Masterarbeit, 2020
69 Seiten, Note: 1,7
2. Einleitung
2.1 Forschungsfrage
2.2 Aufbau Thesis
2.3 Ziel der Thesis
3. Allgemein BIM
3.1 Was ist BIM?
3.2 Vorteile von BIM
3.3 Arten von BIM/BIM-Levels
3.4 BIM in Deutschland
3.5 BIM International
3.6 Nachwort zur Bearbeitung der Thesis
4. Das Vergaberecht
4.1 EU-Vergaberechtsreform
4.2 Umsetzung in deutsches Recht
4.3 Grundsätze des Vergaberechts
4.3.1 Transparenzgebot
4.3.2 Wettbewerbsgrundsatz
4.3.3 Gleichbehandlungsgebot
4.3.4 Wirtschaftlichkeitsgebot
4.3.5 Losgebot
4.4 Zwischenfazit Vergaberecht
5. BIM und Vergaberecht
5.1 Durchführung der Vergabe
5.2 Ermittlung des Bedarfs/Aufgaben des BIM-Managers
5.3 Festlegung der Vergabeart
5.3.1 Das Gebot der Losteilung
5.4 Erarbeitung der Vergabeunterlagen
5.4.1 Leistungsbestimmungsrecht/Produktneutralität
5.4.2 Software/Open & Closed BIM
5.4.3 Gemeinsame Datenumgebung/CDE
5.5 Bekanntmachung der Ausschreibung
5.6 Angebotsabgabe
5.7 Verwahrung und Öffnung der Angebote
5.8 1. Prüfungsstufe: Formale Prüfung/Angebotsausschluss
5.9 2. Prüfungsstufe: Eignungskriterien
5.9.1 Teilnahmewettbewerb
5.9.2 Einheitliche Europäische Eigenerklärung
5.10 3. Prüfungsstufe: Angemessenheit der Preise
5.11 4. Prüfungsstufe: Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots/Zuschlag
5.11.1 BIM Erfahrung als Zuschlagskriterium
5.11.2 Weitere Zuschlagskriterien
5.12 Vergabedokumentation/-vermerk
6. Ende/Zusammenfassung
6.1 Weiterentwicklung des Vergaberechts
6.2 Schlusswort
Die Arbeit untersucht, inwiefern die derzeitigen vergaberechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland die Anwendung der BIM-Methode bei öffentlichen Bauvorhaben ermöglichen und wie diese Prozesse optimiert werden können, um eine effiziente digitale Projektabwicklung zu fördern.
3.1 Was ist BIM?
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat Ende 2015 den „Stufenplan Digitales Planen und Bauen“ verfasst. Hierin wird die Einführung der BIM-Arbeitsmethode beschrieben. Die Definition von BIM wird dort, wie folgt gewählt:
„Building Information Modeling bezeichnet eine kooperative Arbeitsmethodik, mit der auf der Grundlage digitaler Modelle eines Bauwerks die für seinen Lebenszyklus relevanten Informationen und Daten konsistent erfasst, verwaltet und in einer transparenten Kommunikation zwischen den Beteiligten ausgetauscht oder für die weitere Bearbeitung übergeben werden.“
BIM bietet Planern sowie Bauausführenden auf AN Seite, sowie dem AG als Ausschreibendem eine enorme Leistungs-/Effizienzsteigerung. Man bedient sich der computergestützten Berechnung, bspw. von Termin- und Bauablaufplänen, Kollisionsprüfung, Kapazitätsauslastung und Visualisierungstechniken. Im Zentrum der Arbeitsweise BIM steht das Building-Information-Model. Als Sinnbild des BIM wird oft ein 3D-Modelliertes Bauwerk genannt. Die BIM-Arbeitsweise muss aber nicht immer mit einem 3D-Modell verknüpft sein. Allein eine kollaborierte Datenumgebung, welche reich an Informationen und Verknüpfungen ist, kann schon als BIM-Arbeitsmethode gewertet werden. In diesem Fall spricht man aber auch von einem Informations-Modell (IM). Ein IM passt, z.B. gut auf Bauprojekte, wo außer einem Geländemodell und einem Schnitt durch den Aufbau keine weiteren Pläne und Visualisierungen des Bauprojektes benötigt werden, wie es etwa im Straßenbau der Fall ist. Die Anwendung eines IMs wäre auch in frühen Leistungsphasen und/oder in der Bedarfsplanung denkbar, wo nur Informationen, und keine visuellen Daten, zur Verfügung stehen. Es geht in beiden genannten Fällen um den effizienten Zugriff, die Verwendung und Speicherung von Daten.
2. Einleitung: Beschreibt die stagnierende Produktivität der Baubranche und die Notwendigkeit der Digitalisierung durch BIM, um Transparenz und Kooperation zu verbessern.
3. Allgemein BIM: Führt in die BIM-Methodik, deren Definition, Vorteile, verschiedene Anwendungs-Levels sowie deren Bedeutung im nationalen und internationalen Kontext ein.
4. Das Vergaberecht: Analysiert den Aufbau des Vergaberechts, die Auswirkungen der EU-Reformen auf das deutsche Recht sowie die zentralen vergaberechtlichen Grundsätze.
5. BIM und Vergaberecht: Bildet den Hauptteil und untersucht chronologisch die Vereinbarkeit der BIM-Anwendung mit den spezifischen Schritten des Vergabeprozesses von der Ausschreibung bis zur Zuschlagserteilung.
6. Ende/Zusammenfassung: Beantwortet die zentrale Forschungsfrage und diskutiert die Notwendigkeit der Weiterentwicklung von Verfahren und Akzeptanz für eine flächendeckende BIM-Anwendung.
BIM, Building Information Modeling, Vergaberecht, e-Vergabe, Stufenplan Digitales Planen und Bauen, Öffentliche Aufträge, Leistungsbestimmungsrecht, Produktneutralität, Open BIM, Closed BIM, Common Data Environment, CDE, Ausschreibung, Zuschlagskriterien, Digitalisierung der Baubranche
Die Arbeit untersucht die vergaberechtliche Situation in Deutschland im Hinblick auf die Implementierung und Nutzung der BIM-Methode (Building Information Modeling) bei öffentlichen Bauvorhaben.
Die zentralen Themen umfassen die BIM-Methodik, das deutsche Vergaberecht, die Integration digitaler Bauwerkmodelle in den Vergabealltag sowie Strategien zur Prozessoptimierung.
Das Ziel ist es, Wege aufzuzeigen, wie das deutsche Vergaberecht im Einklang mit EU-Richtlinien angepasst oder genutzt werden kann, um die Einführung und effiziente Verwendung von BIM bei Bauprojekten zu erleichtern.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche und prozessorientierte Analyse, die den BIM-Referenzprozess des BMVI mit den geltenden Bestimmungen des GWB, der VgV und der VOB/A abgleicht.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit den Phasen des Vergabeprozesses – von der Bedarfsermittlung und Vergabeartwahl über die Erstellung der Vergabeunterlagen bis hin zu den vier Prüfungsstufen der Angebote.
Die wichtigsten Begriffe sind BIM, Vergaberecht, e-Vergabe, Leistungsbestimmungsrecht, Produktneutralität, CDE (Common Data Environment) und Zuschlagskriterien.
Der Autor stellt fest, dass "Open BIM" eher den gesetzlichen Anforderungen an Produktneutralität entspricht, während "Closed BIM" derzeit oft aufgrund technischer Unausgereiftheiten offener Standards wie IFC als notwendiges Übel betrachtet wird.
Der Autor bejaht dies, da das Vergaberecht dem Auftraggeber ein Leistungsbestimmungsrecht einräumt, das es erlaubt, BIM-Leistungen mit einer entsprechenden Begründung zur Risikominimierung oder Qualitätssteigerung zu fordern.
Das Losgebot, das mittelständische Interessen schützen soll, steht der ganzheitlichen BIM-Methodik entgegen, da es künstliche Schnittstellen schafft und so die durchgehende digitale Kooperation und Effizienz mindern kann.
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