Bachelorarbeit, 2008
44 Seiten, Note: 1.7
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
Hauptteil
A. Einführung
B. Fallrelevante Informationstechnologie
I. Interoperabilität
II. Netzwerkeffekte
III. Dynamische Innovationsmärkte
C. Die bisherige relevante Rechtsprechung des EuGH
D. Der Microsoft-Fall
I. Der US Microsoft-Fall
II. Der europäische Microsoft-Fall
1. Zwangslizenzierung
a) Vorbereitende Urteile
aa) Der Fall „Magill“
bb) Die Fälle „Ladbroke“ und „Bronner“
cc) Der Fall “IMS Health”
b) Die Zwangslizenzierung im Fall „Microsoft“
c) Die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen
aa) Das Kriterium der Unerlässlichkeit einer Lizenz
bb) Ausschaltung jeglichen wirksamen Wettbewerbs auf einem abgeleiteten Markt
cc) Verhinderung des Entstehens eines neuen Produktes mit einer potentiellen Nachfrage
dd) Fehlen einer objektiven Rechtfertigung
ee) Stellungnahme
ff) Stellungnahme zur Abhilfemaßnahme
2. Kopplungsgeschäfte
a) Vorbereitendes Urteil: „IBM“
b) Kopplungspraktiken im Microsoft-Fall
c) Die Tatbestandsvoraussetzungen im Einzelnen
aa) Verschiedene Märkte des koppelnden und des gekoppelten Produktes
bb) Marktbeherrschende Stellung auf dem Markt des koppelnden Produktes
cc) Keine Wahlmöglichkeit des Verbraucher
dd) Einschränkung des Wettbewerbs
ee) Objektive Rechtfertigung
ff) Stellungnahme
gg) Stellungnahme zur Abhilfemaßnahme
E. Das Verhältnis des Immaterialgüterrechts zum Kartellrecht
I. Grundsätzliche Überlegungen
II. Europäische Institutionen überhaupt zum Einschreiten berechtigt?
III. Lösungsansätze
1. Inhaltstheorie
2. Lehre vom spezifischen Gegenstand
IV. Immaterialgüterrecht vs. Art. 81 EG
1. Vertikale Gruppenfreistellungsverordnung
2. Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfer-Vereinbarungen
V. Immaterialgüterrecht vs. Art. 82 EG
IV. Fazit
Die Arbeit analysiert die Microsoft-Entscheidung des EuG vom 17. September 2007 vor dem Hintergrund des Konflikts zwischen geistigen Eigentumsrechten und europäischem Kartellrecht. Ziel ist es, die kartellrechtliche Bewertung von Zwangslizenzen und Produktkopplungen im Lichte der Marktbeherrschung und der Innovationsanreize zu durchleuchten sowie die Rolle der europäischen Institutionen bei der Harmonisierung dieser Rechtsbereiche zu bewerten.
II. Netzwerkeffekte
Positive Netzwerkeffekte stellen auf dem heutigen Informationstechnologiemarkt zentrale Marktprozesse dar. Sie treten auf, falls eine positive Korrelation zwischen der Anzahl der Anwender und dem Nutzenniveau eines Produktes existiert, falls also der Nutzen eines Produktes mit der Anzahl seiner Anwender steigt. Es wird zwischen direkten und indirekten Netzwerkeffekten unterschieden. Direkte Netzwerkeffekte treten bei typischer Anwendungssoftware wie beispielsweise dem Microsoft Office Paket auf. Je mehr Anwender diese Software nutzen, desto unproblematischer können Datenaustausche statt finden, da die erstellten Dateiformate unter Office-Usern identisch sind. Des Weiteren erlernen Anwender den Umgang mit den Officeprodukten. Diese Kenntnisse können sie an jedem PC anwenden, der diese Programme installiert hat. Der Nutzen des Microsoft Office Paketes steigt also mit zunehmender Verbreitung.
Eine noch unwiderstehlichere Wirkung haben allerdings die indirekten Netzwerkeffekte. Sie entstehen aufgrund einer Sogwirkung Microsofts auf dem Markt für PC-Betriebssysteme gegenüber komplementären Gütern wie zum Beispiel Anwendungssoftware. Sämtliche Anwendungen und Serverbetriebssysteme bedingen das PC-Betriebssystem um einwandfrei zu funktionieren. Da Microsoft mit seinem Produkt Windows eine marktbeherrschende Stellung auf dem Markt für PC-Betriebssysteme einnimmt, ist somit jede Anwendungssoftware auf Windows angewiesen. Daraus bedingt sich eine Notwendigkeit der Softwareproduzenten, ihre Produkte so zu gestalten, dass sie mit dem Microsoft Betriebssystem kompatibel sind, um überhaupt marktfähig zu sein. Im Umkehrschluss daraus steigt wiederum der Nutzen des Betriebssystems Windows.
Aufgrund dieser Begebenheiten bilden sich auf Innovationsmärkten Standards heraus. Es besteht ein Hang zur Marktmachtkonzentration und je nach Marktstruktur kommt es zu einer „winner takes all“-Situation, in der die gesamte Marktmacht zu Gunsten eines einzigen Anbieters kippt. Microsoft Windows stellt einen solchen Standard dar.
A. Einführung: Die Einleitung gibt einen Überblick über das Microsoft-Verfahren, die verhängten Rekordgeldbußen und den zentralen Konflikt zwischen Immaterialgüterschutz und Wettbewerbsvorgaben.
B. Fallrelevante Informationstechnologie: Dieses Kapitel erläutert technische Aspekte wie Interoperabilität, Netzwerkeffekte und die Dynamik von Innovationsmärkten, die für die kartellrechtliche Beurteilung entscheidend sind.
C. Die bisherige relevante Rechtsprechung des EuGH: Es wird die historische Entwicklung der europäischen Rechtsprechung zum Konflikt zwischen geistigen Eigentumsrechten und Kartellrecht bis hin zu den Vorläuferentscheidungen dargestellt.
D. Der Microsoft-Fall: Dieser Hauptteil analysiert detailliert den US-amerikanischen sowie den europäischen Microsoft-Fall, insbesondere die rechtlichen Voraussetzungen für Zwangslizenzen und Kopplungsgeschäfte.
E. Das Verhältnis des Immaterialgüterrechts zum Kartellrecht: Hier werden theoretische Lösungsansätze wie die Inhaltstheorie und die Lehre vom spezifischen Gegenstand diskutiert sowie die Anwendbarkeit von Art. 81 und 82 EG auf Schutzrechte erörtert.
IV. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das Verhältnis zwischen beiden Rechtsnormen komplex bleibt, jedoch eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung von Wettbewerbsfaktoren der pauschalen Anwendung von Sperrwirkungen vorzuziehen ist.
Microsoft-Fall, Kartellrecht, Immaterialgüterrecht, Zwangslizenz, Kopplungsgeschäft, Art. 82 EG, Interoperabilität, Netzwerkeffekte, Innovationsmärkte, Wettbewerb, Marktmacht, Software, Essential Facility Doctrine, Europäische Kommission, Rechtsmissbrauch
Die Arbeit untersucht das medienträchtige Kartellrechtsverfahren der Europäischen Kommission gegen den Softwarehersteller Microsoft und beleuchtet den daraus resultierenden Spannungsbereich zwischen geistigen Eigentumsrechten und dem europäischen Wettbewerbsrecht.
Zu den Kernpunkten gehören die Definition und Bedeutung von Netzwerkeffekten, die rechtlichen Voraussetzungen für Zwangslizenzen (nach der Essential-Facility-Doctrine) sowie die Problematik von Kopplungsgeschäften bei marktbeherrschenden Unternehmen.
Der Autor möchte aufzeigen, wie die europäischen Gerichte den Konflikt zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und dem Verbot des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen (Art. 82 EG) im konkreten Fall Microsoft aufgelöst haben und ob diese Vorgehensweise systemkonform ist.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Rechtsprechung der europäischen Gemeinschaftsgerichte (EuGH/EuG) und verknüpft diese mit ökonomischen Konzepten der Wettbewerbstheorie.
Der Hauptteil gliedert sich in eine detaillierte Aufarbeitung der Fallvoraussetzungen, der rechtlichen Argumentation zur Zwangslizenzierung sowie zur Unzulässigkeit von Produktkopplungen bei Software-Monopolen.
Schlüsselbegriffe sind Microsoft-Entscheidung, Kartellrecht, Immaterialgüterrecht, Zwangslizenz, Kopplungsgeschäft, Interoperabilität und Art. 82 EG.
Der Autor befürwortet den neuen Ansatz der Kommission, die Auswirkungen von Zwangslizenzen auf den Innovationsanreiz der gesamten Branche zu prüfen, mahnt jedoch zur Vorsicht, um Rechtsunsicherheit bei Unternehmen zu vermeiden.
Der Autor argumentiert, dass die US-amerikanische Praxis, nur eine Versteck-Funktion für Icons anzubieten, anstatt die Installation eines konkurrierenden Browsers zu erzwingen, weniger drastisch in Eigentumsrechte eingreift und daher als Alternative vorzugswürdig gewesen wäre.
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