Bachelorarbeit, 2013
108 Seiten, Note: 1,7
1 Schwerpunkt und Abgrenzung der Arbeit
2 Definition Eingliederungshilfe §35a SGB VIII
3 Zielstellung der Eingliederungshilfe §35a SGB VIII
4 Rechtliche Grundlagen
4.1 Rechtliche Einordnung der Eingliederungshilfe §35a SGB VIII
4.2 Sozialrechtliche Einordnung
5 Begriffserklärungen
5.1 Behinderung
5.2 Seelische Behinderung
5.3 Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
6 Darstellung des Brandenburger Jugendamtes
6.1 Aufgaben der Fachkräfte des Jugendamtes
6.2 Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)/ Kern- ASD
6.3 Mitwirkung der Jugendhilfe im Jugendgerichtlichen Verfahren (Jhjgv)
6.4 Amtsvormund/ Amtspfleger
6.5 Pflegekinderdienst (Pkd)
7 Verhältnisse der Zusammenarbeit zur Umsetzung des §35a SGB VIII
7.1 Verhältnis der Zusammenarbeit der Eingliederungshilfe mit dem Kern-ASD
7.2 Verhältnis der Zusammenarbeit der Eingliederungshilfe mit dem Sozialamt
7.3 Verhältnis der Zusammenarbeit der Eingliederungshilfe mit dem Bildungssystem
7.4 Verhältnis der Zusammenarbeit der Eingliederungshilfe mit der Bundesagentur für Arbeit
7.5 Verhältnis der Zusammenarbeit der Eingliederungshilfe mit dem Rentenversicherungsträger
7.6 Verhältnis der Zusammenarbeit der Eingliederungshilfe mit dem Unfallversicherungsträger
7.7 Verhältnis der Zusammenarbeit der Eingliederungshilfe mit der gesetzlichen Krankenkasse
7.8 Verhältnis der Zusammenarbeit der Eingliederungshilfe mit Trägern/ Lerntherapeuten
8 Hilfearten nach §35a SGB VIII
8.1 Schulbegleitung
8.2 Lerntherapie
8.3 Autismuspezifische Förderung
8.4 Persönliches Budget
8.5 Weitere Hilfearten
9 Aufgaben und Leistungen der Eingliederungshilfe §35a SGB VIII im Jugendamt/ Praxis und Handhabung
9.1 Praxisbeispiel: Erstkontakt
9.2 Reflexion der Praxis Erstkontakt
9.3 Praxisbeispiel: Antragsverfahren
9.4 Reflexion der Praxis Antragsverfahren
9.5 Praxisbeispiel: Anforderung von Stellungnahmen/ Gutachten
9.6 Reflexion der Praxis Anforderung von Stellungnahmen/ Gutachten
9.7 Praxisbeispiel: Gesprächsvorbereitung
9.8 Reflexion der Praxis Gesprächsvorbereitung
9.9 Praxisbeispiel: Auswertung Gutachten
9.10 Reflexion der Praxis Auswertung Gutachten
9.11 Praxisbeispiel: Beratung/ Gespräch zum Antrag
9.12 Reflexion der Praxis Beratung/ Gespräch zum Antrag
9.13 Praxisbeispiel: Verabredungen
9.14 Reflexion der Praxis Verabredungen
9.15 Praxisbeispiel: Auswertung Stellungnahmen
9.16 Reflexion der Praxis Auswertung Stellungnahmen
9.17 Praxisbeispiel: Entscheidungsfindung
9.18 Reflexion der Praxis Entscheidungsfindung
9.19 Praxisbeispiel: Teamberatung zum Antrag
9.20 Reflexion der Praxis Teamberatung zum Antrag
9.21 Praxisbeispiel: Hilfegewährung
9.22 Reflexion der Praxis Hilfegewährung
9.23 Praxisbeispiel: Verwaltungsarbeit zur Hilfegewährung
9.24 Reflexion der Praxis Verwaltungsarbeit zur Hilfegewährung
9.25 Praxisbeispiel: Hilfeplanverfahren gem. §36, 37 SGB VIII
9.26 Reflexion der Praxis Hilfeplanverfahren gem. §36, 37 SGB VIII
9.27 Praxisbeispiel: Beendigung
9.28 Reflexion der Praxis Beendigung
9.29 Praxisbeispiel: Verwaltungsarbeit zur Beendigung
9.30 Praxisbeispiel: Widerspruchsverfahren
9.31 Reflexion der Praxis Widerspruchsverfahren
10 Zusammenfassende Praxisreflexion und abgeleitete Handlungsempfehlungen
11 Resümee und Ausblick
Die vorliegende Arbeit untersucht die praktische Umsetzung des § 35a SGB VIII im Brandenburger Jugendamt. Ziel ist es, durch die Analyse von realen Fallbeispielen und Reflexion der aktuellen Arbeitsprozesse Handlungsempfehlungen in Form eines Konzeptentwurfs zu erarbeiten, um die Qualität, Transparenz und Effizienz der Fallbearbeitung zu verbessern.
9.1 Praxisbeispiel: Erstkontakt
Familie M
Die Kindesmutter Frau M rief im Januar 2011 im Jugendamt an. Die Schule hatte Ihr empfohlen sich an das Jugendamt zu wenden und einen Schulbegleiter zu beantragen. Sie wurde mit der zuständigen Sozialarbeiterin verbunden. Dort schilderte Frau M kurz die Probleme Ihres Sohnes. Ihr Sohn Julius hat keine Freunde in der Schule, er zieht sich stark zurück, beteiligt sich kaum am Unterricht, hat eine Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) und eine Hörbeeinträchtigung. Die zuständige Sozialarbeiterin nahm die Daten des Kindes auf und die Adresse. Des Weiteren notierte Sie sich kurz das Anliegen der Frau M. Wie üblich wurde Frau M kurz über den grundlegenden Anspruch nach §35a SGB VIII informiert. Das heißt die Kindesmutter wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass Hilfen nach §35a SGB VIII nur gewährt werden, wenn zum einen von entsprechenden Fachpersonal die seelische Behinderung festgestellt wurde oder zumindest die Bedrohung eben dieser und zum anderen, wenn eine Teilhabe in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Der Familie M. wurde am folgenden Tag wie vereinbart ein Elternbrief (siehe Anlage 2), der Antrag (siehe Anlage 3) und Schweigepflichtentbindungen zugesandt. Der Vermerk über die Anfrage kam in einen Ordner, welcher für alle Anfragen und Beratungen ohne Antrag vorgesehen ist.
1 Schwerpunkt und Abgrenzung der Arbeit: Einführung in das Thema und Erläuterung der Zielsetzung, die praktische Arbeit des Brandenburger Jugendamtes bei der Umsetzung des §35a SGB VIII zu untersuchen.
2 Definition Eingliederungshilfe §35a SGB VIII: Darstellung der rechtlichen Einordnung der Eingliederungshilfe zur Unterstützung bei drohender oder vorhandener seelischer Behinderung.
3 Zielstellung der Eingliederungshilfe §35a SGB VIII: Erläuterung der Zielsetzung, durch Hilfen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern und das psychische Gleichgewicht wiederherzustellen.
4 Rechtliche Grundlagen: Detaillierte Betrachtung der gesetzlichen Voraussetzungen für den Anspruch auf Eingliederungshilfe sowie der Einordnung als Rehabilitationsträger.
5 Begriffserklärungen: Definition der zentralen Begriffe wie Behinderung, seelische Behinderung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft im Kontext der rechtlichen Bestimmungen.
6 Darstellung des Brandenburger Jugendamtes: Vorstellung der Aufgaben und Strukturen des Jugendamtes sowie der verschiedenen Fachbereiche wie ASD und Pflegekinderdienst.
7 Verhältnisse der Zusammenarbeit zur Umsetzung des §35a SGB VIII: Analyse der Kooperation zwischen dem Jugendamt und externen Stellen wie Krankenkassen, Bildungseinrichtungen und anderen Rehabilitationsträgern.
8 Hilfearten nach §35a SGB VIII: Überblick über das Spektrum verfügbarer Hilfemaßnahmen, einschließlich Schulbegleitung, Lerntherapie und weiteren Unterstützungsformen.
9 Aufgaben und Leistungen der Eingliederungshilfe §35a SGB VIII im Jugendamt/ Praxis und Handhabung: Detaillierte Darstellung von Fallbeispielen (Familie M und J) sowie Reflexion der einzelnen Arbeitsschritte vom Erstkontakt bis zum Widerspruchsverfahren.
10 Zusammenfassende Praxisreflexion und abgeleitete Handlungsempfehlungen: Zusammenführung der Erkenntnisse aus der Fallanalyse zur Entwicklung eines verbesserten Konzeptes für die Fallbearbeitung.
11 Resümee und Ausblick: Zusammenfassende Bewertung der Ergebnisse und Ausblick auf die Implementierung des Konzeptes sowie zukünftige Entwicklungen im Arbeitsfeld.
Eingliederungshilfe, SGB VIII, §35a, Jugendamt, Seelische Behinderung, Teilhabe, Sozialarbeit, Fallbeispiel, Hilfeplanung, Kooperation, Schulbegleitung, Lerntherapie, Antragsverfahren, Partizipation, Konzeptentwurf
Die Arbeit befasst sich mit der praktischen Umsetzung und Handhabung des § 35a SGB VIII zur Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche im Rahmen der Tätigkeit eines Brandenburger Jugendamtes.
Zu den zentralen Feldern gehören die rechtliche Einordnung des Anspruchs, die Struktur des Jugendamtes, die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, die verschiedenen Hilfearten sowie die praktische Fallbearbeitung.
Das Hauptziel ist eine kritische Reflexion der gegenwärtigen Arbeitsprozesse im Jugendamt anhand von Fallbeispielen, um daraus ein optimiertes Konzept zur Bearbeitung von Eingliederungshilfeanträgen zu entwickeln.
Die Arbeit basiert auf einer Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und nutzt eine qualitative Reflexion der Praxis anhand konkreter Fallbeispiele, um Stärken und Schwächen des aktuellen Verwaltungsablaufs zu identifizieren.
Der Hauptteil widmet sich detailliert der Darstellung des Jugendamtes, der Kooperationsbeziehungen zu anderen Trägern, der Beschreibung verschiedener Hilfearten sowie der systematischen Analyse des gesamten Prozesses von der Antragsstellung bis zur Beendigung einer Hilfe.
Wichtige Begriffe sind unter anderem Eingliederungshilfe, § 35a SGB VIII, Fallbearbeitung, Sozialpädagogik im Jugendamt, Partizipation und Hilfeplanung.
Aufgrund der steigenden Fallzahlen und der komplexen Aufgaben im Jugendamt fehlt es derzeit an verbindlichen Richtlinien, was zu ineffizienten Arbeitsprozessen, langen Bearbeitungszeiten und mangelnder Transparenz für die Familien führt.
Die Autorin betont, dass Kinder und Jugendliche als Experten ihrer eigenen Lebenslage aktiv in den Hilfeprozess einbezogen werden müssen, um passgenaue Unterstützung zu gewährleisten und ihre Akzeptanz für die Hilfe zu erhöhen.
Die aktuelle Praxis ist durch unvollständige Anträge, mangelnde Beteiligung der Leistungsberechtigten und eine langsame Bearbeitung gekennzeichnet, was die betroffenen Familien in ohnehin belastenden Lebenssituationen zusätzlich erschwert.
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