Masterarbeit, 2020
199 Seiten, Note: 1,3
1 EINLEITUNG
1.1 PROBLEMSTELLUNG
1.2 ZIELSETZUNG UND METHODISCHES VORGEHEN
1.3 ABGRENZUNG
2 DEFINITIONEN
2.1 ZOLLBEGRIFF
2.2 ELEKTRONISCHER ZOLLTARIF
3 WARENURSPRUNGS- UND PRÄFERENZRECHT
3.1 SYSTEMATIK UND HINTERGRUND
3.2 WARENURSPRÜNGE UND FREIVERKEHRSEIGENSCHAFTEN
3.3 (LANGZEIT-) LIEFERANTENERKLÄRUNGEN
3.3.1 Arten von LEs
3.3.2 Von der Lieferantenerklärung zur Zollpräferenz
3.3.3 Lieferantenerklärungsprozesse
3.3.4 Präferenzkalkulation
3.4 PRINZIPIEN DES PRÄFERENZRECHTS
3.5 ANFORDERUNGEN DES PRÄFERENZZOLLRECHTS
4 ANALYSE DER EXPERTENINTERVIEWS
4.1 VORGEHEN DER INTERVIEWANALYSE
4.2 INTERPRETATION UND RESULTATE
4.2.1 Herausforderungen und Hürden
4.2.2 Gewünschte Verbesserungen
4.2.3 Bisherige Verbesserungsbestrebungen
4.2.4 Erwartungen an eine Blockchain
5 NUTZUNG DER BLOCKCHAIN-TECHNOLOGIE
5.1 HINTERGRUND UND IDEE
5.2 NETZWERKARCHITEKTUR
5.3 KLASSIFIKATION
5.4 KRYPTOGRAPHIE
5.4.1 Hash-Funktion
5.4.2 Asymmetrische Verschlüsselung
5.5 KONSENSBILDUNG
5.6 SMART CONTRACTS
6 IMPLEMENTIERUNG DER BLOCKCHAIN IM AUSTAUSCH VON LIEFERANTENERKLÄRUNGEN
6.1 ERFORDERNIS EINER BLOCKCHAIN
6.2 GESTALTUNG DES LE-AUSTAUSCHES
6.2.1 LE-Austausch in einer Blockchain
6.2.2 Abbildung und Auswertbarkeit einer LE
6.3 KLASSIFIKATION IM LE-KONTEXT
6.3.1 LE-Austausch via öffentlicher Blockchain
6.3.2 LE-Austausch via privater Blockchain
6.3.3 LE-Austausch via konsortialer Blockchain
6.3.4 Conclusio der Klassifikation
6.4 INF4-PROZESS
6.5 EVALUATION
6.5.1 Erfüllung der Erwartungen/Anforderungen
6.5.2 Risikobewertung
6.5.3 Nutzenbewertung
7 FAZIT
7.1 FESTSTELLUNGEN
7.2 EMPFEHLUNGEN
7.3 AUSBLICK
Die vorliegende Arbeit evaluiert, ob der Einsatz der Blockchain-Technologie beim Austausch von Lieferantenerklärungen (LEs) im Präferenzzollrecht ein tragfähiges Anwendungsszenario darstellt, um bestehende Prozessdefizite zu minimieren.
3.3.1 Arten von LEs
Mit einer LE gibt ein Lieferant Auskunft über die Präferenzursprungseigenschaft gelieferter Waren.75 Je nach Warenverkehr und Abkommensgebiet können LEs aufgrund verschiedener Rechtsgrundlagen und Ausprägungsformen unterschieden werden. Weltweit gibt es für LEs verschiedene geographisch begrenzte Anwendungsgebiete zum Nachweis des präferenziellen Warenursprungs, der nicht zwingend den EU-Handelsverkehr betrifft. Beispielsweise werden LEs in den Maghreb-Ländern, in der Zollunion des südlichen Afrikas (SACU) oder im Warenverkehr zwischen der EU und der Türkei nach Beschluss 1/2016 verwendet. Jede Abkommensregelung stellt dabei in rechtlicher und förmlicher Sicht unterschiedliche Anforderungen an LEs, sodass diese insgesamt uneinheitlich sind.76
Da der Fokus der Evaluation der Blockchain-Technologie auf dem Austausch von LEs innerhalb der EU liegt, wird der Begriff LE im Folgenden lediglich auf den Nachweis der Ursprungseigenschaft innerhalb der EU gemäß der Rechtsgrundlage des Art. 60 bis 66 UZK-DVO i. V. m. den Durchführungsbestimmungen der Art. 64 bis 66 UZK abgestellt.77 Auch in Bezug auf den Gültigkeitszeitraum und die Ursprungsangaben können LEs differenziert werden. Zeitlich stellt eine LE eine Einzellieferantenerklärung dar und wird somit für eine einzelne bestimmte Warenlieferung abgegeben. Für jede weitere Lieferung an einen Kunden ist der Lieferant gezwungen, eine neue LE auszustellen. Um jedoch den wirtschaftlichen Anforderungen von wiederholten Lieferungen gerecht zu werden und den LE-Ausstellungsaufwand zu verringern, ist eine LLE vorgesehen.
1 EINLEITUNG: Dieses Kapitel führt in die Blockchain-Technologie ein und beleuchtet die Problemstellung sowie das Ziel und das methodische Vorgehen der Masterarbeit.
2 DEFINITIONEN: Hier werden grundlegende Begriffe wie der Zollbegriff und der elektronische Zolltarif definiert, die für das Verständnis der Arbeit notwendig sind.
3 WARENURSPRUNGS- UND PRÄFERENZRECHT: Dieses Kapitel erläutert die rechtlichen Grundlagen des Warenursprungs- und Präferenzrechts sowie die spezifischen Prozesse bei Lieferantenerklärungen.
4 ANALYSE DER EXPERTENINTERVIEWS: Es erfolgt die Auswertung und Interpretation der durchgeführten Experteninterviews, um Anforderungen aus der Praxis zu identifizieren.
5 NUTZUNG DER BLOCKCHAIN-TECHNOLOGIE: Dieses Kapitel beschreibt Aufbau und Funktionsweise der Blockchain-Technologie mit Fokus auf die für den Anwendungsfall relevanten technischen Eigenschaften.
6 IMPLEMENTIERUNG DER BLOCKCHAIN IM AUSTAUSCH VON LIEFERANTENERKLÄRUNGEN: Hier wird der Kern der Arbeit evaluiert, indem die Implementierung der Blockchain in den LE-Austauschprozess detailliert betrachtet und bewertet wird.
7 FAZIT: Das Kapitel fasst die zentralen Ergebnisse zusammen, gibt Empfehlungen und einen Ausblick auf künftige Entwicklungen.
Blockchain, Präferenzzollrecht, Lieferantenerklärung, LLE, Warenursprung, Zollpräferenz, Automobilindustrie, Experteninterview, Prozessoptimierung, Digitalisierung, Konsortiale Blockchain, Zollrecht, Datenintegrität, Transparenz, Smart Contracts
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Eignung der Blockchain-Technologie zur Verbesserung des Austausches von Lieferantenerklärungen im Präferenzzollrecht.
Die zentralen Themen sind das Präferenzzollrecht, die Prozesse rund um Lieferantenerklärungen und die Möglichkeiten der Blockchain-Technologie zur Prozessdigitalisierung.
Das Hauptziel ist die Evaluation, ob der Einsatz der Blockchain-Technologie eine sinnvolle Lösung für den Austausch von Lieferantenerklärungen in der deutschen Automobilindustrie bietet.
Es erfolgt eine literaturgestützte theoretische Untersuchung kombiniert mit einer explorativen qualitativen Studie mittels Experteninterviews.
Im Hauptteil werden die theoretischen Grundlagen des Präferenzrechts, die technischen Aspekte der Blockchain sowie deren Anwendung auf den LE-Austauschprozess detailliert analysiert und evaluiert.
Schlüsselwörter sind insbesondere Blockchain, Lieferantenerklärung, Präferenzzollrecht, Warenursprung und Automobilindustrie.
Die Automobilbranche ist durch hohe Handelsvolumina, komplexe Wertschöpfungsketten und ein hohes Interesse an Zolleinsparungen prädestiniert für diese Untersuchung.
Auf Basis der Analyse wird eine konsortiale Blockchain empfohlen, da sie Flexibilität bei der Transparenz bietet und die Bedürfnisse der beteiligten Unternehmen sowie datenschutzrechtliche Vorgaben am besten in Einklang bringt.
Die Hauptbarrieren sind der Mangel an standardisierten Formaten, rechtliche Unsicherheiten, fehlende Treiberrollen der Zollbehörden und Misstrauen zwischen den Marktteilnehmern.
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass ein Einsatz zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht realistisch ist, aber das Potenzial für die Zukunft besteht, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen und technologischen Standards weiterentwickelt werden.
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