Diplomarbeit, 2008
89 Seiten, Note: 2,7
1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2 Allgemeine Begriffsdefinition der langfristigen Auftragsfertigung und Vertragsgestaltungen
2.1 Definition der langfristigen Auftragsfertigung
2.2 Vertragsgestaltungsmöglichkeiten
2.2.1 Der Festpreisvertrag (Fixed price contract)
2.2.2 Der Kostenzuschlagsvertrag (Cost plus contract)
2.2.3 Gruppenverträge und mehrere Einzelleistungen
2.2.4 Folgeverträge
3 Bilanzierung der Langfristfertigung nach dem deutschen Handelsrecht
3.1 Aktivierungsfähige Herstellungskosten
3.2 Anwendbare Methoden
3.3 Completed-Contract-Methode
3.3.1 Voraussetzungen
3.3.2 Bilanzausweis
3.3.3 Behandlung von Teilabnahmen
3.3.4 Berücksichtigung von Selbstkosten
3.4 Buchungsbeispiel
3.5 Strittiger Ausnahmefall: Anwendung der Percentage-of-completion-Methode in der Handelsbilanz
4 Bilanzierung von Langfristfertigung gemäß IAS 11
4.1 Aktivierungsfähige Kosten
4.2 Percentage-of-completion-Methode
4.2.1 Voraussetzungen
4.2.2 Ermittlung der Auftragserlöse, Auftragskosten und des Fertigstellungsgrades
4.2.2.1 Definition und Ermittlung der Gesamterlöse
4.2.2.2 Definition und Ermittlung der Gesamtkosten
4.2.2.3 Methoden zur Ermittlung des Fertigstellungsgrades
4.2.3 Berücksichtigung von nachträglichen Änderungen
4.3 Besonderheiten
4.3.1 Erhaltene Anzahlungen
4.3.2 Garantien
4.3.3 Berücksichtigung latenter Steuern
4.4 Bilanz-/GuV- Ausweis
4.5 Buchungsbeispiel
4.6 Anhangsangaben
5 Kritische Darstellung und Analyse der langfristigen Auftragsfertigung am Beispielfall von Windkraftanlagen
5.1 Voraussetzungen der kundenspezifischen Fertigung
5.2 Verlässliche Schätzung
5.3 Besonderheiten bei den Auftragskosten
5.4 Bilanz/GuV-Ausweis
6 Fazit
Die Arbeit analysiert kritisch die Bilanzierung langfristiger Fertigungsaufträge im Kontext der nationalen Vorschriften des HGB sowie der internationalen Standards gemäß IAS 11. Im Fokus steht die Frage der periodengerechten Erfolgsermittlung und der Bewertung von Aufträgen, insbesondere am praktischen Anwendungsbeispiel der Windenergieanlagenbranche, um Gestaltungsspielräume und methodische Differenzen aufzuzeigen.
1.1 Problemstellung
Beim Windenergieanlagenbau liegen Fertigungsbeginn und Fertigungsabschluss, wegen der Komplexität der Anlagen, oftmals in verschiedenen Berichtsperioden. Hier stellt sich die Frage welcher Periode der Erfolg zuzuordnen ist. Hierbei ist zunächst zwischen Handelsrecht und den internationalen Vorschriften gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) zu unterscheiden.
Gemäß IFRS ist der International Accounting Standard (IAS) 11 bei Fertigungsaufträgen anzuwenden. Lt. IAS 11 wird der Fertigungsauftrag als ein Vertrag über die kundenspezifische Fertigung einzelner Gegenstände oder einer Anzahl von Gegenständen, die hinsichtlich Design, Technologie und Funktion oder hinsichtlich ihrer Verwendung aufeinander abgestimmt oder voneinander abhängig sind definiert. Ein weiteres charakteristisches Merkmal ist, dass Beginn und Ende der Leistungserstellung in der Regel nicht in dieselbe Berichtsperiode fallen.
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problemstellung langfristiger Fertigungsaufträge ein und erläutert den Aufbau der Untersuchung mit dem Fokus auf den Vergleich zwischen HGB und IFRS.
2 Allgemeine Begriffsdefinition der langfristigen Auftragsfertigung und Vertragsgestaltungen: Dieses Kapitel definiert den Fertigungsauftrag nach IFRS und stellt verschiedene Vertragsarten wie Festpreis- und Kostenzuschlagsverträge vor.
3 Bilanzierung der Langfristfertigung nach dem deutschen Handelsrecht: Hier werden die HGB-Vorschriften, insbesondere das Realisations- und Vorsichtsprinzip sowie die Completed-Contract-Methode, detailliert dargelegt.
4 Bilanzierung von Langfristfertigung gemäß IAS 11: Dieses Kapitel erläutert die Bilanzierung nach internationalen Standards, inklusive der Percentage-of-completion-Methode und der Bewertung von Aufträgen.
5 Kritische Darstellung und Analyse der langfristigen Auftragsfertigung am Beispielfall von Windkraftanlagen: Eine praktische Anwendung der theoretischen Grundlagen am Beispiel der Windenergiebranche zur Hinterfragung der kundenspezifischen Fertigung.
6 Fazit: Das Fazit fasst die zentralen Erkenntnisse des Vergleichs zusammen und bewertet die Eignung der verschiedenen Bilanzierungsmethoden für die Praxis.
Langfristfertigung, IAS 11, HGB, Fertigungsauftrag, Percentage-of-Completion, Completed-Contract-Methode, Windenergieanlagen, Gewinnrealisierung, Bilanzierung, Rechnungslegung, Bewertungsmethoden, Bilanzgestaltung, Ertragsrealisierung, Kundenspezifische Fertigung, Jahresabschluss
Die Arbeit vergleicht die unterschiedlichen Verfahren zur Bilanzierung langfristiger Fertigungsaufträge nach deutschem Handelsrecht (HGB) und nach internationalen Standards (IFRS).
Die Arbeit behandelt die Definition des Fertigungsauftrags, die Methoden der Gewinnrealisierung (wie die Percentage-of-Completion-Methode), die Aktivierung von Kosten sowie die bilanziellen Auswirkungen von Schätzungsänderungen.
Das Hauptziel ist die kritische Analyse der unterschiedlichen Bewertungsmethoden und die Untersuchung der praktischen Handhabung bei langfristigen Aufträgen am Beispiel der Windenergiebranche.
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und anwendungsorientierte Analyse, die theoretische Grundlagen mit praktischen Buchungsbeispielen und Fallbeispielen aus Geschäftsberichten verbindet.
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung des HGB, die ausführliche Behandlung von IAS 11 sowie eine detaillierte Analyse der speziellen Probleme bei Windenergieanlagen (z.B. die Kundenspezifität).
Die zentralen Schlagworte sind Langfristfertigung, IAS 11, HGB, Fertigungsauftrag, Percentage-of-Completion und Gewinnrealisierung.
Das HGB folgt primär dem Realisationsprinzip (Gewinnausweis meist erst bei Abschluss), während IAS 11 eine periodengerechte Gewinnrealisierung nach dem Fertigstellungsgrad mittels Percentage-of-Completion ermöglicht.
Die Branche ist aufgrund komplexer, langfristiger Projekte und der Frage nach der "Kundenspezifität" ein ideales Fallbeispiel, um die Anwendung der internationalen Rechnungslegungsgrundsätze in der Praxis zu prüfen.
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