Essay, 2008
7 Seiten
Dieser Text untersucht die Zulässigkeit von Höchstbetragsklauseln in Sozialplänen, insbesondere im Hinblick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob solche Klauseln eine Diskriminierung älterer Arbeitnehmer darstellen.
Der erste Teil des Textes beschreibt die gängige Formel zur Berechnung von Abfindungen in Sozialplänen und erklärt, wie Höchstbetragsklauseln dazu eingesetzt werden, das Sozialplanvolumen an die wirtschaftliche Situation des Unternehmens anzupassen. Es wird erläutert, dass ältere Arbeitnehmer oder solche mit langer Betriebszugehörigkeit überproportional von diesen Klauseln betroffen sind.
Der zweite Kapitelteil befasst sich mit der Anwendbarkeit des AGG auf Sozialpläne, die vor dessen Inkrafttreten vereinbart wurden. Es wird argumentiert, dass selbst bei Anwendbarkeit des § 10 Abs. 3 Nr. 6 AGG, Höchstbetragsklauseln aufgrund der bestehenden Rechtslage vor dem AGG keine unmittelbare oder mittelbare Benachteiligung älterer Arbeitnehmer darstellen. Die Argumentation stützt sich auf die Interpretation des § 75 Abs. 1 Satz 2 BetrVG a. F. und die Rechtsprechung des BAG. Es wird differenziert zwischen unmittelbarer und mittelbarer Benachteiligung im Kontext der Abfindungsregelungen.
Der dritte Abschnitt behandelt die Rechtslage nach Inkrafttreten des AGG und stellt fest, dass sich die Maßstäbe zur Beurteilung der Zulässigkeit von Höchstbetragsklauseln nicht geändert haben. Es wird auf die Argumentation eingegangen, wonach eine Deckelung von Abfindungen zwangsläufig eine Diskriminierung impliziert und diese These widerlegt.
Höchstbetragsklauseln, Sozialpläne, Abfindungen, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), Altersdiskriminierung, Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), Rahmenrichtlinie, Antidiskriminierungsrichtlinie, unmittelbare und mittelbare Diskriminierung, Rechtsprechung Bundesarbeitsgericht (BAG).
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