Magisterarbeit, 2008
101 Seiten, Note: 2,0
Diese Magisterarbeit untersucht den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht am Beispiel des Täter-Opfer-Ausgleiches (TOA). Die Arbeit analysiert den TOA im Kontext des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) und beleuchtet dessen Eignung als erzieherische Maßnahme. Dabei werden sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch das Konzept des TOA detailliert betrachtet.
0 Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der Magisterarbeit ein und beschreibt den Fokus auf den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht anhand des Täter-Opfer-Ausgleiches. Sie skizziert den Aufbau der Arbeit und die Forschungsfragen.
1 Grundgedanke des Täter-Opfer-Ausgleiches: Dieses Kapitel befasst sich mit der Definition des Täter-Opfer-Ausgleiches (TOA), indem es verwandte Begriffe wie Diversion, Mediation und Konfliktschlichtung einordnet. Es beleuchtet die historische Entwicklung des TOA und seinen aktuellen Stand in Deutschland, inklusive des Kontextes formeller Strafverfahren und der Opferperspektive.
2 Erziehung durch Sanktion?: Dieses Kapitel untersucht den Erziehungsbegriff im allgemeinen Sprachgebrauch und im Kontext des Jugendstrafrechts. Es analysiert Sinn und Zweck von Strafe, insbesondere General- und Spezialprävention, und diskutiert kritische Punkte des Erziehungsgedankens im JGG, einschließlich der Problematik der Rückfallquote und der unterschiedlichen Behandlung von Jugendlichen und Erwachsenen. Die Diskussion umfasst auch neuere kriminologische Erkenntnisse zur Jugendkriminalität und das Verhältnis von Strafe und Erziehung.
3 Rechtliche Grundlagen des TOAs: Dieses Kapitel beschreibt die rechtlichen Grundlagen des TOA, beginnend mit dem polizeilichen Ermittlungsverfahren und der Einordnung des TOA als Diversion nach §§ 45, 47 JGG. Es analysiert den TOA als Weisung nach § 10 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 JGG und als Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII. Die Einordnung des TOA in das bestehende rechtliche System wird umfassend dargestellt.
4 Konzept des Täter-Opfer-Ausgleiches: Dieses Kapitel erläutert das Konzept des TOA, inklusive seiner Ziele und Eignungskriterien wie das Ausschluss von Bagatelldelikten, das Vorhandensein eines Geschädigten, die Klarheit des Sachverhalts und die Freiwilligkeit der Beteiligten. Der Ablauf des TOA wird detailliert beschrieben, von der Kontaktaufnahme über Vorgespräche bis zum Ausgleichsgespräch und dem Abschlussbericht. Es wird ein Fallbeispiel einer Körperverletzung analysiert, um den Ablauf zu verdeutlichen. Zusätzlich wird der TOA aus der Sicht von Opfern und Tätern beleuchtet.
5 Erziehung durch den Täter-Opfer-Ausgleich?: Dieses Kapitel untersucht die Eignung des TOA als erzieherische Maßnahme. Es analysiert pädagogische Aspekte für die Beteiligten, wie die Förderung der Verantwortungsübernahme, Konfrontation und Rollentausch, das Lernen alternativer Konfliktlösungsstrategien und soziales Lernen. Eine empirische Studie zur Rückfallquote wird einbezogen, um die Wirksamkeit des TOA zu bewerten. Schließlich werden kritische Punkte bezüglich der Erziehung durch den TOA diskutiert, insbesondere die Frage, ob es sich um Erziehung durch verordnete repressive Strafe handelt und wie das Einsichtsverhalten nach einem TOA aussieht.
Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), Jugendstrafrecht, Jugendgerichtsgesetz (JGG), Diversion, Mediation, Konfliktschlichtung, Erziehung, Sanktion, Generalprävention, Spezialprävention, Rückfallquote, Opferperspektive, Täterperspektive, pädagogische Aspekte, Rechtliche Grundlagen, Wirksamkeit.
Die Magisterarbeit untersucht den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht anhand des Täter-Opfer-Ausgleiches (TOA). Sie analysiert die Eignung des TOA als erzieherische Maßnahme, betrachtet die rechtlichen Grundlagen und das Konzept des TOA detailliert und untersucht dessen Wirksamkeit.
Die Arbeit behandelt folgende Themen: Begriffsdefinitionen und Entwicklung des TOA, den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht und dessen Kritikpunkte, die rechtlichen Grundlagen des TOA im JGG und anderen Gesetzen, das Konzept und den Ablauf des TOA, sowie die Eignung des TOA als erzieherische Maßnahme und dessen Wirksamkeit. Dabei werden auch die Perspektiven von Opfern und Tätern berücksichtigt.
Die Arbeit gliedert sich in fünf Kapitel: Einleitung, Grundgedanke des TOA (inkl. Begriffsdefinitionen und historischer Entwicklung), Erziehung durch Sanktion? (inkl. Erziehungsbegriff im Jugendstrafrecht und Kritikpunkte), Rechtliche Grundlagen des TOA, und Konzept des TOA (inkl. Ablauf und Fallbeispiel). Das fünfte Kapitel untersucht explizit die Eignung des TOA als erzieherische Maßnahme, beleuchtet pädagogische Aspekte und diskutiert kritische Punkte.
Wichtige Schlüsselbegriffe sind: Täter-Opfer-Ausgleich (TOA), Jugendstrafrecht, Jugendgerichtsgesetz (JGG), Diversion, Mediation, Konfliktschlichtung, Erziehung, Sanktion, Generalprävention, Spezialprävention, Rückfallquote, Opferperspektive, Täterperspektive, pädagogische Aspekte, Rechtliche Grundlagen und Wirksamkeit.
Die zentrale Forschungsfrage ist, inwieweit der Täter-Opfer-Ausgleich als erzieherische Maßnahme im Jugendstrafrecht geeignet ist. Die Arbeit untersucht die Wirksamkeit des TOA und analysiert, ob er tatsächlich zu einer positiven Veränderung bei Tätern führt und den Zielen der Erziehung im Jugendstrafrecht entspricht. Kritische Punkte wie die Frage nach der "Erziehung durch verordnete repressive Strafe" werden ebenfalls diskutiert.
Die Arbeit verwendet eine Kombination aus Literaturrecherche, Rechtsanalyse und der Analyse des Konzepts des TOA. Es wird auf einschlägige Gesetze, Literatur zum Jugendstrafrecht und kriminologische Erkenntnisse Bezug genommen. Eine empirische Studie zur Rückfallquote wird zur Bewertung der Wirksamkeit des TOA herangezogen. Ein Fallbeispiel veranschaulicht den Ablauf eines TOA.
Die konkreten Ergebnisse der Arbeit sind im Text selbst detailliert dargelegt. Die Arbeit kommt zu einem Schluss über die Eignung des TOA als erzieherische Maßnahme, berücksichtigt dabei die Stärken und Schwächen des Verfahrens und bewertet seine Wirksamkeit im Hinblick auf Rückfallquoten und die Perspektiven von Opfern und Tätern.
Diese Arbeit ist relevant für alle, die sich mit Jugendstrafrecht, Täter-Opfer-Ausgleich, Konfliktlösung, und dem Erziehungsgedanken im Strafrecht befassen. Das umfasst Studierende der Rechtswissenschaften, Pädagogik, Kriminologie und Sozialarbeit sowie Praktiker im Jugendhilfesystem und der Justiz.
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