Akademische Arbeit, 2021
66 Seiten, Note: 1,7
1. Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Gang der Untersuchung
2. Grundprobleme internationaler Steuerrechtsordnungen
2.1 Kollision von Besteuerungsansprüchen
2.2 Besteuerungsinkongruenzen
2.3 Qualifikationskonflikte als Ursache hybrider Gestaltungen
2.3.1 Hybride Rechtsträger - Steuersubjektqualifikation
2.3.2 Hybride Rechtsträger - Besteuerungskonzeption
2.3.3 Hybride Finanzierungsinstrumente
2.3.4 Übersicht und Beurteilung
3. § 4k EStG-E Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen
3.1 Überblick und Vorüberlegungen
3.1.1 Anwendungsbereich des § 4k EStG-E
3.1.2 Nahe stehende Personen
3.1.3 Abgestimmtes Verhalten
3.1.4 Strukturierte Gestaltungen
3.1.5 Anwendungsreihenfolge
3.2 § 4k Abs. 1 - Betriebsausgabenabzugsverbot bei hybridem Kapitalvermögen
3.2.1 S. 1 - Versagung des Betriebsausgabenabzugs bei D/NI-Ergebnissen
3.2.2 S. 2 - Ausnahme bei temporären Inkongruenzen
3.3 § 4k Abs. 2 - Betriebsausgabenabzugsverbot bei hybriden Rechtsträger
3.3.1 S. 1 - Versagung des Betriebsausgabenabzugs bei D/NI-Ergebnissen
3.3.2 S. 2 Keine Anwendung des § 39 AO
3.3.2 S. 3 Rückausnahme bei doppelt berücksichtigten Erträgen
3.3 § 4k Abs. 3 - Sonstige Zuordnungs- oder Zurechnungskonflikte
3.4 § 4k Abs. 4 - Abzugsverbot bei doppeltem Betriebsausgabenabzug
3.4.1 S. 1 Abzugsverbot bei doppeltem Betriebsausgabenabzug
3.4.2 S. 2 Ausnahme - Rückkehr zum Betriebsausgabenabzug
3.4.3 S. 3 Ausnahme - doppelt besteuert Erträge
3.4.4 S. 4 Ausnahme - Betriebsausgabenabzug bei Anrechnungsfällen
3.5 § 4k Abs. 5 - importierte Besteuerungsinkongruenzen
3.5.1 S. 1 Versagung bei importierten Besteuerunginkongruenzen
3.5.2 S. 2 Rückausnahme bei importierten Besteuerungsinkongruenzen
4. Fazit
Das primäre Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, den Gesetzesentwurf für den § 4k EStG-E im Kontext der Umsetzung der ATAD-Richtlinie in deutsches Recht zu analysieren und kritisch zu hinterfragen, um mögliche Ungenauigkeiten bei der Gesetzesformulierung zu identifizieren und einen Beitrag zur Rechts- und Planungssicherheit zu leisten.
2.3.1 Hybride Rechtsträger - Steuersubjektqualifikation
Qualifikationskonflikte können entstehen, indem die Rechtsträger (Steuersubjekte) durch die beteiligten Staaten unterschiedlich gewürdigt werden. Dies kann u.a. der Fall sein, wenn ein Rechtsträger grenzüberschreitend tätig wird und die Einordnung in die entsprechenden nationalen Vorschriften zu abweichenden Ergebnissen führt. Es bestehen, keine allgemein gültigen Regelungen, die sicherstellen, dass die jeweiligen Rechtsträger in allen Staaten die selbe steuerliche Qualifikation erfahren. Die Qualifikation eines ausländischen Rechtsträgers und die Zurechnung von Einkünften dieses Rechtsträgers erfolgt für die Zwecke der Besteuerung ausschließlich nach Maßgabe des nationalen Rechts. Die deutsche Finanzverwaltung hat aus der zahlreichen und maßgeblichen Rechtsprechung zum Typenvergleich den sog. LLC-Erlass entwickelt, aus dem die Qualifikation ausländischer Rechtsträger anhand von unterschiedlichen Kriterien vorgenommen wird. Eine (eigenständige) Qualifikation kann jedoch unterbleiben, sofern die Finanzverwaltung bereits eine Qualifikation des ausländischen Rechtsträgers vorgenommen hat und diese im Anhang der Betriebsstättenverwaltungsgrundsätze abgebildet ist. Das folgende Beispiel soll zur Verdeutlichung der Situation dienen:
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Komplexität des deutschen Steuerrechts, stellt die Problemstellung hybrider Gestaltungen vor und definiert das Ziel der Arbeit, den § 4k EStG-E hinsichtlich seiner Umsetzung der ATAD-Vorgaben kritisch zu prüfen.
2. Grundprobleme internationaler Steuerrechtsordnungen: Dieses Kapitel erläutert die theoretischen Grundlagen der Kollision von Besteuerungsansprüchen sowie die Entstehung von Besteuerungsinkongruenzen durch Qualifikationskonflikte bei Rechtsträgern und Finanzierungsinstrumenten.
3. § 4k EStG-E Betriebsausgabenabzug bei Besteuerungsinkongruenzen: Das Kernkapitel der Arbeit vergleicht systematisch die Regelungsempfehlungen der ATAD-Richtlinie mit dem nationalen Referentenentwurf des § 4k EStG-E und analysiert detailliert dessen Absätze zur Versagung des Betriebsausgabenabzugs.
4. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse der Analyse zusammen, betont die teilweise über die ATAD-Vorgaben hinausgehende Verschärfung der nationalen Regelungen und unterstreicht den Bedarf an weiterer Konkretisierung durch Finanzverwaltung und Rechtsprechung, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.
§ 4k EStG-E, ATAD, Betriebsausgabenabzugsverbot, Besteuerungsinkongruenzen, hybride Gestaltungen, Qualifikationskonflikte, Steuerumgehung, Deduction/Non-Inclusion, Double-Deduction, Internationale Unternehmensbesteuerung, Rechtsunsicherheit, Personengesellschaft, Finanzierungsinstrumente, Steuersubjektqualifikation, Importierte Besteuerungsinkongruenzen.
Die Arbeit behandelt die Umsetzung der Anti-Tax-Avoidance-Directive (ATAD) in das nationale Recht, konkret in Form des neuen § 4k EStG-E, der den Betriebsausgabenabzug bei hybriden Gestaltungen und Besteuerungsinkongruenzen regeln soll.
Zentrale Themen sind die Problematik hybrider Rechtsträger, hybrider Finanzierungsinstrumente, unterschiedliche Besteuerungskonzepte in verschiedenen Ländern und die daraus resultierenden Qualifikationskonflikte.
Das Ziel ist es, den Gesetzesentwurf des § 4k EStG-E kritisch auf seine Eignung zur Umsetzung der ATAD-Vorgaben zu prüfen und mögliche Ungenauigkeiten bei der Gesetzesformulierung aufzudecken, um die Planungssicherheit zu erhöhen.
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Grundlage der internationalen Steuerrechtsnormen, gefolgt von einer systematischen, vergleichenden Analyse des Gesetzestextes mit den ATAD-Vorgaben, ergänzt durch zahlreiche Fallbeispiele.
Im Hauptteil werden die einzelnen Absätze des § 4k EStG-E detailliert analysiert, von der Grundregel bei hybriden Finanzierungen bis hin zu importierten Besteuerungsinkongruenzen, jeweils mit Bezug auf die Gesetzesbegründung und aktuelle Literatur.
Die Arbeit wird durch Begriffe wie § 4k EStG-E, hybride Gestaltungen, Besteuerungsinkongruenzen, Qualifikationskonflikte und internationale Unternehmensbesteuerung charakterisiert.
Die Versagung dient dazu, eine Aushöhlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage zu verhindern, die entsteht, wenn Aufwendungen in einem Staat abziehbar sind, ohne dass entsprechende Erträge in einem anderen Staat besteuert werden.
Der Autor bemängelt die teilweise unbestimmten Rechtsbegriffe und die strenge Auslegung im Gesetzesentwurf, die zu einer erheblichen administrativen Herausforderung für sowohl die Finanzverwaltung als auch für steuerpflichtige Unternehmen führen.
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