Bachelorarbeit, 2021
25 Seiten
A. EINLEITUNG
B. FORSCHUNGSFRAGE
C. FORSCHUNGSÜBERBLICK
1. Quellenlage:
2. Literatur:
D. AUFBAU DER ARBEIT
1. VORGESCHICHTE DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS
1.1 Der Chiemseer Verfassungsentwurf
1.2 Der Ausschuss für Verfassungsgerichtshof
1.3 Die Abstimmung
2. DAS GRUNDGESETZ DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ALS DIE WESENTLICHEVORAUSSETZUNG FÜR DIE EXISTENZ DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS (BVERFG)
2.1 Rechtliche Grundlage einer Verfassung
2.2 Status des Grundgesetzes nach der Wiedervereinigung
3. DAS BUNDESVERFASSUNGSGERICHTSGESETZ (BVERFGG)
3.1. Arbeit im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
3.2 Die Parlamentsdebatten
3.3 Die Abstimmung im Deutschen Bundestag
E. FAZIT:
Die Arbeit untersucht die historische Genese und die Etablierung des Bundesverfassungsgerichts in der frühen Bundesrepublik, mit besonderem Fokus auf die verfassungspolitischen Debatten und die Entwicklung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes als notwendige Antwort auf die Erfahrungen der Weimarer Republik.
3.1. Arbeit im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages
Der erste gewählte Deutsche Bundestag erhielt den Auftrag, durch ein Gesetz die Organisation, die Kompetenzen und die Grundzüge des verfahrensgerichtlichen Verfahrens für dieses höchste Gericht zu definieren und festzulegen. Ein Gesetzentwurf der Länder als Übergangslösung, nach der das BVerfG sofort hätte eingesetzt werden können bis zu einem endgültigen, vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetz, wurde von Adenauer abgelehnt. Ein weiterer Gesetzentwurf der SPD löste heftige Auseinandersetzungen im Plenum darüber aus, weil man der Opposition eine solche Eingabe nicht zugestand und der deswegen ebenfalls abgelehnt wurde. Und auch seitens der Regierung Adenauer wurde ein Entwurf vorgelegt. Parlament und Regierung mussten infolgedessen in „großen innenpolitischen Auseinandersetzungen“ lange verhandeln. Eine Einigung mit der Opposition kam jedoch nicht zustande, weshalb die weiteren Verhandlungen über das BVerfGG dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages überwiesen wurden.
Im März 1950 begannen die Beratungen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Sie zogen sich lange hin. Dies lag nicht nur an den unterschiedlichen der Parteien Auffassungen bzgl. der zu beschließenden Paragraphen, sondern auch an der fehlenden Verfügbarkeit wichtiger Ausschussmitglieder. Außerdem waren die Abgeordneten durch die Aufbauphase der BRD nach dem Krieg und den damit verbundenen ungünstigen Arbeitsbedingungen in ihrer Tätigkeit eingeschränkt. So beklagte der erste Präsident des BVerfG, Hermann Höpker-Aschoff in einem persönlichen Brief noch am 26.11.1951 gegenüber seinem Parteifreund und Bundesjustizminister Dehler, die schwierigen Wohnverhältnisse und schlechten Arbeitsbedingungen für die Richter des BVerfG.
A. EINLEITUNG: Definiert die primäre Funktion des Verfassungsgerichts als „Hüter der Verfassung“ und erläutert die Unabdingbarkeit einer Verfassung als Grundlage für dessen Wirken.
B. FORSCHUNGSFRAGE: Thematisiert die historische Motivation zur Verhinderung erneuter Machtkonzentrationen nach den Erfahrungen der Weimarer Republik durch die Schaffung eines starken Verfassungsgerichts.
C. FORSCHUNGSÜBERBLICK: Gibt einen Überblick über die Quellenlage, insbesondere Protokolle des Parlamentarischen Rates und Parlamentsprotokolle, sowie die fachwissenschaftliche Literatur.
D. AUFBAU DER ARBEIT: Detailliert die Entstehungsschritte vom Chiemseer Entwurf über die Debatten im Rechtsausschuss bis zur Abstimmung im Bundestag.
E. FAZIT:: Fasst die Etablierung des Bundesverfassungsgerichts als unabhängiges Verfassungsorgan zusammen, das durch das BVerfGG seine spezifische Rolle als Kontrollinstanz festigte.
Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz, Verfassungsgerichtsbarkeit, Parlamentarischer Rat, BVerfGG, Rechtsausschuss, Weimarer Reichsverfassung, Machtmissbrauch, Hüter der Verfassung, Gesetzgebungsverfahren, Rechtsstaat, politische Kontroverse, unabhängige Justiz, Verfassungsorgan, Nachkriegsgeschichte.
Die Arbeit behandelt die Entstehungsgeschichte des Bundesverfassungsgerichts und die politischen Debatten, die zur Verabschiedung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes in der frühen Bundesrepublik führten.
Zentrale Themen sind die historische Notwendigkeit einer Verfassungsgerichtsbarkeit nach den Fehlern von Weimar, die parlamentarischen Verhandlungen im Parlamentarischen Rat und Deutschen Bundestag sowie die rechtliche Ausgestaltung des Gerichts.
Ziel ist es zu klären, wie es zur Errichtung des Bundesverfassungsgerichts als selbstständiges Verfassungsorgan kam, welche Position es einnehmen sollte und wie seine Besetzung geregelt wurde.
Die Autorin/der Autor nutzt eine historische Analyse unter Auswertung von Primärquellen wie Sitzungsprotokollen des Parlamentarischen Rates und der ersten Bundestagsperiode sowie eine Aufarbeitung der einschlägigen rechts- und politikwissenschaftlichen Literatur.
Im Hauptteil werden die einzelnen Phasen der Genese des BVerfG, insbesondere der Chiemseer Entwurf, die Arbeit in den Ausschüssen und die heftigen parteipolitischen Auseinandersetzungen im Plenum, detailliert dargestellt.
Schlüsselbegriffe sind Bundesverfassungsgericht, Grundgesetz, BVerfGG, Verfassungsgerichtsbarkeit, Parlamentarischer Rat und Rechtsstaatsprinzip.
Es gab praktische Bedenken gegen Berlin aufgrund der schweren Erreichbarkeit und der damaligen politischen Situation, während Kiel als Alternative vorgeschlagen wurde, bevor Karlsruhe letztlich festgelegt wurde.
Das BVerfG erhielt im Gegensatz zu den anderen Obersten Gerichten expliziten Verfassungsrang und die Befugnis, als letzte Instanz Entscheidungen auf Verfassungskonformität zu prüfen.
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