Essay, 2008
7 Seiten
1) Anwendbarkeit des AGG auf Sozialpläne vor Inkrafttreten des AGG
2) Rechtslage nach Inkrafttreten des AGG
3) Grenzen von Höchstbetragsklauseln
4) Verfahren bei Diskriminierungen
5) Fazit
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit von Höchstbetragsklauseln in Sozialplänen im Kontext des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und der europäischen Rahmenrichtlinie. Dabei wird analysiert, ob solche Klauseln ältere Arbeitnehmer unzulässig diskriminieren oder ob sie als notwendige Verteilungsinstrumente in wirtschaftlich angespannten Unternehmenssituationen Bestand haben können.
1) Anwendbarkeit des AGG auf Sozialpläne vor Inkrafttreten des AGG
Das AGG hat bis kurz vor Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens noch zahlreiche, materiell rechtliche und nicht nur redaktionelle Änderungen erfahren. Zudem war das AGG im Mittelpunkt heftigster Kritik, so dass es für Betriebsparteien, die während des Gesetzgebungsverfahrens zum AGG in Sozialplanverhandlungen standen, unmöglich war, die Regelungen, die sie im Sozialplan treffen wollten, an mutmaßlichen, zukünftigen Gesetzesregelungen im AGG auszurichten. Die Betriebsparteien konnten lediglich die vor Inkrafttreten des AGG geltende Rechtslage berücksichtigen, die allerdings, nachdem die Bundesrepublik Deutschland ihren Verpflichtungen zur Umsetzung der europäischen Antirassismus- und Rahmenrichtlinie nicht nachgekommen und auch durch den EuGH verurteilt worden ist, hinsichtlich der Altersdiskriminierung weitgehend identisch mit der war, die das AGG hinsichtlich der altersgestaffelten Bezugsvoraussetzungen für Sozialplanleistungen mit § 10 Abs. 3 Nr. 6 geschaffen hat. Die Umsetzung der Rahmenrichtlinie durch § 10 Abs. 3 Nr. 6 AGG ist daher zu Recht als überflüssig betrachtet worden.
Eine Anwendbarkeit von § 10 Abs. 3 Nr. 6 AGG auf vor Inkrafttreten des AGG vereinbarte Sozialpläne ist zwar nach Auffassung des Autors schon wegen des in § 33 AGG normierten Rückwirkungsverbots ausgeschlossen, aber selbst wenn § 10 Abs. 3 Nr. 6 AGG anwendbar wäre, führte dies letztendlich aus den vorgenannten Gründen nicht zu anderen Ergebnissen.
Das in der Rahmenrichtlinie ausgesprochene Verbot der unmittelbaren oder mittelbaren Diskriminierung wegen des Alters ist durch § 75 Abs. 1 Satz 2 BetrVG a. F. durch den Gesetzgeber bereits vor Inkrafttreten des AGG umgesetzt worden. Danach hatten die Betriebsparteien darauf zu achten, dass Arbeitnehmer nicht wegen Überschreitens bestimmter Altersgrenzen benachteiligt werden. Dies bedeutete jedoch nicht den Ausschluss jeglicher Ungleichbehandlung. Eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung war zulässig. Differenzierungen bei Sozialplanleistungen von jüngeren und älteren Mitarbeitern wurden durchaus als zulässig angesehen. Ebenso wurden Höchstbetragsklauseln, die typischerweise mehr ältere als jüngere Arbeitnehmer betreffen, als mit § 75 Abs. 1 Satz 2 BetrVG a. F. vereinbar betrachtet und dies mit gutem Grund.
1) Anwendbarkeit des AGG auf Sozialpläne vor Inkrafttreten des AGG: Dieses Kapitel erläutert, dass die Betriebsparteien während des Gesetzgebungsverfahrens keine Kenntnis von den finalen AGG-Regelungen haben konnten und dass eine Diskriminierung nach der Rechtslage vor dem AGG in der Regel ausschied.
2) Rechtslage nach Inkrafttreten des AGG: Hier wird dargelegt, dass das AGG an der grundsätzlichen Zulässigkeit von Höchstbetragsklauseln nichts geändert hat, da diese lediglich die Berechnungsformel begrenzen und keine unzulässige Differenzierung darstellen.
3) Grenzen von Höchstbetragsklauseln: Das Kapitel verdeutlicht, dass Klauseln, die lediglich auf den Ausschluss älterer Arbeitnehmer abzielen, unzulässig sind, es sei denn, sie lassen sich innerhalb der gesetzlichen Grenzen des AGG, beispielsweise durch Bezugnahme auf Arbeitslosengeld, rechtfertigen.
4) Verfahren bei Diskriminierungen: Dieser Abschnitt behandelt die rechtlichen Folgen bei einer unwirksamen Höchstbetragsklausel und diskutiert die Abgrenzung zwischen Leistungsklage und der Notwendigkeit von Neuverhandlungen des Sozialplans.
5) Fazit: Das Fazit bestätigt die generelle Zulässigkeit von Höchstbetragsklauseln, mahnt jedoch zur anwaltlichen Unterstützung bei der Gestaltung, um die Unwirksamkeit ganzer Sozialpläne zu vermeiden.
Sozialplan, Höchstbetragsklausel, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, AGG, Altersdiskriminierung, Abfindungsregelung, Betriebsparteien, Arbeitsrecht, Betriebszugehörigkeit, Diskriminierungsverbot, Rahmenrichtlinie, Sozialplanvolumen, Abfindungsformel, Rechtslage, Gleichbehandlung
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit von sogenannten Höchstbetragsklauseln in Sozialplänen, insbesondere vor dem Hintergrund des Schutzes vor Altersdiskriminierung.
Zentrale Themen sind die Abfindungsberechnung in Sozialplänen, die Auswirkungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie die europäische Rahmenrichtlinie zum Schutz vor Diskriminierung.
Das Ziel ist aufzuzeigen, dass Höchstbetragsklauseln trotz der Einführung des AGG weiterhin rechtlich zulässig sind, da sie eine notwendige Steuerung des Sozialplanvolumens ermöglichen.
Es handelt sich um eine juristische Fachanalyse, die sich auf die Auslegung von Gesetzen, einschlägige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) sowie die Anwendung europäischer Richtlinien stützt.
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Rechtslage vor und nach Inkrafttreten des AGG, die Definition der Grenzen für solche Klauseln sowie die prozessualen Folgen bei vermeintlicher Diskriminierung.
Zu den prägenden Begriffen zählen Sozialplan, Höchstbetragsklausel, Altersdiskriminierung, AGG und Abfindungsberechnung.
Der Autor argumentiert, dass die Klauseln lediglich die mathematische Berechnungsformel deckeln und keine Ungleichbehandlung vornehmen, da sie die Arbeitnehmer bei der Begrenzung gleich behandeln.
Der Autor weist darauf hin, dass bei einer wesentlichen Überschreitung des Sozialplanvolumens durch eine Aufstockung die Nichtigkeit des Sozialplans und die Verpflichtung zu Neuverhandlungen prozessual geltend gemacht werden sollten.
Der GRIN Verlag hat sich seit 1998 auf die Veröffentlichung akademischer eBooks und Bücher spezialisiert. Der GRIN Verlag steht damit als erstes Unternehmen für User Generated Quality Content. Die Verlagsseiten GRIN.com, Hausarbeiten.de und Diplomarbeiten24 bieten für Hochschullehrer, Absolventen und Studenten die ideale Plattform, wissenschaftliche Texte wie Hausarbeiten, Referate, Bachelorarbeiten, Masterarbeiten, Diplomarbeiten, Dissertationen und wissenschaftliche Aufsätze einem breiten Publikum zu präsentieren.
Kostenfreie Veröffentlichung: Hausarbeit, Bachelorarbeit, Diplomarbeit, Dissertation, Masterarbeit, Interpretation oder Referat jetzt veröffentlichen!

