untersucht wissenschaftlich, inwieweit der personenzentrierte Beratungsansatz nach Carl Rogers eine professionelle und förderliche Beziehungsgestaltung in der Schwangerschaftskonfliktberatung (SKB) ermöglichen kann. Ziel ist es, Möglichkeiten und Herausforderungen dieses Ansatzes im spezifischen Zwangskontext der SKB zu analysieren.
3.2. Echtheit/ Kongruenz
Kongruenz ist der Fachbegriff für Echtheit und bedeutet in der personenzentrierten Beratung, dass ein Mensch ganz er selbst ist. Sprache und Mimik sowie Gestik stimmen überein und es besteht keine Notwendigkeit, Gefühle und Einstellungen hinter einer Fassade oder einer Maske zu verstecken. In dieser Beziehungsvariable sieht Carl Rogers eine große Chance für eine erfolgreiche Klientin-Berater*in Beziehung (vgl. Sander 1999, S. 62f.). „Kongruenz bedeutet, dass die Beraterin sich dessen, was sie erlebt oder empfindet, deutlich gewahr wird, dass ihr diese Empfindungen verfügbar sind und sie dieses Erleben in den Kontakt mit der Klientin einbringt, wenn es angemessen ist“ (Rogers 1977, S. 31).
Gemeint ist hier, dass das äußere und innere Erleben miteinander übereinstimmen sollte. Demnach kann auch von einer Transparenz gegenüber den Ratsuchenden gesprochen werden. Die Besonderheit des Kongruenz-Prinzips ist, dass es zwei Richtungen verläuft. Das heißt im Beratungsprozess sind Klient*innen sowie Berater*innen gefordert, sich möglichst kongruent zu verhalten. Klienten und Klientinnen können so Vertrauen in den Beratungsprozess fassen und sich dem/der Berater*in gegenüber öffnen. Da Inkongruenz oft der Anlass ist, weshalb Ratsuchende in die Beratung kommen, liegt es an der Fachkraft möglichst kongruent zu sein.
1. Definition von Beratung: Dieses Kapitel erläutert den steigenden Bedarf an psychosozialer Beratung in der modernen Gesellschaft und grenzt den Begriff von psychotherapeutischen Interventionen ab.
2. Die personenzentrierte Beratung: Hier wird der theoretische Werdegang von Carl Rogers sowie sein Menschenbild und die zentrale Persönlichkeitstheorie inklusive der Aktualisierungstendenz dargestellt.
3. Das personenzentrierte Beziehungskonzept: Dieses Kapitel führt in die drei Basisvariablen Wertschätzung, Kongruenz und Empathie ein und verdeutlicht deren wechselseitige Bedeutung für den Beziehungsaufbau.
4. Gesprächstechniken: Es werden zentrale Methoden wie aktives Zuhören, Paraphrasieren und das Ansprechen von Gefühlen als Werkzeuge zur Umsetzung der personenzentrierten Haltung beschrieben.
5. Stellenwert des personenzentrierten Ansatzes von Carl Rogers: Dieser Abschnitt beleuchtet die wissenschaftliche Relevanz und Professionalisierung des Ansatzes im Kontext der aktuellen Wirksamkeitsforschung.
6. Die Schwangerschaftskonfliktberatung: Hier werden die gesetzlichen Grundlagen, die Besonderheiten des § 218 StGB und die spezifischen Anforderungen an die SKB detailliert analysiert.
7. Möglichkeiten und Herausforderungen der personenzentrierten Beratung in der Schwangerschaftskonfliktberatung: Der letzte Teil verknüpft die personenzentrierte Theorie mit der SKB-Praxis und erörtert, wie trotz Zwangskontext eine förderliche Beziehung gestaltet werden kann.
Personenzentrierte Beratung, Carl Rogers, Schwangerschaftskonfliktberatung, SKB, Beziehungsgestaltung, Empathie, Kongruenz, Absolute Wertschätzung, Aktualisierungstendenz, Psychosoziale Beratung, Schwangerschaftsabbruch, § 218 StGB, Gesprächstechniken, Klientin, Zwangskontext.
Die Arbeit untersucht die Anwendung der personenzentrierten Beratung nach Carl Rogers im speziellen Arbeitsfeld der Schwangerschaftskonfliktberatung.
Die zentralen Themen sind das personenzentrierte Beziehungskonzept (Echtheit, Empathie, Wertschätzung), die Persönlichkeitstheorie von Rogers sowie die rechtlichen und praktischen Herausforderungen der SKB in Deutschland.
Die Forschungsfrage lautet: „Inwieweit kann die personenzentrierte Beratung eine professionelle und förderliche Beziehung zwischen Klientin und Berater*in in der Schwangerschaftskonfliktberatung entstehen lassen?“
Die Zielsetzung wird primär durch eine theoretische Forschungsarbeit auf Basis von Literaturstudien, Erfahrungsberichten und der Analyse bestehender Praxisleitfäden erreicht.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Herleitung des personenzentrierten Ansatzes und die anschließende Übertragung auf die Gegebenheiten der SKB, wobei insbesondere die Auswirkungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen diskutiert werden.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören personenzentrierte Beratung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Beziehungsangebot, Kongruenz, Empathie und der Zwangskontext durch das Strafrecht.
Die Arbeit analysiert diesen als Herausforderung, zeigt jedoch auf, dass durch eine personenzentrierte Haltung trotz gesetzlich verordneter Pflichtberatung ein sinnvoller, wertschätzender und für die Klientin unterstützender Dialog entstehen kann.
Dieser Begriff verweist auf die hohe Komplexität des Feldes, da Berater*innen neben psychosozialer Beratung auch juristisches und medizinisches Fachwissen benötigen und in einem politisch sowie ethisch kontroversen Spannungsfeld arbeiten.
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