Diplomarbeit, 2003
147 Seiten, Note: 1,0
KAPITEL 1: GRUNDSATZFRAGEN ZUR VERGÜTUNG
1.1 Bausoll - Vertragstypen
a) Bausoll
b) Vertragstypen
c) Einheitspreisvertrag
d) Pauschalvertrag
aa) Detail-Pauschalvertrag
bb) Global-Pauschalvertrag
e) Stundenlohnvertrag
f) Selbstkostenerstattungsvertrag
g) GMP – Vertrag (Garantierter Maximal Preis – Vertrag)
1.2 Vertragliche Leistung – Regelung des § 2 Nr. 1 VOB/B
a) Grundsätzliches zum § 2 Nr. 1 VOB/B
b) Leistungsbeschreibung
c) Besondere und Zusätzliche Vertragsbedingungen
d) Zusätzliche Technische und Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
e) Gewerbliche Verkehrssitte
f) Vertragsklauseln im Sinne der §§ 305 bis 310 BGB (ehemals AGB–Gesetz)
g) Rangfolgenregelung des § 1 Nr. 2 VOB/B
KAPITEL 2: NACHTRÄGE – ÄNDERUNG DER VERGÜTUNG
2.1 Mengenänderungen nach § 2 Nr. 3 VOB/B
a) Grundsätzliches zum § 2 Nr. 3 VOB/B
b) Mengenänderungen bis zu 10 % gemäß § 2 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B
c) Mengenüberschreitungen um mehr als 10 % gemäß § 2 Nr. 3 Abs. 2 VOB/B
d) Mengenunterschreitungen um mehr als 10 % gemäß § 2 Nr. 3 Abs. 3 VOB/B
e) Fast vollständige Mengenunterschreitung oder Wegfall ganzer Positionen
f) Einheitspreispositionen bei gemischten Verträgen gemäß § 2 Nr. 3 Abs. 4 VOB/B
g) Korrektur des vereinbarten Einheitspreises aufgrund fehlerhafter Preisermittlungsgrundlagen
h) Beweislast und Dokumentation
i) Bauvertragsklauseln
2.2 Übernahme von Leistungen durch den AG nach § 2 Nr. 4 VOB/B
a) Erläuterungen zum § 2 Nr. 4 VOB/B
b) Voraussetzungen für die Anwendung
c) Vergütungsanspruch des Auftragnehmers
d) Bauvertragsklauseln
e) Gewährleistungsproblematik
2.3 Änderung der Leistung nach § 2 Nr. 5 VOB/B
a) Grundsätzliches zum § 2 Nr. 5 VOB/B
b) Änderung der Leistung
c) Die Anordnung des AG
d) Ankündigung der Ansprüche
e) Neuberechnung der Vergütung
f) Bauvertragsklauseln
2.4 Zusätzliche Leistungen nach § 2 Nr. 6 VOB/B
a) Grundsätzliches zum § 2 Nr. 6 VOB/B
b) Nicht vorgesehene Leistungen
c) Ankündigung der Ansprüche vor Beginn der Arbeiten
d) Berechnung der Vergütung
e) Bauvertragsklauseln
2.5 Abgrenzung zwischen geänderten Leistungen nach § 2 Nr. 5 VOB/B und zusätzlichen Leistungen nach § 2 Nr. 6 VOB/B
a) Grundsätzliche Unterscheidungsmerkmale
b) Theorien zur Abgrenzung zwischen geänderten Leistungen nach § 2 Nr. 5 VOB/B und zusätzlichen Leistungen nach § 2 Nr. 6 VOB/B
2.6 Preisänderung beim Pauschalvertrag nach § 2 Nr. 7 VOB/B
a) Grundsätzliches zum Pauschalvertrag
b) Änderung des Pauschalpreises
aa) Teilkündigung durch den AG (§ 2 Nr. 4 VOB/B)
bb) Änderung der Leistung (§ 2 Nr. 5 VOB/B)
cc) Zusätzliche Leistungen (§ 2 Nr. 6 VOB/B)
dd) Erhebliche Mengenabweichungen
c) Änderung des Pauschalpreises für Teile der Leistung
d) Berechnung der Vergütung
e) Bauvertragsklauseln
f) Darlegungs- und Beweislast
2.7 Nicht bestellte Leistungen nach § 2 Nr. 8 VOB/B
a) Eigenmächtige Abweichungen vom Vertrag
b) Beseitigung der nicht bestellten Leistung
c) Schadensersatzansprüche und Ersatzvornahme
d) Nachträglich anerkannter Vergütungsanspruch
e) Geschäftsführung ohne Auftrag
2.8 Vergütung für besondere planerische Leistungen nach § 2 Nr. 9 VOB/B
a) Verlangen von Planungsleistungen
b) Nachprüfung technischer Berechnungen
c) Berechnung der Vergütung
2.9 Vergütung von Stundenlohnarbeiten nach § 2 Nr. 10 VOB/B
a) Regelung für Stundenlohnarbeiten
KAPITEL 3: ANSPRÜCHE BEI BEHINDERUNG NACH § 6 VOB/B
3.1 Anzeigepflicht des Auftragnehmers nach § 6 Nr. 1 VOB/B
a) Voraussetzung der Behinderung und Anzeigepflicht des AN
aa) Musterbrief: Behinderungsanzeige gemäß § 6 Nr. 1 VOB/B
b) Offenkundigkeit der Behinderung
3.2 Tatbestände zur Verlängerung der Ausführungsfristen nach § 6 Nr. 2 VOB/B
a) Umstände aus dem Risikobereich des Auftraggebers
b) Streik und Aussperrung
c) Höhere Gewalt oder andere unabwendbare Umstände für den Auftragnehmer
d) Sonderregelung: Witterungseinflüsse
e) Bauvertragsklauseln
3.3 Pflichten des Auftragnehmers nach § 6 Nr. 3 VOB/B
a) Handlungspflicht des Auftragnehmers während der Behinderung
b) Wegfall der Behinderung und unverzügliche Arbeitsaufnahme
3.4 Verlängerung der Ausführungsfristen nach § 6 Nr. 4 VOB/B
a) Berechnung der Fristverlängerung
b) Vereinbarung der Fristverlängerung
3.5 Schadensersatz nach § 6 Nr. 6 VOB/B
a) Grundsätzliches zum § 6 Nr. 6 VOB/B
b) Voraussetzung für den Schadensersatzanspruch
c) Bestimmung des Schadensersatzes
3.6 Rechte bei längerer Unterbrechung nach § 6 Nr. 5 und § 6 Nr. 7 VOB/B
a) Vorläufige Abrechnung bei einer Unterbrechung von längerer Dauer (§ 6 Nr. 5 VOB/B)
b) Vorzeitige Vertragskündigung bei einer länger als drei Monate dauernden Unterbrechung (§ 6 Nr. 7 VOB/B)
KAPITEL 4: NACHTRAGSMANAGEMENT
4.1 Anforderungen an das Nachtragsmanagement
a) Ankündigung der Ansprüche
aa) Musterbrief: Ankündigung von Vergütungsänderungen
b) Leistungsbeschreibung für Nachträge
c) Inhalt des Nachtragsangebotes
d) Pflichten der Vertragspartner
e) Einstellung der Arbeiten
4.2 Nachtragskalkulation
a) Lohnkosten
b) Stoff-, Material- und Gerätekosten
c) Gemeinkosten der Baustelle
d) Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
e) Nachunternehmerleistungen
f) Kalkulation von Nachträgen beim Pauschalvertrag
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vergütungsansprüche, Nachträge und Behinderungen im Bauwesen unter Berücksichtigung der VOB/B. Das Ziel besteht darin, dem Leser ein verständliches Nachtragsmanagement nahezubringen, das juristische Anforderungen in einen anwendbaren technischen Sprachgebrauch übersetzt, um Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu minimieren.
a) Grundsätzliches zum § 2 Nr. 3 VOB/B
Es gibt kaum Bauvorhaben, bei denen sich keine Mengenänderungen ergeben. Die Vergütung für Mehr- und Mindermengen nach den Regelungen des § 2 Nr. 3 VOB/B ist nur relevant für Aufträge, deren Leistung nach der tatsächlich erbrachten Menge abgerechnet wird. Die Menge wird, multipliziert mit dem Einheitspreis, vergütet. Die Regelung des § 2 Nr. 3 VOB/B gilt demnach nur für Einheitspreisverträge. Sie gibt den Vertragspartnern die Möglichkeit, den Einheitspreis zu ändern.
Voraussetzung für die Änderung des ursprünglich vereinbarten Einheitspreises ist eine Mengenänderung um mehr als 10 % bei unverändertem Leistungsziel. Die Leistungsmenge ist beim Einheitspreisvertrag variabel. Man geht davon aus, dass die Vordersätze beim Aufstellen eines Leistungsverzeichnisses nur überschlägig ermittelt werden. Ergeben sich beim Einheitspreisvertrag Mengenänderungen, so kann der § 2 Nr. 3 VOB/B angewendet.
Bei den Pauschalverträgen ist der § 2 Nr. 3 VOB/B nicht anwendbar. Er gilt nur für „automatische“ Mengenänderungen ohne Anordnung des Auftraggebers. D.h. der § 2 Nr. 3 VOB/B darf nur angewendet werden, wenn sich die Mengen ohne Änderung der Leistung ändern, beispielsweise durch ungenaue Mengenermittlung bei der Ausschreibung. Die Leistungsbeschreibung darf sich nicht ändern. Jede Abweichung der tatsächlichen Leistung von der vertraglichen Leistung in inhaltlicher Weise schließt die Anwendung des § 2 Nr. 3 VOB/B aus. Die Änderung des Leistungsinhaltes stellt eine Anordnung des Auftraggebers dar. Die Vergütungsänderung wird in diesem Fall durch die §§ 2 Nr. 5 oder Nr. 6 VOB/B geregelt.
Ebenfalls nicht dem Regelungsbereich vom § 2 Nr. 3 zugeordnet sind die Fälle, in denen sich Mengenänderungen durch den gesamten Wegfall von Positionen ergeben. Ebenso keinen Anspruch auf eine Änderung der Vergütung hat der AN, wenn er eigenmächtig die vom AG in Auftrag gegebene Leistung ändert.
KAPITEL 1: GRUNDSATZFRAGEN ZUR VERGÜTUNG: Dieses Kapitel erläutert die Grundlagen des Vergütungsanspruchs bei VOB-Verträgen und differenziert zwischen verschiedenen Vertragstypen wie Einheitspreis- und Pauschalverträgen.
KAPITEL 2: NACHTRÄGE – ÄNDERUNG DER VERGÜTUNG: Hier werden die verschiedenen Anspruchsgrundlagen für Nachträge, insbesondere Mengenänderungen sowie geänderte oder zusätzliche Leistungen, detailliert und anhand von Beispielfällen erläutert.
KAPITEL 3: ANSPRÜCHE BEI BEHINDERUNG NACH § 6 VOB/B: Dieses Kapitel behandelt die Anzeigepflichten des Auftragnehmers bei Bauablaufstörungen sowie die daraus resultierenden Rechte auf Fristverlängerung und Schadensersatz.
KAPITEL 4: NACHTRAGSMANAGEMENT: Das abschließende Kapitel widmet sich der praktischen Umsetzung eines ordnungsgemäßen Nachtragsmanagements, der Dokumentationspflichten und der Kalkulation von Nachtragsleistungen.
VOB/B, Vergütung, Nachtrag, Bauvertrag, Einheitspreisvertrag, Pauschalvertrag, Leistungsänderung, zusätzliche Leistung, Behinderung, Anzeigepflicht, Bauzeitverlängerung, Schadensersatz, Nachtragskalkulation, Bauablauf, Auftragnehmer
Die Diplomarbeit befasst sich mit der komplexen Materie der Vergütungsanpassung, Nachtragsforderungen und Behinderungen im Bauwesen basierend auf den Regelungen der VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen).
Zentral sind die Vertragstypenwahl, die Auswirkungen von Mengenänderungen, der Umgang mit angeordneten Leistungsänderungen, zusätzliche Leistungen sowie die rechtlichen Folgen von Bauablaufstörungen.
Das primäre Ziel ist es, die juristischen Regelungen der VOB/B in eine verständliche, praxisnahe Sprache zu überführen, um Projektbeteiligten ein effektives und rechtssicheres Nachtragsmanagement zu ermöglichen.
Die Arbeit basiert auf einer tiefgehenden Analyse der juristischen Kommentarliteratur, der geltenden Rechtsprechung (insbesondere BGH-Urteile) und verknüpft diese theoretischen Grundlagen mit zahlreichen praxisbezogenen Beispielfällen aus der Bauausführung.
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Vergütungsfragen bei verschiedenen Vertragsformen, die detaillierte Darstellung von Nachtragsursachen nach § 2 VOB/B, die Behandlung von Behinderungsanzeigen nach § 6 VOB/B und die Kalkulationsmethodik für Nachtragsforderungen.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Nachtragsmanagement, VOB/B-Konformität, Bausoll/Bauist-Abgleich, Beweislast, Dokumentationspflicht und prozessfeste Kalkulation charakterisiert.
Das Bausoll definiert den geschuldeten Leistungsumfang; jede Abweichung davon durch den Auftraggeber stellt eine Basis für potenzielle Nachtragsansprüche dar, weshalb die präzise Definition des Bausolls ein zentraler Punkt der Arbeit ist.
Da die Darlegungs- und Beweislast für Nachtragsforderungen in der Regel beim Auftragnehmer liegt, ist eine zeitnahe und lückenlose Dokumentation, etwa durch Bautagebücher oder Protokolle, entscheidend, um Ansprüche in gerichtlichen Auseinandersetzungen zu sichern.
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