Diplomarbeit, 2008
73 Seiten, Note: 1,0
Die Diplomarbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung von Verlusten im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen im Rahmen des § 15b EStG. Sie analysiert die rechtlichen Grundlagen des § 15b EStG, untersucht die Funktionsweise von Steuerstundungsmodellen und präsentiert Beispiele für gängige Modelle. Die Arbeit verfolgt das Ziel, ein umfassendes Verständnis der rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte des § 15b EStG zu vermitteln.
Die Einleitung führt in die Thematik der Verlustverrechnungsbeschränkungen im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen ein und erläutert die Relevanz des § 15b EStG. Kapitel B befasst sich mit den rechtlichen Grundlagen des § 15b EStG, inklusive seiner historischen Entwicklung, seinem Zweck, seinem Anwendungsbereich und seinem Verhältnis zu anderen Vorschriften. Kapitel C widmet sich dem Tatbestand des § 15b EStG und analysiert die Verlustverrechnungsbeschränkung, die Steuerstundungsmodelle und die Nichtaufgriffsgrenze. Kapitel D präsentiert Beispiele für ausgewählte Steuerstundungsmodelle, wie z.B. Fonds, Einzelinvestitionen und Rentenversicherungsmodelle. Das Kapitel beleuchtet die jeweiligen Gestaltungsmöglichkeiten und die Anwendung des § 15b EStG in diesen Fällen.
§ 15b EStG, Steuerstundungsmodelle, Verlustverrechnungsbeschränkung, Verlustverrechnung, Einkunftsquelle, Nichtaufgriffsgrenze, Fonds, Immobilieninvestitionen, Rentenversicherungsmodelle, Bauträgergestaltungen, Sanierungsobjekte, denkmalgeschützte Gebäude, Gestaltungsmöglichkeiten, Rechtsfolgen, Verfassungsrechtliche Aspekte.
Er regelt die Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit sogenannten Steuerstundungsmodellen, um künstliche Einkommensminderungen zu verhindern.
Der Gesetzgeber wollte damit wirtschaftlich fragwürdige Investitionen unterbinden, die primär zur Erzielung steuerlicher Vorteile durch hohe Anfangsverluste getätigt wurden.
Es handelt sich um modellhafte Gestaltungen, bei denen die Erzielung steuerlicher Vorteile in Form negativer Einkünfte im Vordergrund steht, oft bei kapitalmäßiger Beteiligung ohne Geschäftsführungseinfluss.
Die Nichtaufgriffsgrenze besagt, dass keine modellhafte Gestaltung vorliegt, wenn die prognostizierten Verluste in der Anfangsphase 10 % des maßgebenden Kapitals nicht übersteigen.
Typische Beispiele sind geschlossene Fonds wie Filmfonds, Schiffsfonds, Immobilienfonds und Neue-Energien-Fonds.
Die Arbeit analysiert das Verhältnis zwischen diesen beiden Verlustverrechnungsbeschränkungen und klärt deren jeweilige Anwendungsbereiche.
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