Diplomarbeit, 2005
59 Seiten, Note: 1,0
I. Einleitung
A. Allgemeines
1. Der Terror des 11. September 2001
2. Der Transport nach Guantanamo
3. Die Haftanlage auf dem US Militärstützpunkt Guantanamo
4. Die Verhörmethoden
5. Was ist die Al-Kaida?
B. Gegenstand der Arbeit
II. Innerstaatlicher Rechtsschutz
A. Allgemeines
B. Überblick
C. Rechte der Exekutive
1. Authorization for Use of Military Force und Military Order
2. Combatant Status Review Tribunal
3. Suspendierung des Rechtes auf Habeas Corpus
D. Die Habeas Corpus – Petition
1. Allgemeines
a) Geschichtlicher Überblick
b) Die Writ of Habeas Corpus im geltenden Bundesrecht
2. Gerichtszuständigkeit
a) Territorialität und Personalität
aa) Territorium
ab) US-Bürger vs. Fremde
b) Örtliche Zuständigkeit innerhalb der USA
E. Ausgewählte Rechte der Al-Kaida Häftlinge
1. Verfassungsrechtliche Garantien für Fremde außerhalb der USA?
2. Das Recht auf due process
3. Das Recht auf einen Anwalt
4. Rechte auf Grund völkerrechtlicher Verpflichtungen
a) Humanitäres Völkerrecht
b) Internationale Menschenrechte
5. Das Recht auf humane Behandlung
F. Zusammenfassende Betrachtung
III. Völkerrechtlicher Schutz (Überblick)
A. Allgemeines
B. Humanitäres Völkerrecht
C. Internationaler Menschenrechtsschutz
1. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
2. Anti – Folterkonvention
3. Amerikanische Menschenrechtskonvention
IV. Schlussbemerkungen
Die Arbeit untersucht die Rechtsstellung der in Guantanamo Bay inhaftierten Al-Kaida-Mitglieder und hinterfragt, ob deren Inhaftierung und Behandlung mit dem Geist des amerikanischen Rechtsstaates sowie internationalen völkerrechtlichen Standards vereinbar sind.
4. Die Verhörmethoden
Nachdem sich in den ersten Monaten der Gefangenschaft die Verhöre auf die Anwendung von bloß psychologischen, allgemein als unbedenklich bekannten Methoden wie „wir wissen alles“ oder „guter Bulle – böser Bulle“ beschränkte, sich daraus aber so gut wie keine wichtigen Informationen gewinnen ließen, wurde in der Folge eine gänzlich andere Gangart eingelegt. So wurde versucht, die Anwendung von weitergehenden Techniken (der zweiten Kategorie) genehmigt zu bekommen wie ausgedehnte Isolationshaft, Einsatz qualvoller Stresspositionen (z.B. stundenlanges Stehen oder Sitzen in krummen Positionen), ununterbrochene Verhöre, Entkleiden und aufgezwungene Körperpflege (z.B. Rasieren) bzw. das Ausnützen von Phobien der Häftlinge (wie Angst vor Hunden). Da dies ebenfalls wenig Erfolg zeitigte, wurde um die Erlaubnis zur Anwendung von Techniken der „dritten Kategorie“ ersucht. Diese beinhaltet z.B. die Suggestion, dass dem Häftling oder seiner Familie der Tod oder qualvolle Schmerzen drohe, das Quälen mit Wasser oder extremer Kälte und Hitze, und zur Krönung „mittels eines nassen Handtuchs und tropfenden Wassers die irrige Empfindung bei ihm erzeugen, dass er im Begriff ist, zu ersticken“. Der Verteidigungsminister genehmigte explizit alle Techniken der zweiten Kategorie, jene der dritten nicht, allerdings wurde gleichzeitig behauptet, dass die Anwendung der weitergehenden Techniken durch eine Interessenabwägung im Einzelfall (zu Gunsten der nationalen Sicherheit) gerechtfertigt werden kann.
Das würde bedeuten, dass ein Wärter, der eine dieser Techniken anwendet und dies im Interesse der nationalen Sicherheit liegt, also z.B. die Abwendung eines weiteren terroristischen Akts, nicht bestraft werden würde.
I. Einleitung: Dieses Kapitel gibt einen historischen Überblick über den Terror des 11. September, den Transport der Gefangenen nach Guantanamo, die dortigen Haftbedingungen sowie eine Definition der Al-Kaida.
II. Innerstaatlicher Rechtsschutz: Hier werden die Kompetenzen der US-Exekutive, gerichtliche Zuständigkeitsfragen und spezifische Rechtsinstrumente wie die Habeas Corpus-Petition sowie verfassungsrechtliche Garantien für die Häftlinge analysiert.
III. Völkerrechtlicher Schutz (Überblick): Das Kapitel beleuchtet die Rolle des humanitären Völkerrechts und internationaler Menschenrechtskonventionen bei der Inhaftierung und Behandlung der Gefangenen.
IV. Schlussbemerkungen: Der Autor resümiert, dass die Aussetzung der Verfassung durch die Exekutive rechtswidrig ist und fordert die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien, einschließlich des Zugangs zu Gerichten und anwaltlicher Vertretung.
Guantanamo, Al-Kaida, Habeas Corpus, Rechtsstellung, Menschenrechte, humanitäres Völkerrecht, Exekutive, due process, Militärkommission, Terrorismus, Verfassungsrecht, Kriegsgefangene, Inhaftierung, Rechtsschutz, Anti-Folterkonvention
Die Arbeit analysiert die juristische Situation der in Guantanamo Bay inhaftierten Personen und prüft, ob deren Behandlung den Anforderungen von US-amerikanischem Recht und völkerrechtlichen Verträgen entspricht.
Zentrale Themen sind die Befugnisse des US-Präsidenten als Oberbefehlshaber, die Anwendbarkeit der US-Verfassung auf Nicht-Staatsbürger im Ausland sowie die Rolle von Militärgerichten und internationalen Standards.
Ziel ist es zu klären, welche Rechtsordnung für die Häftlinge in Guantanamo gilt und ob die Handlungen der US-Regierung bei der Inhaftierung und Verhörpraxis rechtlich haltbar sind.
Der Autor führt eine juristische Analyse durch, die auf der Prüfung einschlägiger Gerichtsentscheidungen (Supreme Court und Bundesbezirksgerichte), völkerrechtlicher Verträge und verfassungsrechtlicher Garantien basiert.
Im Hauptteil werden die innerstaatlichen Rechtsschutzmöglichkeiten, die Rechte der Exekutive, die Bedeutung der Habeas-Corpus-Petition sowie die Anwendbarkeit von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht detailliert untersucht.
Die Arbeit lässt sich primär über Begriffe wie Guantanamo, Rechtsstellung, Habeas Corpus, due process und Menschenrechte definieren.
Der Autor zeigt auf, dass insbesondere Techniken der sogenannten zweiten und dritten Kategorie massiv gegen Grundrechte und internationale Standards verstoßen und von einer problematischen Interessenabwägung seitens der Exekutive geleitet werden.
Der Autor warnt davor, dass die Zusammenführung von legislativen und judikativen Kompetenzen bei der Exekutive die Gewaltenteilung (checks and balances) untergräbt und einen gefährlichen Präzedenzfall schafft.
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