Bachelorarbeit, 2022
59 Seiten, Note: 1,0
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Begriffsbestimmungen und Chronologie der Covid-19 Pandemie
2.1 Begriffsbestimmungen
2.1.1 Coronavirus
2.1.2 (Corona-)Maßnahmen
2.1.3 Pandemie
2.2 Chronologie der Covid-19 Pandemie in Deutschland
3 Auswirkungen und Folgen der Pandemie auf das psychische Wohlbefinden
3.1 Psychisches Wohlbefinden
3.1.1 Definition
3.1.2 Bedürfnispyramide nach Maslow
3.1.3 Multidimensionales Modell des Wohlbefindens nach Ryff
3.2 Der Mensch ein soziales Wesen?
3.3 Allgemeine Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf das psychische Wohlbefinden
3.4 Ältere Generation/ Senioren
3.5 Wohnungslose Menschen
3.6 Kinder und Jugendliche
3.6.1 soziale Entwicklung und sozialisation
3.6.2 Psychisches Wohlbefinden
4 Auswirkungen und Folgen auf das gesellschaft-liche Leben
4.1 Definition
4.2 Allgemeine Auswirkungen der Covid-19 Pandemie auf das Gesellschaftliche Leben
4.3 Gewinner*innen und Verlierer*innen während der Pandemie
4.3.1 Die Krisenverlier*innen
4.3.2 Die Krisengewinner*innen
4.4 Diskriminierung, Stigmatisierung und Schuldzuweisungen
4.5 Solidarität
4.6 Impfungen und die damit einhergehenden Maßnahmen
5 Schlussbetrachtung
6 Literaturverzeichnis
Abbildung 1:Bedürfnispyramide nach Maslow Quelle: Mai J. (2021) Bedürfnispyramide: Defintion und Nutzen. (Zugriff am 26.01.2022) https://karrierebibel.de/beduerfnispyramide-maslow/
Abbildung 2:Stufenplan der STIKO zur Priorisierung der COVID-19-Impfung Quelle RKI (2021) Stufenplan der STIKO zur Priosierung der Covid-19- Impfung.(Zugriff am 26.01.2022) https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID- 19/Stufenplan.pdf? blob=publicationFile
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Die Welt stellte im Jahr 2017 dem Virologen Christian Drosten die Frage:
"Wie stark ist die Menschheit von einem plötzlichen Ausbruch einer noch unbekannten Seuche bedroht? Drosten [antwortete] Das lässt sich schwer sagen. [...] Ob die nächstePandemie[Her- vorhebung durch den Verf.] von einem Influenzavirus, einem Coronavirus oder etwas gänzlich Unbekanntem ausgelöst wird, oder wann sie ausbricht, das kann niemand genau vorhersagen." (Becker 2017, o. S.)
Bereits zwei Jahre später, also im Januar 2020, spricht dieWHOaufgrund eines neuartigenCoronaviruseine epidemische Notlage aus. Dieser Virus tritt erstmals im Dezember 2019 in China auf und breitet sich mit rasender Geschwindigkeit auf der ganzen Welt aus, weshalb die WHO dieEpidemiezur Pandemie hochstuft. Es werden weltweit weitreichende und einschränkendeMaßnahmenbeschlossen, um die Pandemie zu bekämpfen. Die Menschheit befindet sich mittlerweile seit über zwei Jahren in der Pandemie und ein Ende ist nicht absehbar. (vgl. Benoy 2021, S. 25; BMG 2021 b) Die eingeführten Maßnahmen, welche der Bekämpfung der Corona-Pandemie dienen sollen, bestimmen seitdem das Leben der Menschen weltweit. Das alltägliche und gewohnte Leben hat sich drastisch verändert und wurde phasenweise nahezu lahmgelegt.
im Gegensatz zu vielen anderen Menschen kann ich meiner Arbeit weiter nachgehen und muss keine Existenzängste haben, da mein Beruf systemrelevant ist. ich kann mein Studium fortsetzen, habe eine Familie/Freunde, die für mich da sind, habe einen Partner, mit dem ich meine Zeit verbringen kann, habe einen Garten und genügend Raum, um mich frei zu bewegen und mir Auszeiten zu nehmen. Außerdem ist niemand in meinem Umfeld ernsthaft erkrankt und ich wurde nicht mit Verlusten konfrontiert.
Obwohl die Voraussetzungen bei mir komfortabel sind, empfinde ich die Pandemie und die damit einhergehenden Maßnahmen für das tägliche Leben als kräfteraubend. in vielen Situationen kommt es zu einem Gefühl von Schwermut, da über lange Phasen eine Perspektive, dass sprichwörtliche ‘Licht am Ende des Tunnels’ fehlt.
Meine Schwangerschaft während der Corona Pandemie brachte allerdings auch besondere Herausforderungen mit sich. ich galt im Verlauf als Risikopatientin, doch seitens der STiKO wurde zur Zeit meiner Schwangerschaft von einer impfempfehlung Abstand genommen, um das ungeborene Leben zu schützen. AlsUngeimpfteerlebe ich, wie der Alltag mit deutlichen Einschränkungen und Mehraufwand verbunden ist und wie diese Gruppe immer weiter aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen wird.
ich stelle mir die Frage, was ist mit den Menschen, die sich in einer schwierigeren Lebenssituation als ich befinden? Menschen, die auf beengtem Raum leben, keine sozialen Kontakte haben und einsam sind. Was ist mit den Menschen, die ihren Job verloren haben, die zurzeit keine Perspektive haben, die schon vorher psychische Probleme hatten bzw. eine Vulnerabilität aufzeigen oder schon vorher in einem gewaltsamen Zuhause gelebt haben. Wie geht es diesen Menschen? Was ist mit den ganzen Kindern, die seit über zwei Jahren ihr Leben nicht mehr so unbeschwert leben können wie zuvor, die nicht zur Schule gehen können?
In den Medien vergeht kein Tag, an welchem nicht über dieCovid-19Pandemie, die Maßnahmen, dieInzidenz- und Infektionszahlensowie die Todesfälle gesprochen wird. Diese Zahlen sind jederzeit öffentlich zugänglich und werden von vielen Menschen in Deutschland tagesaktuell verfolgt. Darüber hinaus gibt es weitere statistische Erhebungen und Fallzahlen, welche Thematiken wie häusliche Gewalt, psychische Erkrankungen, Ängste und Einsamkeit betrachten. Auch in diesen Bereichen sind während der Covid-19 Pandemie deutliche Anstiege, sowohl in den Fallzahlen als auch in der Schwere der Fälle zu verzeichnen. Diese Daten und Erkenntnisse sind in den Medien kaum präsent und haben dadurch eine niedrigere Relevanz in der öffentlichen Wahrnehmung. Bei meiner Recherche haben verschiedene Studien diesen Eindruck bestätigt.
Ich möchte mit der hier vorliegenden Arbeit die Auswirkungen und Folgen der eingeführten Maßnahmen auf das psychische Wohlbefinden und das gesellschaftliche Leben untersuchen. Dabei verfolgt die Bachelor-Thesis in erster Linie die Frage, inwieweit sich die erlassenen Maßnahmen, während der Covid-19 Pandemie in Deutschland auf das psychische Wohlbefinden ausgewirkt haben und sich das gesellschaftliche Leben dadurch verändert hat. Hierbei soll insbesondere geklärt werden, ob der Unterschied zwischen Arm und Reich größer geworden ist und wer als Verlierer*innen und als Gewinner*innen aus der Pandemie gehen wird. Zudem soll in der Arbeit die Frage erörtert werden, ob die Auswirkungen auf die untersuchten Gruppen innerhalb des politischen Entscheidungsprozesses für die getroffenen Maßnahmen ausreichend berücksichtigt und miteinbezogen wurden.
In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dieser Thematik, beziehe ich mich auf den Sachstand und den Ereignisverlauf bis zum 03.12.2021.
In dieser Bachelor-Thesis werden nach der Einleitung im zweiten Abschnitt Definitionen von Begriffen aufgeführt, welche für die Thematik von Bedeutung sind. Zudem erlangen die Le- ser*innen in diesem Abschnitt einen kurzen Einblick über die Chronologie der Covid-19 Pandemie innerhalb Deutschlands und den damit einhergehenden Maßnahmen.
Im dritten Abschnitt geht es um die Auswirkungen und Folgen durch die Pandemie auf das psychische Wohlbefinden. Zunächst wird den Lesenden anhand von Theorien ein Verständnis darüber vermittelt, um im Anschluss anhand von drei stellvertretend ausgewählten Personengruppen die Auswirkungen und Folgen näher zu betrachten. Neben den Konsequenzen und
Auswirkungen, mit denen jeder Mensch in dieser Krise umgehen muss, stechen diese Personen signifikant hervor. Es gibt weitere Gruppen, auf die dieser Umstand auch zutrifft, eine vollständige Auseinandersetzung mit allen Gruppen würde aber den Umfang dieser Bachelorarbeit überschreiten.
Der vierte Abschnitt befasst sich mit den Auswirkungen und Folgen der Pandemie auf das gesellschaftliche Leben. Dabei wird den Leser*innen theoretisch dargestellt, was unter dem gesellschaftlichen Leben/der Gesellschaft verstanden werden kann. im Anschluss wird auf verschiedene gesellschaftliche Themen wie Solidarität, Krisengewinner*innen und -verlie- rer*innen, sowie die Themen impfung, Stigmatisierung, Diskriminierung und Schuldzuweisungen exploriert.
im letzten Punkt werde ich eine Schlussbetrachtung der vorliegenden Arbeit vornehmen und klären, inwieweit ich die Fragstellungen anhand der Ausarbeitung beantworten konnte.
innerhalb der Bachelor-Thesis werden definierte Begriffe, welche sich im Kapitel 2.1 Begriffsbestimmungen befinden, in jedem Kapitel bei der ersten Nennung fettgedruckt hervorgehoben, um den Leser*innen zu signalisieren, dass es sich hier um einen definierten Begriff handelt. Zudem werden innerhalb der vorliegenden Thesis das ’einfache Anführungszeichen’ für alltagssprachliche Formulierungen und die „doppelten Anführungszeichen“ für direkte Zitate verwendet, um eine Verwechslung zu vermeiden. Zusätzlich dazu werden direkte Zitate, wenn diese länger als drei Zeilen sind, eingerückt.
in diesem Abschnitt werden den Leser*innen wichtige Begriffe erläutert, welche für die Thematik von hoher Bedeutung sind. Außerdem wird ihnen in diesem Kapitel eine kurze Chronologie der Covid-19 Pandemie gegeben, um dadurch einen Einblick über den Verlauf, insbesondere innerhalb Deutschlands zu erlangen.
in den folgenden Abschnitten werden wichtige Begrifflichkeiten innerhalb der Thematik erläutert. Dabei werden diese themenspezifisch geclustert. Für eine bessere und schnellere Übersicht sind die definierten Begriffe fettgedruckt hervorgehoben. Die Oberbegriffe sind dabei alphabethisch sortiert.
Bei demCoronavirushandelt es sich um ein Virus, bei dem die Viren dem RNA-Virus angehören und in den 60-er Jahren erstmals durch Forscher beschrieben wurden. Mittlerweile wurden verschiedene Arten identifiziert, die in verschiedenen Wirten leben. Vor allem sind sie unter Säugetieren und Vögeln weit verbreitet. Nach jetzigem Stand der Forschung werden neue Coronaviren zoonotisch, also durch ein Tier übertragen. Beim Menschen können die Coronaviren einerseits ungefährliche Erkältungssymptome hervorrufen, aber ebenso Auslöser für schwere tödliche Krankheitsverläufe wie SARS oder MERS sein. (vgl. Schillinger 2020; DZiF o.J.) innerhalb der aktuellen Pandemie, handelt es sich um einen Krankheitsverlauf des SARS. Es handelt sich hierbei um ein neuartiges Virus, welches als Auslöser derCovid-19Erkrankung gilt und zur Gruppe der Coronaviren gehört. Der Virus bekam nach dem erstmaligen Auftreten zunächst den Namen 2019-nCoV und Anfang 2020 den endgültigen Namen SARS-CoV-2 durch die WHO. (vgl. RKi 2021; Schillinger 2020) in den Medien und der Bevölkerung ist der Virus jedoch eher als Covid-19 bekannt. Demnach wird unter Covid-19 die seit 2019 bekannte Lungenerkrankung verstanden, welche durch den Sars-CoV-2 Virus ausgelöst wird. Die Covid-19 Erkrankung variiert von einem leichten symptomlosen, bis hin zu einem schweren versorgungspflichtigen und intensivmedizinisch betreutem Verlauf. (Kelén et al. 2020;Schillinger 2020)
Aufgrund der rasanten Ausbreitung von SARS-CoV-2 wurden verschiedeneMaßnahmendurch den Bund und die Länder beschlossen, um die Verbreitung des Virus zu verlangsamen. (vgl. Abele-Brehm et al. 2020, S. 1) Die zum Einsatz kommenden Maßnahmen richten sich grundsätzlich nach demInzidenzwert bzw. der Infektionsrate. Dabei geben diese Werte informationen darüber, wie viele Menschen sich an einer Erkrankung in einem bestimmten Zeitraum infizieren. Die Zahl setzt sich aus den bereits infizierten und den Neuinfizierten zusammen. (RKi 2015, S.77) in der Konsequenz kommt es zum Einsatz von unterschiedlichen Arten und Ausprägungen von Maßnahmen, abhängig von der Höhe des inzidenzwerts. Dabei regeln viele der Maßnahmen während der Covid-19 Pandemie das Zusammentreffen von Menschen in Form vonKontaktbeschränkungen und -verboten, bei denen „die Anzahl der Menschen, die sich aus unterschiedlichen Haushalten in der Öffentlichkeit [sowie im privaten Rahmen] treffen dürfen [geregelt].“ wird. (Deitschun 2020). Zudem werden durch die Kontaktbeschränkungen die Anzahl der Personen auf Feierlichkeiten und Trauerfeiern bestimmt. Die Regelungen der Kontaktbeschränkungen werden immer wieder an das aktuelle Geschehen angepasst. (vgl. Deitschun 2020) Auch Ausgangsbeschränkungen bzw. -sperren, welche durch die Anordnung einer Behörde verhängt werden, um das infektionsgeschehen einzudämmen, sind dabei möglich. Die Richtlinien für solche Anordnungen sind unter anderem im Artikel 11 des Grundgesetzes und dem § 28 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 IfSchG geregelt und müssen verhältnismäßig sein. Bei der Anordnung der Ausgangssperre darf die Wohnung nur noch mit Ausnahmen, wie zum Beispiel für Arztbesuche, Lebensmitteleinkauf, Wege zur Arbeit oder dem Hundespaziergang verlassen werden. Darüber hinaus dürfen öffentliche Plätze nicht mehr betreten werden. (vgl. Graf von Westphalen o.J.; SWR 2021 b) Innerhalb Deutschlands wurde eine Ausgangssperre, im Gegensatz zu anderen Ländern, nicht bundesweit verhängt, sondern wurde nur angeordnet, wenn eine Region eine hohe Infektionszahl aufzeigte. Hierbei findet die Ausgangssperre/-beschränkung im Rahmen der Bundes-Notbremse in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr statt. (vgl. SWR 2021 b) Die einschneidendste Maßnahme ist ein bundesweiterLockdown, also das Herunterfahren des öffentlichen Lebens z.B. durch Schließungen von öffentlichen und privaten Einrichtungen, Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln. Dabei dient der Lockdown zur Eindämmung des Ansteckungsrisikos. Der Begriff stammt aus dem englischen und bedeutet eine Art Eindämmung oder ein eingeschränkter Zugang, welcher als Sicherheitsmaßnahme angewandt wird. (vgl. Deitschun 2020;DWDS o.J a) Unabhängig von den Inzi- denzwerten besteht deutschlandweit ein grundlegendesHygienekonzept. Dieses umfasst alleHygienemaßnahmen(-vorschriften), welche durch das RKI erarbeitet wurden, um die Ansteckungsgefahr durch das Coronavirus deutlich zu reduzieren. Hierzu zählen das regelmäßige Händewaschen, die Einhaltung der Abstandregelung von min. 1,5 m, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz, das regelmäßige Lüften von Räumen, die Vermeidung von Großveranstaltungen, die Durchführung regelmäßiger Reinigung und Desinfektionen, die Vermeidung von Reisen und richtiges Husten und Niesen. (vgl. SYNLAB o.J.)
Seitdem in Deutschland alle einen Zugang zu einem Impfangebot haben, gibt es je nach Inzi- denzwert die2-G oder 3-G Regelungen. Im Rahmen der 2-G Regelungen erhalten nur vollständig geimpfte oder genesene Personen Zutritt sowie Zugang zu bestimmten Lokalitäten und Veranstaltungen. Im Rahmen der 3-G Regelungen erhalten Personen, welche vollständig geimpft oder genesen sind und Personen, die über einen tagesaktuellen Schnelltest oder einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test verfügen, diese Zutrittsrechte. (vgl. DWDS, o.J. c) Im Verlauf der Pandemie wurde neben der 3-G und 2-G Regelung, die3-G Plus und 2-G Plus Regelungeingeführt. Bei der 3-G Plus Regelung gelten dieselben Bestimmungen wie bei den 3-G Regelungen, allerdings sind hier nur PCR-Tests gültig, welche nicht älter als 48 Stunden sein dürfen, Schnelltests reichen in diesem Fall nicht aus. Bei der 2-G Plus Regelung sind die Bestimmungen genauso wie bei der 2-G Regelung, jedoch müssen auch die Geimpften und genesen Personen einen negativen Test, wie bei der 3-G Regelung, vorweisen. (vgl. Infektionsschutz 2021)
Der Unterschied der beiden Testvarianten ist, dass der PCR-Test nur im Labor und der Schnelltest auch vor Ort ausgewertet werden kann. Bei beiden wird entweder ein Rachen- oder Nasenabstrich durchgeführt. (vgl. BMG 2021 c) Ausnahmen innerhalb dieser Regelungen gibt es für Ungeimpfte, wenn diese aufgrund einer medizinischen Begründung nicht geimpft werden können, sowie bei Kindern. Diese dürfen mit einem negativen Test auch an Veranstaltungen innerhalb der 2-G und 2-G Plus Regelungen teilnehmen.
Anhand der Regelungen geht hervor, dass die Menschen in die nachstehend erläuterten drei Kategorien eingeteilt werden. Alsvollständig geimpftgilt eine Person, die beide impfungen erhalten hat und bei der die letzte impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. Alsgenesengilt eine Person, die durch ein Attest nachweisbar eine Sars-CoV-2-infektion überstanden hat. Alsungeimpftgilt eine Person, wenn sie die Kriterien der anderen beiden Gruppen nicht erfüllt. (vgl. Schmitt-Roschmann 2021)
EinePandemiebezeichnet ,,[e]ine neue, aber zeitlich begrenzt in Erscheinung tretende, weltweite starke Ausbreitung einer infektionskrankheit mit hohen Erkrankungszahlen und i. d. R. auch mit schweren Krankheitsverläufen.“ (RKI 2015, S. 99) Die WHO kann unter Einbeziehung der internationalen Gesundheitsvorschriften die Ausbreitung einer infektionskrankheit mit einer fortgesetzten Mensch-zu-Mensch-Übertragung zur Pandemie erklären. (vgl. RKi., S.99) Zu den bekanntesten Pandemien zählen unter anderem die Spanische Grippe (1918-1920), die Asiatische Grippe (1957-1958), die Hong-Kong Grippe (1968-1970), die russische Grippe (1977-1978) und die Schweinegrippe (2009). (vgl. Mukerji & Mannino 2020, S. 24) Bevor die WHO eine infektionskrankheit zu einer Pandemie erklärt, wird eine örtlich und zeitlich begrenzte, starke Ausbreitung einer infektionskrankheit alsEpidemiebezeichnet. Dabei wird das epidemische Geschehen zwischen intensiv, sprich der intensität und Schwere der Krankheitsverläufe und extensiv, d.h. der Anzahl der erkrankten Personen, unterschieden. (vgl. RKi 2015, S.34)
„DieWeltgesundheitsorganisation (WHO)[Hervorhebung durch den Verf.] ist die Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Gesundheit [...]. Laut Verfassung der Weltgesundheitsorganisation ist ihr Ziel die Verwirklichung des bestmöglichen Gesundheitsniveaus bei allen Menschen. ihre Hauptaufgabe ist die Bekämpfung der Erkrankungen und die Förderung der allgemeinen Gesundheit aller Menschen weltweit. Eine zentrale Aufgabe der WHO ist es, Leitlinien, Standards und Methoden in gesundheitsbezogenen Bereichen zu entwickeln, zu vereinheitlichen und weltweit durchzusetzen.“ (BMG 2021 a)
Ende Dezember 2019 wird erstmalig in den Medien von einer unerklärlichen Lungenerkrankung, welche zuerst in der chinesischen Provinz Hubei aufgetreten ist, berichtet. Kurze Zeit später wird die Ursache für die Lungenerkrankungen bekannt. Es handelt sich um ein neuartiges Coronavirus, dem SARS-CoV-2, welches als Covid-19 Auslöser identifiziert wurde. (vgl. Mukerji & Mannino 2020, S. 8)
Bereits einen Monat später stuft die WHO die neuartige Epidemie als internationale Notlage ein. Ende Februar gibt es die ersten gemeldeten Fälle außerhalb von China u. a. in Bayern. Von da an breitet sich das Virus innerhalb Deutschlands aus. Nur zwei Wochen später, am 11. März 2020 stuft die WHO den Ausbruch der Epidemie als Pandemie ein. Aufgrund dieser Einstufung werden weltweit Maßnahmen umgesetzt, die das tägliche Leben massiv einschränken und verändern. (vgl. Benoy 2021, S. 25; BMG 2021 b)
Um das Ziel zu erreichen, die infektionsrate deutlich einzuschränken, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden und die Anzahl von schweren Verläufen und Todesfällen zu reduzieren, kommt es in Deutschland am 22. März 2020 zum ersten Lockdown. (vgl. Abele- Brehm et al. 2020, S. 1)
Der Lockdown geht mit deutlichen Einschränkungen, sowohl des öffentlichen als auch des ökonomischen Lebens einher. Die Bevölkerung wird dazu angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen drastisch zu reduzieren und auf ein Minimum zu begrenzen. Es folgen Kontaktverbote, Treffen in der Öffentlichkeit sind mit einem weiteren Menschen erlaubt, Treffen im häuslichen Umfeld mit einem weiteren Haushalt. Geschäfte, körpernahe Dienstleistungen wie Friseure, Massagesalons und Tattoo Studios, Baumärkte, Schulen, Kindergärten, Jugendzentren, Beratungsstellen, Freizeiteinrichtungen wie Kinos, Stadien, Theater und Museen müssen schließen. Großveranstaltungen wie Sportereignisse und Konzerte werden abgesagt. Betriebe sollen soweit es geht ihre Mitarbeiter*innen ins Home-Office schicken. Ab April 2020 wird die allgemeine Maskenpflicht innerhalb Deutschlands eingeführt und ist seitdem nicht mehr wegzudenken. (vgl. NDR 2021)
Ab dem 11. Mai 2020 kommt es zu Lockerungen während des ersten Lockdowns. Restaurants, Bars, Lokale und Anbieter von körpernahen Dienstleistungen dürfen mit einem streng auferlegten Hygienekonzept wieder öffnen. Bis zum 15. Juni 2020 kommt es zu weiteren Lockerungen, wodurch eine gewisse Normalität zurückkehrt. Unter anderem ist das Reisen wieder möglich, Feiern sind mit Einschränkungen wieder erlaubt, Treffen mit mehreren Haushalten, Kontaktsportarten und ähnliches dürfen wieder stattfinden. Einige Maßnahmen, wie zum Beispiel die Maskenpflicht, Abstandsregelung, Hygienekonzepte, werden beibehalten und in ihrer Härte in Relation zu den aktuellen inzidenzwerten angepasst. (vgl. Kodzo 2021)
im Herbst 2020 steigen die infektionszahlen abermals drastisch an, sodass es zu erneuten Kontaktbeschränkungen und weiteren Maßnahmen kommt. im November 2020 wird der sogenannte Lockdown light beschlossen. Da dieser jedoch nicht zu dem gewünschten Ergebnis führt, wird am 16. Dezember 2020 der zweite Lockdown ausgerufen. Die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen wiederholt sich. (vgl. Tagesschau 2020; BMG 2021 b)
Ende Dezember 2020 wird der erste Impfstoff von der Firma BioNTech hergestellt, in Deutschland zugelassen und die ersten Personen (vorrangig Menschen in Alten- und Pflegeheimen) erhalten ihre Impfung. In der Presse startet parallel die Impfkampagne 'Deutschland krempelt die #Ärmelhoch', wodurch die Menschen umfassend informiert werden sollen. Da zunächst der Impfstoff begrenzt zugeteilt wird, gibt es eine Liste der Impfpriorisierung, wonach zunächst die Älteren und vulnerabelsten Menschen geimpft werden. Mitte Januar 2021 wird der zweite Impfstoff von der Firma Moderna freigegeben und ausgeliefert. Da weiterhin nicht ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht, wird an einer Priorisierung festgehalten, die im Laufe der Zeit immer wieder angepasst wird. Es wird wiederkehrend an die Menschen appelliert wie wichtig das Impfen ist, um zum bekannten Alltag zurückzukehren. Im Februar 2021 wird durch die Regierung eine deutliche, positive Entwicklung des Infektionsgeschehen bekannt gegeben, welche die Regierung auf die Einhaltung der Maßnahmen zurückführt. Zudem wird im Februar ein neuer Impfstoff, vom Unternehmen AstraZeneca, freigegeben und ausgeliefert. Zusätzlich sind seit Februar Antigen-Schnelltests verfügbar, wodurch die Bevölkerung sich schneller und unkomplizierter testen lassen kann und dadurch mehr Sicherheit erhält. Durch die Testungen sollen außerdem neue Erkenntnisse zur Covid-19 Pandemie gesammelt werden. (vgl. BMG 2021 b)
Im Schnitt ist im März 2021 bereits jeder zehnte Erwachsene in Deutschland mindestens einmal geimpft worden. Neben den bereits genannten Impfstoffen wird ein neuer Impfstoff der Firma Johnson & Johnson zugelassen. Aufgrund der besseren Verfügbarkeit von Impfstoffen werden die Impfungen ab April nicht mehr nur durch Impfzentren, sondern auch in Arztpraxen durchgeführt, wodurch mehr Menschen ein Impfangebot erhalten. Insgesamt werden die Testungen und Impfungen als eine der wichtigsten Bestandteile zur Bekämpfung der Covid-19 Pandemie angesehen. Ein Netz an Testzentren ist mittlerweile deutschlandweit aufgebaut. Trotz der hohen Impfraten in den Priorisierungsgruppen bleiben die Infektionszahlen weiter erhöht, der Lockdown wird deshalb aufrechterhalten. In einzelnen Bundesländern kommt es aufgrund der leicht sinkenden Zahlen zu ersten Lockerungen. Zudem wird im April erstmals darüber diskutiert, das Geimpfte und Genese grundsätzlich mit negativ getesteten Personen gleichzustellen sind. Den Menschen soll damit wieder mehr Freiraum ermöglicht werden. Seit Mai 2021 ist es jedem Menschen möglich, sich mit dem Impfstoff von AstraZeneca oder von Johnson & Johnson unabhängig einer Priorisierung, mit Rücksprache des Arztes impfen zu lassen. Aufgrund der sinkenden Zahlen während des zweiten Lockdowns kommt es zu weiteren Lockerungen, sodass das öffentliche Leben immer mehr auf das Ursprungsniveau zurückgeführt wird. Zudem wird im Juni bekannt gegeben, dass bereits über die Hälfte der Erwachsenen in Deutschland mindestens einmal geimpft sind. Seit Ende Juli 2021 steht jedem Impfwilligen Erwachsenen eine Impfung zur Verfügung. Ferner wird darüber diskutiert, Kindern- und Jugendlichen ab 12 Jahren ein Impfangebot zu machen. Zu diesem Zeitpunkt findet das 8 | Seite öffentliche Leben nur unter geringen Maßnahmen bzw. Einschränkungen statt und von einem Lockdown ist nicht mehr viel zu spüren. (vgl. BMG 2021 b; NDR 2021)
im Juli 2021 wird bekannt gegeben, dass Deutschland über eine Nationale Reserve Gesundheitsschutz verfügt, da die Pandemie aufgezeigt hat, dass ein deutlicher Mangel an Schutzkleidung, Desinfektionsmittel und Schutzmasken weltweit bestanden hat. (vgl. BMG 2021 b)
Dabei ist ,,[d]ie Nationale Reserve Gesundheitsschutz [...] für drei Szenarien gedacht: 1. für Pandemien,2.für den Fall, dass Deutschland einem Bündnispartner zur Seite stehen muss oder angegriffen wird und eine große Zahl von Verletzten in Deutschland behandelt werden müssen und 3. für den Fall, dass Lieferketten aus dem Ausland unterbrochen werden.“ (BMG 2021 b)
Zudem haben sich bereits bis Ende Juli, obwohl es bis dahin keine Empfehlung seitens der STiKO gab, rund 20 % der 12-17-jährigen für eine impfung entschieden. im August 2021 spricht sich die STiKO bereits für eine impfung dieser Altersklasse aus. Zusätzlich dazu werden aufgrund des impffortschritts, die Maßstäbe für die Auswahl und Härte der Corona Schutzmaßnahmen geändert. Von hier an werden diese nicht mehr allein anhand der Sieben-Tageinzidenz festgelegt, sondern außerdem abhängig von der Hospitalisierungsrate und der Belegung der intensivbetten in der jeweiligen Region. (vgl. BMG 2021 b; MDR 2021) Diese Zahlen werden in drei verschiedene Warnstufen eingruppiert, wonach verschiedene Maßnahmen in Kraft treten. Grundsätzlich bedeutet dieses, dass die 3-G Regel immer mehr ausgeweitet wird. insgesamt steigen die Zahlen der infizierungen und der Patienten auf den intensivstationen. (vgl. Landkreis Lüchow-Dannenberg 2021; MDR 2021)
Ende September / Anfang Oktober 2021 wird der Druck auf die Menschen, welche sich nicht impfen lassen wollen und nicht genesen sind, immer mehr erhöht. Zum einen werden die Tests kostenpflichtig, zum anderen werden Lohnfortzahlungen eingestellt, wenn ungeimpfte Menschen in Quarantäne müssen und/oder ein Tätigkeitsverbot bekommen, weil sie in einer infektionskette Kontaktperson sind und/oder aus einem Risikogebiet einreisen. Diese Regelung gilt jedoch nicht bei einer infizierung. Parallel wird Menschen mit einer immunschwäche geraten, sich eine Auffrischungsimpfung, also eine Booster-impfung verabreichen zu lassen, um die impfwirkung aufrecht zu erhalten. Die inzidenzzahlen steigen weiter drastisch an. (vgl. MDR 2021; BMG 2021 b)
im November 2021 spricht die STiKO eine Empfehlung zur Booster-impfung aus. Diese gilt für alle über 18-jährigen Geimpften und soll sechs Monate nach der Zweitimpfung vorgenommen werden. Die ersten Bundesländer stellen ihre Maßnahmen auf 2-G um. Zudem wird innerhalb der Warnstufen die 2-G plus Regelung, welche auch für Großveranstaltungen grundsätzlich empfohlen wird, aufgenommen. Als Konsequenz daraus, werden die kostenfreien Bürgertests für Geimpfte und Ungeimpfte wieder eingeführt. (vgl. MDR 2021) Auch das BMG äußert Mitte November:
„Booster-Impfungen allein werden nicht reichen, die 4. Welle der Corona-Infektionen kurzfristig zu brechen. Jetzt müsste das von Bund und Ländern vereinbarte Regelwerk, über 3-G als Grundmaßnahme hinaus, greifen. Dazu zählen deutliche Kontaktbeschränkungen wie ein Lockdown für Ungeimpfte, um das Gesundheitssystem zu entlasten.“ (BMG 2021b)
Bereits im November ist das Gesundheitssystem vollständig überlastet. Auch die Zahlen der Infizierten sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. Die Zahlen steigen wöchentlich und erreichen immer wieder Höchstwerte innerhalb der Pandemie. So kommt es in mehreren Bundesländern bereits zu 2-G Regelungen, Lockdowns für Ungeimpfte, Teil-Lockdowns für die Allgemeinbevölkerung und Aussetzung der Präsenzpflicht in den Schulen. Zusätzlich wird die 3-G Regelung am Arbeitsplatz und in den öffentlichen Verkehrsmitteln eingeführt. (vgl. MDR 2021)
Am 30. November 2021 findet aufgrund der extrem steigenden Inzidenzwerte eine Krisensitzung von Bund und Ländern statt. Dabei werden verschärfte Maßnahmen wie Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte, Maskenpflicht in allen Schulklassen, flächendeckende, inzi- denzunabhängige 2-G Regelungen für den Einzelhandel (Ausnahmen sind Geschäfte für den täglichen Bedarf) und Sport- und Freizeitangebote, Einschränkungen für private Zusammenkünfte auch für geimpfte und genesene Menschen und Schließungen von Clubs und Diskotheken ab einem bestimmten Inzidenzwert beschlossen. Zusätzlich wird eine Impfpflicht für das Personal in Pflegeeinrichtungen, Pflegediensten und Krankenhäusern festgelegt. Bis März 2022 müssen alle Mitarbeiter*innen in diesen Bereichen einen Nachweis erbringen. Über die allgemeine Impfpflicht wird erneut diskutiert und mehrere, hochrangige Politiker sprechen sich für diese aus. Der Ethikrat soll diese Möglichkeiten prüfen und eine Empfehlung dafür aussprechen. Ende Dezember 2021 soll über die allgemeine Impfpflicht im Bundestag abgestimmt werden. Um die Impfquote und das Impfangebot zu erhöhen wird beschlossen, dass Apotheken, Zahnärzte und Pflegekräfte nun auch impfen sollen. Des Weiteren wird darüber diskutiert, ob der ’vollständig geimpft’ Status, aufgrund des Nachlassens der Schutzwirkung der Impfung, auf neun Monate begrenzt werden sollte. Diese Diskussion wurde seitens des Bundes und der Länder zu einer Entscheidung auf EU-Ebene delegiert. Bis Ende Dezember soll dazu jedoch auch eine Entscheidung in Deutschland getroffen werden. Die bestehenden Maßnahmen und Verordnungen bleiben von den Ergänzungen unberührt. (vgl. Tagesschau 2021 ) Der Wert der ,,[...] Sieben-Tage-Inzidenz [lag] am Montag [den 30.November 2021] auf einem Höchstwert von 452,4.“ (Imöhl & Ivanov 2021) Damit hat er sich im Vergleich zum Vormonat verdreifacht. (vgl. Imöhl & Ivanov 2021)
Am 03. Dezember 2021, wird die 2-G Plus Regelung innerhalb Niedersachsens dahingehend angepasst, dass Menschen, welche die Booster-Impfung erhalten haben, sich im Rahmen der 2-G Plus Regel nicht mehr testen lassen müssen. Die Testpflicht für Menschen mit einer Booster-Impfung entfällt somit zum 05. Dezember 2021. (vgl. NDR 2021)
In diesem Kapitel werden die Folgen und Auswirkungen derCovid-19 Pandemieauf das psychische Wohlbefinden untersucht. Dabei wird im ersten Abschnitt zunächst auf theoretischen Grundlagen des psychischen Wohlbefindens eingegangen. Im zweiten Abschnitt wird die Frage erörtert, inwieweit der Mensch ein soziales Wesen ist. Nachdem die theoretischen Grundlagen aufgearbeitet wurden, wird im Anschluss zunächst auf die allgemeinen Auswirkungen der Pandemie auf das psychische Wohlbefinden eingegangen, um dann exemplarisch auf drei große Personengruppen, die der Senioren, der Kinder und Jugendlichen, sowie der wohnungslosen Menschen einzugehen.
In diesem Abschnitt wird der Begriff Psychisches Wohlbefinden näher beschrieben sowie ein Verständnis darüber vermittelt. Dabei werden zwei verschiedene Modelle vorgestellt, die das psychische Wohlbefinden theoretisch betrachten. Bevor die zwei Modelle vorgestellt werden, soll das psychische Wohlbefinden allgemein definiert werden.
Grundsätzlich lässt sich bei der Recherche zum Thema (psychisches) Wohlbefinden feststellen, dass es dem Menschen darum geht „das Leben nicht bloss zu „überleben“, zu meistern, durchzustehen, sondern darüber hinaus ihm Sinn und Farbe zu geben.“ (Perrig- chiello 1997, S.17) Dabei ist das psychische Wohlbefinden/Gesundheit einer der ältesten Begriffe innerhalb der psychologischen Literatur und beschreibt den Drang und das Bedürfnis nach dem Streben und der Verwirklichung der eigenen Kompetenzen, Ressourcen und Stärken. Damit einher geht, dass die Bedürfnisse aus unterschiedlichen Bereichen, wie psychische, physische und soziale Kompetenzen befriedigt sind. (vgl. Perrig-chiello 1997, S.19ff.) Der Begriff Wohlbefinden wird mit folgenden Begriffen synonym verwendet und in Verbindung gebracht: „Glück, Freude, Flow, Zufriedenheit, Sinnerfülltheit, Lebenszufriedenheit, Lebensqualität und seelische Gesundheit.“ (Frank, 2011, S. 5)
Wird der Blick auf den Menschen geworfen und darauf, was ihn ausmacht bzw. was dieser benötigt, ist es hilfreich sich die Bedürfnispyramide von dem Sozialpsychologen Abraham Maslow anzuschauen.
Maslow beschäftigte sich innerhalb seiner Forschung mit den Bedürfnissen eines Menschen. Dabei entwickelte er verschiedene Bedürfniskategorien, welche sich in der Wichtigkeit
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Bedürfnispyramide nach Maslow Quelle: in Anlehnung an Mai 2021
Die Abbildung zeigt, dass die physiologischen Bedürfnisse die Basis der Pyramide bilden, welche aus den elementaren und überlebenswichtigen Bedürfnissen bestehen. Hierzu zählen unter anderem Trinken, Essen, Schlafen, Sexualität und Atmen. Danach folgen die Sicherheitsbedürfnisse wie z.B. das Bedürfnis nach Schutz vor Gefahren, der physischen/psychischen Unversehrtheit, der Wunsch nach Beständigkeit, finanzieller Sicherheit, einem Zuhause bzw. einem Ort der Sicherheit, Stabilität, Angstfreiheit, Struktur und Ordnung. Wenn die Bedürfnisse aus den ersten beiden Stufen erfüllt sind, entstehen soziale Bedürfnisse wie Partnerschaften, Freundschaften, Familie, allgemeine soziale Kontakte und interaktionen, Zugehörigkeiten zu verschiedenen Gruppen und ähnliches. (vgl. Maslow 1996, S.62-71) Wenn diese drei Stufen nicht befriedigt werden besteht die Gefahr, dass es zu physischen und/oder psychischen Störungen kommen kann. Aus diesen Gründen nennt er diese Stufen auch Defizitbedürfnisse. Die zwei weiteren Stufen beinhalten zum einem individualbedürfnisse, diese sind bei jedem Menschen unterschiedlich. (vgl. Geppert o.J.)
Hierzu gehören unter anderem die Anerkennung, das Selbstvertrauen, die Wertschätzung, der Erfolg, der Respekt, die Macht, der Wohlstand, die Unabhängigkeit, die Freiheit und viele weitere Eigenschaften.. Zur Selbstverwirklichung zählt die individualität, Hobbys, Kunst, Kultur, das Entfalten von Potential und die Kreativität. Diese beiden Stufen werden als Wachstumsbedürfnisse bezeichnet. Das bedeutet, diese beiden Stufen sind endlos und befinden sich zu jeder Zeit im Wandel. Die gesamte Bedürfnispyramide ist bezogen auf den Erfüllungsgrad der einzelnen Stufen absolut individuell.
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