Diplomarbeit, 2008
89 Seiten, Note: 1,7
Diese Diplomarbeit untersucht die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG). Die Arbeit analysiert die bestehenden Regelungen im deutschen Handelsrecht und vergleicht diese mit den International Financial Reporting Standards (IFRS).
Kapitel 1 beschreibt die Problemstellung der Arbeit. Kapitel 2 legt die Grundlagen der Rechnungslegung dar, einschließlich der Zwecke der Rechnungslegung nach deutschem Handelsrecht, BilMoG und IFRS, sowie die Problematik des Earnings Management. Kapitel 3 befasst sich mit der Bilanzierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände im deutschen Handelsrecht, sowohl de lege lata als auch de lege ferenda. Kapitel 4 behandelt die Bilanzierung nach IFRS, inklusive der Ansatzkriterien und der Bilanzierungspraxis deutscher Unternehmen.
Immaterielle Vermögensgegenstände, Anlagevermögen, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), International Financial Reporting Standards (IFRS), Handelsgesetzbuch (HGB), Entwicklungskosten, Forschungsaufwendungen, Earnings Management, Bewertung.
Mit dem BilMoG wurde das strikte Aktivierungsverbot für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens aufgehoben. Unternehmen erhielten ein Aktivierungswahlrecht für Entwicklungskosten.
Forschungskosten unterliegen weiterhin einem Aktivierungsverbot, da sie der Gewinnung neuer Erkenntnisse dienen. Entwicklungskosten dürfen aktiviert werden, wenn die technische Realisierbarkeit und die künftige Nutzbarkeit belegt sind.
Es beschreibt die gezielte Beeinflussung des Jahresergebnisses. Durch das Wahlrecht bei der Aktivierung von Entwicklungskosten können Unternehmen ihren Gewinn steuern (z.B. durch Erhöhung der Aktivposten).
Während das HGB nach dem BilMoG ein Wahlrecht einräumte, schreiben die IFRS unter bestimmten Bedingungen eine Aktivierungspflicht für Entwicklungskosten vor.
Da sie schwer greifbar sind und ihre Bewertung oft auf subjektiven Schätzungen beruht, stehen sie im Spannungsfeld zwischen Verlässlichkeit (Gläubigerschutz) und Relevanz (Informationsfunktion).
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