Masterarbeit, 2008
91 Seiten, Note: 2,0
A. Einleitung
I. Ausgangslage und Problemstellung
II. Ziele der Arbeit
III. Methodisches Vorgehen
IV. Gang der Untersuchung
B. Voraussetzungen der Biogaseinspeisung – Folgen für das Verhältnis von Netzbetreiber und Einspeisewilligem
I. Technische Voraussetzungen der Biogaseinspeisung
1. Ausgangssituation
2. Rahmenbedingungen und Regelwerk
3. Zwischenergebnis
II. Rechtsrahmen für die Direkteinspeisung von Biogas unter Berücksichtigung des EnWG 2005
1. Netzanschluss, § 17 EnWG
a. Regelungen zum Netzanschluss
b. Berechtigte und Verpflichtete
c. Kontrahierungszwang
d. Verweigerungsgründe
e. Technische Anforderungen für den Netzanschluss
f. Kostentragung für den Netzanschluss
g. Zwischenergebnis
2. Netzzugang, § 20 EnWG
a. Struktur des Gasnetzzugangs
aa. Netzzugangsmodell
bb. Ausgestaltung des Netzzugangsmodells
b. Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 und Abs. 1b EnWG
aa. Einspeisevertrag
bb. Ausspeisevertrag
c. Zwischenergebnis
3. Netzzugang für Biogas nach der GasNZV 2005
a. Regelungsinhalt des § 8 Abs. 1 S. 2 GasNZV a.F.
aa. Inhalt des Anspruchs
bb. Umfang des Vorrangs
cc. Bedeutung der Vorrangregel für örtliche Verteilernetze
b. Netzeigenschaft
c. Gasbeschaffenheit
aa. Biomethan
bb. Gas aus Biomasse
cc. Klärgas, Grubengas, Deponiegas
d. Netzkompatibilität der Gase
aa. Qualitätsanforderungen an das Biogas
bb. Kosten
e. Einschränkungen des Netzzugangsanspruchs
aa. Kapazitätsengpässe / Entgegenstehende Verträge
bb. Ausnahme nach § 25 EnWG
cc. Einschränkung der Versorgungssicherheit
f. Vorrang bei Kapazitätsengpässen, § 10 Abs. 4 S. 1 GasNZV a.F.
g. Bilanzierung
h. Exkurs
i. Zwischenergebnis
III. Rechtsrahmen für die Direkteinspeisung von Biogas unter Berücksichtigung des EnWG 2005 und der GasNZV 2008
1. Allgemeiner Regelungsrahmen und neue Struktur der GasNZV
2. Bedeutung eines eigenen Regelungsabschnitts
3. Systematische Stellung der neuen Vorschriften
4. Zweck der Sonderregelung, § 41 a GasNZV 2008
5. Begriffsbestimmungen, § 41 b GasNZV 2008
a. Gasbeschaffenheit
b. Anschlussnehmer
c. Netzanschluss
d. Einspeiser und Anlage
e. Zwischenergebnis
6. Netzanschluss, § 41 c GasNZV 2008
a. Verfassungsmäßigkeit der Norm
b. Regelungsinhalt des § 41 c Abs. 1 GasNZV
aa. Die Vorrangregel in § 41 c Abs. 1 S. 1 GasNZV
bb. Die Kostentragungsregel in § 41 c Abs. 1 S. 2 bis 8 GasNZV
c. Verfahren bis zum Abschluss des Netzanschlussvertrags
aa. Vorprüfung, § 41 c Abs. 3 bis 5 GasNZV
bb. Kosten der Vorprüfung
cc. Bindungswirkung von Vorprüfung und Vertrag
dd. Einschränkungen der Befristung
d. Verfahren nach Abschluss des Netzanschlussvertrags
e. Netzverknüpfungspunkt
f. Verweigerungsgründe
g. Technische Anforderungen
h. Vergleich mit der Rechtslage nach der GasNZV 2005
i. Zwischenergebnis
7. Netzzugang, § 41 d GasNZV 2008
a. Regelungsinhalt des § 41 d GasNZV
b. Netzeigenschaft
c. Gasbeschaffenheit
d. Netzkompatibilität des Biogases
e. Einschränkungen des Netzzugangsanspruchs
aa. Kapazitätsengpässe / entgegenstehende Verträge
bb. § 25 EnWG / Einschränkung der Versorgungssicherheit
f. Kosten
g. Zwischenergebnis
8. Bilanzierung
a. Regelungsinhalt des § 41 e GasNZV
b. Zwischenergebnis
9. Monitoring
a. Regelungsinhalt des § 41 g GasNZV
b. Zwischenergebnis
10. Exkurs
IV. Rechtsrahmen für die Direkteinspeisung von Biogas unter Berücksichtigung des EEG 2004
1. Die EEG-Regelung zum Gasabtausch, § 8 Abs. 1 S. 3 EEG
a. Gas aus Biomasse
b. Gasnetz
c. Ausschließlichkeitsprinzip
aa. Anwendbarkeit auf der Ebene der Stromerzeugung
bb. Anwendbarkeit auf der Ebene der Gaserzeugung
d. Boni
e. Bilanzierung
2. Zwischenergebnis
V. Rechtsrahmen für die Direkteinspeisung von Biogas unter Berücksichtigung der Novelle des EEG 2009
1. Die Neuregelung zum Gasabtausch in § 27 Abs. 2 EEG 2009
a. Gas aus Biomasse
b. Gasnetz
c. Ausschließlichkeitsprinzip
aa. Anwendbarkeit auf der Ebene der Stromerzeugung
bb. Anwendbarkeit auf der Ebene der Gaserzeugung
cc. Exkurs
d. Bilanzierung
2. Vergütung
a. Grundvergütung
b. Einschränkungen des Vergütungsanspruchs
c. Anwendbarkeit der Boni-Regelungen im Bereich Gasabtausch
3. Verordnungsermächtigung
4. Weitere Veränderungen im EEG 2009
5. Zwischenergebnis
C. Fazit
Die Arbeit analysiert das rechtliche Verhältnis zwischen Netzbetreibern und Einspeisewilligen bei der Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz unter Berücksichtigung der Novellierungen der GasNZV 2008 und des EEG 2009. Ziel ist es, die spezifischen Rechte und Pflichten, insbesondere bezüglich Netzanschluss, Netzzugang und Einspeisevergütung, sowie die Auswirkungen der geänderten Rechtslage auf die Beteiligten herauszuarbeiten.
1. Ausgangssituation
Anders als bei der Einspeisung von regenerativ erzeugtem Strom in das Stromnetz führt die Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz zu einer stofflichen Vermischung von zwei Gasströmen, von Erdgas- und Biogasströmen.
Als Naturprodukt weist das Erdgas eine spezifische Zusammensetzung und damit Beschaffenheit auf. Unabhängig von der Herkunft handelt es sich bei Erdgas immer um methanreiche Gase mit einem Methananteil größer 83 Vol.-%. Fermentativ erzeugtes Biogas besteht hingegen, abhängig vom eingesetzten Substrat und der Prozessführung, aus etwa 45 - 75 Vol.-% Methan, 25 – 55 Vol.-% Kohlendioxid, Anteilen von Wasserdampf, Stickstoff und Sauerstoff sowie geringen Mengen von Schwefelverbindungen und Spurenstoffen. Unbehandeltes Biogas kann deshalb nur in wenigen Anwendungen direkt genutzt werden.
Die Ausgangszusammensetzungen und damit die verbrennungstechnischen Kenndaten von Biogas sind von verteilten Grundgasen somit zunächst einmal verschieden und erfordern eine Aufbereitung und Konditionierung des Biogases mit Flüssiggas (LPG) vor einer Einspeisung in eine Erdgasleitung. Um die Gasqualität in den betroffenen Netzabschnitten nicht zu beeinträchtigen, muss das beigefügte Gas deshalb bestimmten Anforderungen genügen. Für die Einspeisung in das Erdgasnetz ist also eine Aufbereitung zu einem Produktgas mit „höherer Qualität“ erforderlich.
A. Einleitung: Die Einleitung erläutert den Boom der Biogasnutzung, die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung sowie die Zielsetzung und das methodische Vorgehen der rechtswissenschaftlichen Analyse.
B. Voraussetzungen der Biogaseinspeisung – Folgen für das Verhältnis von Netzbetreiber und Einspeisewilligem: Dieser Hauptteil analysiert die technischen Voraussetzungen der Einspeisung sowie den Rechtsrahmen anhand des EnWG 2005, der GasNZV 2008 und der EEG-Novellen 2004/2009, wobei jeweils die Konsequenzen für die Beteiligten beleuchtet werden.
C. Fazit: Das Fazit fasst die rechtliche Entwicklung zusammen, wonach die neuen Vorschriften das Verhältnis zugunsten der Einspeisepetenten wandeln, kritisiert jedoch die fehlende Bestimmung des Netzverknüpfungspunktes.
Biogaseinspeisung, Erdgasnetz, GasNZV, EEG, Netzanschluss, Netzzugang, Einspeisewillige, Netzbetreiber, Rechtsrahmen, Biogas, Biomethan, Gasabtausch, Bilanzausgleich, Versorgungssicherheit, Energieeinspeisung.
Die Arbeit untersucht das rechtliche Verhältnis zwischen Netzbetreibern und Einspeisewilligen bei der Einspeisung von Biogas in das Erdgasnetz unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzesnovellierungen von 2008 und 2009.
Die zentralen Themenfelder sind der Netzanschluss, der Netzzugang, die Gasbeschaffenheit, Kostentragungsregelungen sowie die Anreizstrukturen für die Einspeisung durch das EEG.
Das primäre Ziel ist es, die Rechte und Pflichten der Beteiligten nach der GasNZV 2008 und dem EEG 2009 herauszuarbeiten und die Veränderungen zur bisherigen Rechtslage zu analysieren.
Es wird eine rechtswissenschaftliche Analyse durchgeführt, die primär auf der Literaturrecherche, der Auswertung von Gesetzestexten und dazugehörigen Gesetzgebungsdokumenten sowie dem klassischen juristischen Auslegungskanon basiert.
Der Hauptteil gliedert sich in die technische Ausgangssituation, die Analyse der GasNZV-Regelungen (alt und neu) und die Untersuchung der EEG-Rahmenbedingungen für die Biogaseinspeisung und fiktive Verstromung.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Biogaseinspeisung, Netzanschluss, Vorrangregelung, Gasabtausch und gesetzliche Rahmenbedingungen charakterisiert.
Die Neuregelung sieht nun vor, dass die Kosten für den Netzanschluss zwischen Anschlussnehmer und Netzbetreiber hälftig geteilt werden, was eine finanzielle Entlastung für Anlagenbetreiber darstellt.
Durch die Änderung zur Bilanzierung "am Ende eines Kalenderjahres" muss nicht mehr in jedem Moment nachgewiesen werden, dass das verstromte Gas bereits physisch eingespeist wurde, was dem Gasnetz eine Art zeitliche Puffer- oder Kreditfunktion verleiht.
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