Examensarbeit, 2008
31 Seiten, Note: 12 Punkte - vollbefriedigend
Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
A. Einleitung
B. Allgemeine Betrachtungen
I. Menschenrechtsschutz der Vereinten Nationen
II. Sicherheitsrat
1. Reformdiskussion
2. Beschlüsse
3. Die Vorgehensweise des Sicherheitsrates
a) Unterscheidung zwischen nationalen und internationalen Auseinandersetzungen
b) Feststellung des Vorliegens einer Friedensbedrohung
4. Humanitäre Interventionen
a) Abwägung der Interessen
aa) Argumente für humanitäre Interventionen
bb) Argumente gegen humanitäre Interventionen
b) Fazit
5. Responsibility to protect
6. Wirtschaftssanktionen
C. Fallbeispiele
I. Die Kongo-Wirren
1. Der Hintergrund
2. Diskussion
3. Ergebnis
II. Somalia
1. Ausgangsbetrachtungen
2. Rechtliche Beurteilung der Resolution 794
III. Ruanda
1. Geschichtlicher Hintergrund
2. Aktivität des Sicherheitsrats
3. Rechtliche Beurteilung
IV. Haiti
1. Der Hintergrund
2. Rechtliche Beurteilung des Eingreifens des Sicherheitsrates
D. Schlussbetrachtungen und Zusammenfassung
Diese Arbeit untersucht den Wandel und die Rechtmäßigkeit des Eingreifens des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen bei gravierenden Menschenrechtsverletzungen, wobei der Fokus auf dem Spannungsfeld zwischen staatlicher Souveränität und humanitärer Verantwortung liegt.
B. Allgemeine Betrachtungen
Der internationale Menschenrechtsschutz, so wie er heute verstanden und aufgefasst wird, ist kein Instrumentarium, welches bereits mit der Schaffung der Vereinten Nationen entstanden ist. Dies stellt auch keinen Widerspruch zu Art. 1 VN-Charta von 1945 dar, in dem die Mitgliedstaaten sich verpflichten, die „Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten […] zu fördern und zu festigen.“ Früher stand allein die Friedenssicherung als Hauptaugenmerk im Zentrum der Vereinten Nationen. Erst im Laufe der Jahrzehnte kam es zu der heutigen Ausgestaltung menschenrechtlicher Instrumentarien, welche auch durch den Sicherheitsrat aufgegriffen werden. Erst konkrete Unrechtserfahrungen aus der Geschichte führten zum Bedürfnis ein System zum internationalen Menschenrechtsschutz zu integrieren. So kann man heute sagen, dass es ein umfassendes Gerüst von Menschenrechtsübereinkünften gibt. Doch allein dieses Gerüst, welches zum einen aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948 und den beiden internationalen Menschenrechtspakten aus dem Jahre 1966 über bürgerliche und politische Rechte bzw. über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte besteht, reicht alleine nicht aus. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass es vermehrt zum Eingreifen des Sicherheitsrates durch Resolutionen gekommen ist, welche den Menschenrechtsschutz zum Thema hatten.
A. Einleitung: Die Einleitung erläutert den Wandel des Sicherheitsrates nach dem Kalten Krieg und stellt die zentrale Fragestellung zur Rechtmäßigkeit von Interventionen aufgrund von Menschenrechtsverletzungen vor.
B. Allgemeine Betrachtungen: Dieses Kapitel behandelt die dogmatischen Grundlagen des Menschenrechtsschutzes, die Arbeitsweise des Sicherheitsrates sowie Instrumente wie humanitäre Interventionen, Responsibility to protect und Wirtschaftssanktionen.
C. Fallbeispiele: Anhand der Fallbeispiele Kongo, Somalia, Ruanda und Haiti wird die praktische Entwicklung des Eingreifens des Sicherheitsrates bei internen Konflikten und Menschenrechtskrisen untersucht.
D. Schlussbetrachtungen und Zusammenfassung: Die Arbeit fasst zusammen, dass sich die Praxis des Sicherheitsrates gewandelt hat und dieser zunehmend eine polizeiähnliche Kontrollfunktion zum Schutz der Menschenrechte ausübt.
Sicherheitsrat, Menschenrechtsschutz, VN-Charta, humanitäre Intervention, Friedensbedrohung, Souveränität, Intervention, Wirtschaftssanktionen, Responsibility to protect, Konfliktbewältigung, Völkerrecht, UN-Resolutionen, Menschenrechtsverletzungen, Internationale Sicherheit.
Die Arbeit analysiert, inwieweit der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen befugt und in der Lage ist, bei massiven Menschenrechtsverletzungen innerhalb eines Staates einzugreifen, ohne dabei den Grundsatz der staatlichen Souveränität zu verletzen.
Die zentralen Themen sind das Völkerrecht im Kontext von Menschenrechten, die rechtliche Auslegung der VN-Charta, verschiedene Sanktionsmöglichkeiten des Sicherheitsrates sowie die historische Entwicklung von Interventionen.
Das Ziel ist es, den Wandel der Praxis des Sicherheitsrates aufzuzeigen und zu untersuchen, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Menschenrechtsverletzungen als Bedrohung des Weltfriedens eingestuft werden können.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die dogmatische Analysen der VN-Charta mit einer fallbezogenen Untersuchung (Fallstudien) kombiniert.
Im Hauptteil werden zunächst theoretische Grundlagen (Menschenrechtsschutz, Instrumente des Sicherheitsrates) dargelegt und anschließend die vier Fallbeispiele Kongo, Somalia, Ruanda und Haiti detailliert rechtlich analysiert.
Die wichtigsten Schlüsselbegriffe sind der Sicherheitsrat, humanitäre Intervention, Friedensbedrohung, Souveränität, Wirtschaftssanktionen sowie die "Responsibility to protect".
Somalia verdeutlicht, dass der Sicherheitsrat eine Friedensbedrohung nicht zwingend an eine grenzüberschreitende Aggression knüpft, sondern auch eine desolate humanitäre Lage als hinreichend für ein Eingreifen betrachten kann.
Das Konzept wird als neues Rechtsinstrument eingeführt, das die moralische und ethische Pflicht der internationalen Gemeinschaft betont, die Bevölkerung vor schwerem Leid zu schützen, wenn der Heimatstaat dazu nicht in der Lage ist.
Die Arbeit zeigt auf, dass umfassende Wirtschaftssanktionen oft die Zivilbevölkerung unverhältnismäßig treffen und ihr humanitäres Leid verschlimmern, ohne bei den Entscheidungsträgern die gewünschte Änderung der Politik herbeizuführen.
Die Autorin weist darauf hin, dass die einseitige militärische Intervention Frankreichs in der Literatur kontrovers als unilaterale Maßnahme ohne explizite Einschaltung des Sicherheitsrates bewertet wird.
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