Diplomarbeit, 2007
37 Seiten, Note: 2,4
1. Einleitung
2. Die einzelnen Tarifverträge
2.1. BAT
2.1.1. Struktur und Natur des BAT
2.1.2. Grundprinzipien / Besonderheiten
2.2. TVöD
2.2.1. Struktur und Natur des TVöD
2.2.2. Grundprinzipien / Besonderheiten
2.2.3. Genauere Darstellung der Leistungsentgeltsregelung des TVöD und des Leistungstarifvertrages des Bundes
2.2.3.1. § 18 TVöD-VKA
2.2.3.2. Leistungstarifvertrag des Bundes
2.2.4. Kritikpunkte
2.3. TVÜ
2.4. TV-L
3. Vergleich von BAT/TVöD/TVÜ/TV-L
4. Stellungnahmen /Zielsetzungen /Standpunkte
4.1. von Ver.di
4.2. der Arbeitgeber
4.3. Vergleich der jeweiligen Stellungnahmen
5. Ziele
5.1. Erreichte Ziele
5.2. Nicht-erreichte Ziele
5.3. Gründe für die Nicht-Erreichung der Ziele
6. Wesentliche Probleme der Überleitung und der Tarifreform und jeweilige Lösungsvorschläge
7. Schlussbemerkungen
Die vorliegende Arbeit untersucht den Übergang vom alten Tarifrecht (BAT) zum neuen Tarifrecht (TVöD, TV-L) im öffentlichen Dienst. Dabei liegt der Fokus auf der Identifikation von Übergangsproblemen, der Analyse der tariflichen Reformziele sowie der kritischen Bewertung der neuen Regelungen hinsichtlich ihrer Praxistauglichkeit und Fairness.
2.2.3.1. § 18 TVöD-VKA
Nach dieser Vorschrift soll ein betriebliches System zur Einführung und Verteilung von Leistungsentgelten eingeführt werden, dessen konkrete Ausgestaltung durch kommunale Dienstvereinbarungen erfolgen soll. Dieses System kann jedoch nicht erzwungen werden, da es kein zwingendes Recht darstellt, ein Umstand, der in der Literatur durchaus für Spannung sorgt.38 Bei dieser Leistungsentgeltregelung ist zu beachten, dass gemäß Wortlaut nicht die Verbesserung der Belohnung der Beschäftigten im Vordergrund steht, sondern die Steuerungsmöglichkeit der Erledigung der Verwaltungsaufgaben. Dies wiederum bedeutet, dass nicht die Potenziale und das Bemühen um eine Aufgabenerledigung beurteilungsrelevant ist, sondern lediglich das Ergebnis selbst.39
Für die Honorierung der Ergebnisse sieht der Vertrag ein Gesamtvolumen von 1 % der ständigen Monatsentgelte aller dem Tarifvertrag unterfallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers vor,40 jedoch ist die Berechnung dieser Größe nicht absolut gesichert und die Kompetenz zur Änderung des Prozentsatzes ist ebenfalls nicht klar geregelt.41
Auch wenn wie oben erwähnt die örtlichen Dienstvereinbarungen erzwungen werden können, sieht der Vertrag vor, dass gewissermaßen subsidiär zu den Vereinbarung leistungsunabhängige und betragsmäßig festgelegte Zahlungen zu leisten sind,42 auf die die Beschäftigten direkte und einklagbare Ansprüche aus dem Tarifvertrag haben.43
1. Einleitung: Darstellung der historischen Entwicklung des Beamten- und Angestelltenverhältnisses sowie Einführung in die Notwendigkeit der Tarifreform im öffentlichen Dienst.
2. Die einzelnen Tarifverträge: Detaillierte Analyse der Struktur, Natur und Grundprinzipien von BAT, TVöD, TVÜ und TV-L sowie der spezifischen Regelungen zur Leistungsentlohnung.
3. Vergleich von BAT/TVöD/TVÜ/TV-L: Zusammenfassender Vergleich der Vertragswerke mit Fokus auf die Vereinfachung des Systems und die Einführung von Leistungsanreizen.
4. Stellungnahmen /Zielsetzungen /Standpunkte: Gegenüberstellung der Intentionen von Gewerkschaften (Ver.di) und Arbeitgebern bei der Neugestaltung des Tarifrechts.
5. Ziele: Auswertung der erreichten und nicht erreichten Ziele der Tarifreform vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Interessenlagen.
6. Wesentliche Probleme der Überleitung und der Tarifreform und jeweilige Lösungsvorschläge: Identifikation konkreter Probleme wie Fluktuationshemmnisse und Wegfall familienbezogener Leistungen sowie Vorschläge zu deren Bewältigung.
7. Schlussbemerkungen: Fazit zur Vereinfachung des Tarifrechts bei gleichzeitiger kritischer Reflexion der offenen Fragen und juristischen Herausforderungen.
Öffentlicher Dienst, Tarifrecht, BAT, TVöD, TV-L, Leistungsentgelt, Tarifreform, Entgelttabelle, Arbeitszeit, Überleitung, Arbeitgeber, Gewerkschaften, Leistungsprinzip, Vergütung, Beschäftigte
Die Arbeit behandelt den Übergang von den alten Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes zum neuen Tarifwerk, insbesondere die Transformation vom BAT zum TVöD und TV-L.
Die Themen umfassen die Strukturveränderungen der Tarifverträge, die Einführung leistungsorientierter Bezahlung, die Angleichung von Arbeitszeiten und die Bewertung der Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Das Ziel ist es, die Ziele der Tarifreform darzustellen, den Erfolg dieser Umstellung zu bewerten und konkrete Übergangsprobleme sowie mögliche Lösungsansätze aufzuzeigen.
Es handelt sich um eine deskriptive und analysierende Arbeit, die auf der Auswertung von Fachliteratur, Vertragstexten und Stellungnahmen der Tarifparteien basiert.
Der Hauptteil analysiert die einzelnen Tarifverträge (BAT, TVöD, TVÜ, TV-L), vergleicht deren Inhalte und beleuchtet die unterschiedlichen Standpunkte der Verhandlungsparteien.
Zu den Kernbegriffen gehören Tarifreform, öffentlicher Dienst, TVöD, Leistungsentgelt, Arbeitsrecht und Entgeltgruppen.
Kritisiert wird, dass die Leistungsbewertung subjektiv sein kann, der Fokus eher auf der Steuerung von Verwaltungsvorgängen als auf der Belohnung individueller Leistungen liegt und die Regelungen zu unkonkret sind.
Der Wegfall der Anerkennung von Berufserfahrung bei einem Arbeitgeberwechsel erschwert die Mobilität, was den Wettbewerb um fähige Mitarbeiter einschränkt, da Arbeitnehmer Gehaltseinbußen bei einem Wechsel fürchten.
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