Masterarbeit, 2008
81 Seiten, Note: 18 Punkte
A. Einleitung
I. Teil 1: Begriff der Werbung und Zulässigkeit von Spam
1. Begriff der Werbung
a) Europäische Vorgaben
aa) Richtlinie über irreführende und vergleichende Werbung (84/450/EWG; kodifizierte Fassung 2006/114/EG)
bb) Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation (2002/58/EG)
cc) Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (2000/31/EG)
dd) Zusammenfassung
b) Deutsche Vorgaben
2. Begriff „Spam“
a) Entstehungsgeschichte
b) Definition
c) Spamtypen
aa) E- Mail- Kommunikation und Spam
(1) Unverlangte Massenmails
(2) Unverlangte Werbemails
(3) Einordnung von Spam
bb) Ergebnis
3. Zulässigkeit von Spam
a) Europäische Vorgaben
aa) Europäische Datenschutzrichtlinie 95/46/EG
(1) Opt- In- Prinzip
(2) Opt- Out- Prinzip
bb) Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG
(1) Opt- Out- Prinzip
(2) Anwendbarkeit der FARL auf Werbe- E- Mails
cc) Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr 2000/31/EG (E- Commerce- Richtlinie (EC- RL))
dd) Finanzdienstleistungsrichtlinie 2002/65/EG (FinD-RL)
ff) Elektronische Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG (EK- DSRL)
gg) Unlauterkeitsrichtlinie 2005/29/EG
hh) Zusammenfassung
b) Deutsche Vorgaben
aa) Zulässigkeit nach dem UWG
(1) Allgemeine Voraussetzungen nach § 7 Abs. 1 UWG
(a) Belästigung
(b) Unzumutbarkeit
(c) Adressatenwille
(d) Voraussetzungen des § 3 UWG
(2) Beispiele unzumutbarer Belästigung nach § 7 Abs. 2 UWG
(a) § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG
(aa) Persönlicher Anwendungsbereich
(bb) Elektronische Post
(cc) Einwilligung
(dd) Erhebliche Belästigung i.S.v. § 3 UWG
(b) § 7 Abs. 2 Nr. 4 UWG
(c) § 7 Abs. 3 UWG
(3) Rechtsfolgen
(a) Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 8 UWG
(aa) Anspruchsberechtigung/ Aktivlegitimation
(bb) Unterlassungsanspruch
(cc) Beseitigungsanspruch
(b) Schadensersatzanspruch
(c) Gewinnabschöpfungsanspruch
bb) Zusammenfassung
cc) Zulässigkeit nach dem BGB
(1) Unterlassungsanspruch
(a) Allgemeines Persönlichkeitsrecht
(b) Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb
(c) Wiederholungsgefahr
(d) Rechtswidrigkeit
(e) Ergebnis
(2) Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 1 BGB
(3) Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. §§ 7 Abs. 2 Nr. 3, 3, 1 UWG
(4) Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB
dd) Zusammenfassung
ff) Konkurrenz von wettbewerbsrechtlichen und zivilrechtlichen Ansprüchen
II. Teil 2: Sammeln/ Verwenden von E- Mail- Adressen und das Transparenzgebot nach dem TMG
1. Sammeln und Verwenden von E- Mail- Adressen
a) Allgemeine Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Anwendbarkeit der Datenschutzregelungen nach TMG und BSDG
b) Anwendungsbereich des TMG und des BDSG
aa) Anbieter- Nutzer- Verhältnis
bb) Dienst- und Arbeitsverhältnis
cc) Interne Steuerung von Geschäftsprozessen
c) Spezielle Zulässigkeitsvoraussetzungen nach dem TMG
aa) § 12 TMG- Grundsätze
(1) § 12 Abs. 1 TMG
(a) Erlaubnistatbestand nach § 14 TMG
(b) Erlaubnistatbestand nach § 15 TMG
(c) Erlaubnistatbestände nach anderen Rechtsvorschriften
(d) Einwilligung des Nutzers
(e) Zusammenfassung
(2) § 12 Abs. 2 TMG
bb) § 13 TMG- Pflichten des Dienstanbieters
cc) Zusammenfassung
dd) Ansprüche und Sanktionen nach dem TMG
(1) Auskunftsanspruch
(2) Berichtigungsanspruch
(3) Löschungsanspruch
(4) Sperrungsanspruch
(5) Schadensersatzanspruch nach § 7 BDSG
(6) Schadensersatzanspruch nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. datenschutzrechtlichen Vorschriften
(7) Sanktionen
(a) Bußgeldvorschriften
(aa) § 16 TMG
(bb) § 43 BDSG
(b) Strafvorschriften
d) Spezielle Zulässigkeitsvoraussetzungen nach dem BDSG
aa) § 4 BDSG- Grundsätze
bb) Einwilligung des Betroffenen nach § 4a BDSG
cc) Ausnahmetatbestände
(1) § 28 BDSG
(a) § 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG
(b) § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG
(c) § 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG
(d) § 28 Abs. 3 Nr. 3 BDSG
(2) § 29 BDSG
(3) Zusammenfassung
dd) Ansprüche und Sanktionen
e) Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit nach dem TMG und dem BDSG
2. Transparenzgebot nach dem TMG
a) Allgemeines
b) § 6 Abs. 2 TMG
aa) Kommerzielle Kommunikation per elektronischer Post
bb) Begriffe der „Verheimlichung“ und „Verschleierung“
cc) Verschleierung oder Verheimlichung der Absenderidentität
dd) Verschleierung oder Verheimlichung des kommerziellen Charakters
ee) Absicht des Absenders
ff) Rechtsfolge bei Verstoß gegen § 6 Abs. 2 TMG
c) Zusammenfassung
B. Fazit
C. Anhänge
Die Arbeit analysiert die aktuelle Rechtslage bezüglich der Spam-Problematik unter Berücksichtigung deutscher und europäischer Vorgaben. Ziel ist es, die rechtliche Zulässigkeit von unverlangter E-Mail-Werbung sowohl im Wettbewerbsrecht als auch im Zivil- und Datenschutzrecht zu bewerten und Lösungsansätze gegen diese Problematik aufzuzeigen.
(1) Unverlangte Massenmails
Bei den unverlangten Massenmails, auch Unsolicited Bulk E- Mails (UBE) genannt, handelt es sich um E-Mails, die unangefordert an eine große Anzahl von Empfängern verschickt werden. Diese Mails müssen nicht unbedingt einen kommerziellen Charakter aufweisen. Die Adressaten sind für den Empfänger meist nicht sichtbar, da eine Blind Carbon Copy (BCC) Adressierung verwendet wird. Das BCC-Feld enthält eine oder mehrere durch Kommas getrennte E-Mail Adressen, an die eine Kopie der E-Mail gesendet wird, ohne dass dies jedoch für die anderen angegebenen Empfänger sichtbar ist („Blindkopie“). Das BCC-Feld wird nicht an die Empfänger übertragen, so dass für keinen der Empfänger erkennbar ist, an wen eine Kopie per BCC verschickt wurde.
Fraglich ist, wann eine Massen- E- Mail vorliegt. Zum Teil wird die Ansicht vertreten, dass bereits zwei Nachrichten ausreichen, um das Massenkriterium zu erfüllen. Überwiegend wird jedoch angenommen, dass zwischen zehn und hundert E-Mails vorliegen müssen.
Unter die UBE fallen u.a. Kettenbriefe und falsche Viruswarnungen, auch Hoaxes genannt.
A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Verbreitung und Problematik von Spam als Hindernis für die E-Mail-Nutzung und skizziert die rechtliche Notwendigkeit zur Eindämmung dieser Flut.
I. Teil 1: Begriff der Werbung und Zulässigkeit von Spam: Dieses Kapitel definiert Werbung und Spam, untersucht die europäische Rechtslage (verschiedene Richtlinien) sowie die deutsche Umsetzung im UWG und BGB hinsichtlich der Unzumutbarkeit und Belästigung.
II. Teil 2: Sammeln/ Verwenden von E- Mail- Adressen und das Transparenzgebot nach dem TMG: Das Kapitel analysiert die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Datenerhebung nach TMG und BDSG sowie das Transparenzgebot bei kommerzieller Kommunikation.
B. Fazit: Das Fazit stellt fest, dass das deutsche Recht zwar ein umfassendes Instrumentarium bietet, die praktische Rechtsverfolgung jedoch aufgrund internationaler Versenderstrukturen vor massiven faktischen Hürden steht.
C. Anhänge: Die Anhänge enthalten grafische Übersichten zum Spam-Aufkommen, Informationen zur Robinsonliste und das Schichtenmodell der datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Spam, E-Mail-Werbung, Wettbewerbsrecht, UWG, Datenschutzrecht, TMG, BDSG, Unzumutbare Belästigung, Opt-In-Prinzip, Soft-Opt-In, Transparenzgebot, Unterlassungsanspruch, Schadensersatz, Rechtsverfolgung, Spam-Filter.
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Problematik von Spam, insbesondere unerwünschter E-Mail-Werbung, nach deutschem und europäischem Recht.
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Definition von Spam, der Zulässigkeit von E-Mail-Werbung im Wettbewerbsrecht sowie dem Schutz personenbezogener Daten beim Sammeln und Verwenden von E-Mail-Adressen nach dem TMG und dem BDSG.
Das primäre Ziel ist es, die aktuelle Rechtslage zu analysieren und aufzuzeigen, wie Betroffene sich rechtlich gegen Spam zur Wehr setzen können, sowie die Wirksamkeit der vorhandenen Gesetze zu prüfen.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die europäische Richtlinien und deren Umsetzung in deutsches Recht (UWG, TMG, BDSG, BGB) unter Heranziehung von Rechtsprechung und Fachliteratur untersucht.
Der Hauptteil gliedert sich in die wettbewerbsrechtliche Bewertung der Belästigung durch Spam sowie eine detaillierte datenschutzrechtliche Prüfung der Datenerhebung und das Transparenzgebot für kommerzielle Kommunikation.
Zu den wichtigsten Begriffen gehören Spam, UWG, TMG, BDSG, Opt-In-Prinzip, Unzumutbare Belästigung und Unterlassungsanspruch.
Die Arbeit erläutert, dass das Opt-In-Prinzip die Einwilligung vorab erfordert, während das Opt-Out-Prinzip Werbung so lange zulässt, bis der Empfänger ihr widerspricht; das deutsche Recht folgt primär dem strikteren Opt-In.
Es dient dazu, dass Absender und kommerzieller Charakter einer E-Mail bereits vor dem Öffnen erkennbar sein müssen, um die Entscheidungsfreiheit des Empfängers zu stärken.
Robinson-Listen dienen als Instrument für Betroffene, um sich in Verzeichnisse einzutragen, durch die sie explizit keine Werbung erhalten möchten; sie sind jedoch eher für herkömmliche Werbebriefe von Bedeutung.
Das Hauptproblem liegt laut Autorin darin, dass viele Spam-Mails aus dem Ausland versandt werden, was die Identifizierung der Absender erschwert und eine effektive Vollstreckung deutscher Gerichtsurteile im Ausland oft unmöglich macht.
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