Bachelorarbeit, 2007
55 Seiten, Note: 1,3
1. Einleitung
2. Entwicklungen im Gesundheitswesen
2.1 Grundproblematik des Gesundheitswesens
2.2 Wirtschaftspolitische Entwicklung
2.3 Entstehungsgeschichte der MVZ
3. Charakterisierung des Medizinischen Versorgungszentrums
3.1 Definition nach § 95 SGB V
3.2 Begriffsbestimmungen MVZ
3.2.1 Merkmal „fachübergreifend“
3.2.2 Merkmal „ärztlich geleitet“
3.3 Abgrenzung zu Praxisgemeinschaften und Gemeinschaftspraxen
3.3.1 Praxisgemeinschaft
3.3.2 Gemeinschaftspraxis
3.4 Sicht der Krankenhäuser
4. Strukturen des Medizinischen Versorgungszentrums
4.1 Gründungsvoraussetzungen
4.1.1 Gründer eines MVZ
4.1.2 Leistungserbringer im MVZ
4.2 Zulassung eines MVZ
4.3 Zulässige Rechtsformen
4.4 Sicht der Krankenhäuser
5. Gestaltungsmöglichkeiten eines Medizinischen Versorgungszentrums
5.1 Wahl der Rechtsform
5.1.1 Personengesellschaften
5.1.2 Kapitalgesellschaften
5.2 Zusammensetzung der Mitglieder
5.2.1 Ausschließlich Vertragsärzte
5.2.2 Ausschließlich angestellte Ärzte
5.3 Ausgestaltung der Im MVZ angebotenen Leistungen
6. Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums durch ein Krankenhaus
6.1 Motive des Krankenhauses zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums
6.1.1 Wettbewerbliche Aspekte
6.1.2 Finanzielle Aspekte
6.2 Probleme bei der Gründung durch ein Krankenhaus
7. Steuerliche Betrachtungen
7.1 Grundlagen
7.2 Gewerbesteuer
7.3 Einkommensteuer/Körperschaftsteuer
7.4 Umsatzsteuer
7.5 MVZ als steuerbegünstigter Zweckbetrieb
7.5.1 MVZ als unselbständige Einheit innerhalb einer gemeinnützigen Körperschaft
7.5.2 Medizinischres Versorgungszentrum als selbständige Gesellschaft unter Beteiligung einer gemeinnützigen Körperschaft
8. Schritte zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums unter Trägerschaft eines Klinikum der Zentralversorgung
8.1 Gegebenheiten
8.2 Fachgebiete
8.3 Organisationsform
8.4 Zusammensetzung
8.5 Zulassungsverfahren
9. Fazit
Diese Arbeit analysiert die Einführung der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im deutschen Gesundheitswesen. Ziel ist es, die rechtlichen, organisatorischen und steuerlichen Rahmenbedingungen für die Gründung und den Betrieb eines MVZ zu untersuchen, wobei der Schwerpunkt auf der Beteiligung von Krankenhäusern und der damit verbundenen ganzheitlichen Patientenversorgung liegt.
3.2.1 Merkmal „fachübergreifend“
Der Begriff ist seit In-Kraft-Treten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) zum 01.01.2007 hinlänglich bestimmt. Da die MVZ jedoch bereits seit 2004 für die vertragsärztliche Versorgung zugelassnen sind, sollen die bis zur Einführung des VÄndG 2007 entstandenen Diskussionen hier dennoch behandelt werden.
Das Merkmal „fachübergreifend“ hat zur Folge, dass die Leistungen unterschiedlichen ärztlichen Spezialgebieten zuzuordnen sind23. Daraus folgt, dass mindestens zwei Ärzte aus verschiedenen Fachgebieten beteiligt sein müssen. Eine Kooperation von einem Facharzt und einem nichtärztlichen Leistungserbringer, wie etwa einem Orthopädietechniker, erfüllen dieses Kriterium zweifellos nicht. Des Weiteren steht fest, dass die Hausarzt/Facharzt-Trennung auch im MVZ entsprechend gilt.24 Ob allerdings bei einer Kooperation verschiedener Ärzte desselben Fachgebiets mit unterschiedlichen Schwerpunkten, z.B. eines Kardiologen mit einem Angiologen, von einer fachübergreifenden Zusammenarbeit gesprochen werden kann, ist dagegen umstritten.25 Eine Unterscheidung nur nach Fachgebieten sei jedoch weder plausibel noch zeitgerecht, so die Autoren JENSCH/ALTENDORFER/MERK. Der Gesetzestext spricht lediglich von „fachübergreifend“. Hätte sich die gesetzgeberische Intention streng auf die Trennung der unterschiedlichen Fachgebiete bezogen, so wäre der Begriff „fachgebietsübergreifend“ sachgerechter gewesen.26 Bedarfsplanungsrechtlich haben die Schwerpunkte keinerlei Bedeutung, weswegen bis vor kurzem davon auszugehen war, dass unterschiedliche Schwerpunkte das Merkmal „fachübergreifend“ nicht erfüllen.27 Bisher wurde davon ausgegangen, dass Fachgebieten, die Gegenstand der Bedarfsplanung sind, der bedarfsplanungsrechtliche Begriff der Arztgruppe zugrunde zu legen ist, um die Konstellation des Fachübergreifend-Tätigwerdens zu bewerten. Für Fachgebiete, welche nicht Gegenstand der Bedarfsplanungsrichtlinien sind, werden die in der Weiterbildungsordnung genannten Fachgebiete als eigenständige Fächer angesehen.28
1. Einleitung: Diese Einleitung stellt die Einführung der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch das GKV-Modernisierungsgesetz dar und erläutert die Zielsetzung der Arbeit sowie den Untersuchungsrahmen.
2. Entwicklungen im Gesundheitswesen: Hier werden die krisenhafte Situation im deutschen Gesundheitssystem, der demografische Wandel und die politische Entwicklung hin zu neuen ambulanten Versorgungsformen sowie die historische Entstehung der MVZ beleuchtet.
3. Charakterisierung des Medizinischen Versorgungszentrums: Dieses Kapitel definiert das MVZ nach § 95 SGB V und analysiert die zentralen Merkmale der ärztlichen Leitung und fachübergreifenden Zusammenarbeit sowie deren Abgrenzung zu anderen Praxisformen.
4. Strukturen des Medizinischen Versorgungszentrums: Inhalt dieses Kapitels sind die Voraussetzungen für die MVZ-Gründung, die Definition der Leistungserbringer sowie die rechtlichen Regelungen zur Zulassung und möglichen Gesellschaftsformen.
5. Gestaltungsmöglichkeiten eines Medizinischen Versorgungszentrums: Hier werden die strategischen Wahlmöglichkeiten bei Rechtsform, Zusammensetzung der Ärzte und das Leistungsspektrum von MVZ detailliert erörtert.
6. Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums durch ein Krankenhaus: Dieses Kapitel untersucht die spezifischen Motive, Wettbewerbsvorteile und finanziellen Aspekte für Krankenhäuser bei der Gründung eines MVZ sowie die dabei auftretenden Hürden.
7. Steuerliche Betrachtungen: Hier werden die komplexen steuerlichen Rahmenbedingungen für MVZ, einschließlich der Gewerbe-, Einkommens- und Umsatzsteuer, sowie die Sonderrolle von Zweckbetrieben bei Kliniken erläutert.
8. Schritte zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums unter Trägerschaft eines Klinikum der Zentralversorgung: Ein praktisches Beispiel verdeutlicht die Umsetzung der theoretischen Vorgaben bei einem fiktiven Klinikum, inklusive der Herausforderungen bei Fachgebieten, Organisation und Zulassung.
9. Fazit: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung des Potentials von MVZ für das Gesundheitswesen und einem Ausblick auf die zukünftige Entwicklung.
Medizinisches Versorgungszentrum, MVZ, GKV-Modernisierungsgesetz, ambulante Versorgung, Krankenhaus, Zulassungsverfahren, fachübergreifend, ärztliche Leitung, Rechtsform, Betriebswirtschaft, Versorgungsstruktur, Kostensenkung, Patientensouveränität, Vertragsarzt, Gesetzliche Krankenversicherung.
Die Diplomarbeit untersucht die rechtlichen, organisatorischen und steuerlichen Aspekte bei der Gründung und dem Betrieb von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) im deutschen Gesundheitssystem.
Zu den Schwerpunkten zählen die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Anforderungen an Gründung und Zulassung, die Wahl der passenden Rechtsform sowie die strategische Einbindung von Krankenhäusern in die ambulante Versorgung.
Das Hauptziel ist die Analyse, wie MVZ zur Effizienzsteigerung und Ressourcenoptimierung im Gesundheitswesen beitragen können und welche Hürden bei deren Implementierung, insbesondere durch Krankenhäuser, bestehen.
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse der aktuellen Gesetzeslage (SGB V), relevanter juristischer Literatur sowie einer Untersuchung der strategischen Motive von Krankenhäusern anhand eines Fallbeispiels.
Im Hauptteil werden die Definitionen, Strukturmerkmale (z.B. ärztliche Leitung, Fachübergreifung), Gründungsvoraussetzungen, steuerliche Rahmenbedingungen und die strategische Rolle der Krankenhäuser detailliert erarbeitet.
Die wichtigsten Begriffe sind Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ), GKV-Modernisierungsgesetz, ambulante Versorgung, Zulassungsverfahren, Krankenhaus, Rechtsform, fachübergreifende Zusammenarbeit und Versorgungsstrukturen.
Im Gegensatz zur Gemeinschaftspraxis zeichnet sich ein MVZ durch eine institutionelle Zulassung aus und ermöglicht eine fachübergreifende Zusammenarbeit, bei der unter anderem auch nicht-ärztliche Leistungserbringer einbezogen werden können.
Bei der Beteiligung eines Krankenhauses an einem MVZ muss geprüft werden, ob das MVZ als steuerbegünstigter Zweckbetrieb gemäß AO anerkannt werden kann, was von der gewählten Organisationsform und der Art der Leistungserbringung abhängt.
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