Doktorarbeit / Dissertation, 2003
149 Seiten, Note: Befriedigend
Diese Dissertation untersucht die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Ärzten für Behandlungsfehler und mangelnde Aufklärung. Ziel ist es, die relevanten Rechtsgrundlagen zu analysieren und die komplexen Zusammenhänge zwischen ärztlichem Handeln, Behandlungserfolg und strafrechtlicher Relevanz zu beleuchten.
I. Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Ärzten ein und skizziert den Aufbau der Arbeit. Sie legt den Fokus auf die Problematik von Behandlungsfehlern und mangelnder Aufklärung und deren strafrechtliche Konsequenzen. Die Einleitung dient als notwendiger Rahmen, um den Leser in die Thematik einzuführen und die Forschungsfrage zu präzisieren.
II. Abgrenzung zur zivilrechtlichen Haftung: Dieses Kapitel grenzt die strafrechtliche Haftung von Ärzten von der zivilrechtlichen Haftung ab. Es werden die Unterschiede in den Anspruchsvoraussetzungen, den Rechtsfolgen und den Zielen der beiden Rechtsgebiete herausgearbeitet. Der Schwerpunkt liegt auf der Unterscheidung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen und strafrechtlicher Verfolgung wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Körperverletzung. Es wird verdeutlicht, dass zivilrechtliche und strafrechtliche Haftung parallel nebeneinander bestehen können.
III. Unterschiede zum deutschen Arztstrafrecht: Dieses Kapitel vergleicht das österreichische Arztstrafrecht mit dem deutschen Rechtssystem. Es beleuchtet die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den gesetzlichen Regelungen, der Rechtsprechung und der Praxis. Der Fokus liegt auf den spezifischen Aspekten des österreichischen Rechts, die für die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Ärzten relevant sind. Der Vergleich dient dazu, die Besonderheiten des österreichischen Systems hervorzuheben und eventuelle Lücken oder Diskrepanzen aufzuzeigen.
IV. Die Begriffe „Körperverletzung“, „Gesundheitsschädigung“ und „Heilbehandlung“: Dieses Kapitel definiert die zentralen juristischen Begriffe, die für die Beurteilung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Ärzten essenziell sind. Es werden die verschiedenen Aspekte der Körperverletzung und Gesundheitsschädigung erläutert, und der Begriff der „Heilbehandlung“ wird im Kontext des ärztlichen Handelns präzisiert. Die Unterscheidung zwischen rechtmäßigen und rechtswidrigen Handlungen wird im Detail analysiert, wobei auf die unterschiedlichen Auslegungen in der Rechtsprechung eingegangen wird.
V. Strafbarkeit des Arztes bei der Durchführung von Heilbehandlungen - der ärztliche „Kunstfehler“: Dieses Kapitel behandelt das zentrale Thema der Dissertation: die Strafbarkeit von Ärzten aufgrund von Behandlungsfehlern. Es analysiert den Tatbestand des Kunstfehlers, die objektive und subjektive Sorgfaltswidrigkeit, die Kausalität, die Adäquanz und den Risikozusammenhang. Die verschiedenen Arten von Behandlungsfehlern (Diagnosefehler, Medikation, Methodenwahl, Organisationsfehler) werden detailliert besprochen, ebenso wie die Problematik der Aufklärungspflicht. Der Abschnitt deckt die komplexen rechtlichen und medizinischen Aspekte von Behandlungsfehlern und deren strafrechtlichen Konsequenzen ab.
VI. Die Einwilligung des Patienten in Heilbehandlungen und sonstige medizinische Eingriffe: Dieses Kapitel widmet sich dem Thema der Patientenaufklärung und -einwilligung. Es analysiert die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung und die Folgen einer fehlenden oder fehlerhaften Aufklärung. Es wird diskutiert, inwieweit die Einwilligung des Patienten die Strafbarkeit des Arztes ausschließen kann. Besondere Aufmerksamkeit wird den unterschiedlichen Konstellationen (Minderjährige, psychisch Kranke, Bewusstlose) gewidmet, die spezifische rechtliche Probleme aufwerfen. Die Analyse konzentriert sich auf die rechtlichen Anforderungen an eine wirksame Einwilligung und die praktischen Herausforderungen bei der Umsetzung dieser Anforderungen im klinischen Alltag.
Arztstrafrecht, Behandlungsfehler, Aufklärungspflicht, Einwilligung, Körperverletzung, Gesundheitsschädigung, Kausalität, Adäquanz, Risikozusammenhang, Sorgfaltspflicht, objektive Zurechnung, subjektive Zurechnung, Heilbehandlung.
Die Dissertation untersucht die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Ärzten für Behandlungsfehler und mangelnde Aufklärung. Sie analysiert die relevanten Rechtsgrundlagen und beleuchtet die komplexen Zusammenhänge zwischen ärztlichem Handeln, Behandlungserfolg und strafrechtlicher Relevanz.
Die Arbeit behandelt folgende Themenschwerpunkte: strafrechtliche Relevanz von Behandlungsfehlern, Unterschiede zum deutschen Arztstrafrecht, Bedeutung der Aufklärungspflicht im Strafrecht, Kausalität und Zurechnung bei Behandlungsfehlern, sowie die Rolle der Einwilligung des Patienten.
Die Dissertation gliedert sich in folgende Kapitel: Einleitung, Abgrenzung zur zivilrechtlichen Haftung, Unterschiede zum deutschen Arztstrafrecht, Definition der Begriffe „Körperverletzung“, „Gesundheitsschädigung“ und „Heilbehandlung“, Strafbarkeit des Arztes bei der Durchführung von Heilbehandlungen (ärztlicher „Kunstfehler“), und die Einwilligung des Patienten in Heilbehandlungen und sonstige medizinische Eingriffe.
Das Kapitel V widmet sich ausführlich dem „ärztlichen Kunstfehler“. Es analysiert den Tatbestand, die objektive und subjektive Sorgfaltswidrigkeit, Kausalität, Adäquanz, Risikozusammenhang, Rechtswidrigkeit und Schuld. Verschiedene Arten von Behandlungsfehlern (Diagnosefehler, Medikation, Methodenwahl, Organisationsfehler) und die Problematik der Aufklärungspflicht werden detailliert besprochen.
Kapitel VI behandelt die Patientenaufklärung und -einwilligung. Es analysiert die Voraussetzungen einer wirksamen Einwilligung und die Folgen einer fehlenden oder fehlerhaften Aufklärung. Es wird diskutiert, inwieweit die Einwilligung die Strafbarkeit des Arztes ausschließen kann, und besondere Konstellationen (Minderjährige, psychisch Kranke, Bewusstlose) werden berücksichtigt.
Kapitel III vergleicht das österreichische und deutsche Arztstrafrecht. Es werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede in gesetzlichen Regelungen, Rechtsprechung und Praxis beleuchtet, wobei der Fokus auf den Besonderheiten des österreichischen Rechts liegt.
Kapitel II grenzt die strafrechtliche Haftung von Ärzten von der zivilrechtlichen Haftung ab. Es werden Unterschiede in Anspruchsvoraussetzungen, Rechtsfolgen und Zielen beider Rechtsgebiete herausgearbeitet, insbesondere die Unterscheidung zwischen zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen und strafrechtlicher Verfolgung.
Wichtige Schlüsselbegriffe sind: Arztstrafrecht, Behandlungsfehler, Aufklärungspflicht, Einwilligung, Körperverletzung, Gesundheitsschädigung, Kausalität, Adäquanz, Risikozusammenhang, Sorgfaltspflicht, objektive Zurechnung, subjektive Zurechnung und Heilbehandlung.
Das Ziel der Dissertation ist die Analyse der relevanten Rechtsgrundlagen und die Beleuchtung der komplexen Zusammenhänge zwischen ärztlichem Handeln, Behandlungserfolg und strafrechtlicher Relevanz im Hinblick auf Behandlungsfehler und mangelnde Aufklärung.
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