Doktorarbeit / Dissertation, 2004
161 Seiten, Note: sehr gut
1 EINLEITUNG
2 DAS VERVIELFÄLTIGUNGSRECHT
2.1 § 15 UrhG
2.2 Änderungen durch die Urheberrechtsrichtlinie
3 FREIE WERKNUTZUNGEN
3.1 Die Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch
3.2 Definition
3.3 Einschränkung der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch
3.3.1 Einschränkung durch die Computerprogrammrichtlinie
3.3.2 Einschränkung durch die Datenbankrichtlinie
3.3.3 Schrankenbestimmungen der Urheberrechtsrichtlinie
3.3.3.1 Der Drei-Stufen-Test
3.3.3.1.1 Bestimmter Sonderfall
3.3.3.1.2 Ungebührliche Verletzung der berechtigten Interessen
3.3.3.1.3 Beeinträchtigung der normalen Verwertung
3.3.3.2 Zwingende Ausnahme vom Vervielfältigungsrecht: Vorübergehende Vervielfältigungen
3.3.3.3 Fakultative Ausnahmen vom Vervielfältigungsrecht
3.3.3.3.1 Reprographische Vervielfältigungen
3.3.3.3.2 Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch
3.3.4 Die Neuregelung der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch in § 42 UrhG
3.3.4.1 § 42 UrhG in der Fassung Novelle 2003
3.3.4.2 Der Drei-Stufen-Test und die Digitalkopie
3.3.4.3 Musiktauschbörsen
3.3.4.3.1 Einspeicherung
3.3.4.3.2 Bereithalten
3.3.4.3.3 Download
3.3.4.3.4 Download und Privatkopie
4 ZWISCHENERGEBNIS
5 TECHNISCHE SCHUTZMAßNAHMEN
5.1 Zulässigkeit der Verwendung technischer Maßnahmen
5.1.1 Zugangsverhindernde Schutzmaßnahmen
5.1.2 Nutzungsverhindernde Schutzmaßnahmen
5.1.2.1 Urheberrechtliche Beurteilung - Das Recht auf die Privatkopie
5.1.2.2 Gewährleistungsrechtliche Beurteilung
5.1.2.2.1 Mangelnde Abspielbarkeit
5.1.2.2.2 Mangelnde Kopierfähigkeit
5.2 Schutz technischer Maßnahmen
5.2.1 Art 6 der Urheberrechtsrichtlinie
5.2.2 Umsetzung im Urheberrechtsgesetz
5.2.3 Umgehungsschutzbestimmungen für Computerprogramme
5.2.4 Umgehungsschutzbestimmungen für Zugangskontrollen
5.2.5 Umgehungsschutz durch § 1 UWG
6 DAS VERHÄLTNIS VON SCHUTZMAßNAHMEN UND SCHRANKEN
6.1 Regelungsoptionen
6.1.1 Technischer Lösungsansatz
6.1.2 Gerichtlich durchsetzbare Gegenansprüche
6.1.2.1 Gewährleistungsrecht
6.1.2.2 Urheberrecht - Das Recht auf die Privatkopie
6.1.3 Selbsthilferecht
6.1.4 Bereitstellung von Umgehungsmitteln durch die Rechtsinhaber
6.2 Der europäische Weg: Die Regelung durch Art 6 Abs 4 der Urheberrechtsrichtlinie
6.2.1 Exkurs: Selbsthilferecht
6.2.2 Beurteilung
6.2.3 Umsetzung im Urheberrechtsgesetz
7 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK
7.1 Zusammenfassung der Ergebnisse
7.2 Ausblick
Die Arbeit untersucht das Spannungsverhältnis zwischen der digitalen Privatkopie und technischen Schutzmaßnahmen vor dem Hintergrund der europäischen Urheberrechtsrichtlinie und deren Umsetzung in das österreichische Recht. Dabei wird die Forschungsfrage behandelt, inwieweit das urheberrechtliche Privileg der Privatkopie durch den Einsatz technischer Schutzmaßnahmen faktisch ausgehebelt werden darf und welche Lösungsansätze hierfür bestehen.
3.3.1 Einschränkung durch die Computerprogrammrichtlinie
Im Rahmen der Urheberrechtsgesetz-Novelle 1993 erfolgte in Umsetzung der Computerprogrammrichtlinie eine erhebliche Einschränkung des Anwendungsbereichs des § 42 UrhG dahin gehend, dass nach § 40d Abs 1 UrhG die freie Werknutzung der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch nicht für Computerprogramme gilt. Mithin ist eine Vervielfältigung von Computerprogrammen für private Zwecke oder für den Eigenbedarf ausgeschlossen.
Nach § 40d Abs 2 UrhG dürfen Computerprogramme nur soweit vervielfältigt und bearbeitet werden, als dies für ihre bestimmungsgemäße Benutzung durch den zur Benutzung Berechtigten notwendig ist. Worin die bestimmungsgemäße Programmbenutzung besteht, richtet sich grundsätzlich nach den Parteienvereinbarungen. Daneben sind auch Art und Ausgestaltung des Programms für die Konkretisierung der bestimmungsgemäßen Benutzung maßgeblich. Zweck dieser Bestimmung ist es jedenfalls, dem Anwender eine Nutzung in dem Umfang zu garantieren, die ihm die Arbeit mit dem Programm und dessen wirtschaftlich sinnvolle Nutzung gestattet. So darf der zur Benutzung Berechtigte jedenfalls jene Vervielfältigungsvorgänge vornehmen, die mit dem Laden des Programms in den Arbeitsspeicher oder etwa mit der Abspeicherung auf der Computerfestplatte verbunden sind. Bearbeitungen kommen beispielsweise im Rahmen von Fehlerberichtigungen, der Anpassung an individuelle Bedürfnisse des Benutzers oder an veränderte technische, wirtschaftliche oder organisatorische Gegebenheiten in Betracht. Die nach § 40d Abs 2 UrhG zulässige Vervielfältigung oder Bearbeitung eines Computerprogramms steht zudem unter der Bedingung, dass diese Nutzungshandlungen zur bestimmungsgemäßen Benutzung notwendig sind. Dies ist dann der Fall, wenn durch andere zumutbare Maßnahmen die bestimmungsgemäße Programmbenutzung nicht ermöglicht werden kann. Vervielfältigungen oder Bearbeitungen, die für die bestimmungsgemäße Programmbenutzung lediglich zweckmäßig oder nützlich sind, sind daher nicht gedeckt.
§ 40d Abs 3 Z 1 UrhG räumt dem zur Benutzung Berechtigten das Recht ein, Vervielfältigungsstücke zu Sicherungszwecken (Sicherungskopien) herzustellen, soweit dies für die bestimmungsgemäße Programmbenutzung notwendig ist. Von einer Sicherungskopie sind lediglich jene Vervielfältigungen erfasst, die der Erhaltung der Einsatzfähigkeit des Programms dienen.
1 EINLEITUNG: Hinführung zum Thema des Spannungsverhältnisses zwischen digitaler Privatkopie und technischen Schutzmaßnahmen sowie Erläuterung der Zielsetzung der Arbeit.
2 DAS VERVIELFÄLTIGUNGSRECHT: Darstellung des grundlegenden Exklusivrechts des Urhebers und dessen Anpassung durch die Urheberrechtsrichtlinie.
3 FREIE WERKNUTZUNGEN: Umfassende Analyse der Schrankenbestimmungen, insbesondere der Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch, sowie deren Einschränkung durch spezielle Richtlinien und den Drei-Stufen-Test.
4 ZWISCHENERGEBNIS: Zusammenfassende Darstellung der zentralen Neuerungen wie des Zurverfügungstellungsrechts und der Anpassung des Erschöpfungsgrundsatzes.
5 TECHNISCHE SCHUTZMAßNAHMEN: Untersuchung der Zulässigkeit von Schutzmaßnahmen und deren rechtlicher Schutz vor Umgehung durch nationale und europäische Regelungen.
6 DAS VERHÄLTNIS VON SCHUTZMAßNAHMEN UND SCHRANKEN: Analyse der Lösungsmöglichkeiten für das Kollisionsproblem zwischen technischem Schutz und urheberrechtlichen Schranken sowie der europäischen Regelungsoption.
7 ZUSAMMENFASSUNG UND AUSBLICK: Synopse der Ergebnisse und ein Blick auf die künftige rechtliche Entwicklung bezüglich der digitalen Privatkopie.
Privatkopie, Urheberrecht, Vervielfältigungsrecht, technische Schutzmaßnahmen, Drei-Stufen-Test, Musiktauschbörsen, Urheberrechtsrichtlinie, Schutzvorkehrungen, Zurverfügungstellungsrecht, freie Werknutzung, digitaler Schutz, Umgehungsverbot, Urheber, Leistungsschutzrechte, Kopierschutz
Die Dissertation befasst sich mit dem Spannungsfeld zwischen dem gesetzlich verankerten Recht auf die private Werknutzung (Privatkopie) und dem durch die Digitalisierung verstärkten Einsatz technischer Schutzmaßnahmen durch die Rechteinhaber.
Im Fokus stehen das Urheberrecht an digitalen Werken, die Reichweite der Privatkopieschranke, die Wirkungsweise technischer Kopierschutzmaßnahmen sowie die neuen europarechtlichen Vorgaben zur Rechtsdurchsetzung im digitalen Raum.
Das Ziel ist es, das Kollisionsproblem zwischen technischem Schutz und gesetzlichen Schranken zu beleuchten und Wege aufzuzeigen, wie ein gerechter Ausgleich zwischen den Interessen der Urheber und der Allgemeinheit erreicht werden kann.
Es handelt sich um eine juristische Arbeit, die eine detaillierte Analyse der Urheberrechtsrichtlinie, der österreichischen Gesetzesnovellen (insb. UrhG-Novelle 2003) sowie der relevanten Rechtsprechung und Literatur zum Urheberrecht und Wettbewerbsrecht umfasst.
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretische Fundierung des Vervielfältigungsrechts, die detaillierte Analyse der "freien Werknutzungen", die Untersuchung technischer Schutzmaßnahmen sowie die Diskussion über Lösungsoptionen für das Spannungsverhältnis zwischen diesen.
Zu den wichtigsten Begriffen zählen Privatkopie, Urheberrechtsrichtlinie, Drei-Stufen-Test, technische Schutzmaßnahmen, Kopierschutz und Zurverfügungstellungsrecht.
Die digitale Privatkopie ist grundsätzlich weiterhin nach § 42 UrhG zulässig, sofern sie durch eine natürliche Person für private Zwecke erfolgt und nicht gewerblich genutzt wird. Allerdings wird die faktische Ausübung durch Kopierschutzmaßnahmen erschwert.
Die Autorin sieht die digitale Privatkopie als gefährdet an, da die Kombination aus technischem Schutz und einem generellen Umgehungsverbot die gesetzlichen Schranken faktisch entwerten kann, ohne dass der Nutzer ein einklagbares Recht auf die Privatkopie gegen den Urheber hat.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

