Diplomarbeit, 2001
129 Seiten, Note: gut
Einleitung
I. Warum der Staat in der Religion gründet
a. Vom Gesellschaftsvertrag zu seiner Voraussetzung
b. Von der Notwendigkeit der Tugend
c. Das Gewissen und das Absolute
II. Rousseaus Kritik der positiven Religionen
a. Die antike Polis und ihre Religion du Citoyen
b. Rousseaus Kritik des Christentums
1. Kritik der Religion du Prêtre
2. Kritik durch die Religion de l`Homme
3. Die Unhaltbarkeit der Religion de l`Homme
c. Kritik von Judentum und Islam
III. Die moderne Republik und die Religion
a. Die Konstruktion einer Religion Civile
b. Trennung aber Beziehung von Religion und Staat
c. Der Staat und sein notwendiges Ende
Die Arbeit untersucht das fundamentale Verhältnis von Religion und Staat im Denken von Jean-Jacques Rousseau, wobei sie insbesondere die Frage verfolgt, wie religiös begründete sittliche Normen für eine moderne Republik konstituierend wirken können, ohne die individuelle Freiheit zu untergraben.
c. Das Gewissen und das Absolute
Die sittlichen Normen müssen also religiös begründet sein, weil der Handelnde sich mit den Geboten und Verboten nur dann identifizieren kann, wenn er sein innerstes Wesen damit verbunden weiß und so meint Rousseau, daß allen Menschen diese Prinzipien ins Herz eingegraben sind und es genüge, der Stimme des Gewissens zu folgen, wenn man also auf diese innere Stimme hört. Hier haben wir an beiden genannten Stellen wieder die Unterscheidung zwischen Eigenliebe und Selbstliebe, von denen die eine auf das sittlich Gute, die andere auf die Befriedigung der Bedürfnis der Leidenschaften geht.
Rousseau wollte in seinen Diskursen beweisen, daß das System der Bedürfnisbefriedigung nur zu immer größerer Abhängigkeit des Menschen von seinen Leidenschaften führt und deshalb etwa auch die Entwicklung der Wissenschaften und Künste keine Verbesserung der Moralität gebracht habe. Auch Kant kann dieser Kritik Positives abgewinnen dadurch, „daß diesen Urteilen insgeheim die Idee von einer andern und viel würdigern Absicht ihrer Existenz zum Grunde liege, zu welcher, und nicht der Glückseligkeit, die Vernunft ganz eigentlich bestimmt sei und welcher darum, als oberster Bedingung, die Privatabsicht des Menschen größtenteils nachstehen muß.“ Aber er verwehrt sich an gleicher Stelle gegen jene „Misologie“, jenen Haß auf die Vernunft der entsteht, wenn man sich auf Grund der prinzipiellen Unzulänglichkeit der technischen Produkte und auch ihrer damit letztendlich fragwürdigen Sinnhaftigkeit gegen die Vernunft selbst wendet, als deren Ergebnisse diese immer so überschwenglich dargestellt werden.
Die Eigenliebe aber, gegen welche die Selbstliebe immer zurücktreten muß, die bei Kant Privatabsicht heißt, geht auf die Wesenserfassung, damit auf das Höchste, das ist jenes Bild, welches der Mensch von sich letztlich in Gott hat. Rousseau weiß genau, das man zur Letztbegründung eines sittlichen Wesens ein Absolutes braucht, auf das sich jeder moralische Kodex gründen muß, und das Gewissen ist so das Sprechen Gottes im Menschen, denn es muß sich in der mahnenden Stimme eine Notwendigkeit aussprechen, wenn es überhaupt so etwas wie bewiesene Moralität geben können soll.
Einleitung: Der Autor dokumentiert die subjektive Auswahl rousseauscher Texte und verweist auf die Rezeptionsgeschichte, um das methodische Vorgehen zu rechtfertigen.
I. Warum der Staat in der Religion gründet: Rousseau begründet die Notwendigkeit religiöser Prinzipien für den Staat, da nur durch den Bezug auf Gott und das Gewissen eine moralisch fundierte politische Gemeinschaft denkbar ist.
II. Rousseaus Kritik der positiven Religionen: Das Kapitel analysiert Rousseaus ambivalentes Verhältnis zu den historisch gewachsenen Religionen (Christentum, Judentum, Islam) und ihre begrenzte Eignung für den modernen Staat.
III. Die moderne Republik und die Religion: Rousseau entwirft die „Religion Civile“ als pragmatische Lösung, um soziale Einheit und bürgerliche Gesinnung innerhalb einer säkularen rechtlichen Struktur zu gewährleisten.
Jean-Jacques Rousseau, Religion Civile, Gesellschaftsvertrag, Staatstheorie, Tugend, Gewissen, Moderne, Sittlichkeit, G.W.F. Hegel, Individualität, Freiheit, Politische Philosophie, Aufklärung, Christentum, Menschenbild.
Die Arbeit analysiert Jean-Jacques Rousseaus philosophische Versuche, das Verhältnis von Religion und Staat so zu gestalten, dass sie das Fundament für eine freie und tugendhafte moderne Republik bilden können.
Die Untersuchung konzentriert sich auf die Begriffe der Tugend, des Gewissens, der Freiheit, des Gesellschaftsvertrags sowie die kritische Auseinandersetzung mit positiven Religionen und deren politischer Instrumentalisierung.
Das Ziel ist es, Rousseaus Begründung darzulegen, warum ein moderner Staat auf religiös fundierten moralischen Prinzipien basieren muss, um nicht in Willkür oder Totalitarismus zu verfallen.
Der Autor wählt einen philosophisch-interpretativen Zugang, der Rousseaus Schriften analysiert und diese in einen kritischen Dialog mit anderen Denkern wie Platon, Kant und insbesondere G.W.F. Hegel stellt.
Der Hauptteil gliedert sich in die Begründung der Notwendigkeit von Religion für den Staat, die Kritik bestehender positiver Religionen und die Konstruktion eines bürgerlichen Glaubensbekenntnisses (Religion Civile).
Die Arbeit wird durch Begriffe wie „Religion Civile“, „Sittlichkeit“, „Gewissen“ und „moderne Subjektivität“ geprägt.
Rousseau sieht im Atheismus ein Unterfangen, das die Grundlagen des Glaubens und damit die Tugend vernichtet, wodurch der Staat seine moralische Basis und die Bürger ihren inneren Kompass verlieren würden.
Es handelt sich dabei weniger um ein dogmatisches Lehrsystem als um eine minimale, zivile Gesinnung des Miteinanders, die darauf abzielt, soziale Einheit und Toleranz zu fördern, ohne die individuelle Religionsfreiheit zu unterdrücken.
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