Doktorarbeit / Dissertation, 2004
166 Seiten, Note: 2
I. KAPITEL: EINLEITUNG
1 WACHSENDE KOSTEN DES WETTKAMPFSPORTES
2 SPONSORING ALS INSTRUMENT DER UNTERNEHMENSKOMMUNIKATION
3 FRAGESTELLUNG
4 BEGRIFFSBESTIMMUNG UND THEMENABGRENZUNG
4.1 DEFINITIONEN
4.1.1 Sport
4.1.2 Sponsoring
4.2 ABGRENZUNGEN
4.2.1 Mäzenatentum (Spendenwesen)
4.2.2 Product Placement
4.2.3 Merchandising
II. KAPITEL: DER SPORTSPONSORINGVERTRAG
1 DIE RECHTSNATUR DES SPORTSPONSORINGVERTRAGES
1.1 EINLEITUNG
1.2 DIE SELBSTBESTIMMUNG
1.2.1 Privatautonomie
1.2.2 Vertragsfreiheit
1.3 DER SPONSORINGVERTRAG ALS SYNALLAGMATISCHER VERTRAG
1.4 DER SPONSORINGVERTRAG ALS DAUERSCHULDVERHÄLTNIS
1.4.1 Die Leistungen von Sponsor und Gesponsertem und deren Auswirkung auf die Einstufung des Sponsoringvertrages als Dauerschuldverhältnis
1.4.2 Rechtsfolgen der Einstufung des Sponsoringvertrages als Dauerschuldverhältnis
1.4.2.1 Allgemeines
1.4.2.2 Außerordentliche Kündigung
1.5 DER SPONSORINGVERTRAG ALS VERTRAGSTYP SUI GENERIS
1.5.1 Die verschiedenen Elemente eines Sponsoringvertrages
1.5.1.1 Kauf (§§ 1053 ff. ABGB) und Tausch (§§ 1045 ff. ABGB)
1.5.1.2 Schenkung (§ 938 ff. ABGB)
1.5.1.3 Miete und Pacht (§§ 1090 ff. ABGB)
1.5.1.4 Leihe (§§ 971 ff. ABGB) und Darlehen (§§ 983 ff. ABGB)
1.5.1.5 Dienstvertrag (§§ 1151 ff. ABGB)
1.5.1.6 Werkvertrag (§§ 1151, 1152, 1165 ff. ABGB)
1.5.1.7 Gesellschaftsvertrag
1.5.1.8 Auftragsvertrag (§§ 1002 ff. ABGB)
1.5.2 Schlussfolgerung
2 ARTEN UND EINTEILUNG DES SPORTSPONSORINGS
2.1 SPONSORING VON EINZELSPORTLERN (INDIVIDUALSPONSORING)
2.1.1 Amateure
2.1.2 Berufssportler
2.2 SPONSORING VON VEREINEN UND GRUPPEN
2.2.1 Sponsoring von Mannschaften (Berufssportler)
2.2.2 Sponsoring von Vereinen und Verbänden (Berufssportler)
2.3 SPONSORING VON EREIGNISSEN (EVENTSPONSORING)
2.4 EINFACHE UND EXKLUSIVE (AUSSCHLIEßLICHE) SPONSORINGVERTRÄGE
3 DER VORVERTRAGLICHE BEREICH – MÖGLICHKEITEN DER VERTRAGSANBAHNUNG
3.1 VORVERTRAG
3.2 ABSICHTSERKLÄRUNG
3.3 CULPA IN CONTRAHENDO
4 DER INHALT DES VERTRAGES
4.1 EINLEITUNG UND ÜBERBLICK
4.2 PRÄAMBEL
4.3 PARTEIEN
4.3.1 Sponsor
4.3.1.1 Kapitalgesellschaft als Sponsor
4.3.1.2 Personengesellschaft als Sponsor
4.3.1.3 Genossenschaften
4.3.2 Gesponserter
4.3.2.1 Einzelsportler
4.3.2.2 Vereine und Verbände
4.3.2.3 Veranstalter
4.4 HAUPTLEISTUNGSPFLICHTEN
4.4.1 Leistungen des Sponsors
4.4.1.1 Geldzahlungen
4.4.1.2 Sachleistungen
4.4.1.3 Dienstleistungen
4.4.1.4 Sonstige (atypische) Leistungen
4.4.2 Leistungen des Gesponserten
4.4.2.1 Sponsoring eines Einzelsportlers
4.4.2.2 Sponsoring von Vereinen und Gruppen
4.4.2.3 Eventsponsoring
4.5 WEITERE VERTRAGSKLAUSELN
4.5.1 Loyalität und Wohlverhalten
4.5.2 Vertragsdauer
4.5.3 Verhaltensabstimmung und Schonungsklauseln
4.5.4 Kommunikationsgarantie
4.5.5 Gerichtsstand und anwendbares Recht
4.5.6 Haftung
4.5.7 Sicherheiten
4.5.8 Leistungsstörungen
4.5.8.1 Unmöglichkeit der Leistung
4.5.8.2 Verzug
4.5.8.3 Gewährleistung
Ziel der Arbeit ist es, die unklare Rechtsnatur des Sponsoringvertrages im österreichischen Recht zu analysieren, die Stellung dieses Vertragstypus im Schuldrecht zu bestimmen und Wege für eine optimierte Vertragsgestaltung aufzuzeigen, um Sponsorships im Hochleistungssport rechtssicher abzuwickeln.
1.4.2.2 Außerordentliche Kündigung
Jedes Schuldverhältnis muss in irgendeiner Weise eine zeitliche Befristung erfahren, weil es mit dem Grundsatz der Selbstbestimmung des Einzelnen nicht vereinbar wäre, ließe man unlösbare Dauerrechtsbeziehungen zu. Sponsoringverträge als Dauerschuldverhältnisse enden durch Zeitablauf, durch einverständliche Auflösung oder durch einseitigen, rechtsgestaltenden Akt (Kündigung bzw. vorzeitige Aufhebung).110
a) Der Grundsatz
Ferner wurde in der Literatur in analoger Anwendung der §§ 1162, 1117 f., 1210 ABGB und anderen Bestimmungen der Grundsatz entwickelt, dass Dauerschuldverhältnisse aus wichtigen Gründen jederzeit - auch ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung - aufgelöst werden können.111 Dies vor allem mit der Begründung, dass Dauerrechtsbeziehungen in hohem Maße empfindlich für die Veränderung der für den Vertrag maßgebenden Verhältnisse sind, da es auch den sorgfältigsten Parteien nicht möglich ist, für alle Wechselfälle der unabsehbaren Zukunft Vorsorge zu treffen.112 Eine solche Auflösung aus wichtigem Grunde bezeichnet man als „außerordentliche Kündigung“ eines Dauerschuldverhältnisses. Eine solche kommt sowohl bei auf bestimmte als auch bei auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Sponsoringverträgen in Betracht. Letztere werden idR durch ordentliche Kündigung aufgelöst.
I. KAPITEL: EINLEITUNG: Behandelt die wachsende wirtschaftliche Bedeutung des Sportsponsorings, die Gründe für das Sponsoringengagement von Unternehmen sowie die daraus resultierende rechtliche Fragestellung.
II. KAPITEL: DER SPORTSPONSORINGVERTRAG: Analysiert die Rechtsnatur des Sponsoringvertrages als atypisches Dauerschuldverhältnis, verschiedene Sponsoringarten, Möglichkeiten der Vertragsanbahnung und die detaillierten Regelungsinhalte von Sponsoringverträgen.
Sportsponsoring, Sponsoringvertrag, Dauerschuldverhältnis, Atypische Verträge, Vertragsgestaltung, Rechtsnatur, Imagetransfer, Individualsportler, Vereine, Eventsponsoring, Rechtssicherheit, Leistungsstörungen, außerordentliche Kündigung, Namensrechte, Bildnisschutz
Die Arbeit untersucht die rechtliche Einordnung von Sponsoringverträgen im Sport, da es für diesen modernen Vertragstypus im österreichischen Recht keine expliziten gesetzlichen Bestimmungen gibt.
Die Arbeit behandelt die Einordnung des Sponsoringvertrags als Dauerschuldverhältnis, die Abgrenzung zu anderen Rechtsgeschäften wie Spenden oder Product Placement, sowie die spezifischen Regelungen für die Vertragsgestaltung.
Ziel ist es, Wege aufzuzeigen, wie die Vertragsgestaltung optimiert werden kann, damit Sponsoringverhältnisse möglichst frei von rechtlichen Problemen und Interessenskonflikten abgewickelt werden können.
Die Arbeit nutzt die Analyse von Rechtsprechung, einschlägiger Literatur und gesetzlichen Rahmenbedingungen, um eine dogmatische Einordnung des Sponsoringvertrags zu erarbeiten.
Im Hauptteil wird intensiv auf die Rechtsnatur des Vertrages, die Rechte und Pflichten der Parteien (Sponsor, Einzelsportler, Vereine, Veranstalter) und auf Szenarien der Leistungsstörung eingegangen.
Begriffe wie "synallagmatisches Dauerschuldverhältnis", "Ausrüstervertrag", "Imageschaden", "wichtiger Grund zur Kündigung" und "Satzungsautonomie" sind zentral.
Der Autor argumentiert, dass Dopingverstöße oft einen "wichtigen Grund" für eine außerordentliche Kündigung darstellen können, da sie den zentralen, vom Sponsor erwarteten Imagetransfer massiv stören.
Satzungen sind im Rahmen der Satzungsautonomie grundsätzlich zulässig, können jedoch mit den Persönlichkeitsrechten der Sportler kollidieren, weshalb der Autor "Öffnungsklauseln" zur Kompromissfindung vorschlägt.
Der Autor ordnet diese als eine Art "Rechtspacht" ein, da das Namensrecht an einem Stadion nicht vollständig übertragen, sondern nur die Nutzung zeitlich begrenzt eingeräumt wird.
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