Diplomarbeit, 2008
80 Seiten, Note: 1,3
Diese Diplomarbeit analysiert kritisch den Grundsatz der Tarifeinheit am Beispiel des Tarifkonflikts bei der Deutschen Bahn AG. Ziel ist es, die rechtlichen und praktischen Aspekte der Tarifeinheit zu beleuchten und deren Auswirkungen auf die Beteiligten zu untersuchen.
Die Einleitung beschreibt die Problemstellung des Grundsatzes der Tarifeinheit und dessen aktuelle Relevanz, insbesondere im Kontext des Konflikts zwischen der Deutschen Bahn und der GDL. Die folgenden Kapitel untersuchen die historische Entwicklung und die rechtlichen Grundlagen der Tarifeinheit, sowohl im Arbeitsverhältnis als auch im Betrieb. Es werden verschiedene Ansätze zur Auflösung von Tarifkonkurrenz und die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) analysiert. Das Kapitel zum Praxisfall Deutsche Bahn AG beschreibt den Konflikt zwischen der DB AG und der GDL, die Forderungen der GDL und den Verlauf des Tarifstreits, ohne jedoch auf die Schlussfolgerungen oder die finale Einigung einzugehen. Die Kapitel zur Vermeidung von Tarifkollisionen skizzieren verschiedene Lösungsansätze.
Tarifeinheit, Tarifkonkurrenz, Tarifpluralität, Koalitionsfreiheit, Tarifkonflikt, Deutsche Bahn AG, GDL, Bundesarbeitsgericht (BAG), Arbeitsrecht, Kollektivvertrag.
Tarifeinheit bedeutet, dass in einem Betrieb für die gleichen Arbeitsverhältnisse nur ein Tarifvertrag zur Anwendung kommen soll („Ein Betrieb – ein Tarifvertrag“).
Tarifkonkurrenz liegt vor, wenn mehrere Tarifverträge denselben Arbeitnehmer betreffen; Tarifpluralität meint, dass im selben Betrieb verschiedene Tarifverträge für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen gelten.
Der Konflikt zwischen der DB AG und der Gewerkschaft GDL zeigte die Problematik auf, wenn eine Spartengewerkschaft eigene Verträge neben der Mehrheitsgewerkschaft (EVG) durchsetzen will.
Die Arbeit untersucht, ob der Zwang zur Tarifeinheit gegen Artikel 9 Abs. 3 GG verstößt, da er kleineren Gewerkschaften die Möglichkeit nehmen könnte, wirksam für ihre Mitglieder zu verhandeln.
Möglichkeiten sind die präzise Einschränkung von Geltungsbereichen, der Abschluss mehrgliedriger Verträge oder gesetzliche Regelungen zur Tarifeinheit.
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