Diplomarbeit, 2008
116 Seiten, Note: Sehr gut
Einleitung
1. Grundlagen der internationalen Besteuerung
1.1. Maßnahmen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
1.1.1. Vermeidung der Doppelbesteuerung nach § 48 BAO
1.1.2. Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung nach Abkommensrecht
1.1.2.1. Befreiungsmethode
1.1.2.2. Anrechnungsmethode
1.2. Berücksichtigung von Verlusten
2. Gründung einer Betriebsstätte bei Bauausführungen und Montagen
2.1. Überblick
2.2. Betriebstätte nach Art. 5 Abs.1 OECD-MA
2.3. Bauausführungen und Montage nach Art. 5 Abs. 3 OECD-MA
2.3.1. Bauausführung
2.3.2. Montage
2.4. Fristberechnung
2.4.1. Beginn der Frist
2.4.2. Unterbrechungen der Frist
2.4.3. Ende der Frist
2.4.4. Mehrere Bauausführungen oder Montagen im selben Projektstaat
2.5. Planung und Überwachung als Bauausführung oder Montage
2.6. Einschaltung von Subunternehmen
2.7. Organisationsformen bei Bauausführungen und Montagen
2.7.1. Bau- und Montageausführung durch ein Konsortium
2.7.2. Bau- und Montageausführung durch eine ARGE
2.7.3. Bau- und Montageausführung durch ein B.O.T (Build-Operate-Transfer)
2.8. Dienstleistungsbetriebstätte
3. Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte
3.1. Das Zusammenspiel des § 6 Z 6 EStG mit dem Abkommensrecht
3.2. Betriebsstättenprinzip (Art. 7 Abs. 1 OECD-MA)
3.3. Dealing at arm’s length
3.3.1. Relevant Business activity approach
3.3.2. Functionally separate entity approach – Authorized OECD Approach
3.4. Gewinnermittlung
3.4.1. Indirekte Methode
3.4.2. Direkte Methode
4. Besonderheiten bei internationalen Anlagenerrichtungen
4.1. Abgrenzung Dauerbetriebsstätte – temporäre Betriebsstätte
4.2. Leistungsspektrum
4.3. Ermittlung des Projektgewinns
4.4. Zeitpunkt der Gewinnrealisierung
4.5. Einkunftsabgrenzung im Anlagenbau – Funktionsanalyse
4.6. Gemischte Methoden
4.6.1. Kostenschlüsselmethode
4.6.2. Risikoschlüsselmethode
4.6.3. Umsatzschlüsselmethode
4.6.4. Aufteilung nach dem Funktionsnutzen
4.7. Funktionale Allokation
4.7.1. Vorbereitende bzw. Nachträgliche Aufwendungen
4.7.2. Zuordnung einzelner Leistungskomponenten
4.7.2.1.Finanzierungsleistungen
4.7.2.2.Liefergewinnbesteuerung
4.7.2.3.Engineering
4.7.2.4.Bauleistung, Montage und Inbetriebsetzung
4.7.2.5.Sonstige Dienstleistungen
4.8. Probleme und Gefahren im internationalen Projektgeschäft
4.8.1. Uneinheitliche DBA-Auslegung
4.8.2. Pauschale Gewinnschätzungen
4.8.3. Steuerklauseln
Schlusswort
Das Hauptziel dieser Arbeit ist es, die Besonderheiten von Betriebsstätten bei Bauausführungen und Montagen im internationalen Steuerrecht zu untersuchen, mit einem spezifischen Fokus auf Anlagenerrichtungen. Die Arbeit verfolgt die Forschungsfrage, wie unter Berücksichtigung von OECD-Standards und innerstaatlichem österreichischen Recht eine verursachungsgerechte Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte erfolgen kann, wobei die Problematik der temporären Natur dieser Betriebsstätten im Vordergrund steht.
4.2. Leistungsspektrum
Das Leistungsspektrum eines Anlagenbauers lässt sich grob in die folgenden Tätigkeiten aufteilen: Engineering, Lieferung von Anlagenteilen, Bau- und Montage, Montageüberwachung, Inbetriebsetzung, Schulung des Kundenpersonals, Gewährleistung. Diese Leistungen kann man weiters nach dem Ort der Erbringung in so genannte offshore Leistungen, die im Ansässigkeitsstaat des Stammhauses erbracht werden und onshore Leistungen, die im Betriebsstättenstaat ausgeführt werden. Zu den onshore Leistungen gehören insbesondere:
Bauausführung und Montage im engeren Sinne (einschließlich Inbetriebnahme der Anlage)
Einbau des so genannten „local content“ (Teile die im Betriebsstättenstaat eingekauft und eingebaut werden oder vom Kunden beigestellt werden)
Bau- und Montageüberwachung
Technische, rechtliche oder steuerliche Beratung vor Ort
Nachbesserung von Mängeln die bei der Abnahme des Werkes entdeckt wurden
Schulung und Training von Personal des Kunden im Betriebsstättenstaat
1. Grundlagen der internationalen Besteuerung: Erläutert die nationalen und internationalen Mechanismen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und die Berücksichtigung von Verlusten.
2. Gründung einer Betriebsstätte bei Bauausführungen und Montagen: Analysiert detailliert die Voraussetzungen für die Begründung einer Betriebsstätte, inklusive Fristberechnungen und der Einordnung spezifischer Organisationsformen.
3. Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte: Behandelt die steuerliche Zuordnung von Gewinnen basierend auf dem Fremdvergleichsgrundsatz und diskutiert direkte sowie indirekte Ermittlungsmethoden.
4. Besonderheiten bei internationalen Anlagenerrichtungen: Untersucht spezifische Problemfelder wie die Abgrenzung von Dauer- und temporären Betriebsstätten, funktionale Analysen und Risiken im internationalen Projektgeschäft.
Betriebsstätte, Bauausführung, Montage, Doppelbesteuerung, OECD-Musterabkommen, Gewinnabgrenzung, Stammhaus, Anlagenbau, Fremdvergleich, Funktionsanalyse, Kostenschlüsselmethode, Risikoschlüsselmethode, Projektgeschäft, Betriebsstättenfrist, Steuerklauseln
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Betriebsstätten, die im Rahmen von internationalen Bau- und Montageprojekten entstehen, insbesondere beim Bau von Industrieanlagen.
Ziel ist es, die steuerrechtlichen Besonderheiten dieser speziellen Betriebsstätten aufzuzeigen, da diese aufgrund ihrer temporären Natur häufig von klassischen Betriebsstätten abweichen.
Die Untersuchung basiert auf einer Analyse der geltenden DBA-Regelungen (insb. OECD-MA) sowie innerstaatlicher österreichischer Normen und der herrschenden Fachliteratur.
Die Arbeit behandelt die Begründung von Betriebsstätten, die Problematik der Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte sowie praktische Lösungsansätze für den Anlagenbau.
Der Hauptteil gliedert sich in die Begründung der Betriebsstätte, Methoden zur Gewinnermittlung und eine vertiefende Analyse der Besonderheiten bei internationalen Anlagenerrichtungen.
Zentral sind Begriffe wie Fremdvergleich, Betriebsstättenfrist, Funktionsanalyse, Kostenschlüsselmethode und Anrechnungs- bzw. Befreiungsmethode.
Die direkte Methode basiert auf einer gesonderten Betriebsstättenbuchführung, während die indirekte Methode den Gesamtgewinn des Unternehmens mithilfe von Schlüsseln (z.B. Umsatz, Kosten) aufteilt.
Sie gilt als praktikabler Weg, um trotz der engen Verflechtung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte eine sachgerechte Gewinnaufteilung vorzunehmen, wenn eine direkte Trennung der Buchführung administrativ zu aufwendig ist.
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