Diplomarbeit, 2008
97 Seiten, Note: 1,3
1. Einführung
2. Der Betriebsübergang nach BAG-Rechtssprechung bis zur Umsetzung der RL 77/187/EWG
2.1 Entstehungsgeschichte der Richtlinie
2.2 RL 77/187/EWG
2.2.1 Anwendungsbereich der Richtlinie
2.2.2 Rechtsfolgen der Richtlinie
2.2.3 Sonderfall Konkurs
3. Maßgebliche Entscheidungen des EuGH
3.1 Rechtssprechung des EuGH
3.1.1 Christel Schmidt
3.1.2 Ole Rygaard ./. Strø Mølle
3.1.3 Albert Merckx
3.1.4 Ayşe Süzen
3.2 Resonanz der Entscheidung
3.2.1 im britischen Recht
3.2.2 im dänischen Recht
3.2.3 im deutschen Recht
3.2.4 im französischen Recht
4. Deutsche Rechtssprechung nach dem Urteil des EuGH
4.1 Trainerwechsel kein Betriebsübergang: BAG, Urteil vom 05.02.2004 – 8 AZR 639/02
4.2 Kein Betriebsübergang bei Umstellung von Fachverkauf auf Discounter: BAG, Urteil vom 13.07.2006 – 8 AZR 331/05
4.3 Betriebsübergang I – Bodenpersonal einer Fluglinie: BAG, Urteil vom 16.05.2007 – 8 AZR 693/06
4.4 Kein Widerspruchsrecht bei Erlöschen des bisherigen Arbeitgebers: BAG, Urteil vom 21.02.2008 – 1 AZR 157/07
4.5 Spaltung eines Betriebs als Betriebsänderung: BAG, Beschluss vom 18.03.2008 – 1 ABR 77/06
4.6 Betriebsübergang – Gründung einer Gesellschaft zur Personalgestellung: BAG, Urteil vom 21.05.2008 - 8 AZR 481/07
5. Heutige Geltung und Auslegung des § 613a BGB
5.1 Anwendungsbereich des § 613a BGB
5.1.1 Sachlicher Anwendungsbereich
5.1.2 Persönlicher Anwendungsbereich
5.1.3 Räumlicher Anwendungsbereich
5.2 Tatbestandsvoraussetzungen
5.2.1 Übergang eines Betriebs oder Betriebsteils
5.2.2 Übergang durch Rechtsgeschäft
5.2.3 Übergang auf einen neuen Inhaber
5.2.4 Zeitpunkt des Übergangs
5.3 Rechtsfolgen des Betriebsübergangs
5.3.1 Übergang der einzelvertraglichen Rechte und Pflichten auf den neuen Inhaber
5.3.2 Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen
5.3.3 Fortgeltung von Tarifverträgen
5.4 Haftung
5.4.1 Haftung des Erwerbers
5.4.2 Haftung des bisherigen Inhabers
5.5 Besonderer Kündigungsschutz im § 613a Abs. 4 BGB
5.5.1 Kündigung aufgrund des Betriebsübergangs
5.5.2 Kündigung aus anderen Gründen
5.6 Unterrichtungspflicht und Widerspruchsrecht
5.6.1 Unterrichtung der Arbeitnehmer
5.6.2 Voraussetzungen eines wirksamen Widerspruchs
5.6.3 Bindung an einen erklärten Widerspruch
5.6.4 Folgen eines wirksam ausgeübten Widerspruchsrechts
6. Zusammenfassung
Die vorliegende Arbeit untersucht die Auswirkungen eines Betriebsübergangs auf Arbeitsverhältnisse unter Berücksichtigung der deutschen Rechtslage sowie europarechtlicher Vorgaben, insbesondere im Kontext der Rechtsprechung des EuGH und des BAG.
1. Einführung
Ein berühmtes Sprichwort besagt, dass das einzig Beständige der Wechsel sei. Dies trifft durchaus auch auf die „rechtliche und tatsächliche Verfassung heutiger Wirtschaftsunternehmen“ zu. Fast täglich berichtet die Presse über die Fusion, Reorganisation, Veräußerung, Sanierung oder – im schlechtesten Fall – Insolvenz bekannter Firmen. All diese Vorgänge verkörpern im Grunde „Maßnahmen der Marktanpassung“. Eine freie Marktwirtschaft wäre nicht möglich, wenn die teilhabenden Unternehmen nicht in der Lage wären, sowohl mit ihrem „externen Verhalten“ als auch ihren „internen Strukturen“ entsprechend auf neue Marktgegebenheiten zu reagieren. Ein Verdienst der sozialen Marktwirtschaft ist deswegen, dass Arbeitnehmer, die von derartigen Veränderungen tangiert sind, nicht nur als bloßer Gegenstand solcher Marktentwicklungen betrachtet werden, sondern mit eigenen „Rechtspositionen“ versehen wurden und das sowohl auf individualrechtlicher (Inhalt und Bestandschutz von Arbeitsverhältnissen) als auch kollektivrechtlicher Ebene (Betriebsverfassung, Tarifrecht, Unternehmensmitbestimmung).
Es zeigt sich heute bei jeder größeren Umstrukturierungsmaßnahme immer mehr, dass Gesellschafts-, Unternehmens- und Arbeitsrecht ineinandergreifen. Dadurch werden derartige Gestaltungsaufgaben in der Praxis immer anspruchsvoller. Das Arbeitsrecht hat ähnlich dem Steuerrecht gewiss einen mit- und möglicherweise sogar alleinbestimmenden Einfluss auf derartige „unternehmerische Anpassungsprozesse“. Diese können mit den gängigen Regeln des allgemeinen Zivil- und Gesellschaftsrechts größtenteils nicht mehr zufriedenstellend gelöst werden, sondern setzen auch besondere arbeitsrechtliche Kenntnisse voraus.
Dies kann vor allem dann enorme Probleme bereiten, wenn die Umsetzung der unternehmerischen Entscheidungen einen sog. Betriebs- oder Betriebsteilübergang gem. § 613a BGB zur Folge haben.
Auf den ersten Blick wirkt die Norm ziemlich eindeutig. Allerdings lässt sich in den letzten Jahren feststellen, dass sich die Vorschrift in der Praxis oftmals nur schwer verwirklichen lässt und etliche Fragen mit sich bringt, die das BAG und der EuGH bislang durch ihre Rechtsprechung nur zum Teil entscheiden konnten. Deswegen herrscht trotz vieler entsprechender Gerichtsentscheidungen nach wie vor Unsicherheit darüber, „ob und unter welchen Voraussetzungen ein Betriebs(teil)übergang vorliegt und welche Folgen für die Unternehmen und die Mitarbeiter mit einem Betriebsübergang verbunden sind.“
1. Einführung: Diese Einleitung beleuchtet die wirtschaftliche Dynamik von Unternehmen und die Notwendigkeit von Rechtssicherheit für Arbeitnehmer bei Betriebsübergängen.
2. Der Betriebsübergang nach BAG-Rechtssprechung bis zur Umsetzung der RL 77/187/EWG: Dieses Kapitel erläutert die deutsche Ausgangslage vor der EU-Richtlinie und die Versuche, Arbeitnehmerrechte durch allgemeine zivilrechtliche Grundsätze zu sichern.
3. Maßgebliche Entscheidungen des EuGH: Das Kapitel analysiert die wegweisende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Definition der wirtschaftlichen Einheit und deren Resonanz in verschiedenen europäischen Rechtsordnungen.
4. Deutsche Rechtssprechung nach dem Urteil des EuGH: Hier werden aktuelle BAG-Entscheidungen diskutiert, die verdeutlichen, wie deutsche Gerichte die europäische Rechtsprechung in der Praxis anwenden und abgrenzen.
5. Heutige Geltung und Auslegung des § 613a BGB: Dieses zentrale Kapitel behandelt detailliert den Anwendungsbereich, die Tatbestandsvoraussetzungen, Rechtsfolgen, Haftungsfragen sowie Kündigungs- und Unterrichtungspflichten.
6. Zusammenfassung: Das abschließende Kapitel fasst die wesentlichen Erkenntnisse der Arbeit zusammen und gibt einen Ausblick auf die fortbestehenden Rechtsunsicherheiten im Bereich des Betriebsübergangs.
Betriebsübergang, § 613a BGB, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer, EuGH, BAG, wirtschaftliche Einheit, Kündigungsschutz, Haftung, Widerspruchsrecht, Unterrichtungspflicht, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Outsourcing, Funktionsnachfolge.
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Behandlung von Arbeitsverhältnissen bei einem Betriebsübergang, insbesondere im Spannungsfeld zwischen deutscher Gesetzeslage und europarechtlichen Vorgaben.
Zentrale Themen sind der Schutz von Arbeitnehmerrechten, die Definition der "wirtschaftlichen Einheit", die Haftungsregeln für Veräußerer und Erwerber sowie die spezifischen Informationspflichten des Arbeitgebers.
Das Ziel ist es, Personalverantwortlichen einen Überblick über den Stand der Rechtslage zu geben und ein tieferes Verständnis für die praktischen Schwierigkeiten bei der Umsetzung des § 613a BGB zu vermitteln.
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Untersuchung, die maßgebliche Entscheidungen des EuGH und des BAG analysiert, um die Auslegung von Gesetzen und Richtlinien zu erläutern.
Der Hauptteil gliedert sich in eine historische Betrachtung, die Analyse der EuGH-Rechtsprechung, eine Auswertung aktueller BAG-Urteile sowie eine detaillierte Erläuterung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs.
Begriffe wie Betriebsidentität, wirtschaftliche Einheit, Betriebsrisiko, Gesamtrechtsnachfolge und Widerspruchsrecht stehen im Fokus der juristischen Auseinandersetzung.
Diese Differenzierung ist entscheidend, da § 613a BGB nur bei einem Betriebsübergang anwendbar ist; bei einer reinen Funktionsnachfolge greift der besondere Schutz für Arbeitnehmer gemäß dieser Norm hingegen in der Regel nicht.
Das Widerspruchsrecht erlaubt es dem Arbeitnehmer, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber zu verhindern, wodurch das Arbeitsverhältnis bei dem bisherigen Arbeitgeber verbleibt, wenngleich dies oft mit dem Risiko betriebsbedingter Kündigungen verbunden ist.
Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer schriftlich über den Zeitpunkt des Übergangs, den Grund, die Folgen und die geplanten Maßnahmen informieren. Fehler in dieser Unterrichtung können die gesetzliche Widerspruchsfrist des Arbeitnehmers hemmen.
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