Masterarbeit, 2018
77 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
1.1. Zielsetzung der Arbeit und die Forschungsfrage
1.2. Aufbau der Arbeit
2. Historische Entwicklung des internationalen Minderheitenschutzes
3. Völkerrechtlicher Minderheitenschutz
3.1. Rechtsquellen zum Schutz von Minderheiten
3.1.1. Universelles Völkerrecht
3.1.1.1. Art. 27 des internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) von 1966
3.1.1.2. Erklärung der Generalversammlung der Vereinten Nationen über die Rechte von Angehörigen nationaler oder ethnischer, religiöser und sprachlicher Minderheiten von 1992
3.1.2. Europarecht
3.1.2.1. Die Europäische Menschenrechtskonvention von 1953
3.1.2.2. Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen von 1992
3.1.2.3. Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten von 1995
3.1.3. Minderheitenschutz im Rahmen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS)
3.1.3.1. Das Übereinkommen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten über Gewährleistung der Rechte von Personen, die nationalen Minderheiten angehören von 1994
3.1.3.2. Das Übereinkommen der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten über Menschenrechte und Grundfreiheiten von 1995
3.1.4. Zusammenfassung
3.2. Begriffliche Grundlagen
3.2.1. Minderheit
3.2.2. Volk
3.2.3. Volksgruppe
3.2.4. Sonstige: Einwanderer bzw. Gastarbeiter, Ausländer
3.2.5. Zusammenfassung
3.3. Rechte von Minderheiten
3.3.1. Recht auf Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung
3.3.2. Recht auf Identität
3.3.3. Sprachenrecht
3.3.4. Recht auf Bildung
3.3.5. Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
3.3.6. Zugangsrecht zu den Medien
3.3.7. Recht auf Teilhabe an öffentlichen Angelegenheiten
3.3.8. Recht auf Autonomie
4. Minderheitenrecht in der Russischen Föderation
4.1. Einleitung
4.2. Rechtsquellen zum Minderheitenschutz
4.2.1. Verfassungsrechtliche Grundlagen über die Rechte der nationalen Minderheiten und die Rechte der kleinen autochthonen Völker
4.2.1.1. Kompetenzverteilung
4.2.1.2. Materielles Verfassungsrecht
4.2.2. Stellung des Völkerrechts im russischen Rechtssystem
4.2.3. Vorschriften des einfachen Rechts zum Schutz der Rechte von Minderheiten und kleinen autochthonen Völkern
4.2.3.1. Gesetz über die Autonomie im Bereich der Nationalkultur
4.2.3.2. Gesetz über die Sprachen der Völker der Russischen Föderation
4.2.3.3. Gesetz über die Bildung
4.2.3.4. Grundlagen der Gesetzgebung der Russischen Föderation über die Kultur
4.2.3.5. Gesetz über die Garantien zu Gunsten der kleinen autochthonen Völker der Russischen Föderation
4.2.3.6. Artikel 136 und Artikel 282 des Strafgesetzbuches
4.2.3.7. Erlass über die Strategie der staatlichen Nationalitätenpolitik der Russischen Föderation bis 2025
4.3. Rechte von Minderheiten
4.3.1. Recht auf Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung
4.3.2. Recht auf Identität
4.3.3. Sprachenrecht
4.3.4. Recht auf Bildung
4.3.5. Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
4.3.6. Zugang zu den Medien
4.3.7. Recht auf Teilhabe an öffentlichen Angelegenheiten
4.3.8. Recht auf Autonomie
5. Ausblick und Zusammenfassung
5.1. Ausblick
5.2. Zusammenfassung
Die vorliegende Masterarbeit untersucht den Minderheitenschutz in der Russischen Föderation vor dem Hintergrund völkerrechtlicher Standards. Ziel ist es zu analysieren, inwieweit Minderheiten nach russischem Recht gegen Diskriminierung geschützt sind und inwiefern internationale Minderheitenschutzvorgaben durch den russischen Staat praktisch umgesetzt werden.
3.1.2.3. Das Rahmenübereinkommen des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten von 1995
Das Rahmenübereinkommen (RÜ) des Europarates zum Schutz nationaler Minderheiten von 1995 stellt „das umfassendste Instrument des völkerrechtlichen Minderheitenschutzes dar. Obwohl diese Konvention nur im regionalen Rahmen des Europarates verbindlich ist, wird ihre Auswirkung auf das Denken des universellen Minderheitenschutzes nicht ausbleiben.“ Dies wird durch Art. 1 des RÜ deutlicher: „The protection of national minorities and of the rights and freedoms of persons belonging to those minorities forms an integral part of the international protection of human rights, and as such falls within the scope of international co-operation.“
Es stellt sich die Frage, wie nationale Minderheiten bestimmt werden. Wer gehört eigentlich zu nationalen Minderheiten? Die OSZE–Staaten haben sich darauf geeinigt, dass Staaten nicht definieren können, welche Minderheiten in dem jeweiligen Staat leben und wer diesen Minderheiten angehört. Dies ist im Art. 3 Abs. 1 des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten verankert: „Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.“
Im Rahmen des Europarates ist unter dem Begriff der nationalen Minderheit eine Minderheit zu verstehen, die besondere ethnische, religiöse, kulturelle oder sprachliche Merkmale aufweist sowie den Willen hat, ihre Identität weiter zu bewahren und auszuleben. Dabei spielt die Staatsangehörigkeit eine wichtige Rolle. Als nationale Minderheit wird eine Gruppe von Personen bezeichnet, die im „Hoheitsgebiet eines Staates ansässig und dessen Staatsbürger/innen sind sowie langjährige, feste und dauerhafte Bindung zu diesem Staat haben“ und deren Zahl geringer ist, als die Zahl der übrigen Bevölkerung des jeweiligen Staates. Allerdings ist das Merkmal der Staatsangehörigkeit umstritten.
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die fehlende einheitliche Definition des Begriffs „Minderheit“ und skizziert die Problematik der Diskriminierung in der Russischen Föderation.
2. Historische Entwicklung des internationalen Minderheitenschutzes: Dieser Abschnitt beschreibt die Entwicklung von religiösen Schutzbestimmungen bis hin zum modernen, auf Menschenrechten basierenden Minderheitenschutz.
3. Völkerrechtlicher Minderheitenschutz: Hier werden zentrale Rechtsquellen wie der IPbpR, die EMRK und das Rahmenübereinkommen des Europarates auf ihre Leistungsfähigkeit und Anwendung untersucht.
4. Minderheitenrecht in der Russischen Föderation: Dieses Kapitel analysiert das russische Verfassungsrecht und relevante einfache Gesetze im Kontext der Minderheitenpolitik.
5. Ausblick und Zusammenfassung: Die Arbeit schließt mit einer Bewertung der Defizite in der praktischen Umsetzung und gibt einen Ausblick auf die zukünftigen Herausforderungen des russischen Minderheitenrechts.
Minderheitenschutz, Russische Föderation, Völkerrecht, nationale Minderheit, Diskriminierung, Gleichbehandlung, Autonomie, Sprachenrecht, kleine autochthone Völker, Menschenrechte, Minderheitenrechte, kulturelle Identität, Selbstbestimmung, Europarat, nationale Sicherheit.
Die Arbeit befasst sich mit der Untersuchung des Minderheitenschutzes in der Russischen Föderation unter Berücksichtigung völkerrechtlicher Standards und deren praktischer Umsetzung.
Zentrale Themen sind die völkerrechtlichen Instrumente des Minderheitenschutzes, die Definition von Minderheitenbegriffen sowie die detaillierte Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen in Russland, einschließlich der Verfassung und föderaler Gesetze.
Das primäre Ziel ist es, aufzuzeigen, inwieweit die in der russischen Gesetzgebung verankerten Minderheitenschutzbestimmungen den völkerrechtlichen Standards entsprechen und wo Diskrepanzen in der praktischen Anwendung bestehen.
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse, bei der völkerrechtliche Verträge, die russische Verfassung und nationale Gesetze systematisch auf ihre Anwendbarkeit und Effektivität hin untersucht werden.
Im Hauptteil werden zunächst die internationalen Rechtsquellen dargelegt, gefolgt von einer tiefgehenden Analyse der russischen Rechtslage, inklusive spezifischer Gesetze zum Bildungs-, Sprachen- und Kulturbereich sowie zum Schutz kleiner autochthoner Völker.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Minderheitenschutz, Russische Föderation, Diskriminierungsverbot, Autonomie, kleine autochthone Völker und nationale Identität charakterisiert.
Es gibt weder eine einheitliche internationale Definition noch eine explizite Klärung in der russischen Verfassung, was die Abgrenzung zwischen nationalen Minderheiten, indigenen kleinen Völkern und anderen ethnischen Gruppen rechtlich komplex gestaltet.
Die Arbeit unterscheidet zwischen Territorialautonomie und Kulturautonomie, stellt jedoch fest, dass insbesondere die praktische Ausgestaltung der Autonomie im Bereich der Nationalkultur oft an Finanzierungsproblemen und mangelndem staatlichen Engagement scheitert.
Gemäß Art. 15 Abs. 4 der russischen Verfassung sind allgemein anerkannte Prinzipien des Völkerrechts und völkerrechtliche Verträge Bestandteil des nationalen Rechtssystems und genießen Vorrang vor föderalen Gesetzen.
Obwohl Russland völkerrechtliche Instrumente ratifiziert hat und einen rechtlichen Schutzrahmen bietet, mangelt es in der Praxis an einer effektiven Umsetzung, insbesondere bei der Bekämpfung alltäglicher Diskriminierung und der Förderung kultureller sowie sprachlicher Minderheitenrechte.
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