Bachelorarbeit, 2008
32 Seiten, Note: GUT
C Einleitung
D Die österreichische Verfassungsebene
1. Die zentralen Grundrechte
a) STGG (Staatsgrundgesetz vom 21. December [sic!] 1867, über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger für die im Reisrathe [sic!] vertretenen Königreiche und Länder
b) Art. 7 B-VG:
c) Staatsvertrag von Saint-Germain-en-Laye [sic!] vom 20. September 1919
d) Gesetz vom 18. Dezember 1919 über die Wahlordnung für die konstituierende Nationalversammlung
e) Art. 14 EMRK
f) UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
g) Art. 9a (3) B-VG
2. Der Gleichheitssatz
a) Gleichheitssatz und Gesetz
b) Gleichheitssatz und Rechtsakte
3. Drittwirkung der Grundrechte
E Europarechtlicher Bezug
1. Rechtsakte im Europarecht zur Wiederholung
2. Überblick über relevante Rechtsakte für diesen Aufsatz
a) Grundrechtscharta
b) Status Quo in Europa und die Maßnahme dazu von der Kommission
F Nationale einfachgesetzliche Umsetzung
1. Das Gleichbehandlungsgesetz
a) GlBG 2004
b) § 92b ArbVG Betriebliche Frauenförderung sowie Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Betreuungspflichten und Beruf
c) § 97 (1) Z 25 ArbVG
d) Zentrale sozialrechtliche Bestimmungen
2. Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
a) Vorrangige Aufnahme in den Bundesdienst
b) Vorrang beim beruflichen Aufstieg
c) Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes
3. Das Salzburger Gleichbehandlungsgesetz
a) Frauenförderungsgebot
b) Frauenförderpläne für den Landes- und Magistratsdienst
c) Rechtsfolgen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes
4. Die Gleichbehandlungskommission / Die Anwaltschaft für Gleichbehandlung
G Chancengleichheit Konkret
H Zusammenfassung
Diese Bachelorarbeit untersucht die rechtlichen Grundlagen und die praktische Umsetzung von Frauenförderplänen im österreichischen Rechtsraum, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf dem Salzburger Landesdienst liegt. Ziel ist es, die verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Rahmenbedingungen darzulegen und deren einfachgesetzliche Umsetzung kritisch zu beleuchten.
3. Das Salzburger Gleichbehandlungsgesetz
Dieses Gesetz gilt für Personen, die in einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Land, zu einer Gemeinde einschließlich der Landeshauptstadt Salzburg oder zu einem Gemeindeverband stehen, sowie für Personen, die sich um ein Dienst- oder Ausbildungsverhältnis zum Land, zu einer Gemeinde einschließlich der Landeshauptstadt Salzburg oder zu einem Gemeindeverband bewerben.
a) Frauenförderungsgebot
Die Vertreterinnen oder Vertreter der Dienstgeberin oder des Dienstgebers sind verpflichtet, auf die Beseitigung einer bestehenden Unterrepräsentation von Frauen sowie von bestehenden Benachteiligungen von Frauen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis hinzuwirken (Frauenförderungsgebot). Dabei sind die Vorgaben der Frauenförderpläne zu beachten. Frauen sind unterrepräsentiert, wenn der Anteil der Frauen an der Gesamtzahl der dauernd Beschäftigten [...] in der Dienststelle weniger als 45 % beträgt.
C Einleitung: Diese Einleitung führt mittels des Falles Tanja Kreil in die Relevanz supranationaler Faktoren für die Gleichbehandlung und die notwendige Einbettung in EU-Recht ein.
D Die österreichische Verfassungsebene: Dieses Kapitel erläutert den Verfassungsrang der Grundrechte sowie den Gleichheitssatz und die Problematik der Drittwirkung im österreichischen Rechtsgefüge.
E Europarechtlicher Bezug: Hier werden die verschiedenen europäischen Rechtsakte wie Richtlinien und Verordnungen sowie deren unmittelbare Wirkung auf das nationale Arbeitsrecht dargestellt.
F Nationale einfachgesetzliche Umsetzung: Der Abschnitt behandelt detailliert das Gleichbehandlungsgesetz, das Arbeitsverfassungsgesetz sowie die speziellen Regelungen im Bundes- und Salzburger Landesdienst.
G Chancengleichheit Konkret: Dieses Kapitel verknüpft die rechtlichen Ausführungen mit einer statistischen Analyse der Ist-Situation im Salzburger Landesdienst anhand von Grafiken zum Beschäftigungsausmaß und Führungsanteilen.
H Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer kritischen Reflexion über die Diskrepanz zwischen gesetzlicher Determinierung und der faktischen Umsetzung von Frauenförderung.
Frauenförderpläne, Gleichbehandlungsgesetz, Diskriminierung, Gleichheitssatz, Grundrechte, Arbeitsverfassungsgesetz, Salzburger Landesdienst, EU-Recht, Chancengleichheit, Antidiskriminierung, Frauenförderungsgebot, Beschäftigungsausmaß, Führungsfunktionen.
Die Arbeit beschäftigt sich mit der rechtlichen Ausgestaltung und der praktischen Umsetzung von Frauenförderung im österreichischen öffentlichen Dienst, unter besonderer Berücksichtigung der Salzburger Landesverwaltung.
Zentrale Felder sind das österreichische Verfassungsrecht, europarechtliche Vorgaben zur Antidiskriminierung sowie die einfachgesetzliche Umsetzung durch das GlBG, das ArbVG und landesspezifische Gleichbehandlungsgesetze.
Das Ziel ist die Darstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Frauenförderpläne und eine kritische Auseinandersetzung mit deren Wirksamkeit anhand von Daten aus dem Salzburger Landesdienst.
Es handelt sich um eine juristische Aufarbeitung der Rechtslage, ergänzt durch eine deskriptive statistische Analyse von Personaldaten des Salzburger Landesdienstes aus dem Jahr 2005.
Der Hauptteil analysiert schrittweise die Hierarchie der Normen: beginnend bei der österreichischen Verfassung über europäische Rechtsakte bis hin zu nationalen Gesetzen und speziellen Bestimmungen für den Landesdienst.
Neben dem zentralen Begriff der Frauenförderpläne sind dies insbesondere Gleichbehandlung, Diskriminierungsschutz und die Analyse der Geschlechterverhältnisse im öffentlichen Dienst.
Weil das österreichische Recht im Bereich der Gleichbehandlung stark durch europäische Richtlinien und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs präformiert ist.
Der Autor stellt eine Diskrepanz fest; trotz rechtlicher Vorgaben zeigen Daten (wie z.B. bei Top-Führungspositionen), dass Frauen nach wie vor unterrepräsentiert sind, was auf strukturelle Barrieren hindeutet.
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