Wissenschaftlicher Aufsatz, 2008
22 Seiten, Note: 1
1. Einleitung
2. Was ist Religion?
3. Was ist Konversion und Apostasie?
4. Warum Religionsfreiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention?
5. Gilt das Recht, den Glauben zu wechseln, uneingeschränkt?
6. Zusammenfassung
7. Literaturverzeichnis
Die vorliegende Arbeit untersucht die Frage, ob Konversion und Apostasie im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) einen absoluten Schutz genießen. Dabei wird analysiert, inwieweit die Religionsfreiheit als inneres und äußeres Recht garantiert ist und welche Schranken für religiöse Handlungen bestehen.
3. Was ist Konversion und Apostasie?
Im Kapitel 4 werden drei Rechtstexte behandelt, die sich mit der Religionsfreiheit auseinandersetzen: Der Art. 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, der Artikel 9 der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Artikel 10 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (siehe dazu Tabelle 2 im Kapitel 4). In diesen Texten wird davon gesprochen, dass die Religionsfreiheit auch den Wechsel der Religion bzw. der Weltanschauung (in den Allgemeinen Erklärungen wird von Überzeugungen gesprochen) einschließt. Der Begriff Weltanschauung kommt aus dem 19. Jahrhundert und versucht ein Gegenmodell zur offenbarten und vorgeschriebenen Religion zu sein. In diesem Sinne lässt sich ein rationales und emotionales Verhältnis zwischen der Welt und dem Schauenden herstellen (vlg. AUFFAHRT 2006, 566). Religion wird also in einem umfassenden Rahmen verstanden.
Das lateinische Wort „conversio“ bedeutet „Umwandlung“ oder „Umwälzung“, also Glaubenswechsel, Bekehrung von einem Glauben zu einem anderen; moralische und geistliche Umkehr. Es wird in der Forschung immer deutlicher, dass Konversion kein abrupter, sondern ein allmählicher, aus mehreren Stufen bestehender Prozess ist. Es scheint, dass der Konversionsprozess nicht aus der Gesamtbiographie eines Menschen herausgelöst werden kann, also ein Teil von ihr ist und von gesellschaftlichen und individuellen, wie z.B. lebenszyklischen und seelischen Faktoren abhängig ist (vgl. TWORUSCHKA 1999, k. A.).
„Convertere“ bezieht sich im Griechischen, Hebräischen und Lateinischen auf eine Bewegung oder Veränderung: „The Hebrew root is hub; the Greek [s]trephein; the Latin [con]vertere. All three point directly to a physical or material move or change, yet indirectly to a change of spirit or mind, specifically to a change of conviction and way of life“ (PORTON 2005, 480). Die Konversion erfolgt allgemein aus dem Unvermögen des bestehenden persönlichen Glaubenssystems heraus, die aktuellen Umstände zu erklären. Die Suche nach neuen Erklärungsmodellen oder –mustern passiert nicht nur dann, wenn die alten Paradigmen nicht mehr greifen, sondern auch, wenn sich das soziale Umfeld rasch ändert oder das soziale Milieu heterogen wird.
1. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Fragestellung zur absoluten Schutzwürdigkeit von Konversion und Apostasie vor und skizziert den methodischen Aufbau der Arbeit.
2. Was ist Religion?: Das Kapitel beleuchtet substantielle und funktionale Religionsdefinitionen und verdeutlicht die Bedeutung von Religion für die persönliche und soziale Identität des Menschen.
3. Was ist Konversion und Apostasie?: Hier werden die Begriffe Konversion und Apostasie in ihrem religiösen und soziologischen Kontext definiert sowie die unterschiedliche Handhabung in den abrahamitischen Religionen erörtert.
4. Warum Religionsfreiheit in der Europäischen Menschenrechtskonvention?: Dieses Kapitel analysiert die Bedeutung der EMRK als Instrument zur Sicherung der Religionsfreiheit auf regionaler europäischer Ebene im Vergleich zu anderen internationalen Rechtstexten.
5. Gilt das Recht, den Glauben zu wechseln, uneingeschränkt?: Es wird untersucht, ob und unter welchen Bedingungen die Religionsfreiheit – insbesondere im Hinblick auf den Glaubenswechsel – durch staatliche Maßnahmen eingeschränkt werden kann.
6. Zusammenfassung: Die Kernaussagen werden zusammengeführt: Konversion und Apostasie sind als innere Vorgänge absolut geschützt, unterliegen jedoch bei Manifestation im Außen den Schranken des Art. 9 Abs. 2 EMRK.
7. Literaturverzeichnis: Auflistung der in der Arbeit verwendeten wissenschaftlichen Quellen.
Religionsfreiheit, Konversion, Apostasie, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Forum internum, Weltanschauung, Menschenrechte, Identität, Glaubenswechsel, Religionswissenschaft, Religiöse Praxis, Privatisierung der Religion, Religionspluralität
Die Arbeit untersucht den rechtlichen Status von Konversion und Apostasie innerhalb des Schutzbereichs der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Zentrale Themen sind die Definition von Religion, die psychologische und soziale Bedeutung von Konversionsprozessen sowie die rechtliche Abgrenzung zwischen innerer Glaubensfreiheit und der Ausübung von Religion.
Ziel ist es zu klären, ob die Religionsfreiheit und damit auch der Wechsel des Glaubens einen absoluten Schutz genießen oder ob Einschränkungen durch staatliche Institutionen zulässig sind.
Der Autor wählt einen religionswissenschaftlichen Ansatz, der durch eine juristische Analyse der einschlägigen EMRK-Artikel und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergänzt wird.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Begriffsklärung von Religion, Konversion und Apostasie, eine Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen der EMRK sowie eine Erörterung der Schranken für religiöse Handlungen.
Die wichtigsten Begriffe sind Religionsfreiheit, Konversion, Apostasie, EMRK, Forum internum und Weltanschauung.
Das forum internum bezeichnet den geschützten inneren Bereich des Glaubens, der laut Autor absolut geschützt ist, da hier keine nach außen gerichtete Handlung vorliegt, die eine staatliche Beschränkung rechtfertigen würde.
Der Autor zeigt auf, dass das Gericht hierbei eine Abwägung zwischen öffentlichem Interesse und Religionsausübung vornimmt, betont jedoch, dass das Recht zur Konversion an sich selbst in diesen Fällen nicht infrage gestellt wird.
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