Diplomarbeit, 2007
37 Seiten, Note: 2,4
Diese Diplomarbeit untersucht den Vergleich und die Übergangsprobleme vom alten zum neuen Tarifrecht im öffentlichen Dienst. Sie analysiert die Strukturen und Besonderheiten der verschiedenen Tarifverträge (BAT, TVÖD, TVÜ, TV-L), vergleicht diese miteinander und beleuchtet die Stellungnahmen der beteiligten Parteien (Ver.di und Arbeitgeber).
Die Einleitung skizziert die historische Entwicklung des öffentlichen Dienstes und führt in die Thematik der Tarifreform ein. Kapitel 2 beschreibt detailliert die einzelnen Tarifverträge BAT und TVÖD, inklusive ihrer Strukturen, Prinzipien und Kritikpunkte. Kapitel 3 vergleicht die verschiedenen Tarifverträge. Kapitel 4 präsentiert die Standpunkte von Ver.di und den Arbeitgebern sowie einen Vergleich dieser Positionen. Kapitel 5 befasst sich mit den Zielen der Tarifreform und deren Erreichungsgrad. Kapitel 6 analysiert die Probleme während des Übergangs und Lösungsansätze.
Tarifrecht, öffentlicher Dienst, BAT, TVÖD, TVÜ, TV-L, Tarifreform, Übergangsprobleme, Ver.di, Arbeitgeber, Leistungsentgelt, Gehaltsfortzahlung.
Der BAT war das alte Tarifrecht, das stark auf Dienstalter und Familienstand basierte, während der TVöD leistungsorientierte Elemente und eine neue Entgeltstruktur einführte.
Der TVÜ (Tarifvertrag zur Überleitung) regelt den Übergang der Beschäftigten vom alten BAT in das neue System des TVöD, einschließlich Besitzstandswahrung.
Es handelt sich um eine zusätzliche variable Vergütung, die auf Basis von Zielvereinbarungen oder systematischer Leistungsbewertung an Mitarbeiter gezahlt wird.
Ziel war eine Modernisierung, stärkere Leistungsorientierung, Vereinfachung der Entgeltgruppen und eine Anpassung an moderne wirtschaftliche Anforderungen.
Kritisiert wurden oft die konkrete Ausgestaltung der Leistungsbewertung, mögliche Reallohnverluste in bestimmten Gruppen und die Komplexität der Überleitungsregeln.
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