Diplomarbeit, 1996
113 Seiten, Note: 1,7
1 EINLEITUNG
2 DER AKTIENKONZERN
2.1 ÜBERBLICK
2.2 DER KONZERNBEGRIFF
2.2.1 IN DER BETRIEBSWIRTSCHAFT
2.2.2 IM KONZERNRECHT
2.3 ZWECK UND ORGANISATION VON KONZERNEN
2.4 KONZERNFORMEN IM AKTIENGESETZ
2.4.1 VERTRAGSKONZERN
2.4.2 EINGLIEDERUNG
2.4.3 FAKTISCHER KONZERN
2.5 ORIGINÄRE KONZERNLEITUNGSAUFGABEN UND -INSTRUMENTE, BEHERRSCHUNGSMITTEL
2.5.1 DIE ORIGINÄREN KONZERNLEITUNGSAUFGABEN
2.5.2 INSTRUMENTE DER KONZERNLEITUNG
2.5.3 BEHERRSCHUNGSMITTEL
2.6 DIE BEDROHUNGSLAGEN DURCH DEN KONZERN
3 SICHERUNGSSYSTEME IM AKTIENGESETZ
3.1 SICHERUNGSSYSTEM IM VERTRAGSKONZERN §§ 300 FF.
3.1.1 SICHERUNG DER GESELLSCHAFT (§§ 300 - 302)
3.1.2 SICHERUNG DER GLÄUBIGER § 303
3.1.3 SICHERUNG DER AUßENSTEHENDEN AKTIONÄRE §§ 304 - 307
3.2 DAS SYSTEM DES EINZELAUSGLEICHES §§ 311 - 318
3.2.1 ÜBERBLICK
3.2.2 VERBOT DER NACHTEILSZUFÜGUNG GEM . § 311
3.2.2.1 Tatbestandsvoraussetzungen
3.2.2.1.1 fehlender Beherrschungsvertrag
3.2.2.1.2 Abhängigkeitsverhältnis
3.2.2.2 Rechtsfolgen
3.2.2.3 Der Begriff der Veranlassung
3.2.2.4 Der Begriff des Nachteils
3.2.3 DER ABHÄNGIGKEITSBERICHT GEM . §§ 312 - 316
3.2.3.1 Erstellung und Inhalt
3.2.3.2 Prüfung
3.2.4 SCHADENSERSATZANSPRUCH GEM . § 317
3.2.5 SCHADENSERSATZANSPRUCH GEM . § 318
3.3 ZUR FUNKTIONSFÄHIGKEIT DES EINZELAUSGLEICHSSYSTEMS
3.3.1 ÜBERBLICK
3.3.2 NACHTEILSFESTSTELLUNG
3.3.3 ISOLIERBARKEIT DER VERANLASSUNGEN UND GESCHÄFTSAKTE
3.3.4 KRITIK AM INSTRUMENT DES ABHÄNGIGKEITSBERICHTES
3.3.5 ENTLASTUNGSMÖGLICHKEIT GEM . § 317
3.3.6 UMGEHUNGSMÖGLICHKEITEN
3.4 ZWISCHENERGEBNIS
4 DER QUALIFIZIERTE FAKTISCHE AKTIENKONZERN
4.1 RECHTSPRECHUNG ZUM QUALIFIZIERTEN FAKTISCHEN KONZERN
4.1.1 ÜBERBLICK
4.1.2 RECHTSPRECHUNG ZUR HAFTUNG
4.1.2.1 Die Rechtsprechung vor dem TBB-Urteil
4.1.2.1.1 Holzmüller-Entscheidung
4.1.2.1.2 ITT-Entscheidung
4.1.2.1.3 Fertighaus -Entscheidung
4.1.2.1.4 Gervais-Entscheidung
4.1.2.1.5 Autokran-Entscheidung
4.1.2.1.6 Tiefbau-Entscheidung
4.1.2.1.7 Video-Entscheidung
4.1.2.2 Die TBB-Entscheidung
4.1.2.3 Die Rechtsprechung seit der TBB-Entscheidung
4.1.2.3.1 EDV-Entscheidung
4.1.2.3.2 Freiberufler-Entscheidung
4.1.2.3.3 Architekten-Entscheidung
4.1.3 ZUR KONZERNBILDUNGSKONTROLLE
4.1.3.1 Süssen-Entscheidung
4.1.3.2 Banning-Entscheidung
4.1.3.3 SEN-Entscheidung
4.1.4 KRITIK AN DER RECHTSPRECHUNG DES BGH
4.2 BEGRIFFSBESTIMMUNG
4.2.1 ÜBERBLICK
4.2.2 DIE BEGRIFFSBESTIMMUNG BEIM ARBEITSKREIS GMBH-REFORM
4.2.3 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN IM SCHRIFTTUM
4.2.4 BEGRIFFSBESTIMMUNG IN DER BISHERIGEN RECHTSPRECHUNG
4.2.5 BEGRIFFSBESTIMMUNG IN DER BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE
4.2.6 ZWISCHENERGEBNIS
4.3 FALLGRUPPEN
4.3.1 PERSONELLE VERFLECHTUNGEN
4.3.1.1 Besetzung des AR §§ 101, 103
4.3.1.2 Besetzung des Vorstandes gem. §§ 84 I
4.3.1.2.1 mehrköpfiger Vorstand mit Minderheit an Doppelmandatsträgern
4.3.1.2.2 mehrheitliche Besetzung des Vorstandes
4.3.2 KONZERNSTRATEGISCHE FÜHRUNG
4.3.3 FESTLEGUNG DER KONZERNSTRUKTUR
4.3.4 ZENTRALISIERUNG VON UNTERNEHMENSFUNKTIONEN
4.3.4.1 Finanzielle Führung
4.3.4.2 Personelle Führung
4.3.4.3 zentrales Planungs- und Informations-System
4.3.4.4 Konzerninterne Lieferungen und Leistungen
4.4 ZULÄSSIGKEIT
4.4.1 MEINUNGSSTAND
4.4.2 STELLUNGNAHME
4.5 ENTSTEHUNG
4.6 ZWISCHENERGEBNIS
5 LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN
5.1 ÜBERBLICK
5.2 KONZERNBILDUNGSKONTROLLE
5.2.1 WETTBEWERBSVERBOT
5.2.2 BEZUGSRECHTSAUSSCHLUß
5.2.3 HÖCHSTSTIMMRECHT
5.2.4 STIMMRECHTSAUSSCHLUß
5.2.4.1 der Aktionäre
5.2.4.2 der Mandatsträger
5.2.5 VINKULIERUNG DER AKTIEN GEM § 68 II
5.2.6 HÖCHSTGRENZEN FÜR DEN AKTIENERWERB
5.2.7 MITTEILUNGSPFLICHTEN NACH § 20
5.2.8 BESETZUNG DER ORGANE
5.2.8.1 Aufsichtsrat
5.2.8.2 Vorstand
5.2.9 PRÜFUNGEN
5.2.9.1 Jahresabschluß
5.2.9.2 Abhängigkeitsbericht
5.2.9.3 Lagebericht
5.2.10 ABWEHRKLAGE DER MINDERHEITSAKTIONÄRE
5.2.11 ZUSTIMMUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
5.2.12 ZWISCHENERGEBNIS
5.3 HAFTUNGSMODELLE IM KONZERN
5.3.1 HAFTUNGSPFLICHT BEI PFLICHTWIDRIGER SCHÄDIGUNG DER GESELLSCHAFT
5.3.1.1 Ersatzpflicht wg. Treu und Glauben
5.3.1.2 bürgerlich-rechtliche Risikohaftung
5.3.1.3 Ersatzpflicht gem § 117
5.3.1.4 Anwendung des § 311
5.3.1.5 Anwendung des § 317 AktG
5.3.2 ORGANHAFTUNG
5.3.2.1 Ersatzpflichten des Vorstandes gem. § 93 II
5.3.2.2 Ersatzpflicht des Aufsichtsrates gem. § 116 i.V.m. § 93
5.3.2.3 gem. §§ 309, 323
5.3.3 VERLUSTÜBERNAHMEPFLICHT GEM § 302
5.3.3.1 Meinungsstand
5.3.3.2 Voraussetzungen einer Analogie
5.3.3.2.1 Regelungslücke
5.3.3.2.2 Planwidrigkeit der Lücke
5.3.3.2.3 Bewertung der anzuwendenden Vorschrift
5.3.3.2.4 Analogieverbot?
5.3.3.3 Tatbestandsvoraussetzungen
5.3.3.3.1 Vergleichbarkeit AG -GmbH
5.3.3.3.2 Haftungskonzepte
5.3.3.3.2.1 Konzernzustandshaftung
5.3.3.3.2.2 Modifizierte Zustandshaftung
5.3.3.3.2.3 Konzernleitungshaftung
5.3.3.3.3 Zwischenergebnis
5.3.3.3.4 Beweislastverteilung
5.3.3.4 Rechtsfolgen
5.3.3.4.1 Die Höhe des Verlustausgleichs gem § 302
5.3.3.4.2 Der Verzicht auf den Verlustausgleich
5.3.3.5 Ergebnis
5.3.4 SICHERHEITSLEISTUNG GEM. § 303
5.3.4.1 Meinungsstand
5.3.4.2 Voraussetzungen einer Analogie
5.3.4.2.1 Regelungslücke
5.3.4.2.2 Planwidrigkeit der Lücke
5.3.4.2.3 Bewertung der anzuwendenden Vorschrift
5.3.4.2.4 Analogieverbot?
5.3.4.3 Tatbestandsvoraussetzungen
5.3.4.4 Rechtsfolgen
5.3.4.4.1 Sicherheitsleistung vs. Ausgleichszahlung
5.3.4.4.2 Einwendungsausschluß
5.3.4.4.3 Verwirkungsfrist
5.3.4.5 Ergebnis
5.3.5 AUSGLEICHSANSPRUCH GEM.§ 304
5.3.5.1 Meinungsstand
5.3.5.2 Voraussetzungen einer Analogie
5.3.5.2.1 Regelungslücke
5.3.5.2.2 Planwidrigkeit der Lücke
5.3.5.2.3 Bewertung der anzuwendenden Vorschrift
5.3.5.2.4 Analogieverbot?
5.3.5.3 Tatbestandsvoraussetzungen
5.3.5.4 Rechtsfolgen
5.3.5.5 Ergebnis
5.3.6 AUSTRITTSRECHT- U. ABFINDUNGSANSPRÜCHE GEM. § 305
5.3.6.1 Meinungsstand
5.3.6.2 Voraussetzungen einer Analogie
5.3.6.2.1 Regelungslücke
5.3.6.2.2 Planwidrigkeit der Lücke
5.3.6.2.3 Bewertung der anzuwendenden Vorschrift
5.3.6.2.4 Analogieverbot?
5.3.6.3 Tatbestandsvoraussetzungen
5.3.6.4 Rechtsfolgen
5.3.6.5 Ergebnis
5.3.7 DURCHGRIFFSHAFTUNG
5.3.8 DELIKTSRECHTLICHER MINDERHEITENSCHUTZ
6 VORSCHLÄGE ZUR NEUREGELUNG
7 DER QUALIFIZIERTE FAKTISCHE AKTIENKONZERN IM EU-RECHT
7.1 DIE EG-KONZERNRECHTSRICHTLINIEN
7.2 EG-STATUT FÜR EINE EUROPA-AG
8 SCHLUßBETRACHTUNG
Diese Diplomarbeit befasst sich mit der problematischen Schutzsituation von außenstehenden Aktionären und Gläubigern innerhalb eines sogenannten qualifizierten faktischen Aktienkonzerns, in dem die regulären Schutzmechanismen bei intensiver Konzernbeherrschung oft versagen.
3.2.2.4 Der Begriff des Nachteils
Unter einem Nachteil i.S. § 311 ist jede Schlechterstellung der abhängigen Gesellschaft zu verstehen, die die Ertragslage oder das Vermögen beeinträchtigen. Der Nachteil kann z.B. in entgangenem Gewinn, in der Verschlechterung des Images oder im Verlust von Marktsegmenten bestehen. Jeder Nachteil setzt einen Sorgfaltsverstoß i.S. § 93 dar. Einige Autoren gehen konsequenterweise davon aus, daß jede Maßnahme nachteilig ist, wenn der ordentliche und gewissenhafte Geschäftsleiter einer unabhängigen Gesellschaft durch diese seine Pflichten verletzen würde. Die Konzernierung an sich stellt jedoch nicht notwendigerweise bereits einen Nachteil dar.
Problematisch ist der bei der Nachteilsfeststellung anzulegenden Maßstab. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Nachteilsfeststellung ist der Moment der Veranlassung.
1 EINLEITUNG: Diese Einleitung führt in die Problemstellung des Gläubiger- und Minderheitenschutzes im qualifizierten faktischen Aktienkonzern ein und skizziert den Aufbau der Untersuchung.
2 DER AKTIENKONZERN: Dieses Kapitel liefert einen Überblick über Konzernbegriffe, deren Zweck, mögliche Organisationsformen und die im Aktiengesetz geregelten Konzernformen.
3 SICHERUNGSSYSTEME IM AKTIENGESETZ: Hier werden die relevanten Sicherungssysteme im Vertragskonzern und das System des Einzelausgleichs bei faktischen Konzernen analysiert und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft.
4 DER QUALIFIZIERTE FAKTISCHE AKTIENKONZERN: Dieser Abschnitt behandelt die Rechtsprechung zu intensiven Konzernverhältnissen, die Begriffsbestimmung und verschiedene Fallgruppen sowie Fragen zur Zulässigkeit.
5 LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN: Dieses Kapitel untersucht Konzernbildungskontrolle und verschiedene Haftungsmodelle als Ansätze für einen verbesserten Minderheiten- und Gläubigerschutz.
6 VORSCHLÄGE ZUR NEUREGELUNG: Hier werden Forderungen aus der Literatur und dem Arbeitskreis GmbH-Reform für eine klarere Rechtsgrundlage vorgestellt.
7 DER QUALIFIZIERTE FAKTISCHE AKTIENKONZERN IM EU-RECHT: Dieses Kapitel beleuchtet den bisherigen Stand der Angleichung im EU-Recht, insbesondere Konzernrechtsrichtlinien und das Statut der Europa-AG.
8 SCHLUßBETRACHTUNG: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Einschätzung über die Notwendigkeit einer gesetzlichen Klärung zur Beseitigung der Rechtsunsicherheit.
Aktienkonzern, faktischer Konzern, qualifizierter faktischer Konzern, Minderheitenschutz, Gläubigerschutz, Konzernleitung, Einzelausgleich, Schadensersatz, Haftung, Rechtsprechung, BGH, Aktiengesetz, Konzernbildungskontrolle, Beherrschungsvertrag, Verlustausgleich
Die Arbeit untersucht den rechtlichen Schutz von außenstehenden Aktionären und Gläubigern in einem sogenannten qualifizierten faktischen Aktienkonzern, da die bestehenden Konzernregeln bei intensiver Beherrschung oft unzureichend sind.
Zentrale Themen sind die Abgrenzung faktischer Konzerne, die Funktionsfähigkeit der Haftungssysteme nach §§ 311 ff. AktG sowie Möglichkeiten der Konzernbildungskontrolle und verschiedene Haftungsmodelle.
Ziel ist es zu analysieren, ob und wie der Minderheiten- und Gläubigerschutz im qualifizierten faktischen Konzern durch analoge Anwendung anderer Normen oder präventive Kontrollen effektiv gewährleistet werden kann.
Der Autor führt eine tiefgehende Literatur- und Rechtsanalyse durch, bei der er die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) kritisch hinterfragt und mit verschiedenen Lehrmeinungen konfrontiert.
Der Hauptteil gliedert sich in eine Bestandsaufnahme der geltenden Sicherungssysteme, eine Analyse der Rechtsprechung zu qualifizierten Konzernverhältnissen sowie eine Untersuchung konkreter Lösungsmöglichkeiten für den Schutz betroffener Stakeholder.
Die wichtigsten Schlüsselwörter umfassen Aktienkonzern, faktischer Konzern, Minderheitenschutz, Gläubigerschutz, Konzernleitung, Einzelausgleich, Schadensersatz sowie Haftungsmodelle im Konzernrecht.
Der Autor äußert erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Abhängigkeitsberichts, da dessen Prüfung oft unzureichend ist und er bei vollständiger personeller Abhängigkeit der Organe keine objektive Basis bietet.
Der Autor sieht in der analogen Anwendung von Regelungen des Vertragskonzerns (wie § 302 AktG) einen notwendigen Weg, um die Schutzlücken zu füllen, die durch die Funktionsunfähigkeit der §§ 311 ff. im qualifizierten faktischen Konzern entstehen.
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