Magisterarbeit, 2008
101 Seiten, Note: 2,0
0 Einleitung
1 Grundgedanke des Täter- Opfer- Ausgleiches
1.1 Begriffsdefinitionen
1.1.1 Diversion
1.1.2 Täter-Opfer-Ausgleich
1.1.3 Mediation
1.1.4 Konfliktschlichtung
1.1.5 (Schadens-)Wiedergutmachung
1.2 Entwicklung des Täter-Opfer-Ausgleiches
1.2.1 Der Täter-Opfer-Ausgleich nach dem JGG
1.2.2 Aktueller Stand des TOAs in Deutschland
1.3 Formelles Strafverfahren mit Blick auf das Opfer
2 Erziehung durch Sanktion?
2.1 Vorüberlegung
2.2 Erziehungsbegriff im allgemeinen Sprachgebrauch
2.3 Sinn und Zweck der Strafe
2.3.1 Generalprävention
2.3.2 Spezialprävention
2.4 Der Erziehungsgedanke des Jugendstrafrechts
2.4.1 Kritik aufgrund neuerer kriminologischer Befunde
2.4.2 Kritik der Schlechterstellung der Jugendlichen gegenüber Erwachsenen
2.4.3 Kritik im Hinblick auf die Rückfallquote
2.5 Die Problematik der Strafe und Erziehung im JGG
2.5.1 Trennung von Strafe und Erziehung
2.5.2 Erziehung durch Strafe
2.6 Neuere kriminologische Erkenntnisse zur Jugendkriminalität
2.7 Fazit
3 Rechtliche Grundlagen des TOAs
3.1 Polizeiliches Ermittlungsverfahren
3.2 TOA als Diversion im Rahmen der §§ 45, 47 JGG
3.3 TOA als Weisung nach § 10 Abs.1 Satz 3 Nr.7 JGG
3.4 TOA als Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII
3.5 Einordnung des TOAs
4 Konzept des Täter-Opfer-Ausgleiches
4.1 Ziel des Täter-Opfer-Ausgleiches
4.2 Falleignungskriterien
4.2.1 Keine Bagatellfälle
4.2.2 Vorhandensein eines persönlichen Geschädigten
4.2.3 Klarer Sachverhalt
4.2.4 Freiwilligkeit und Zustimmung
4.3 Ablauf des Täter-Opfer-Ausgleiches
4.3.1 Fallbeispiel: Körperverletzung nach einer Rempelei
4.3.1.1 Prüfen der Eignungskriterien
4.3.1.2 Kontaktaufnahme
4.3.1.3 Vorgespräche mit den Beschuldigten
4.3.1.4 Vorgespräch mit dem Geschädigten
4.3.1.5 Terminierung des Ausgleichsgespräches
4.3.1.6 Das Ausgleichsgespräch
4.3.1.7 Abschlussbericht
4.3.2 TOA ohne Vermittlungsgespräch
4.4 TOA aus der Sicht von Opfern und Tätern
4.4.1 Opferperspektive
4.4.2 Täterperspektive
4.5 Zusammenfassung
5 Erziehung durch den Täter-Opfer-Ausgleich?
5.1 Eignung des TOAs zur Erziehung?
5.1.1 Erziehungsgedanke des TOAs
5.1.2 Pädagogische Aspekte für die Beteiligten im Tatausgleich
5.1.2.1 Bindung an Konformität
5.1.2.2 Förderung der freiwilligen Verantwortungsübernahme
5.1.2.3 Förderung durch Konfrontation und Rollentausch
5.1.2.4 Förderung der alternativen Umgangsmöglichkeiten mit Konflikten
5.1.2.5 Soziales Lernen
5.1.3 Empirische Studie zur Rückfälligkeit
5.1.4 Zwischenfazit
5.2 Fragwürdigkeit der Erziehung durch den Täter-Opfer-Ausgleich
5.2.1 Erziehung durch Verordnung der repressiven Strafe?
5.2.2 Einsichtsverhalten nach der Durchführung eines TOAs
5.3 Erfüllung der Strafzwecke durch den Täter-Opfer-Ausgleich?
6 Schlussbetrachtung
Die Arbeit untersucht den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht am Beispiel des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA). Das primäre Ziel ist es, die erzieherischen Möglichkeiten des TOAs aufzuzeigen, die im Spannungsverhältnis zur staatlichen Strafe stehen, und zu erörtern, inwiefern der TOA eine wirksame pädagogische Alternative zu repressiven Sanktionen darstellt.
4.3.1.3 Vorgespräche mit den Beschuldigten
Paul: Im Vorgespräch mit Paul, der alleine in die Räume der TOA-Institution kommt, zeigt sich, dass dieser in einer Einrichtung der stationären Jugendhilfe lebt. Er verkraftet es offenbar nur schwer, nicht mehr zu Hause wohnen zu können und fühlt sich daher abgeschoben. Als Tatmotiv gibt Paul an, Max hätte sich an seine Freundin herangemacht, welche für ihn (Paul) die wichtigste Bezugsperson aufgrund seines stationären Aufenthaltes ist.
Im Gespräch wirkt Paul verkrampft und misstrauisch und betont, dass er eigentlich kein Schläger sei und sich darum bei Max entschuldigen will.
Der Vermittler erkennt, dass Paul von sich heraus an einem Tatausgleich interessiert ist und beginnt ihm daher den Ablauf und die Ziele des TOAs darzulegen. Mit einer zusätzlichen Wiedergutmachung, in Form eines gewissen Betrages als Schmerzensgeld, zeigt sich Paul auf Anhieb einverstanden.
Leon: Das Vorgespräch mit Leon, der gemeinsam mit seiner Mutter erschienen ist, gestaltet sich etwas schwieriger. Der Vermittler erkennt sofort, dass Leon nur seiner Mutter zuliebe in die TOA-Einrichtung gegangen ist. Diese drückt mehrmals im Gespräch ihre Befürchtungen aus, dass aufgrund der Straftat ihres Sohnes ein schlechtes Licht auf die Familie geworfen werden kann und sie ebenso nicht riskieren möchte, dass ihr Sohn eventuell vorbestraft wird.
Nachdem Leon anschließend kurz seine Ansicht des Tatverlaufs geschildert hat und der Vermittler ihn daraufhin über Ablauf und Ziel des TOAs informierte, willigt er einer persönlichen Entschuldigung beim Opfer und der Wiedergutmachung des angerichteten Schadens ein.
Jens: Der Lehrling Jens, welcher anwaltlich vertreten wird, lehnt es ab, zu einem Vorgespräch mit anschließendem Ausgleichsgespräch im TOA Kontaktbüro zu erscheinen. Nachdem dies der Anwalt dem zuständigen TOA Vermittler mitgeteilt hat, sendet der Vermittler der Staatsanwaltschaft die Information über die Nichtbereitschaft des Beschuldigten zu, so dass diese den weiteren strafrechtlichen Verlauf aufnimmt und entsprechend handelt.
0 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet den Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht und führt in die Problematik ein, ob der Täter-Opfer-Ausgleich eine sinnvolle erzieherische Alternative zu klassischen Sanktionen darstellt.
1 Grundgedanke des Täter- Opfer- Ausgleiches: Dieses Kapitel definiert die zentralen Begriffe und skizziert die historische Entwicklung sowie den aktuellen Stand des Täter-Opfer-Ausgleichs in Deutschland.
2 Erziehung durch Sanktion?: Hier wird das Spannungsverhältnis zwischen Erziehung und Strafe im Jugendstrafrecht analysiert und der Erziehungsgedanke kritisch hinterfragt.
3 Rechtliche Grundlagen des TOAs: Das dritte Kapitel erläutert die rechtliche Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs im Jugendstrafrecht sowie in der Jugendhilfe.
4 Konzept des Täter-Opfer-Ausgleiches: Dieses Kapitel stellt das praktische Konzept dar, einschließlich Falleignungskriterien, Ablaufbeispielen und der Sichtweisen von Opfern und Tätern.
5 Erziehung durch den Täter-Opfer-Ausgleich?: Hier wird untersucht, ob und wie der TOA erzieherische Potenziale entfaltet und wo die Grenzen der erzieherischen Wirkung liegen.
6 Schlussbetrachtung: Die Arbeit schließt mit einer zusammenfassenden Bewertung des Täter-Opfer-Ausgleichs als Alternative im Jugendstrafrecht.
Jugendstrafrecht, Täter-Opfer-Ausgleich, Erziehungsgedanke, Diversion, Wiedergutmachung, Strafe, Erziehung, Jugendkriminalität, Resozialisierung, Konfliktschlichtung, Rückfallquote, Sanktionen, Täter, Opfer, Mediation
Die Magisterarbeit untersucht das Täter-Opfer-Ausgleichs-Verfahren im deutschen Jugendstrafrecht mit einem besonderen Fokus auf die Frage, inwieweit dieses Verfahren als pädagogisches Instrument der Erziehung dienen kann.
Im Zentrum stehen die Begriffe Erziehung und Strafe, die rechtliche Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs, das Konzept der Schadenswiedergutmachung sowie die Analyse der pädagogischen Lerneffekte bei jugendlichen Delinquenten.
Ziel ist es aufzuzeigen, dass der Täter-Opfer-Ausgleich im Vergleich zur herkömmlichen Bestrafung einen konstruktiven, zukunftsorientierten Ansatz bietet, um bei Jugendlichen Einsichtsprozesse und soziale Verantwortung zu fördern.
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Literaturanalyse sowie der Reflexion praktischer Erfahrungen aus der Tätigkeit in einer Bewährungs- und Straffälligenhilfe, ergänzt durch Fallbeispiele.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Begriffsbestimmung, die Analyse des Spannungsfeldes von Strafe und Erziehung im Jugendstrafrecht, die rechtliche Einordnung sowie die Darstellung des praktischen Ablaufs eines Täter-Opfer-Ausgleichs.
Die Arbeit ist durch Begriffe wie Jugendstrafrecht, Täter-Opfer-Ausgleich, Erziehungsgedanke, Diversion, Resozialisierung und Konfliktschlichtung charakterisiert.
Die Freiwilligkeit ist die Voraussetzung dafür, dass der Täter sich aus eigenem Antrieb mit den Tatfolgen auseinandersetzt. Ohne diesen freiwilligen Aspekt wird der Prozess als Zwang wahrgenommen, was die angestrebte positive erzieherische Wirkung zunichtemachen kann.
Im Gegensatz zum bipolaren, repressiven Strafverfahren, das den Täter bestraft, setzt der TOA auf eine aktive Einbindung beider Parteien, um den sozialen Konflikt durch Kommunikation und Wiedergutmachung statt durch staatlichen Zwang zu lösen.
Das Opfer wird vom bloßen "Beweismittel" des klassischen Strafprozesses zum Subjekt, dessen Bedürfnisse nach Schadensersatz und Klärung des Konflikts im Vordergrund stehen, was zur emotionalen Bewältigung der Tatfolgen beiträgt.
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