Diplomarbeit, 2004
116 Seiten, Note: 1,7
I. Problemstellung
II. Deutsche Bankentöchter in Luxemburg
1. Der Finanzplatz Luxemburg und seine Bedeutung für deutsche Banken
2. Aufsichtsrechtliche Rahmenbedingungen
III. Zivil- und steuerrechtliche Grundlagen der Stillen Gesellschaft
1. Hybride Finanzierungsformen und stille Beteiligung
2. Die stille Gesellschaft im deutschen Recht
a) Gesellschaftsrecht
(1) Begriff und Wesen
(2) Erscheinungsformen
(3) Abgrenzung gegenüber anderen Rechtsverhältnissen
(i) Partiarisches Darlehen
(ii) Metageschäft
(iii) Unterbeteiligung
b) Steuerrecht
(1) Einkünftequalifikation
(2) Steuersubjekteigenschaft
(i) Atypisch stille Gesellschaft
(ii) Typisch stille Gesellschaft
3. Die stille Gesellschaft im luxemburgischen Recht
a) Gesellschaftsrecht
b) Steuerrecht
(1) Steuersubjekteigenschaft
(2) Einkünftequalifikation
IV. Steuerliche Behandlung in Luxemburg
1. Ebene der Tochtergesellschaft
2. Ebene der Muttergesellschaft
V. Die stille Gesellschaft im DBA Luxemburg
1. Entstehung und Aufbau des DBA Luxemburg
2. Grundsätze der Abkommensanwendung
3. Abkommensberechtigung der stillen Gesellschaft
4. Einkünftequalifikation der Vergütungen aus typisch stillen Beteiligungen
a) Allgemeine Einordnung
(1) OECD-MA
(2) Deutsche Abkommenspraxis
b) Einordnung im DBA Luxemburg
(1) Einbeziehung in den Dividendenbegriff
(2) Ausschüttende Person
(i) Deutsche Sicht
(ii) Luxemburgische Sicht
(3) Ergebnis
VI. Gewährung des Schachtelprivilegs für Vergütungen aus typisch stillen Beteiligungen im DBA Luxemburg
1. Schachtelprivileg im Quellenstaat
a) Zahlung von einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in einem der Vertragsstaaten
b) Zahlung an eine Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz im anderen Staat
c) Vorliegen einer Schachtelbeteiligung
d) Ergebnis
2. Schachtelprivileg im Wohnsitzstaat
a) Bisherige Praxis und derzeitige Situation
b) Rechtsauffassung der Finanzverwaltung
c) Auslegung der Abkommensvorschriften
(1) Bedeutung des WÜRV
(2) Methoden der Auslegung
(3) Grammatikalische und systematische Auslegung
(i) Dividendenbegriff
(ii) Einheitlichkeit des Dividendenbegriffs
(iii) Zahlung von einer Kapitalgesellschaft mit Wohnsitz in dem anderen Staat
(iv) Zahlung an eine Kapitalgesellschaft im Wohnsitzstaat
(v) Vorliegen einer Schachtelbeteiligung
(vi) Ergebnis
(4) Teleologische Auslegung
(i) Objektiv-teleologische Auslegung
(ii) Historisch-teleologische Auslegung
(iii) Teleologische Reduktion
(5) Auslegung durch Abkommensvergleich
(i) Abkommensvergleich als Auslegungsmethode
(ii) Durchführung
(iii) Ergebnis
(6) Gesamtergebnis der Auslegung
VII. Auswirkungen des § 8a KStG
1. Einführung
2. Anwendungsbereich
3. Umqualifizierung mit Wirkung für Anteilseigner
4. Fiktive Anwendung auf ausländische Tochter
5. Europarechtliche Vorgaben
a) Verletzung einer Grundfreiheit
b) Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit
c) Eingriff in den Schutzbereich
(1) Diskriminierungsverbot
(2) Beschränkungsverbot
d) Rechtfertigung des Eingriffs
(1) Art. 46 Abs. 1 EGV
(2) Zwingende Gründe des Allgemeininteresses
(i) Wirksame steuerliche Kontrolle
(ii) Missbrauchsbekämpfung
(iii) Steuereinbußen
(iv) Kohärenz der Steuersystems
e) Ergebnis
6. Zusammenfassende Würdigung
VIII. Fazit
Die Arbeit untersucht die steuerliche Behandlung von Vergütungen aus typisch stillen Beteiligungen deutscher Gesellschaften an luxemburgischen Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung des Schachtelprivilegs im DBA Luxemburg. Die zentrale Forschungsfrage ist, ob bei einer gleichzeitigen Schachtelbeteiligung das internationale Schachtelprivileg des DBA Luxemburg auf diese Vergütungen Anwendung findet und somit eine Freistellung in Deutschland ermöglicht, wobei auch die Auswirkungen der Neuregelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung (§ 8a KStG) beleuchtet werden.
3. Abkommensberechtigung der stillen Gesellschaft
Der allgemeinen Einordnung im OECD-MA zufolge ist eine stille Gesellschaft keine Gesellschaft i. S. d. Art. 3 Abs. 1 Buchst. b OECD-MA und auch nicht i.S.v. Art. 4 OECD-MA in einem der Vertragstaaten ansässig. Mit Blick auf Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 DBA Luxemburg wird erkenntlich, dass eine stille Gesellschaft die Personeneigenschaft dieses Abkommens ebenfalls nicht erfüllt, da sie weder juristische Person ist noch als solche bei der Besteuerung behandelt wird. Sie kann zudem keinen Wohnsitz i. S. d. Art. 3 DBA Luxemburg innehaben, da dieser nur für natürliche und juristische Personen i. S. d. Art. 2 Abs. 1 DBA Luxemburg bestimmbar ist. Somit ist sie in keinem der Vertragstaaten ansässig. Bei der Abkommensanwendung ist folglich stets auf die an der stillen Gesellschaft beteiligten Personen abzustellen; nur diese können abkommensberechtigt sein.
I. Problemstellung: Einführung in die Problematik der steuerlichen Behandlung von stillen Beteiligungen luxemburgischer Tochtergesellschaften durch deutsche Muttergesellschaften.
II. Deutsche Bankentöchter in Luxemburg: Überblick über den luxemburgischen Finanzsektor und die dort geltenden aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen für Kreditinstitute.
III. Zivil- und steuerrechtliche Grundlagen der Stillen Gesellschaft: Analyse der gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Charakteristika stiller Gesellschaften nach deutschem und luxemburgischem Recht.
IV. Steuerliche Behandlung in Luxemburg: Untersuchung der Besteuerung von Vergütungen auf Ebene der Tochtergesellschaft und der Muttergesellschaft unter luxemburgischem Steuerrecht.
V. Die stille Gesellschaft im DBA Luxemburg: Eingehende Analyse der Einordnung der stillen Gesellschaft in das Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg.
VI. Gewährung des Schachtelprivilegs für Vergütungen aus typisch stillen Beteiligungen im DBA Luxemburg: Untersuchung der Voraussetzungen für die Anwendung des Schachtelprivilegs auf Vergütungen aus stillen Beteiligungen.
VII. Auswirkungen des § 8a KStG: Erörterung der Auswirkungen der Neuregelungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung auf den untersuchten Sachverhalt.
VIII. Fazit: Zusammenfassende Würdigung der Ergebnisse und Beurteilung der Position der Finanzverwaltung.
Typisch stille Beteiligung, Luxemburg, Schachtelprivileg, DBA Luxemburg, Körperschaftsteuer, Betriebsausgabenabzug, Gewinnanteile, Doppelbesteuerungsabkommen, § 8a KStG, Gesellschafter-Fremdfinanzierung, Quellensteuer, Freistellungsmethode, Kapitalimportneutralität, Unternehmensbesteuerung.
Die Arbeit analysiert die steuerliche Behandlung von Vergütungen aus typisch stillen Beteiligungen, die von luxemburgischen Kapitalgesellschaften an deutsche Gesellschafter gezahlt werden, insbesondere im Kontext des DBA Luxemburg.
Die Themenfelder umfassen das Zivil- und Steuerrecht der stillen Gesellschaft in beiden Ländern, die Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen sowie die Auswirkungen der deutschen Gesellschafter-Fremdfinanzierungsregeln (§ 8a KStG).
Das Ziel ist zu klären, ob unter dem DBA Luxemburg eine Freistellung der Vergütungen aus einer typisch stillen Beteiligung in Deutschland möglich ist, sofern gleichzeitig eine Schachtelbeteiligung besteht.
Die Arbeit nutzt die juristische Auslegungsmethode nach dem Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (WÜRV), um die Bestimmungen des DBA Luxemburg zu interpretieren.
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Einordnung stiller Gesellschaften in das Abkommensrecht, der Prüfung des Schachtelprivilegs und der teleologischen Auslegung der einschlägigen Vorschriften.
Zu den Kernbegriffen zählen Typisch stille Beteiligung, Schachtelprivileg, DBA Luxemburg, Körperschaftsteuer und Gesellschafter-Fremdfinanzierung.
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass die Versagung der Schachtelfreistellung durch die Finanzverwaltung nicht gerechtfertigt ist und in zukünftigen gerichtlichen Auseinandersetzungen wahrscheinlich keinen Bestand haben wird.
Der § 8a KStG dient als ergänzender Untersuchungsgegenstand, um zu prüfen, ob dessen Neuregelung zu einer steuerfreien Vereinnahmung der Vergütungen auf Ebene der Muttergesellschaft führen kann.
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