Diplomarbeit, 2008
128 Seiten, Note: 2,0
1. Einleitung
2. Pflichten im Vorfeld einer Veranstaltung
2.1. Kompetenzrechtliche Einordnung der Veranstaltung
2.1.1. Abgrenzung zur Bundeskompetenz
2.1.1.1. Abgrenzung zu den Bundestheatern und Veranstaltungen im Bereich der Angelegenheiten der künstlerischen und wissenschaftlichen Sammlungen und Einrichtungen des Bundes
2.1.1.2. Abgrenzung zum Schul- und Hochschulwesen
2.1.1.3. Abgrenzung zum Versammlungs- und Vereinsrecht
2.1.1.4. Abgrenzung zum Gewerberecht:
2.1.2. Eingrenzung der Veranstaltungspolizei
2.2. Definition der Veranstaltung auf Landesebene
2.3. Veranstaltungstypen
2.3.1. Meldepflicht
2.3.2. Anzeigepflicht
2.3.3. Bewilligungspflicht
2.3.4. Freie und befreite Veranstaltungen
2.3.4.1. Freie Veranstaltungen
2.3.4.2. Befreite Veranstaltungen
2.3.5. Exkurs: Veranstaltung im Freien
2.3.6. Entfall der verbotenen Veranstaltungen
2.4. Der Veranstalter
2.4.1. Definition des Veranstalters
2.4.2. Persönliche Voraussetzungen
2.4.3. Exkurs: Der Verein als Veranstalter
2.5. Veranstaltungsstätte
2.5.1. Allgemeines
2.5.2. Verfahren
2.5.3. Überprüfende Maßnahmen
3. Jugendschutz
3.1. Pflichten des Veranstalters
3.1.1. Vorkehrungen zur Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen anhand der Kennzeichnung der Besucher
3.1.1.1. Allgemeine Erklärung
3.1.1.2. Frühere gesetzliche Lage
3.1.1.3. Aktuelle gesetzliche Lage
3.1.2. Hinweis auf Jugendschutzbestimmungen durch Aushang/Auflage
3.1.3. Überprüfung des Alters
3.1.4. Verweigerung des Zutritts
3.2. Alkoholausschank an Jugendliche
3.3. Pflichten des minderjährigen Besuchers
4. Gewerberecht
4.1. Unterliegt eine Veranstaltung dem Gewerberecht?
4.1.1. Gewerbliche Tätigkeit
4.1.1.1. Selbstständigkeit
4.1.1.2. Regelmäßigkeit
4.1.1.3. Erwerbsabsicht
4.1.1.4. Ausnahmen
4.1.2. Gastgewerbe
4.1.3. Gewerbeberechtigung
4.1.3.1. Definition
4.1.3.2. Exkurs: Braucht ein ideeller Verein eine Gewerbeberechtigung?
4.1.3.2.1. Erwerbsabsicht
4.1.3.2.2. Zeltfestregelung
4.1.4. Befähigungsnachweis
4.1.4.1. Genereller Befähigungsnachweis
4.1.4.2. Individueller Befähigungsnachweis
4.1.5. Betriebsanlage
4.1.5.1. Definition
4.1.5.1.1. Ortsgebundenheit
4.1.5.1.2. Regelmäßigkeit
4.1.5.1.3. Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit
4.1.5.2. Verfahren
4.1.5.3. Unterscheidung zur Veranstaltungsstätte
4.2. Gewerbeausübung außerhalb der Betriebsräume vs Gewerbeausübung des Veranstalters selbst
4.3. Sperrstunden
5. Durchführung der Veranstaltung
5.1. Pflichten des Veranstalters während der Veranstaltung
5.1.1. Verantwortlichkeit des Veranstalters
5.1.2. Anwesenheitspflicht
5.1.3. Zutrittserlaubnis und Auskunftspflicht
5.1.4. Jugendschutzrechtliche Maßnahmen
5.2. Kontrolle der Veranstaltung
5.2.1. Definition der Veranstaltungspolizei
5.2.1.1. Überörtliche und örtliche Veranstaltungspolizei
5.2.1.2. Abgrenzung zur Sicherheitspolizei
5.2.2. Mitwirkung der Bundespolizei
5.2.3. Überwachung der Veranstaltung
5.2.3.1. Zuständigkeiten
5.2.3.1.1. Bundespolizeidirektion
5.2.3.1.2. Gemeinde
5.2.3.1.3. Sicherheitsbehörde
5.2.3.2. Exkurs: Private Ordnerdienste
5.2.3.2.1. Zulässigkeit
5.2.3.2.2. Befugnisse
5.2.3.2.2.1. Nothilfe
5.2.3.2.2.2. Anhalterecht
5.2.3.2.2.3. Selbsthilfe
5.2.3.2.2.4. Hausrecht
5.2.3.3. Polizeiliche Maßnahmen vs Tätigkeiten der privaten Ordnerdienste
5.2.3.3.1. Identitätsfeststellung
5.2.3.3.2. Ausweiskontrolle
5.2.3.3.3. Platzverweisung
5.2.3.3.4. Zugangskontrolle
5.2.3.4. Durchsuchungsrecht bei Großveranstaltungen
5.3. Lärmschutz
5.3.1. Freiluftveranstaltungen
5.3.2. Beschallungstechnik
5.3.3. Grundsätze der Immissionsbeurteilung
5.3.4. Schallgrenzwerte im Publikumsbereich
5.4. Maßnahmen bei Verstoß gegen das Oö Veranstaltungssicherheitsgesetz, den Jugendschutz, die Gewerbeordnung und den Lärmschutz
5.4.1. Maßnahmen beim Verstoß gegen das Oö Veranstaltungssicherheitsgesetz
5.4.1.1. Verstoß gegen die Melde- Anzeige- oder Bewilligungspflicht
5.4.1.2. Verstoß gegen die Pflichten des Veranstalters
5.4.1.3. Verstoß gegen die Veranstaltungsstättenbewilligung
5.4.2. Maßnahmen beim Verstoß gegen den Jugendschutz
5.4.2.1. Verstoß von Erwachsenen
5.4.2.2. Verstoß von Jugendlichen
5.4.3. Maßnahmen bei Verstoß gegen die Gewerbeordnung
5.4.3.1. Verstoß gegen das Alkoholausschankverbot
5.4.3.2. Verstoß gegen die Sperrzeiten
5.4.3.3. Verstoß gegen die Gewerbeberechtigung und Betriebsanlagengenehmigung
5.4.4. Verstoß gegen den Lärmschutz
5.5. Auflösung der Veranstaltung
6. Zusammenfassung
Die Diplomarbeit analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für Veranstaltungen in Oberösterreich vor dem Hintergrund des neuen Oö Veranstaltungssicherheitsgesetzes (2008). Das primäre Ziel ist es, die neuen gesetzlichen Regelungen sowie deren Auswirkungen auf die Planung, Durchführung und Überwachung von Veranstaltungen, insbesondere unter Berücksichtigung des Jugendschutzes, des Gewerberechts und der Rolle privater Sicherheitsdienste, darzulegen und kritisch zu betrachten.
2.3. Veranstaltungstypen
Entsprechend dem alten Oö VeranstG 1992 wurden die Veranstaltungen in bewilligungspflichtige, anzeigepflichtige, freie und verbotene Veranstaltungen eingeteilt. Es bestand eine grundsätzliche Bewilligungspflicht aller Veranstaltungen.
Im neuen Oö Veranstaltungssicherheitsgesetz hat sich diese Einteilung jedoch grundlegend geändert. Diese erfolgt nun gemäß § 4 Abs 1 in meldepflichtige, anzeigepflichtige und bewilligungspflichtige Veranstaltungen. Die verbotenen Veranstaltungen wurden gestrichen.
Eine weitere Neuregelung im Oö Veranstaltungssicherheitsgesetz besteht darin, dass klar definierte Fristen eingeführt worden sind. Denn der alten Gesetzeslage zufolge war die Veranstaltung nur so „rechtzeitig anzuzeigen, dass noch vor der Durchführung festgestellt werden kann, ob die Veranstaltung im überwiegenden Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit oder des Umweltschutzes Beschränkungen zu unterwerfen oder überhaupt zu untersagen ist.“ In der Praxis wurde daher die zuständige Behörde oftmals sehr kurzfristig von der geplanten Veranstaltung informiert.
Der Veranstalter muss nun nach geltender Rechtslage die Durchführung einer meldepflichtigen Veranstaltung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde schriftlich melden. Dasselbe gilt für die Anzeigepflicht, allerdings besteht hier eine Frist von sechs Wochen.
Lediglich im Bereich der Bewilligungspflicht erfolgte keine Einführung von Fristen, da diese nur noch Tourneebetriebe betrifft. Der Begriff des Tourneebetriebes wurde in dieses Gesetz neu eingefügt und wird durch eine Legaldefinition in § 2 Z 2 erklärt. Demgemäß sind Veranstaltungen im Tourneebetrieb „gleichartige Veranstaltungen, die darauf ausgerichtet sind, abwechselnd an verschiedenen Ort durchgeführt zu werden.“ Es handelt sich dabei um Veranstaltungen, die klassisch im Umherziehen bestehen. Dazu zählen beispielsweise ein Zirkus, ein Rummelplatz oder Konzerte.
1. Einleitung: Die Arbeit führt in das neue Oö Veranstaltungssicherheitsgesetz ein und erläutert die Motivation der Autorin, die Auswirkungen dieses Gesetzes auf die Praxis der Veranstaltungsorganisation zu beleuchten.
2. Pflichten im Vorfeld einer Veranstaltung: Dieses Kapitel behandelt die kompetenzrechtliche Einordnung, die verschiedenen Veranstaltungstypen, deren Fristen sowie die Anforderungen an den Veranstalter und die Veranstaltungsstätte.
3. Jugendschutz: Hier werden die spezifischen Pflichten des Veranstalters zum Schutz von Minderjährigen detailliert analysiert, inklusive der Kennzeichnung von Besuchern und der Regelungen zum Alkoholausschank.
4. Gewerberecht: Dieses Kapitel untersucht, unter welchen Umständen eine Veranstaltung gewerberechtliche Anforderungen auslöst und welche Ausnahmen, insbesondere für Vereine (Zeltfestregelung), existieren.
5. Durchführung der Veranstaltung: Fokus auf die Pflichten während der Veranstaltung, die Rolle der Veranstaltungspolizei, die rechtlichen Grundlagen für private Sicherheitsdienste und den Lärmschutz.
6. Zusammenfassung: Die Arbeit resümiert die wesentlichen rechtlichen Neuerungen des Oö Veranstaltungssicherheitsgesetzes und betont die Notwendigkeit einer guten Zusammenarbeit zwischen Veranstalter und Behörden.
Oö Veranstaltungssicherheitsgesetz, Veranstaltungsrecht, Jugendschutz, Gewerberecht, Veranstalter, Veranstaltungsstätte, Behörden, private Sicherheitsdienste, Anzeigepflicht, Lärmschutz, Sperrstunde, Zeltfest, Kompetenzverteilung, Gastgewerbe, Veranstaltungsbewilligung
Die Diplomarbeit befasst sich mit dem Rechtsrahmen für öffentliche Veranstaltungen in Oberösterreich, basierend auf dem zum 1. Jänner 2008 in Kraft getretenen Oö Veranstaltungssicherheitsgesetz.
Zu den Kernbereichen gehören die Anmeldeverfahren (Meldung, Anzeige, Bewilligung), der Jugendschutz, gewerberechtliche Anforderungen an Veranstalter sowie die Befugnisse von privaten Ordnerdiensten.
Das Ziel ist es, die neuen gesetzlichen Anforderungen an Veranstalter transparent zu machen und die praktischen Auswirkungen des Oö Veranstaltungssicherheitsgesetzes auf verschiedene Veranstaltungsarten zu analysieren.
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse von Gesetzestexten und Materialien. Zudem wurden Experteninterviews mit zuständigen Sachbearbeitern verschiedener Behörden sowie mit Sicherheitsdienstleistern geführt, um die praktische Umsetzung zu verdeutlichen.
Der Hauptteil gliedert sich in die Vorbereitung von Veranstaltungen (Kompetenzfragen, Anmeldung), den Jugendschutz, gewerberechtliche Aspekte, die Durchführung sowie die Kontrolle durch Polizei und Sicherheitsdienste, inklusive der Konsequenzen bei Verstößen.
Die zentralen Schlagworte umfassen das Oö Veranstaltungssicherheitsgesetz, Veranstaltungsanmeldung, Jugendschutzbestimmungen, Gewerbeordnung, Vereine, private Sicherheitsdienste (Security) und Lärmschutz.
Unter der sogenannten "Zeltfestregelung" können gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Vereine unter bestimmten engen Voraussetzungen (z. B. zeitliche Begrenzung auf vier Tage) gastronomische Tätigkeiten ohne eine reguläre Gewerbeberechtigung ausüben.
Private Sicherheitsdienste verfügen über keine hoheitlichen Befugnisse. Ihre Tätigkeit stützt sich auf Jedermannrechte wie Notwehr, Nothilfe, Selbsthilfe, Anhalterecht und das Hausrecht des Veranstalters.
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