Magisterarbeit, 2003
148 Seiten, Note: 1,3
1 Einleitung
2 Das Verhältnis zwischen Regierungsmehrheit und Opposition im Parlamentarischen Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland
2.1 Aufhebung des traditionellen Dualismus zwischen Parlament und Regierung
2.2 Die besondere Rolle der Opposition
3 Parlamentarische Kontrolle
3.1 Allgemeine Begriffsbestimmung
3.2 Der Begriff der Parlamentarischen Kontrolle
3.3 Kategorien und Instrumente der Parlamentarischen Kontrolle
4 Das Kontrollinstrument Untersuchungsausschuss
4.1 Überblick über die Geschichte des Untersuchungsrechts in Deutschland
4.1.1 Die Entwicklung zwischen 1848 bis 1918
4.1.2 Die Rolle Max Webers für das Untersuchungsrecht
4.1.3 Von der Weimarer Verfassung bis zum Grundgesetz
4.2 Exkurs: Die Entwicklung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse im Ausland
4.2.1 Die Entwicklung in Großbritannien
4.2.2 Die Entwicklung in den Vereinigten Staaten
4.3 Aufgaben und Funktionen der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse im Deutschen Bundestag
4.3.1 Tatsachenermittlung oder politische Kampfstätte?
4.3.2 Typologisierungen parlamentarischer Untersuchungsausschüssen
4.4 Abgrenzung Verteidigungsausschuss und Enquete-Kommission
4.5 Rechtliche Grundlagen des Untersuchungsrecht
4.5.1 Artikel 44 GG
4.5.2 Vorschriften über den Strafprozess
4.5.3 IPA-Regeln
4.5.4 PUAG
4.6 Rechtliche Begrenzungen der parlamentarischen Untersuchungsbefugnisse
4.6.1 Die Korollartheorie
4.6.2 Das Bundesstaatenprinzip
4.6.3 Das Gewaltenteilungsprinzip
4.6.4 Das öffentliche Interesse
4.6.5 Der Bestimmtheitsgrundsatz
4.6.6 Ergebnis
5 Probleme der parlamentarischen UA in der Praxis und die Reformen durch das PUAG
5.1 Darstellung der ausgewählten Untersuchungsausschüsse
5.1.1 Der Parteispenden-UA
5.1.2 Der Plutonium-UA
5.2 Einsetzung von Untersuchungsausschüssen
5.2.1 Untersuchungsgegenstand
5.2.1.1 Erweitung des Untersuchungsgegenstandes
5.2.1.2 Erweiterung des Untersuchungsauftrag im Plutonium-UA
5.2.2 Einschränkung des Untersuchungsauftrages
5.2.3 Regelung im PUAG
5.2.4 Ergebnis
5.3 Die Zusammensetzung von Untersuchungsausschüssen
5.3.1 Mitglieder
5.3.2 Festlegung der Mitgliederzahl im „Parteispenden-UA“
5.3.3 Regelung nach PUAG
5.3.4 Der Ausschussvorsitz
5.3.4.1 Der Vorsitz im Parteispenden-UA
5.3.4.2 Der Vorsitz im Plutonium-UA
5.3.5 Regelungen im PUAG
5.3.6 Ergebnis
5.4 Das Beweisverfahren in den Untersuchungsausschüssen
5.4.1 Rechtliche Grundlage des Beweiserhebungsrecht
5.4.2 Terminierung der Beweiserhebung
5.4.3 Das Beweiserhebungsverfahren im Parteispenden-UA
5.4.4 Das Beweiserhebungsverfahren im Plutonium-UA
5.4.5 Regelungen im PUAG
5.4.6 Ergebnis
5.5 Aussageverweigerung in einem Untersuchungsausschuss
5.5.1 Zwangsmittel gegen Zeugen
5.5.2 Vereidigung der Zeugen
5.5.3 Aussageverweigerungen und Anträge auf Eidesleistung im Parteispenden-UA
5.5.4 Aussageverweigerungen und Anträge auf Eidesleistung im Plutonium-UA
5.5.5 Regelung im PUAG
5.5.6 Ergebnis
5.6 Das Aktenvorlagerecht eines Untersuchungsausschusses
5.6.1 Das Aktenvorlageersuchen im Plutonium-UA
5.6.2 Das Aktenvorlageersuchen im Parteispenden-UA
5.6.3 Regelungen im PUAG
5.6.4 Ergebnis
5.7 Öffentlichkeit des Beweisverfahrens
5.7.1 Regelung im PUAG
5.7.2 Ergebnis
5.8 Beendigung des Untersuchungsverfahrens und Abschlussbericht
5.8.1 Abschlussbericht des Parteispenden-UA
5.8.2 Abschlussbericht des Plutonium-UA
5.8.3 Regelung im PUAG
5.8.4 Ergebnis
5.9 Der Ermittlungsbeauftragte – eine Neuerung im PUAG
6 Erkenntnisse über die Verfahrenspraxis und Wirkung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
7 Einschätzung der Reformen des PUAG zur Verbesserung der Arbeitsmöglichkeit von parlamentarischen UA
8 Literaturverzeichnis
Die Arbeit untersucht das Parlamentarische Untersuchungsausschussgesetz (PUAG) vom 6. April 2001 daraufhin, ob es die in der Vergangenheit bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen des Deutschen Bundestages aufgetretenen Probleme lösen oder deren Anzahl verringern kann.
Tatsachenermittlung oder politische Kampfstätte?
Über die Arbeit der UA sagte das BVerfGE in seiner Entscheidung vom 17.7.1984, “dass durch die Untersuchungsverfahren die Parlamente die Möglichkeit erhalten haben, unabhängig von Regierung, Behörden und Gerichten mit hoheitlichen Mitteln, wie sie sonst nur Gerichten und besonderen Behörden zur Verfügung stehen, selbständig die Sachverhalte zu prüfen, die sie in Erfüllung ihres Verfassungsaustrages als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig halten.“ Formales Ziel ist also die Sachverhaltsaufklärung, die Ermittlung von Tatsachen.
Da der Untersuchungsausschuss aber politische Bewertungen abgibt, darf er nicht als Gerichtsverfahren angesehen werden. UA arbeiten nach den Verfahrensregeln von Strafprozessen, ihre Ergebnisse aber sind regelmäßig „Proporz-Wahrheiten“. Auch die Enquete-Kommission Verfassungsreform hat über die Funktionen von UA beraten und kam ebenfalls zu dem Ergebnis, dass UA Sachaufklärung betreiben aber mit parlamentarischen Mitteln zum Zweck der politischen Bewertung.
Die Pole des Wesen und Auftrag parlamentarischer UA bilden die sachliche Erkenntnissinteresse und andererseits der politische Kampf um die öffentliche Meinung. In der Praxis der UA des Bundestages steht der politische Kampf zwischen der Opposition und Parlamentsmehrheit eindeutig im Vordergrund. Darüber besteht in der Literatur keine Zweifel. So schreibt die FDP in ihrem Sondervotum zum Parteispenden-UA: „Ein Untersuchungsausschuss ist (auch) ein politisches Kampfinstrument. Jede andere Bewertung wäre blauäugig.“
1 Einleitung: Die Einleitung definiert das parlamentarische Untersuchungswesen und legt die Forschungsfrage zur Reformwirkung des PUAG sowie die methodische Konzentration auf zwei konkrete Untersuchungsausschüsse dar.
2 Das Verhältnis zwischen Regierungsmehrheit und Opposition im Parlamentarischen Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland: Dieses Kapitel erläutert den Wandel vom klassischen Dualismus hin zur heutigen Konstellation von Regierungsmehrheit und Opposition und deren Bedeutung für die parlamentarische Kontrolle.
3 Parlamentarische Kontrolle: Das Kapitel definiert den Begriff der parlamentarischen Kontrolle etymologisch sowie funktional und ordnet die verschiedenen Kontrollinstrumente des Bundestages ein.
4 Das Kontrollinstrument Untersuchungsausschuss: Dieses Kapitel gibt einen historischen Überblick über das Untersuchungsrecht in Deutschland und dem Ausland, diskutiert die Abgrenzung zu anderen parlamentarischen Instrumenten und stellt die rechtlichen Grundlagen sowie Begrenzungen der Untersuchungsbefugnisse dar.
5 Probleme der parlamentarischen UA in der Praxis und die Reformen durch das PUAG: Hier werden anhand der Fallbeispiele "Parteispenden-UA" und "Plutonium-UA" zentrale verfahrensrechtliche Probleme bei Einsetzung, Beweisverfahren, Aussageverweigerung und Aktenvorlage analysiert und mit den Regelungen des neuen PUAG verglichen.
6 Erkenntnisse über die Verfahrenspraxis und Wirkung parlamentarischer Untersuchungsausschüsse: Dieses Kapitel synthetisiert die Ergebnisse und stellt die parteipolitische Interessenprägung sowie die strukturellen Problemursachen der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse dar.
7 Einschätzung der Reformen des PUAG zur Verbesserung der Arbeitsmöglichkeit von parlamentarischen UA: Das abschließende Kapitel bewertet die Auswirkungen des PUAG, lobt die gestärkten Minderheitenrechte, identifiziert jedoch verbleibende Kritikpunkte und Unsicherheiten.
Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, Untersuchungsausschussgesetz, PUAG, Parlamentarische Kontrolle, Minderheitenrecht, Beweiserhebung, Aktenvorlage, Opposition, Regierungsmehrheit, Verfassungsrecht, Untersuchungsausschuss, Verfahrenspraxis, politische Kontrolle, Gewaltenteilung.
Die Arbeit befasst sich mit der Untersuchung des parlamentarischen Untersuchungsrechts in Deutschland, speziell mit der Analyse der Probleme bei parlamentarischen Untersuchungsausschüssen und den Auswirkungen des 2001 verabschiedeten Untersuchungsausschussgesetzes (PUAG).
Zentrale Themen sind die Rolle der Opposition bei der parlamentarischen Kontrolle, die Rechtsgrundlagen für Untersuchungsausschüsse, deren verfassungsrechtliche Grenzen (z.B. Gewaltenteilung) und die prozeduralen Herausforderungen in der Praxis.
Das Ziel ist zu überprüfen, ob das PUAG die zahlreichen Probleme, die in der Vergangenheit bei der Arbeit parlamentarischer Untersuchungsausschüsse auftraten, effektiv löst oder zumindest deren Anzahl verringert.
Es handelt sich um eine politikwissenschaftliche Untersuchung, die stark rechtswissenschaftliche Gegebenheiten einbezieht. Sie arbeitet mit einer detaillierten Analyse von Literatur, Rechtsquellen und anhand von zwei spezifischen Fallstudien (Parteispenden-UA und Plutonium-UA).
Der Hauptteil analysiert die historische Entwicklung, die Abgrenzung von Untersuchungsausschüssen zu Enquete-Kommissionen und das "Herzstück" der Arbeit: die detaillierte Darstellung und Auswertung von Problemen wie Einsetzung, Beweiserhebung, Zeugenvernehmung und Aktenvorlage im Lichte der Reformen.
Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, PUAG, Minderheitenrechte, politische Kontrolle, Beweisverfahren, Aktenvorlage und Gewaltenteilung.
Die Fallbeispiele "Parteispenden-UA" und "Plutonium-UA" dienen dazu, die Auswirkungen fehlender gesetzlicher Regelungen vor dem Inkrafttreten des PUAG praxisnah aufzuzeigen.
Der Autor bewertet das PUAG insgesamt als eine deutliche Stärkung der Minderheitenrechte und eine wichtige Hilfe für die Zukunft, bemängelt jedoch, dass einige Unsicherheiten bezüglich der Untersuchungsgrenzen bestehen bleiben und die parlamentarische Auseinandersetzung weiterhin stark politisch geprägt ist.
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